Baseler Konvention

 

Lobbyingaktivitäten der Industrie –
eine Analyse der Basler Konvention

 Abhandlung zur Erlangung der Doktorwürde  der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
von Christian Ulrich klick 4 MB

Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

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vom 22. März 1989
(in Kraft getreten am 5. Mai 1992)

Deutschland ist seit dem 20. Juli 1995 Vertragsstaat des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ vom 22. März 1989. Dem Übereinkommen sind inzwischen rund 170 Staaten beigetreten. Mit der Konvention wurden erstmals weltweit geltende Regelungen über Zulässigkeit, Genehmigung und Kontrolle von Exporten gefährlicher Abfälle getroffen. Grenzüberschreitende Abfallverbringungen benötigen die Genehmigung des Ausfuhrlandes, die Genehmigung sämtlicher Durchfuhrländer sowie die Genehmigung des Einfuhrlandes. Insbesondere sollen hierdurch Staaten geschützt werden, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen.

Weitere Informationen:

 

Basler Übereinkommen

Das Basler Übereinkommen legt die Regeln für die internationale Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlichen Abfällen und ihre Entsorgung fest.

RECHTSAKT

Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 zum Abschluss – im Namen der Gemeinschaft – des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen)

Beschluss 97/640/EG des Rates vom 22. September 1997 zur Genehmigung – im Namen der Gemeinschaft – der Änderung des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen) gemäß der Entscheidung III/1 der Konferenz der Vertragsparteien.

ZUSAMMENFASSUNG

Die EWG genehmigt das am 22. März 1989 in Basel angenommene Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Das Übereinkommen trat für die Europäische Gemeinschaft am 7. Februar 1994 in Kraft.

Das Übereinkommen zielt darauf ab, durch Festlegung von Kontrollverfahren für die Ein- und Ausfuhr sowie die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Verringerung des Handelsvolumens solcher Abfälle und damit zum Gesundheits- und Umweltschutz beizutragen.

Es legt fest, welche Abfälle als gefährlich einzustufen sind. Jede Vertragspartei kann diese Liste um weitere Abfälle ergänzen, die aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften als gefährlich gelten.

Grenzüberschreitende Verbringung bedeutet jede Verbringung gefährlicher Abfälle oder anderer Abfälle aus einem der Hoheitsgewalt eines Staates unterstehenden Gebiet in oder durch ein der Hoheitsgewalt eines anderen Staates unterstehendes Gebiet oder in oder durch ein nicht der Hoheitsgewalt eines Staates unterstehendes Gebiet; in die Verbringung müssen mindestens zwei Staaten einbezogen sein.

Allgemeine Verpflichtungen:

  • Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle oder anderer Abfälle in eine Nichtsvertragspartei sowie deren Einfuhr aus einer Nichtvertragspartei sind untersagt;
  • Abfälle dürfen nicht ausgeführt werden, wenn der Einfuhrstaat nicht ausdrücklich seine schriftliche Einwilligung zur Einfuhr dieser Abfälle erteilt hat;
  • den betroffenen Staaten müssen mittels eines Notifizierungsformulars Informationen über eine geplante grenzüberschreitende Verbringung übermittelt werden, damit sie die Auswirkungen der geplanten Verbringung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt beurteilen können;
  • eine grenzüberschreitende Verbringung darf nur dann genehmigt werden, wenn der Transport und die Beseitigung der Abfälle ungefährlich sind;
  • die Abfälle, die Gegenstand einer grenzüberschreitenden Verbringung sein sollen, müssen in Übereinstimmung mit internationalen Regeln verpackt, gekennzeichnet und befördert werden. Außerdem muss ihnen ein Begleitpapier vom Ausgangspunkt der grenzüberschreitenden Verbringung bis zum Ort der Entsorgung beigefügt sein;
  • jede Vertragspartei kann zusätzliche Anforderungen aufstellen, die mit dem Übereinkommen in Einklang stehen.

In dem Übereinkommen sind Notifizierungsverfahren festgelegt für

  • die grenzüberschreitende Verbringung zwischen Vertragsparteien;
  • die grenzüberschreitende Verbringung aus einer Vertragspartei durch Staaten, die nicht Vertragsparteien sind.

Sie enthält die Verpflichtung zur Wiedereinfuhr gefährlicher Abfälle – insbesondere dann, wenn diese Gegenstand eines unerlaubten Verkehrs sind.

Die Vertragsparteien des Übereinkommens arbeiten zusammen, um die umweltgerechte Behandlung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle zu verbessern und zu verwirklichen. Dabei sind alle praktischen Maßnahmen durchzuführen, die gewährleisten, daß die unter das Übereinkommen fallenden Abfälle so behandelt werden, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt gegen mögliche, von ihnen ausgehende Gefahren geschützt sind.

Die Vertragsparteien können untereinander oder mit Nichtvertragsparteien zweiseitige, mehrseitige und regionale Vereinbarungen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle schließen, wenn diese nicht von den in diesem Übereinkommen festgelegten Grundsätzen abweichen.

Es wird eine Konferenz der Vertragsparteien eingesetzt, die die wirksame Durchführung des Übereinkommens überwacht.

Bestimmungen über die Regelung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien.

Im Rahmen der Entscheidung III/1 sahen die Parteien eine Änderung des Übereinkommens dahingehend vor, dass die grenzüberschreitende Verbringung zur endgültigen Beseitigung bestimmter gefährlicher Abfälle mit sofortiger Wirkung, die grenzüberschreitende Verbringung von zur Wiederverwertung bestimmten gefährlichen Abfällen aus Staaten, die in Anlage VII des Übereinkommens erfasst sind, das heißt den Mitgliedern der „Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, (OECD), der Europäischen Gemeinschaft und Liechtenstein“, in Staaten, die nicht von dieser Anlage erfasst sind, mit Wirkung vom 01.01.1998 verboten wird.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 93/98

1.2.1993

ABl. L 39 vom 16.2.1993

Beschluss 97/640

22.9.1997

ABl. L 272 vom 4.10.1997

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 1013/2006des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen [Amtsblatt L 190 vom 12.7.2006].
Ziel ist eine Stärkung, Vereinfachung und Präzisierung der derzeitigen Überwachungsregelungen für die Verbringung von Abfällen. Durch die Verordnung wird somit das Risiko der Verbringung nicht kontrollierter Abfälle verringert. Ein weiteres Ziel der Verordnung ist, die Änderungen der Abfallverzeichnisse der Anhänge des Basler Übereinkommens vollständig in die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften umzusetzen und die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2001 verabschiedeten Änderungen darin aufzunehmen.

Was ist die Basler Konvention?

Fokus August 2002

Die Basler Konvention von 1989 hat folgende Ziele:

  • Die grenzüberschreitende Transporte von gefährlichen Abfällen auf ein Minimum reduzieren.
  • Gefährliche Abfälle möglichst nahe beim Entstehungsort umweltgerecht behandeln, verwerten und entsorgen.
  • Die Entstehung von Sonderabfällen an der Quelle verringern (z.B. durch den Einsatz von sauberen Produktionstechnologien).

Auslöser: Giftmüllskandale und Abfallschieber

Aufgrund der Giftmüllskandale der 80er Jahre erließen viele Industrieländer strenge Abfallvorschriften. Schärferen Kontrollen im Inland riefen jedoch skrupellose Abfallschieber auf den Plan. Sie exportierten den Giftmüll nun billig nach Osteuropa und in verschiedene Entwicklungsländer.

Die als billige Müllkippen missbrauchten Länder wehrten sich gegen den Abfalltourismus und forderten von der Staatengemeinschaft energische Gegenmaßnahmen. In dieser Situation gab die Schweiz zusammen mit Ungarn den Anstoß für ein Abkommen zur «Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung».

In Basel einigten sich 1989 die Delegierten einer internationalen Konferenz auf den Text der Basler Konvention, die 1992 in Kraft trat. Dem verantwortungslosen Treiben war damit eine Riegel geschoben.

Schwierige Umsetzung

In vielen Staaten des ehemaligen Ostblocks, in Entwicklungs- und in Schwellenländern fehlen jedoch wichtige Voraussetzung, um der Basler Konvention gerecht zu werden:

  • technisches Know-how und finanzielle Mittel;
  • Anlagen für eine umweltverträgliche Abfallbehandlung;
  • funktionierende staatliche Kontrollorgane.

Hilfe durch Know-how- und Technologietransfer

Die Basler Konvention fördert daher den Aufbau von regionalen Ausbildungszentren in 13 Ländern, darunter die Slowakei, Nigeria, China oder Uruguay. Geplant ist unter anderem die Ausbildung von Zollbeamten und Abfallspezialisten. Die Zentren sind auch Anlaufstellen für Firmen, die technische oder rechtliche Beratung beim Lösen ihrer Abfallprobleme suchen. Weil vielen regionalen Zentren das Geld fehlt, springt das in Genf angesiedelte Sekretariat mit seinen Beratungsdiensten in die Lücke.

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Fachkontakt: info@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 16.11.2006

Bundesamt für Umwelt BAFU
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Giftmüll-Export

Müll: Gifttransport nach Deutschland? … klick

Audiobeitrag WDR AU-20120917-1421-0601

Giftmüll-Importe aus Australien

lft-Nr.InhaltSeitenMByteJahr
1die Story aus Deutschland60217.4002009
2Dänemark und Orica2663.3002010
3Frankreich und Orica171.4402014
4MUNLV-Gutachten

 

 

(Un)Recht

Tatort Schützenstraße (1955 – 2001)

Urteil Schützenstraße (Mrz.2012)hertenfaelle1

Rathaus

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Verwaltungsaufbau

Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung
des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung.

Er leitet und verteilt die Geschäfte.

Verwaltungsvorstand

Gemäß § 70 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bilden der Bürgermeister und der Kämmerer den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeister führt den Vorsitz. Zusätzlich nehmen die Leiter/innen der Fachbereiche regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teil. Der Verwaltungsvorstand ist das zentrale Bindeglied zwischen dem Rat und der Gemeindeverwaltung.
Er wahrt die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns, plant, berät und entscheidet in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, legt die Grundsätze der Organisation, der Führung, der Personalverwaltung fest und wirkt bei der Aufstellung des Haushaltsplanes mit. Einmal wöchentlich kommt der Verwaltungsvorstand zusammen und berät aktuelle Themen. Als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes ist der Bürgermeister auch Dienstvorgesetzter der drei Fachbereiche und Fachbereichsleitungen sowie der Stabsstelle.

 

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(Herten bei den Ruhrbaronen, Links)

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Politik

Im Jahre 2002 hat Pro-Herten  – mit Unterstützung der hiesigen Presse – eine umfangreiche Befragung bezogen auf Herten durchgeführt. Das Ergebnis sehen sie hier. Hat sich seitdem hier etwas geändert? Wohl kaum, wir werden hier weiter berichten!

 

 

Flop

Anwort auf unsere Anfrage v. 20.08.2011 aus dem Umweltministerium in Sachen „Zukunft des Blauen Turms“

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Solar Millenium insolvent – bedeutet das, dass der
“Blaue Turm” nun auch nach dessen Insolvenz ”verschrottet” wird,

mehr über den Blauen Turm zusammenfassend als PDF-Dokument . Grundsätzlich vertreten wir die Meinung, dass technische Innovationen unverzichtbar sind. Sollten diese sich als vielversprechend erweisen, ist je nach Kapitaldecke des Unternehmens eine staatliche Unterstützung  u. U. unerlässlich. Wir sind uns auch bewusst, dass unqualifizierte öffentliche Meinungen ebenso ein Projekt gefährden können, wie die Gier nach Subventionen und die Unkenntnisse geblendeter  Politik. Zu oft wird die Politik durch sogenannte Lobbyisten manipuliert. Schon zu oft haben wir erleben müssen, dass Projekte aufgrund der Unerfahrenheit der Politiker (s. HyBike – Doku) unsSteuerzahler eine Menge unseren Geldes gekostet haben. Aus diesem Grund stellen wir hier u.a. die Geschichte des „Blauen Turm“ unter hinzuziehen von Presseveröffentlichungen dar. Trotz unserer ernsten Zweifel am Gelingen des Projekts  wünschten wir hier einer Fehleinschätzunh zu unterliegen. Hier hat der Steuerzahler schon viel investiert. Sollten sich jedoch unsere Befürchtungen bewahrheiten, dass sich auch dieses Projekt im Endeffekt als Subventionsruine herausstellt, müssen sich die – auch politisch – Verantwortlichen  daran messen lassen.

Hertener Stadtwerke installieren Mini-BHKW (und das ohne Wasserstoff)

Umweltminister drücken Startknopf für erstes virtuelles Brennstoffzellen-Kraftwerk

05.10.2012 | Aachen / Herten

Hertener Stadtwerke installieren Mini-BHKW in der Werkstatt der Hauptverwaltung

Bundesumweltminister Peter Altmaier und NRW-Umweltminister Johannes Remmel haben heute gemeinsam mit dem Aachener Stadtwerke-Netzwerk Trianel das erste kommerzielle virtuelle Brennstoffzellen-Kraftwerk in Deutschland in Betrieb genommen.

Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung im Aachener Eurogress betonte Altmaier, dass Dezentralität und Energieeffizienz – neben einem national abgestimmten Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze – Schlüsselelemente für die Stromversorgung von morgen sind. „Virtuelle Kraftwerksverbünde sind zukunftsweisende Meilensteine auf dem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende“, so Altmaier.

Grundlage des dezentralen Kraftwerks sind die hocheffizienten Brennstoffzellen-Mikrokraftwerke BlueGen des deutsch-australischen Herstellers Ceramic Fuel Cells. Das virtuelle Kraftwerk vernetzt in einem ersten Schritt 25 Brennstoffzellen, die durch Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme vor Ort produzieren. An dem Projekt nehmen neben den Hertener Stadtwerken 14 weitere Stadtwerke und kommunale Regionalversorger aus Deutschland sowie das Energie Kompetenz Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH. Die beteiligten Stadtwerke installieren die Mikro-Blockheizkraftwerke (BHKW) auf Brennstoffzellenbasis in ihren Kundenzentren bzw. Firmengebäuden und bei ausgewählten Kunden. Bei den Hertener Stadtwerken wurde das Mini-BKHW in der Werkstatt der Hauptverwaltung installiert und wird Raumwärme für die Werkstatt und Warmwasser für einen Sanitärbereich im Technikgebäude produzieren. Zukünftig sollen die Mikro-BHKW auch bei Endkunden in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien eingesetzt werden.

NRW-Umweltminister Remmel begrüßt das Engagement der Stadtwerke, innovative Wege zu beschreiten und Lösungen für eine effiziente und klimaschonende Energiegewinnung zu entwickeln. „NRW ist das Land der Zukunftsenergien und braucht für die beschleunigte Energiewende mehr Kraftwerke der Zukunft. Die Kraft-Wärme-Kopplung soll in unserem Bundesland eine große Rolle spielen – deshalb legt das Land ein Förderprogramm KWK mit einem Volumen von 250 Millionen Euro auf. Unser Ziel ist es, den Anteil von KWK an der Stromerzeugung auf über 25 Prozent zu erhöhen“, sagte Remmel in seiner Ansprache im Rahmen der Veranstaltung.

Bereits im Dezember 2011 startete das Stadtwerke-Netzwerk Trianel das Umsetzungsprojekt Mini- und Mikro-BHKW. Daraus hervorgegangen ist ein Netzwerk, in dem sich derzeit 45 Stadtwerke engagieren, darunter die Hertener Stadtwerke. Das gemeinsame Ziel ist es, hocheffiziente Mini- und Mikro-BHKW am Markt zu etablieren. „Wir möchten zukünftig für unsere Kunden der kompetente Ansprechpartner für innovative BHKW- und Brennstoffzellen-Technologien sein“, erklärt Thorsten Rattmann, Bereichsleiter Markt bei den Hertener Stadtwerken. Mit einem Wirkungsgrad von bis zu 85 Prozent sind die Anlagen hocheffizient und können dazu beitragen, die CO2-Emissionen erheblich zu reduzieren.

Pressekontakt:

Kerstin Walberg (Pressesprecherin), Telefon: 02366/307-214, E-Mail: k.walberg@herten.de

Infos zu Trianel: www.trianel.com

Luft

Umwelt

Front gegen sogenannte Energiesparlampen wird breiter
Remmel fordert Ausnahme vom Quecksilberverbot schnell zu beenden

Nutzen von Energiesparlampen war reine Propaganda der Lampenindustrie

Seit dem 01. September 2012 dürfen keine herkömmlichen Glühbirnen mehr in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, da diese angeblich nicht energieeffizient genug seien. Als Alternative stehen Energiesparlampen zur Verfügung, die allerdings ein für die Umwelt relevantes Problem in sich bergen: Quecksilber. Quecksilber ist ein toxisches Metall, das bei Freisetzung giftige Dämpfe abgibt die gesundheitliche Schäden hervorrufen können. In Energiesparlampen darf durch eine extra geschaffenene unbefristete Ausnahmeregelung der EU jedoch noch Quecksilber verwendet werden.  Für viele andere Produkte wie Thermometer und andere Messinstrumente gilt in der EU bereits ein Quecksilber-Verbot.  Inzwischen bröckelt die Front der Befürworter. Für NRW-Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) muss eine Alternative zum Quecksilber gefunden werden. „Ein Verbot von Glühlampen ist der falsche Weg. Es ist Ausdruck ökologischer Symbolpolitik, aktionistisch, bevormundend und überzogen. Verbote schränken die Entscheidungsautonomie von Verbrauchern unverhältnismäßig ein und sorgen auch nicht für die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz“, sagte Niedersachsens Umweltminister Stefan Birkner (FDP).

Warum Umweltverbände gemeinsam mit der Lampenindustrie in Brüssel erheblichen Druck gemacht haben, um die Glühlampe verbieten zu lassen, ist eine der Fragen, denen Christoph Mayr der Regisseur des Dokumentarfilms Bulb Fiction – Lüge und Wahrheit über das Ende der Glühlampe nachgegangen ist. Bulb Fiction beschäftigt sich mit den Machenschaften, der Macht und der Gier der Industrie in Bezug auf das Verbot von Glühlampen und der unrühmlichen Rolle der sogenannten Umweltschützer.

Energiesparlampen seien effiziente Dauerbrenner – sie würden viel Licht mit wenig Energie schaffen, sie sparten Strom und über die Lebensdauer gerechnet, viel Geld, hatte die sich „Umweltverband“ nennende Deutsche Umwelthilfe (DUH) erst jüngst wieder behauptet. Der Verband, gegen den derzeit ein Verfahren zur Aberkennung der Klagebefugnis beim Umweltbundesamt läuft, will auf seinen Seiten Glauben machen, ein bis zwei Kohlekraftwerke durch intelligente Beleuchtung einsparen zu können. Die mit einem EU-weiten Austausch klassischer Glühbirnen gegen Energiesparlampen angeblich verbundenen enormen Stromeinsparpotenziale waren am 3. März 2007 Thema einer Diskussionsveranstaltung zum Auftakt der Energiesparlampen-Aktionswochen bei Karstadt in Frankfurt a.M.. Ein europaweites Verbot der traditionellen Glühlampe könne ohne langwierige nationale Gesetzgebungsverfahren schon ab 2010 in Kraft treten, meinte die Deutsche Umwelthilfe und verdingte sich bei dem Lampenhersteller Osram, um in den Beleuchtungsabteilungen des früheren KARSTADT-Warenhauskonzerns die Quecksilberlampen an den Mann oder die Frau zu bringen.

Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen  nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall. Bürger können gebrauchte Energiesparlampen an den kommunalen Sammelstellen und teilweise auch beim Handel abgeben. Die Rücklaufmengen sind allerdings viel zu niedrig, schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen fälschlicherweise im Hausmüll und werden durch die Müllverbrennungsanlagen in die Atmosphäre abgegeben. Im hessischen Korbach musste die MVV-Abfallverbrennungsanlage schon mehrmals wegen zu hohem Quecksilberausstoß abgeschaltet werden.

Für NRW-Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) muss eine Alternative zum Quecksilber gefunden werden: „Quecksilber ist ein gefährliches Umweltgift und wir müssen den Eintrag in die Umwelt verringern, das geht nur über ein generelles Verbot auch bei Energiesparlampen. Die EU-Ausnahmeregelung muss auf wenige Jahre befristet werden. Das Verbot der Glühlampe und der Umstieg auf Energiesparlampen war aus Sicht der Energieeffizienz richtig. Jetzt aber muss der nächste Schritt getan werden.“

„Das freiwillige Rücknahmesystem durch den Handel ist nicht ausreichend“, erklärte Minister Remmel. „Bei der anstehenden Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes muss Bundesumweltminister Altmaier den Handel dazu verpflichten, gebrauchte Energiesparlampen zurück zu nehmen. Wir benötigen ein besseres Angebot an ortsnahen Rückgabemöglichkeiten und zugleich eine bessere Information über die Gefahren von Quecksilber und die richtige Entsorgung von Energiesparlampen.“ Minister Remmel sieht insbesondere die Hersteller von Energiesparlampen in der Pflicht, möglichst schnell Leuchtmittel zu entwickeln und anzubieten die keine gefährlichen Stoffe mehr enthalten. „Eine Alternative wären zum Beispiel LED-Lampen. Eines der Ziele sollte sein, LED-Leuchtmittel soweit zu entwickeln, dass sie auch vom Preis her mit herkömmlichen Energiesparlampen konkurrieren können“, so Remmel.

„Ein Verbot von Glühlampen ist der falsche Weg. Es ist Ausdruck ökologischer Symbolpolitik, aktionistisch, bevormundend und überzogen. Verbote schränken die Entscheidungsautonomie von Verbrauchern unverhältnismäßig ein und sorgen auch nicht für die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz“, sagte Niedersachsens Umweltminister Stefan Birkner (FDP).

Herkömmliche Glühlampen können bedenkenlos mit dem Hausmüll entsorgt werden. Energiesparlampen auf Leuchtstoffröhrenbasis enthalten in der Regel jedoch giftiges Quecksilber und stellen eine Gesundheitsgefahr dar. Sie müssen daher getrennt als Sonderabfall entsorgt werden. „Die Alternative zu herkömmlichen Glühlampen bedeutet derzeit einen höheren Produktionsaufwand, mehr Giftstoffe und ein erhöhtes Sondermüllaufkommen“, so der Minister. „Die EU hat an der falschen Schraube gedreht: Kein Bürger hat etwas gegen energiesparende Geräte, aber es muss auch zur Glühlampe eine gleichwertige Alternative geben, dann kann jeder die Vor- und Nachteile selber abwägen.“

Zwar sind die Mengen des umstrittenen Quecksilbers, das in Energiesparlampen enthalten ist, gering, und die Industrie unternimmt Anstrengungen, den Quecksilberanteil weiter zu reduzieren, dennoch sieht der Minister in dieser Form der Energiesparlampe eine zwangsverordnete Übergangstechnologie: „Giftiges Quecksilber gehört nicht in Haushalte und belastet zudem die Umwelt. Daran ändern auch Sicherheitshinweise nichts, die Hersteller laut Empfehlung des Umweltbundesamtes als Beipackzettel den Energiesparlampen beifügen sollten.“

Weiter fordert Stefan Birkner: „Die Beleuchtung der Zukunft muss auch bezahlbar sein.“ Neben quecksilberhaltigen Energiesparlampen stehen jetzt noch Halogenlampen und LED-Lampen als Leuchtmittel zur Verfügung. Halogenlampen sollen gemäß europäischer Vorgaben bis 2016 ebenfalls vom Markt genommen werden. LED-Lampen haben einen sehr geringen Stromverbrauch und eine sehr lange Lebensdauer von mehr als 10.000 Stunden, sie sind aber noch recht teuer.

Abmahner nehmen Vertreiber von Energiesparlampen ins Visier: Wenn Quecksilber nur ein wenig tot macht …
… bietet sich für die Abmahnbranche eine gesetzlich gesicherte Einnahmequelle. Und das sind die Zutaten. Intensive Lobbyarbeit der Lampenindustrie in Brüssel, zum jubeln gekaufte Umweltvereine und Politiker, die jeden Mist auflesen, wenn sie damit Schlagzeilen bekommen. Einer, der ein ganz besonderes Gespür für „Volkes Meinung“ hat, ist Siegmar Gabriel, Chef der Sozialdemokratie, mit einem Spürsinn für „Strahlendes“. Als Bundesumweltminister hat er entdeckt, was er von 1999 bis 2003 als Ministerpräsident in Niedersachsen und Wahlkreisabgeordneter im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel nicht mitbekommen hatte, in der „Asse lagert Atommüll“.

„Die Glühbirne ist das erste ungefährliche Produkt, das verboten wurde“, sagt Christoph Mayr, der den Dokumentarfilm „Bulb Fiction“ geschaffen hat. Auf die Frage „Warum“, antwortet er: „Weil es da diesen historischen Moment gab, wo die Interessen verschiedener Gruppen zusammenpassten: Die Lichtindustrie konnte ihren Umsatz steigern, die Politiker konnten etwas gegen den Klimawandel tun, die Umweltorganisationen konnten einen Erfolg vermelden.“ „Es gab leider einen Verlierer bei der Sache“, sagt Mayr: „den Verbraucher“. 2009 war wieder so ein historischer Moment für Gabriel, er konnte sich gegen den Klimawandel positionieren und in Brüssel für die Energiesparlampe kämpfen. Der Dokumentarfilm „Bulb Fiction“ entstand nach einer Idee des Kameramanns Moritz Gieselmann, Regie führte Christoph Mayr. Ein Film über Lampen und dem Kartell dahinter.

Experte: Ökologische Nutzen von Energiesparlampen ist reine Propaganda der Lampenindustrie
Statt der Energiesparlampen sollten Led Lampen gewählt werden, denn Energiesparlampen sind offensichtlich gefährlich. Werden Sie zerbrochen, dann strömt Quecksilberdampf aus, der zu schweren Schäden führen kann. Dabei kommt es keinesfalls auf die Menge an, wie Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Glauben machen will. Quecksilberdampf zerstört Nervenzellen mit nicht einschätzbaren Folgen und greift das Gehirn an. Das allerdings stört den in Frankfurt gemeldete Umwelt- und Verbraucherschutzverein Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nicht. Anstatt Alternativen anzubieten, sucht Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit Laboranalysen von Energiesparlampen zu hohe Quecksilberwerte aufzufinden.
Umweltschützer Resch irrt: auch ein wenig Quecksilber ist giftig

erschienen am: 2012-10-20 im europaticker

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