Lärmgeplagte Anwohner-nur Klagen verhilft zu Lärmschutz

 

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Die Themen der Sendung W wie Wissen  vom 16.11.2019

 

 

 

Pressemitteilung

Nr. 17/2017 vom 26.04.2017

 Jeder fünfte Deutsche leidet unter Schienenlärm – das muss nicht sein

 Kunststoffbremsen für leisere Güterzüge sind ein erster Schritt, weitere müssen folgen

 Das Umweltbundesamt (UBA) macht sich für Lärmschutz bei Güterzügen stark. Beispielsweise sollten die Räder und Bremsen der Züge künftig verkleidet werden, um Lärm direkt an der Quelle zu mindern. Leise Züge sollten zudem auch stärker als bisher finanziell belohnt werden, etwa über niedrigere Trassenpreise. UBA-Präsidentin Krautzberger: „Für den Klimaschutz ist wichtig, dass mehr Personen und Güter die Bahn nutzen. Eine stärkere Verlagerung auf die Bahn muss aber Hand in Hand gehen mit leiseren Zügen und Bahnstrecken. Der Lärm ist und bleibt die Achillesferse des Schienenverkehrs. Schienenverkehrslärm mindert die Lebensqualität von einem Fünftel der Deutschen. Das muss sich ändern.“

Der Koalitionsvertrag sieht eine Halbierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis 2020 vor. Alle Güterzüge werden hierzu von den Grauguss- auf leisere Kunststoffbremsen umgerüstet. Der Lärm wird so um bis zu 10 dB(A) reduziert. Gerade an hochbelasteten Bahnstrecken wird dies aber nicht ausreichen. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm, der flächendeckend auftritt, ist der Schienenverkehrslärm stärker auf einzelne Korridore konzentriert. Dort können je nach Zugart und -dichte sehr hohe, gesundheitsschädliche Lärmpegel vorkommen. Hinzu kommt, dass der besonders laute Schienengüterverkehr vor allem in der lärmsensiblen Nacht stattfindet.

Eine neue Studie des UBA zum Schienengüterverkehrslärm zeigt, dass viele lärmmindernde Maßnahmen an Waggons, Loks und Schieneninfrastruktur noch nicht genutzt sind. So sollten bei neuen Waggons statt der Klotzbremsen Scheibenbremsen verbaut werden. Scheibenbremsen führen zu geringen Verschleiß der Radoberfläche und verhindern so die Entstehung von Flachstellen an den Rädern, die viel Lärm verursachen. Zusammen mit lärmgeminderten Rädern verursachen neue Güterwaggons mit Scheibenbremsen bis zu 6 dB(A) weniger Lärm als mit Kunststoffsohlen umgerüstete Wagen. Der Schienenverkehrslärm entsteht hauptsächlich durch den Kontakt von Rädern und Schiene. Deshalb sollten die bisher freilaufenden Räder mit Schallschutzschürzen verkleidet und niedrige Schallschutzwände unmittelbar neben den Gleisen errichtet werden. Diese Kombination dämmt die Ausbreitung des Lärms ein und ermöglicht eine Lärmminderung von bis zu 10 dB (A).

Neben technischen Maßnahmen sind aber auch ökonomische Anreize nötig. Die Wirksamkeit des lärmabhängigen Trassenpreissystems ist bisher durch die geringe Spreizung begrenzt. Zukünftig wäre eine größere Spreizung des Zu- und Abschlages zwischen den lauten und leisen Güterzügen nötig, um Lärmminderungstechnologien stärker zu fördern. Das würde weitere Anreize schaffen, leise Züge zu kaufen und zu betreiben. Bisher ist der Einsatz des lärmabhängigen Trassenpreissystems nur bis 2020 möglich. Eine Verlängerung über 2020 ist aus Lärmschutzgründen aber zwingend notwendig.

Die vom UBA veröffentlichte repräsentative Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“ zeigt, dass sich in Deutschland rund 54 % der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr, 21 % durch den Luftverkehr und 17 % der Befragten durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt fühlen. Für eine wirksame Minderung des Verkehrslärms sind daher die bestehenden Instrumente noch effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung einer Vielzahl von Einzelinstrumenten erreichen.

UBA-Fachtagung „Schutz der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm“

Publikationen

Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms

Dokumente

Pressemitteilung 17/2017

 

 

 

Richter begutachtet Bahnlärm in Herten
Lokalzeit aus Dortmund | 29.09.2016 | Verfügbar bis 06.10.2016 | WDR

laerm-wdr-lzÄrger um Bahnlärm in Herten

Von Dirk Groß-Langenhoff

Rund 90 Güterzüge pro Tag fahren an einer kleinen Wohnsiedlung in Herten-Westerholt vorbei. Die Anwohner sind wegen des Lärms genervt. Die Bahn weigert sich für Schallschutz zu sorgen.

Bei einem Ortstermin in Westerholt hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm, Dr. Hans Funke, sich darüber informiert, wie laut es werden kann, wenn ein Güterzug mit etwa 100 Kilometern pro Stunde auf dem angrenzenden Bahndamm vorbei rauscht. Die Anwohner ärgern sich schon seit mehr als sechs Jahren darüber, so lange versuchen sie auch schon die Deutsche Bahn dazu zu bewegen, einen geeigneten Lärmschutz zu schaffen. B ahn bleibt stur….. weiterlesen

http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/aerger-um-bahnlaerm-100.html


 

Treffen am 8. April 2016 Bahnlärm-Initiative gründet VereinHERTEN Die Bahnlärm-Gegner, die sich vor Jahren als lockere Initiative zusammengetan haben, wollen sich eine feste Vereinsstruktur geben. Am Freitag, 8. April, soll die „Interessengemeinschaft gegen Bahnlärm der Strecke von Oberhausen bis Hamm“ gegründet werden. Als Referent wird der Frankfurter Rechtsanwalt und Bahnlärm-Experte Matthias Möller-Meinecke erwartet.

Reichlich dumme Kommentare hierzu in der H.A. hier [klick]


Hertener Allgemeine v. 24.02.2016
Prozess um LärmschutzAnlieger und Bahn müssen jetzt Details liefern

HERTEN Im aktuellen Bahnlärm-Prozess fordert das Oberlandesgericht Hamm die sechs Musterkläger aus Herten und auch die Bahn-Tochter DB Netz AG auf, Details zu liefern.mehr…

Hertener klagen gegen DB Netz AG Bahn-Anwohner kämpfen um Lärmschutz

Von Catherine Jaspard [WDR-Lokalzeit Dtmd.]

  • Das OLG Hamm verhandelt am Dienstag (02.02.2016) über Klagen von Bahn-Anwohnern auf Lärmschutz
  • Es geht unter anderem um Schallschutzfenster für die Anwohner der Güterbahnstrecke von Oberhausen nach Hamm
  • Ein Urteil fällt später

Die Anwohner haben gegen die DB Netz AG geklagt und sich vor dem Landgericht Bochum ein Recht auf so genannten passiven Lärmschutz erstritten. Das heißt, die Bahn muss Schallschutzfenster bezahlen – hat aber Berufung eingelegt. Die Anwohner haben sich der Berufung angeschlossen, da sie gar keine Schallschutzfenster möchten. Sie fordern ein Tempolimit für die Bahn oder Schallschutzwände. [weiterlesen]

 


FDP-Herten forderte von der Stadt Aufklärung über Föderung in Sachen
passiver Lärmschutz an Straßen [mehr hier]
Antwort durch Straßen-NRW und Antragsverfahren

Lärmsanierung
Passiver Lärmschutz im Zuge der Landesstraße 638 (L 638) im Bereich
Schützenstraße  in 45699 Herten
Anlagen: 2 Fragebögen
Sehr geehrter Herr Jürgens,
bezüglich Ihrer E-Mail vom 08.12.2015 mit der Sie mögliche Zuschüsse zu passivem Lärmschutz an­sprechen, sende ich folgende Stellungnahme:
Wie Ihnen bereits die Stadt Herten mitgeteilt hat, gewähren der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutschland für bestehende Bundesfernstraßen und das Land Nordrhein-Westfalen für seine Lan­desstraßen Lärmschutz – so genannte Lärmsanierung – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt. Die Regelungen zum Verfahrensab­lauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Bau­last des Bundes – VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 (RLS-90). Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgeblichen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie über­schreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Ver­kehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Verfahren berechnet und den festge­legten Immissionswerten gegenübergestellt. Da der Lärmaktionsplan auf anderen Berechnungsgrund­lagen und einem anderen Verfahren beruht, kann aus diesen Angaben keine Betroffenheit nach den Kriterien der Lärmsanierung abgeleitet werden. Vielmehr wird eine zusätzliche Betrachtung der Lärm­situation nach den Regelungen der Lärmsanierung notwendig, da die Vorgaben aus der Umgebungs­richtlinie nicht für Bundesfern- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes maß­geblich sind.
Die Stadt Herten hat dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ruhr im Februar letzten Jahres Lärmbelastungsschwerpunkte benannt, zu denen unter anderem die von Ihnen angesprochene L 638 zählt. Aufgrund der Vielzahl von Lärmaktionsplänen und sonstiger Lärmanfragen muss ich Sie leider um Verständnis bitten, dass bisher die Lärmbelastungsschwerpunkte in Herten nicht berechnet wur­den.
Ungeachtet des Ergebnisses dieser Berechnungen hat jedoch jeder Anlieger direkt die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die RNL Ruhr zu richten. Ergibt sich im Rahmen der Überprüfung ein Anspruch auf Lärmschutz, so kön­nen passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Dabei handelt es sich um bauliche Ver­besserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern. Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 Prozent erstattet werden. Die Erstattung setzt den Antrag des Eigentümers voraus. Der Antrag soll in der Regel gestellt werden, bevor die Lärmschutzmaßnahmen an der baulichen Anlage durchgeführt werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage, Woh­nungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt. Weite­re Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite http://www.strassen.nrw.de/umwelt/laermschutz.html.
Ich werte Ihre E-Mail vom 08.12.2015 als Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation hinsichtlich einer möglichen Lärmsanierungsmaßnahme.
Um Ihren Antrag zeitnah bearbeiten zu können, bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Ich bitte Sie, die beiden Fragebögen ausgefüllt an mich zurückzusenden. Einen Fragebogen bitte ich für die Wohnungen Nr. 1,2,3 und 5 (Grundbuch von Herten, Blatt 1919) und einen für die Wohnung Nr. 6 (Grundbuch von Herten, Blatt 1921) ausgefüllt an mich zurückzusenden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Straßen.NRW-Betriebssitz • Postfach 10 16 53 • 45816 Gelsenkirchen • Telefon: 0209/3808-0XXXX
Internet: www.strassen.nrw.de • E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf • BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815 IBAN:  BIC:
Steuemummer: 319/5972/0701

Anlage zum Lärmzuschuss


 
Luftverkehr
NORAH-Studie: Lärmwirkung auf Gesundheit geringer als gedacht
29.10.2015 | 13:09 Uhr
Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenlärm wurden untersucht.
Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenlärm wurden untersucht.Foto: Patrick Pleul/Archiv/dpaFrankfurt/Köln. Chronischer Verkehrslärm birgt nach dem Ergebnis der Lärmwirkungsstudie NORAH geringere Gesundheitsrisiken als bisher angenommen. Das ist das Fazit von Wissenschaftlern mehrerer Disziplinen, die fünf Jahre lang die gesundheitlichen Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenlärm im Rhein-Main-Gebiet sowie in den Regionen Köln-Bonn und Stuttgart untersuchten. NORAH steht für Noise-Related Annoyance, Cognition and Health. Neben Fluglärm wurde auch der Lärm von Straßen- und Schienenverkehr einbezogen.NORAH-Studie: Lärmwirkung auf Gesundheit geringer als gedacht | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:


Die Lärmwirkungsstudie NORAH („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“, deutsch etwa „Zusammenhänge zwischen Lärm, Belästigung,Denkprozessen und Gesundheit“)

hat das Ziel, eine möglichst repräsentative und wissenschaftlich abgesicherte Beschreibung der Auswirkungen des Lärms vom Flug-, Schienen- und Straßenverkehr auf die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Wohnbevölkerung zu erhalten.

Auftraggeber der Lärmwirkungsstudie NORAH ist die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH (UNH) in Kelsterbach. Weitere Informationen zu der NORAH-Studie und zu der Arbeit des UNH finden Sie unter


Bahn kündigt Schutzwände gegen Bahnlärm im Revier an
WAZ 10.04.2015 | 13:19 Uhr

Neue Schallschutzwände im Ruhrgebiet sollen den Lärm, der vom Schienenverkehr ausgeht, bis 2020 um die Hälfte reduzieren. Düsseldorf. Die Deutsche Bahn will bis 2017 neue Lärmschutzwände errichten. Duisburg, Essen, Bottrop und Herne profitieren – Mülheim und Oberhausen erst später.
Für lärmgeplagte Anwohner an Bahnstrecken in der Region soll es ruhiger werden: Der Bund investiert bis 2017 allein in NRW rund 77 Millionen Euro in meterhohe Schallschutzwände. Auch an Streckenknoten in Essen, Bottrop, Duisburg und Herne will die Bahn kilometerlange neue Mauern errichten, die den Krach vorbeifahrender Züge mindern. WAZ.de – Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/bahn-baut-neue-laermschutzwaende-an-gleisstrecken-im-revier-id10546648.html 

dazu auch eine Anfrage der FDP [klick]

und der Kampf gegen das Unvermögen der Stadtverwaltung mit dem Thema umzugehen [klick]


 

Presseerklärung   als PDF
  Das Urteil im Wortlaut

Gericht legt Bahn die Kosten von Schallschutzfenstern
auch für Strecken des Bestandes auf

 

Landgericht Bochum verpflichtet die Deutsche Bahn Netz AG, den Anwohnern der Bahnstrecke Hamm – Oberhausen die Kosten für passiven Schallschutz zu erstatten – Musterklagen haben Erfolg

 Der Fall

  1. Tausende von Anwohner der Güterbahnstrecke Hamm – Osterfeld werden seit Jahren durch Bahnlärm in der Nutzung ihrer Wohnungen beeinträchtigt. Die Lärmwerte liegen in den Wohngebieten oberhalb der beim Streckenneubau einzuhaltenden Vorsorgewerte der Verkehrslärmschutzverordnung (59/49 dB(A)), aber nur nachts auch oberhalb der von der Rechtsprechung entwickelten Schwelle eines enteignungsgleichen Eingriffs (60 dB(A)).  

  Das Urteil

  1. In sechs Musterklagen hat das Landgericht Bochum den Anwohnern recht gegeben und die Deutsche Bahn Netz AG verpflichtet, die Kosten von Schallschutzfenstern zu bezahlen. Das Gericht verpflichtet die Bahn im Urteil vom 30. Juli 2014 (Aktenzeichen I – 6 O 443/09) konkret dazu, den Klägern »die Kosten für den Bau und Unterhalt sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger passiver Schallschutzmaßnahmen zu erstatten, die geeignet und notwendig sind, um wesentliche Beeinträchtigung durch Verkehrsgeräusche des Betriebs der Bahnstrecke Hamm – Oberhausen abzuwenden«.

 Was ist neu?

  1. Das wirklich rechtlich Neue an dem Urteil ist, dass bei Strecken des Bestandes erstens ein gerichtlich einklagbarer Rechtsanspruch auf Lärmschutzfenster zuerkannt wird und zweitens der Anspruch schon beim Überschreiten der um 11 dB(A) niedrigeren Werte der Lärmvorsoge (tags/nachts 59/49 dB(A)) beginnt. Bislang leistete die Bahn nur freiwilligen Lärmschutz ab der Schwelle von 70/60 dB(A) und das nur nach den begrenzten Mitteln eines Haushaltspostens der Bundesregierung. Mit den Vorsorgewerten weitet das Urteil den Korridor der Anspruchsberechtigten bundesweit um ca. 250 Meter beidseits der Bahntrassen aus.  

 Das Maß des konkreten Bahnlärms

  1. Die 77 km lange Bahnstrecke wird ausweislich des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens derzeit täglich von 61 Güterzügen mit einer Länge von bis zu 700 m und einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h befahren. Dies bewirkt selbst an dem am weitesten von der Bahntrasse entfernten (46 Meter) Wohnhaus eines Musterklägers noch einen Beurteilungspegel von tags/nachts 60/62 dB (A). Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung sind damit nachts um 13 dB überschritten. Dies in Dezibel berechnete logarithmische Maß des Schalldruckpegels lässt sich – so Matthias Möller–Meinecke – als Faustformel so übersetzen, dass 10 dB Unterschied etwa als doppelte Lautstärke wahrgenommen werden. Im Umkehrschluss muss die Bahn die Geschwindigkeit der Züge von 100 auf 30 km/h reduzieren, um hier den Grenzwert noch einzuhalten.    

 

  1. Wer hat Anspruch auf Lärmschutzfenster?
    Nach der Bewertung des Klägeranwalts Matthias Möller–Meinecke eröffnet das Urteil auch weiteren tausenden – von seiner Kanzlei schon teilweise vertretenen – Anliegern in einem Korridor von 300 Metern beidseits nicht nur dieser Bahnstrecke in Hamm, Datteln, Recklinghausen, Herten, Gelsenkirchen, Bottrop, Essen und Oberhausen, sondern auch bundesweit den Anliegern aller durch nächtlichen Güterzugverkehr stark frequentierten Bahnstrecken wie etwa im Rheintal einen Anspruch auf Kostenerstattung von Schallschutzfenstern.

 Nur das Klagen verhilft zu Lärmschutz

  1. Die Bahn leistet die neuen Fenster nicht freiwillig, sondern schöpft wie auch in den bundesweit an rund einem Dutzend Gerichten anhängigen Verfahren  wohl auch hier den Instanzenzug aus. Daher rät Rechtsanwalt Möller-Meinecke seinen Mandanten, die auf die Weichenstellung des Urteils gewartet hatten, nun zur Klage, damit sie endlich mit Lärmschutz ungestört von der Bahn schlafen können.

 Klageziel ist Tempolimit für die Bahn

  1. Abgewiesen hat das Urteil den weitergehenden Antrag auf aktiven Lärmschutz, etwa durch eine Geschwindigkeitsreduzierung der Güterzüge oder andere Methoden des aktiven Schallschutzes (Gabionen, Schienenstegdämpfer, Unterschottermatten usw.).

 Mit Tempo 30 km/h würden die Züge nachts die Grenzwerte einhalten erläutert der Rechtsanwalt das engagierte Ziel seiner Mandantschaft: „Mit Tempo 30 in Wohngebieten für die Bahn würden auch wieder ungestörte Gespräche auf Balkonen und Terrassen möglich. Das Landgericht München I hat im Urteil vom 5. Juni 2014 den dortigen vier Musterklägern dementsprechend schon Recht gegeben“. Dieses weitergehende Ziel werden die Musterkläger hier im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm verfolgen. 

 

Zusätzliche Informationen zum Bahnlärm
Das Urteil wird nach Eingang der noch ausstehenden schriftlichen Begründung auf der Homepage des Klägeranwalts unter www.Moeller-Bahn.de publiziert; dort stehen zahlreiche weitere Informationen zu Abwehr von Bahnlärm zur Verfügung. Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei bietet dort Immobilieneigentümern die kostenfreie Prognose an, ob an ihrem Wohnhaus die Grenzwerte überschritten sind und Lärmschutzfenster beansprucht werden können.

 

Rufnummer von RA Matthias Möller-Meinecke nur für Rückfragen der Presse: 0174 30 22 579


 

 

Presseerklärung 14. August 2014
(D1384-14 ) unser Zeichen: 145/08

 

www.Moeller-Meinecke.de . E-Mail: RA@Moeller-Meinecke.de . Frankfurter Sparkasse BLZ 500 502 01 Konto 130 849 Steuerno. 014 845 64 112

 

Tempo 30 für Güterzüge in Wohngebieten

 

Landgericht München verpflichtet Bahn, den Schienenlärm zu reduzieren und zu Schadensersatz
RA Möller-Meinecke: „Bahnbrechendes Zivilurteil fordert erstmals in Deutschland aktive Schallschutzmaßnahmen wie etwa eine Halbierung der Geschwindigkeit der 25 Güterzüge pro Nacht und gewährt auch erstmals einen Anspruch auf Geldersatz für die Einschränkung der Wohnnutzung durch Bahnlärm
4 Musterkläger aus Riem und Trudering obsiegen stellvertretend für tausende von Anliegern am Münchner Nordring
Grundsatzurteil eröffnet Bahnanliegern bundesweit wirksamen Schallschutz

Güterzüge wecken jede Nacht tausende von Wohnanlieger des Münchner Nordrings aus dem Schlaf. Die um 1900 gebaute Strecke mit Anschlüssen Richtung Regensburg im Norden  und Richtung Rosenheim und Brenner im Süden sowie einem Gleisanschluss zum BMW-Werk wird von bis zu 92 oft internationalen Güterzügen pro Nacht stark befahren.

 

Die Bahn verweigert – wie bundesweit an allen Strecken des Altbestandes – den geforderten Schallschutz, weil es an einer wesentlichen baulichen Änderung der Strecke und damit der Anwendbarkeit der Verkehrslärmschutzverordnung fehlt.

 

Vier Musterkläger aus dem Münchner Stadtteil Trudering konnten – vertreten durch den bundesweit auf Bahnlärm spezialisierten Fachanwalt Matthias Möller aus Frankfurt am Main – in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte erstmals erfolgreich gegenüber der Deutschen Bahn Netz AG ihre Ansprüche nicht auf Schallschutzfenster, sondern auf aktive Maßnahmen des Schallschutzes gegen den nächtlichen Betriebslärms des Güterzugverkehrs – wie eine Halbierung der Geschwindigkeit der Züge – durchsetzen.

 

  1. Der Sachverhalt

    Der Münchner Nordring ist eine, in Teilen nur von Güterzügen befahrene, Eisenbahnumgehungsbahn am nördlichen Rand der bayerischen Landeshauptstadt München. Sie hat im Güterverkehr erhebliche Bedeutung, auch weil der Rangierbahnhof München Nord an der Strecke liegt. Der Nordring beginnt am Bahnhof Olching und verläuft von dort nördlich von Gröbenzell zunächst bis zum Münchner Stadtteil Allach. Hier stoßen Verbindungsstrecken von der Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt–München hinzu, ehe die Strecke dann den Rangierbahnhof München Nord passiert. Im Bereich der Ausfahrgruppe gibt es eine Verbindungskurve nach Moosach zum Bahnhof München-Laim. Ebenso wird von hier die Bahnstrecke München–Regensburg in nördlicher Richtung erreicht. Im weiteren Verlauf der Strecke in Richtung Osten liegen zwei Bahnhöfe, die nur von Güterzügen durchfahren werden: Milbertshofen und Freimann. Im Bahnhof Milbertshofen findet insbesondere mit der Mineralölindustrie Güterverkehr statt. Von Milbertshofen aus wird außerdem der Werksverkehr von BMW abgewickelt; das Anschlussgleis zum BMW Werk 1 beginnt westlich des Bahnhofs Milbertshofen. Vom Bahnhof Freimann zweigen Gleisanschlüsse unter anderem in den Euro-Industriepark ab.
    Nach der Querung der Isar über die Föhringer Eisenbahnbrücke fädelt die Strecke in die Bahnstrecke München Ost–München Flughafen ein und trennt sich am Bahnhof Daglfing wieder von ihr ab. Über eine Verbindungskurve führt sie dann weiter zum Bahnhof Trudering, wo sie kurz darauf in die Hauptbahn in Richtung Rosenheim übergeht. Ab 1938 wurde der Nordring nördlich von Moosach nach Westen zur Augsburger Strecke nach Olching und zur Strecke München – Buchloe (Abzweig Steinwerk bei Eichenau) verlängert. Die zweigleisigen Verbindungsbahn vom Bahnhof Daglfing nach Trudering wurde im September 1939 in Betrieb genommen, um Güterzüge von und nach Rosenheim an den Nordring anzuschließen. Der Güterverkehr sollte mit diesem Nordring völlig aus der Trasse Pasing – München Hauptbahnhof – Ostbahnhof herausgenommen werden. Die Strecke wird von vielen nationalen und internationalen Güterzügen genutzt. Hierzu gehörten bis zu ihrer Einstellung unter anderem auch die Züge der „Rollenden LandstraßeManchingBrennersee“. Der vom Gericht bestellte Sachverständige zählte in der verkehrsreichsten Nacht 25 Güterzüge in 8 Stunden und errechnete daraus eine gemittelte Lärmbelastung von Lr,Nacht 59 dB(A). Der Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung wird um 5 dB(A) überschritten. Die vier erfolgreichen Kläger zogen als Musterkläger vor Gericht; hinter ihnen stehen mehrere hundert lärmbetroffene Wohnanlieger aus Trudering, Riem und Daglfing, die ebenfalls seit Jahren unter dem nächtlichen Güterzuglärm leiden. 
  2. UrteilstenorDas nach fruchtloser Fristsetzung im Jahr 2010 angerufene Landgerichts München I hat nach einer gutachterlichen Beweisaufnahme mit Urteil vom 5. Juni 2014 die von vier Anliegern der Güterumgehungsbahnlinie Trudering-Daglfing, dem Münchner Nordring,  verklagte Deutsche Bahn Netz AG wörtlich „verurteilt, es zu unterlassen, von der Eisenbahnstrecke 5560 (Münchner Nordring) aus auf das Wohneigentum der Kläger mit Betriebslärm“ oberhalb des Grenzwertes der Verkehrslärmschutzverordnung „einzuwirken“. Der Bahn wird für „jede Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht“. Weiterhin stellt das Urteil fest, dass die Bahn „dem Grunde nach verpflichtet ist, den Klägern den Schaden zu ersetzen, der ihnen bis zur Errichtung eines nach der oben zitierten Urteilsformel wirksamen aktiven Schallschutzes, dadurch entstanden ist und noch entstehen wird, dass die Bahn auf das Wohneigentum mit Betriebslärm einwirkt, der dem bezeichneten Grenzwert überschreitet“.
  3. Urteilsgründe

    Das Urteil stützt sich rechtlich auf die Anspruchsnorm des § 906 BGB. Danach kann der Eigentümer die Zuführung von Geräusch von einem anderen Grundstück insoweit verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes wesentlich beeinträchtigt und dies nicht ortsüblich ist. Die Überschreitung ist in der Regel wesentlich, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hatte festgestellt, dass auf das Wohngrundstück der Kläger nachts Bahnlärm im Mittel von 59 dB(A) einwirkt; damit war-  trotz Berücksichtigung des sogenannten Schienenbonus von  minus 5 dB(A) – der normierte Beurteilungspegel für ein Mischgebiet um 5 dB(A) überschritten. Gegen die Ortsüblichkeit dieses Maßes an Lärm spricht nach dem Urteil schon, dass die Bahn keine Genehmigung für den Betrieb der Bahnstrecke vorlegen konnte und auch eine Anfrage beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt nicht zu deren Auffinden führte.
  4. Auswirkungen auf die Praxis

    Nach Rechtskraft zwingt das Urteil die Deutsche Bahn Netz AG dazu, faktisch die Geschwindigkeit der Güterzüge auf dem Münchner Nordring von derzeit 60 km/h um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Denn dies ist hier das einzige kurzfristig verfügbare, aber auch wirksame Instrument zu der vom Gericht geforderten Minderung des nächtlichen Bahnlärms um 5 dB. Eine Halbierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert den Bahnlärm aber erst um 3 dB (A). Notwendig ist eine Reduzierung des Lärms um 5 dB (A). Mittel– bis langfristig stehen der Bahn aber zahlreiche weitere Instrumente zur Reduzierung des Lärms offen; dazu zählen die regelmäßige Schienenpflege durch Schleifen (-3 dB),  die Montage von Schienenstegdämpfern (-1,5 dB), die Errichtung von Gabionen, 70 cm hohe Steinpakete (-2 dB), ein Fixieren des Schotters durch Schaum (-2 dB), ein Schallentkopplung zwischen Schiene und Unterbau durch besohlte Schwellen (-10 dB) oder auch von traditionellen Lärmschutzwänden. Über diese Details berichtet Rechtsanwalt Möller in einem Vortrag vor Anwohnern einer anderen Bahnstrecke; dieser Vortrag ist auf der Homepage des Rechtsanwalts www.moeller-bahn.de abrufbar:
    http://www.moeller-meinecke.de/Dokumente/Moeglichkeiten_des_Schallschutzes_2011-11-10.pdf Die Anwohner der Bahnstrecke bis zu einem geschätzten Abstand von 100 Meter zur Bahnstrecke können nun auf Grundlage des Urteils ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Bahn geltend machen; dazu informiert der Verband Wohneigentum in einem vergleichbaren Fall:
    http://www.verband-wohneigentum.de/sg-ge-buer-buelse/mime/23842D1327690174.pdf Das Urteil ist aber über den Einzelfall hinaus bundesweit bahnbrechend, weil es allen Anliegern von Schienenstrecken des Bestandes einen Anspruch auf Maßnahmen des aktiven Schallschutzes – sprich eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Güterzügen in Wohngebieten auf faktisch 30 km/h – eröffnet. Die Rechtsanwalt Kanzlei Möller vertritt bundesweit zahlreiche Anlieger von Bahnstrecken, die diesen Anspruch vor den Zivilgerichten einklagen.
  5. Instanzenzug

    Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung eröffnet. Die Bahn hat dies Rechtsmittel eingereicht. Nun muß das Oberlandesgericht entscheiden. Wir werden weiter über den Fortgang des Falles berichten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung. Möller-Meinecke, Rechtsanwalt
Als PDF
Presseerklärung_zum_Urteil_des_LG_M_vom_05.06.2014

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Foto (c) J.Jürgens

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