Aus der Presse (Hertener Allgemeine)
In der Samstagsausgabe v. 11.10.2014 schreibt die Hertener Allgemeine (H.A.)
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DIE WOCHE
Wo beginnt Befangenheit?
Kommentar Frank Bergmannshoff
Ratsmitglieder werden aus der Mitte der Hertener Gesellschaft gewählt. Sie wohnen hier, arbeiten vielfach am Ort, engagieren sich in Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden. Daher kommt es häufiger vor, dass ein Politiker oder ein Familienmitglied oder der eigene Arbeitgeber von den positiven oder negativen Auswirkungen eines Ratsbeschlusses betroffen ist. Liegt ein solcher Interessenkonflikt vor, muss sich der Betreffende für befangen erklären. Er muss seinen Stuhl im Sitzungssaal verlassen, darf nicht mitdiskutieren und nicht mit abstimmen. So regelt es die NRW-Gemeindeordnung, und so hat es Bürgermeister Dr. Uli Paetzel zu Beginn der jüngsten Ratssitzung noch mal klargestellt.
Doch wann ist ein Ratsmitglied von einem Beschluss nur berührt – aber nicht konkret betroffen? Wo beginnt Befangenheit? Die Gemeindeordnung liefert Anhaltspunkte dazu. Sie schreibt sogar ein Mitwirkungsverbot vor, wenn es glasklare Gründe dafür gibt, ein Ratsmitglied von der Beratung auszuschließen. Mitunter liegt die Antwort aber in einer Grauzone, sie bleibt dann der persönlichen Einschätzung überlassen. Und so gingen die Hertener Ratsmitglieder in der jüngsten Sitzung auch ganz unterschiedlich mit dem Thema Befangenheit um.
Bürgermeister muss für Klarheit sorgen
Da ging es um einen Grundstücksverkauf der Stadt an die Diakonie. Bürgermeister Paetzel gehört – als Nebentätigkeit ohne Vergütung – dem Verwaltungsrat der Diakonie an. Er erklärte sich für befangen.
Da ging es um das alte, leer stehende Herta-Produktionsgebäude – das Land will bei der Suche nach einem neuen Nutzer helfen. Ratsfrau Martina Herrmann (Grüne) ist beruflich bei Herta tätig. Sie erklärte sich für befangen.
Da ging es um ein Baugebiet der Hertener Stadtwerke und um die umstrittene Zufahrt über die Schützenstraße. Ratsfrau Kerstin Walberg (SPD) ist beruflich Pressesprecherin und Führungskraft der Stadtwerke. Sie erklärte sich nicht für befangen, stimmte mit ab.
Ratsherr Joachim Jürgens (FDP) hält das für einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung und fordert den Bürgermeister auf, er solle den Beschluss beanstanden. Aber ist Jürgens an dieser Stelle nicht vielleicht auch selbst befangen? Hätte er mit abstimmen dürfen? Immerhin gehört ihm ein Mietshaus an der Schützenstraße, er hat also wirtschaftliche Interessen.
Nach dem aktuellen Fall und der Beschwerde der FDP wird der Bürgermeister nicht umhin kommen, für Klarheit zu sorgen. Es darf nicht länger dem Bauchgefühl der Ratsmitglieder überlassen bleiben, ob sie sich für befangen erklären.
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siehe auch [hier]
Für die Stadt
lt. Daten der Stadt nahm der Verkehr in 13 Jahren um 43% ab!
in der Prognose des Ministerium für Bauen, Wohnen,Stadtentwicklung und Verkehr NRW
nimmt der Verkehr jedoch zu (S.72)
die Gesamtveröffentlichung finden sie [hier]
Herten ist schon eine”Induvidual -Interessenstadt-“
Quelle:Stadt Herten FB2




Bei den vom LANUV (LAP) angegebenen Daten (2013) ergeben sich > 15.000 Kfz/Tag
die Stadt hat aber nur 9.600 Kfz ermittelt (Sonntags?)
„Es ist eine grauenhafte Vorstellung, dass der Bereich über die Schützenstraße erschlossen wird.“
Michael Otta, SPD-Ratsherr, am 14. November 2012 im Ratsausschuss für Stadtentwicklung zur geplanten Erschließung des Neubaugebietes Schützen-/Hospitalstraße. Nun hat die SPD dieser Erschließung – mit Bauchschmerzen – zugestimmt.
FDP-Herten: Antrag zum Bebauungsplan Schützen- / Hospitalstraße
21. September 2014 – Die FDP-Herten, vertreten durch Ratsherrn Joachim Jürgens, beantragt die Verwirklichung der ursprünglichen Planung für das Neubaugebiet Schützenstraße / Hospitalstraße. Den aktuellen Entwurf für den jetzigen Bebauungsplan – Vorlage 14/164 – halten wir für unzureichend.

Ausriss aus der H.A. v. 27.08.2014
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Die Umstände, die zur Veränderung des Verwaltungsentwurfs geführt haben, sind für uns nicht nachvollziehbar. Trickst hier auch die Verwaltung wie im Baugebiet “Schneeberger-Straße” wieder mit Zahlen?
Lesen Sie selbst und machen Sie sich selbst ein Bild
Antrag zur Klärung der Umstände, die
- Zur Änderung der Planung (Zufahrt von der Hochstraße) geführt haben [Klick]


- Und warum rechnet die Verwaltung nun mit einem ca. 34% geringeren Verkehrsaufkommen, wenn es um Umweltschutzmaßnahmen geht [Klick]
- Sind hier Parallelen erkennbar zur Innenbereichsbebauung Schützen – Ewaldstraße, wo die Hauptlast an LKW-Verkehr die Ewaldstraße aufnimmt, die Schützenstraße diesbezüglich der Nebenstraße Wiesenstraße gleichgestellt wurde? [Klick]
Langsam glaube ich, dass wenn es um die Belastung der Schützenstraße geht, dass Verwaltung und ich von zwei unterschiedlichen Straßen spreche – vielleicht gibt es ja im Katzenbusch noch eine Straße mit dem Namen Schützenstraße?
Mal so mal so, gerade wie es genehm ist
Verkehrsbelastung Schützenstraße
Vorlage |
Kfz/Tag |
LMP der Stadt Herten 2001 |
15.750 |
Hauptverkehrsstraßen in Herten Grundsätze und weitere Entwicklung Lärmminderungsplan Stadt Herten – Vorl. 07/122 |
15.600 |
Vorhandene Querschnittsbelastung Innenstadtentwicklung 1999 |
17.240 |
LAI – AG Lärmaktionsplanung in der Fassung vom 18. Juni 2012 |
17.240 |
AVISO LMP Schützenstr. zw. Kaiserstr u. Wilhelmstraße Prognosejahr 2015 |
17.000 |
AVISO LMP Schützenstr. zw. Kaiserstr u. Wilhelmstraße Analysejahr 2001 |
15.600 |
Vorlage „BPlan 165 (14/164) |
9.757 |
Stellungnahme zum Beschluss Baugebiet Schützenstraße / Hospitalstraße
Als FDP-Ratsherr der Stadt Herten ist zur o.a. Beschlussfassung noch folgendes anzumerken.
Im Jahr 2001 – Vorlagen-Nr. 11/210 wurde die Entscheidung getroffen, die mittels Landesmittel erstandenen Grundstücke für die Schützenstraßenentlastung nach Ablauf der Fördermittel-Zweckbindung zu veräußern. Es wurde beschlossen, dass das Baufeld Schützen- – Hospitalstraße über die Hospitalstraße Kfz-mäßig erschlossen werden sollte.
Zwischenzeitlich jedoch hatte die Stadt eine Grundstücksparzelle, wie auch die Hertener Allgemeine heute und am 27.09.2014 berichtete, an die dortig ansässige Kirchengemeinde veräußert. Damit war die einst geplante Möglichkeit, das Baufeld via Hochstraße zu erreichen „verbaut“.
In der Vergangenheit wurde die Verkehrsbelastung der Schützenstraße mehrfach gutachterlich, sowie auch durch den Ruhrpiloten bewertet. Die letzte offizielle hier vorliegende Belastung liegt im Jahre 2011 bei 15.205 Kfz/d. In der nun beschlossenen Berichtsvorlage wird 2012 die Belastung nur noch mit 9.757 Kfz/d ermittelt. Das bedeutet einen Rückgang des Verkehrs von ca. 34% in einem Jahr! Diese Abnahme wird durch Demografie bzw. Ungenauigkeit des Ruhrpiloten begründet. Meine Recherchen bei den entsprechenden amtlichen Stellen brachte diesbezüglich nur verwundertes Stirnrunzeln hervor, da zwar eine leichte Rückläufigkeit der Bevölkerung in NRW erkennbar ist, der Verkehr jedoch weiter zunimmt. Ebenso wird bei Straßen NRW die Zuverlässigkeit des Ruhrpiloten mit 99% angegeben. (ausführliche Daten finden Sie auf unserer Homepage http://www.fdp-herten.de).
In dem Zusammenhang, ebenfalls mit verwirrender nicht nachvollziehbarer Datenlage, ist auch die Aussage in einem Gutachtens zum damaligen VMW-Grundstück „Schneeberger Straße“ zu finden. Das für die damalige Erschließung notwendige Lärmgutachten weist Lkw-mäßig für die Hauptverkehrsstraße Schützenstraße den gleichen Belastungsgrad wie für die Nebenstraße Wiesenstraße aus. Hauptbelastung hat dort nur die Ewaldstraße (s. http://www.pro-herten.de). Für mich unverständlich, dass dem Bürgermeister und Baurat ¬ damals im Aufsichtsrat der VMW eingebunden – diese Diskrepanz nicht aufgefallen ist. Es ist manchmal wirklich schwierig, Verwaltungsentscheidungen inhaltlich zu folgen!
Leider werden wir durch solche Gegebenheiten gezwungen, externe rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.