Herten, hinter dem RZR, die vergessene Fläche

 

 

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Mit dem Planungsteam Emscher-Ruhr plat der FDP-Ratsherr den derzeitigen Zustand im Süden von Herten zu verbessern.

Warum? Die gesamte Story – Süd erblüht – Umfeld jedoch katastrophal finden Sie hier [klick]

 

Warum dringender Handlungsbedarf?

Herten Süd – derzeitige Situation am Wochenende – Datum 12.05.2018

Abgebildeten Personen hatten ihre Zustimmung zur Ablichtung gegeben!

Warum blockt die Verwaltung?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister oder Vertretung,

Ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom 27. Juni 2018

 Die Verwaltung überprüft das Industriegebiet südlich der Halde Hoheward und sichert den dort ansässigen Firmen die bestmöglichste Unterstützung für ein angemessenes Umfeld zu.

 Aufgrund der suboptimalen Akustik konnte ich den Ausführungen des städt. Baurates nur bruchstückhaft folgen.

Aus diesem Grund bitte ich, dass der Vortragender mir seine Ausführungen schriftlich zukommen lässt.

Sollte dieses nicht möglich sein, so beantrage ich das Abhören der Tonbandaufzeichnung in dieser Sache. Bitte stimmen sie diesbezüglich einen Termin ab.

Nochmals möchte ich auf der miserablen Akustik hinweisen. Dieser Umstand wurde schon mehrmals bemängelt von Ratskollegen und auch  mir. Sollten sie in dieser Sache keine kurzfristige Lösung parat, so bitte ich mir dieses ebenfalls mitzuteilen.

In Erwartung ihrer Antwort verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen


Antwort Heidenreich i.V. BM

Ihr Antrag vom 27.06.2018 zur Errichtung eines Verkehrshofes  im Hertener Süden

 Sehr geehrter Herr Jürgens,

der Antrag zielt im Kern auf die Errichtung eines Verkehrshofes, der die notwendige Infrastruktur, insbesondere die Sanitäreinrichtungen für LKW-Fahrer während der Ruhepausen bietet. Sie haben vorgeschlagen, dass die städtische Wirtschaftsförderung tätig wird und sich um die Ansiedlung eines Verkehrshofes bemüht. Bereits in den bisherigen Anträgen zur Errichtung eines Verkehrshofes ha­ben die Verwaltung und Straßen.NRW gleichlautend zum Ausdruck gebracht, dass hier private In­ vestitionen auf geeigneten privaten Grundstücken erforderlich sind.

Da geeignete Flächen in diesem Umfang nicht zur Verfügung stehen, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen , diesen Prüfauftrag zurückzuweisen . Diesem Ansinnen ist der Rat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gefolgt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Quelle: http://www.lastmile-logistik.de/


Dazu die Story beginnend im Jahre 2001 – Außer Spesen nix gewesen

Die Globalisierung der Wirtschaft führt zu einer nachhaltigen Veränderung der Güterströme. Für die logistischen Aufgaben der Zukunft bedarf es daher neuer Ansätze, die die modernen Techniken nutzen und zugleich bestehende Konzepte mit frischen Ideen anreichern. Innerhalb des mittleren Ruhrgebiets ist Herne mit seiner Lage im Zentrum eines der größten Absatz- und Produktionsräume Europas für diese Herausforderung bestens geeignet.
Das Güterverkehrszentrum am Westhafen Wanne in Herne muss weiter gestärkt werden. An der Schnittstelle zwischen Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr wird es wichtige Aufgaben für die Verteilung von Gütern für das mittlere Ruhrgebiet und die angrenzenden Bereiche übernehmen. Nach Auffassung der IHK können am Standort Herne logistische Dienstleistungen nachfragegerecht gebündelt werden, zugleich liegt ein solches Zentrum im Interesse der verladenden Wirtschaft und der Verkehrsunternehmen. Bereits heute müssen jedoch die Weichen für einen Ausbau dieser wichtigen logistischen Drehscheibe gestellt werden. Hier folgt die Stadt Herne einer Anregung der IHK, durch grenzüberschreitende Kooperation mit Städten im Emscher-Lippe-Raum weitere logistische Flächen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang kommt der auf Herner Gebiet liegenden Fläche „Unser Fritz“ besondere Bedeutung zu, die in enger Verbindung mit Gelsenkirchen steht und für die vom Grundstückseigentümer bereits Investoren benannt wurden. Unter Einbeziehung der Flächen „Wanit“ und „General Blumenthal“ (Herne) sowie „Ewald“ (Herten) könnte der Gesamtkomplex zu einemLast Mile Logistik Park Emscher“ entwickelt werden, dessen Konzeption vom heimischen Institut LogiBall erarbeitet wurde. Ein solches Projekt der endkundenbezogenen Nahverkehrslogistik von Verbrauchsgütern könnte sich in der Mitte des Ruhrgebiets ergänzend zu den Logistikzentren Dortmund und Duisburg positionieren und erhebliche Beschäftigungswirkungen auslösen. Die IHK unterstützt eine derartige Konzeption nachdrücklich.

Quelle IHK Vorwärtsstrategien für das mittlere Ruhrgebiet (Bochum, im Mai 2001) Kurs Zukunf


Bild Google Earth stand 2018

Kurs Zukunft Last Mile Logistik Netzwerk GmbH – Sachstand „Entwicklung der Potenzialfläche im Emscherbruch / Herten-Süd
Vorlage 08/137 v. 29.05.2008 ->klick

Herr Seidel erläutert die Vorlage für die Verwaltung

Ratsherr Grave sieht sich in seinen schon immer ausgesprochenen Befürchtungen bestätigt. Hier werden Steuergelder und Eigenanteile der Stadt Herten für eine geplante Maßnahme investiert, deren Umsetzung immer noch fraglich ist. Sollte kein Investor gefunden werden, wird man auf den Kosten für die Bodenuntersuchungen sitzenbleiben.

Ratsherr Löcker ist der Auffassung, dass man die Verwaltung jetzt in Ruhe arbeiten lassen solle. Die Nachfrage nach Logistikflächen sei unverändert hoch. Somit ist die Wahrscheinlichkeit einen Investor zu finden immer noch gegeben.

Ratsherr Grave zeigt sich verwundert darüber, dass Herr Seidel in seinem Vortrag von notwendigen Aufbereitungskosten in Höhe von neun Millionen Euro spricht, diese Zahl in der Vorlage aber nicht aufgeführt ist.

Herr Seidel antwortet, dass die Machbarkeitstudie noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt. Sobald dies der Fall ist, werde sie den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dort könne man dann auch konkrete Zahlen entnehmen.

An den Rat der Stadt Herten
z. Hd. Herrn Bürgermeister Dr. Paetzel
Kurt-Schumacher-Str. 2
45697 Herten                                                                      Herten, 16.12.2007

Anfrage gem. § 15 GeschO/Bodenuntersuchungen „Im Emscherbruch“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Stadt Herten hat am 30.11.2005 mehrheitlich (gegen die Stimmen der UBP-Fraktion) beschlossen, dass die vorbereitenden Bodenuntersuchungen zur Erweiterung des LastMileLogistik Zentrums, unter Berücksichtigung von Zuweisungen/ Zuschüssen durch das Land NRW (204.525 €) mit einem Eigenanteil der Stadt Herten i.H. von 51.132 € gefördert werden.

Das Ergebnis der Bodenuntersuchungen sollte bereits Mitte 2007 vorliegen!

Die aktuelle Diskussion um „mögliche“ Umweltverschmutzungen und Altlasten in diesem Bereich erlaubt daher folgende Fragen:

  1.  Warum liegen die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen bis heute nicht vor, bzw. warum wurden Sie von Ihnen nicht, wie zugesichert, kommuniziert?
  2.  Wie hoch waren/sind die tatsächlichen Kosten der Bodenuntersuchungen?
  3.  Welches Gutachter-/Sachverständigenbüro führte die Bodenuntersuchungen durch?
  4. Kann die Stadt Herten damit rechnen, dass die Eigentümer der o.g. Flächen der Stadt Herten und den Land NRW die Kosten der Bodenuntersuchungen, bei einem Verkauf der Fläche, zurückerstatten?
  5. Wer wird für die Kosten für die Renaturierung einzelner Teilbereiche der .og Industriefläche aufkommen?
  6.  Warum werden in der Verwaltungsvorlage 07/266 (Ziel-2-Förderprojekte) erneut Gelder für Bodenuntersuchungen „Im Emscherbruch“ bereitgestellt (Projekt lfd. Nr. 3 Anlage 1)?

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Köller
Fraktionsvorsitzender

Anfrage gem. §15 GeschO der UBP-Fraktion vom 16.12.2007
– Bodenuntersuchungen ,,Im Emscherbruch“

Sehr geehrter Herr Köller,

die Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1:
Der Rat hat am 30.11.2005 beschlossen, für den Bereich südlich der Straße ,,Zum Emscherbruch“ vorbereitende Bodenuntersuchungen durchführen zu lassen und in einer darauf fußenden Machbarkeitsstudie Aussagen über die Eignung der Flachen für eine Nachfolgennutzung LastMilelogistik zu treffen.

Die Bodenuntersuchungen sind abgeschlossen, die Machbarkeitsstudie ist auf der Basis des Beschlusses des APBU vom 08.11.2007 beauftragt worden.

Im Zuge der Beratung der entsprechenden nichtöffentlichen Vergabe-Vorlage hat die Verwaltung darauf verwiesen, dass nach Abschluss der Machbarkeitsstudie und damit nach Abschluss des zweistufigen Untersuchungsverfahrens die Ergebnisse ausführlich vorgestellt werden. Dies ist entsprechend dem Zeitplan voraussichtlich für die Sitzungsfolge Juni 2008 vorgesehen.

Zu 2:
Die kalkulierten Gesamtkosten für die zweistufigen Untersuchungen waren mit 255.657,00 € veranschlagt: davon lag der Eigenanteil der Stadt bei 51.131,40 €. Im Verlaufe des Projektes ist es zu Kosteneinsparungen gekommen; die Gesamtkosten belaufen sich nun auf 194.744,53 €, der Eigenanteil liegt damit bei 38.949,00 €.

Zu 3:
Die Untersuchungen werden durch die. Ingenieurgesellschaft für Geotechnologie und Umwelt, Erdbaulaboratorium Ahlenberg“ mit Sitz in Herdecke, durchgeführt.

Zu 4:
Die Untersuchung ist mit den Eigentümern der betroffenen Flachen abgestimmt. Fördervoraussetzung war eine Erklärung der jeweiligen Eigentümer, dass die aus der Untersuchung resultierenden Bodenwertsteigerungen nicht abgeschöpft werden dürfen. Eine Rückerstattung“ der Kosten wird es daher nicht geben. Eine ,,Verrechnung“ wird später im Rahmen der geplanten Erschließung stattfinden, die eine Bodenordnung zwischen allen  Grundstückseigentümern und der Stadt voraussetzt.
Die Untersuchung ist – entsprechend dem Beschluss aus dem Jahr 2005 – gefordert und aus der Erkenntnis beauftragt worden, dass nur in einer flächenübergreifenden Untersuchung, Planung und Erschließung marktfähige und für das Nutzungsziel ,.Logistik“ dringend erforderliche Flächen zu generieren sind. Es handelt sich insofern um einen wichtigen Baustein regionaler Wirtschaftsforderung. Nach wie vor existiert eine hohe Nachfrage nach Logistik-Flächen: dieser Nachfrage steht z.Z. kein adäquates Flächenangebot mehr gegenüber.

Zu 5:
Welche Sanierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen erforderlich sind, wird sich aus der Machbarkeitsstudie in Verbindung mit der städtebaulichen Rahmenplanung ergeben. Die erforderlichen Kosten wurden dann in die Erschließungskosten insgesamt eingehen.

Zu 6:
Die zitierte Vorlage enthalt keine konkreten Angaben zu Kosten, sondern es wird auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie verwiesen. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Erschließung nur unter Zuhilfenahme von Fördergelder möglich wird. Es gelten die unter 4. genannten Rahmenbedingungen für die Grundstückseigentümer. In welcher Form eine Entwicklung und damit auch Erschliel1ung möglich ist, wird nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie mit den Eigentümern noch erörtert werden.

Den anderen Fraktionsvorsitzenden und den Einzelratsmitgliedern habe ich eine Kopie dieses Schreibens übersandt,

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uli Paetzel


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B-PLAN 112 „Filz“ oder „Unfähigkeit“?

 

B-112Foto JJ

 

Gesendet: Montag, 28. Januar 2019 13:40

An: Toplak, Fred; Steck, Matthias; Heidenreich, Christoph; Schneider Dr., Karsten; Rattmann, Thorsten
Cc: ‚C.B.‘; ‚HGH‘; ‚J.B.‘; ‚J.G.‘; ‚Lars‘; ‚m.r.‘; ‚S.Grave‘; kuehn112@aol.com

Betreff: vor 14 Jahren

Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Nach nun 14 Jahren wartet die o.g. Fläche mit der Verwirklichung der damaligen (bekannt kritischen) Planung.
Vielleicht hat der BM ja einmal Zeit, hierzu ein kurzes Statement in der Angelegenheit verlauten lassen, die mir hierzu eine offizielle Anfrage nach § 15 GO erübrigt!

In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant, ob es eine neue Planung für das Gelände hinter der Pestalozischule gibt.

Für eine kurze Antwort dankbar

 

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Jürgens (JJ),


Informelle Anfrage zur Wohnbebauung südlich Wiesenstraße
15.02.2019

 Sehr geehrter Herr Jürgens,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Der im Jahr 2002 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 112 „Wohnbebauung südlich Wie­ senstraße“ in Herten-Süd ist seinerzeit nur in Teilen realisiert worden. Zwei Reihenhauszeilen im Nord­ osten des Plangebiets wurden plankonform errichtet. Die übrige Fläche verblieb bis heute ungenutzt.

Der Zuschnitt und die Größe der Baugrundstücke sowie die festgesetzte Art der Bebauung entsprechen inzwischen nicht mehr der aktuellen Nachfrage. Daher besteht das Erfordernis, die Festsetzungen zur Bauweise und zur Anordnung der Baukörper zu ändern. Vorgesehen ist eine weniger verdichtete Wohn­ bebauung in Form von ein- bzw. zweigeschossigen Eigenheimen in offener Bauweise. Freistehende Ein­ zelhäuser und Doppelhäuser sind anstelle der bisher vorgesehenen Reihenhauszeilen geplant.

Die formelle Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans ist mit dem Aufstellungsbe­ schluss in der Ratssitzung am 02.10.2013 (Vorlagen-Nr. 13/204) erfolgt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde am 24.11.2015 (Vorlagen-Nr. 15/147) gefasst. Die öffentliche Aus­ legung des Entwurfs des Bebauungsplans  ist in der Zeit vom 14.12.2015 bis einschließlich 31.01.2016 durchgeführt  worden.

In der Zeitspanne zwischen der ersten Offenlage in 2016 und der aktuellen Weiterführung der Bebau­ ungsplanung haben sich neue umweltrelevante Informationen ergeben. Daher wird eine erneute Offen­ lage des Bebauungsplans erforderlich. Der Beschluss hierzu ist für die Sitzungsfolge März/April 2019 vorgesehen.

An der Baulücke an der Ewaldstraße ist zwischenzeitlich eine Kindertagesstätte gebaut und bereits be­ zogen worden. Des Weiteren sind hier öffentliche Parkplätze entstanden. Derzeit werden die Außenan­ lagen der Kindertagesstätte sowie der Grünverbindungsweg von der Ewaldstraße in den Blockinnenbe­

Unterschrift
BM F.Toplak


Der rechtswirksame Bebauungsplan 112, „Wohnbebauung südlich Wiesenstraße“ soll teilweise geändert werden, da Art und Maß der baulichen Nutzung sowie textliche Festsetzungen einer Grundstücksvermarktung seit mehr als 10 Jahren nach dem Spatenstich, u.a. aufgrund keiner oder geringer Nachfrage nach Reihenhausgrundstücken, entgegenstehen.
Mit dem Bebauungsplan 112 soll das erfolgreiche Konzept „Hertener Siedlungen“ zur Grundstücksvermarktung durch die Hertener Stadtwerke GmbH fortgesetzt werden.

sch-str
Verkehrsbelastung (aus städtischen Unterlagen) rot = LKW-Belastung
hier wird die LKW-Belastung Schützenstraße u. Ewaldstraße mit 7 % angegeben, Wiesenstraße nur 1%


TOP 19.2
Berichtigung des Bebauungsplans 112 Schneeberger Straße
– Antrag der FDP-Fraktion vom 05.04.2012


Bürgermeister Dr. Paetzel schlägt vor, über diesen Antrag nicht jetzt, sondern erst dann zu behandeln,
wenn über den Bebauungsplan 112 beraten wird. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.
– einstimmig zugestimmt
Berichtigung des Bebauungsplan 112 Schneeberger Straße
http://rat.jidv.de/?p=224

Hier ist erwähnenswert, manipulierte die  Verwaltung das Gutachten zum Schallschutz, um möglicherweise der VMW  ein möglich Bauflächen für 56 Einheiten zu ermöglichen? Lesen sie selbst!

lkw-belastunglkw-belastungAls PDF-Dokumente [klicken]

afi-gutachten-B-plan 112

Archiv-Schneebergestraße 

Dazu auch unser Beitrag zur Blockinnenbereichsbebaung Hospitalstraße
Warum trickste hier die Verwaltung mit den Zahlen herum?? [weiterlesen]:

Zeichen_123.svgDieser Beitrag ist zur Zeit noch nicht in Gänze fertig, Schauen Sie später noch hinnein

15-01-2003-BPlan 112-Archiv [WAZ]Quelle WAZ 15. Jan. 2003

 

ScheebergerstrQuelle:H.A.

 

Inhalt

  1. Verfahrensbeteiligte: 2
  2. Vorwurf: 2
  3. Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: 3
  4. Warum wurde hier mit unterschiedlichen Daten gearbeitet?. 4
  5. Anzunehmender Vorteil 4
  6. Beziehungen. 5

 

Verfahrensbeteiligte:

  1. Stadt Herten,
    vertreten durch den Bürgermeister

    Kurt- Schuhmacherstraße 2
    45699 Herten
  2. Vorteilsnehmer
    Vestisch-Märkische Wohnungsbaugesellschaft mbH

    Lessingstraße 65
    45657 Recklinghausen
  3. Auftraggeber
    ISO – Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel

    Haltener Straße 193
    45770 Marl
  4. Auftragnehmer
    AFI – Arno Flörke, Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik

    Nordwall 14
    45721 Haltern

 

Vorwurf:

Innerhalb der Blockrandbebauung an der Wiesenstraße, Ewaldstraße und Schützenstraße in Herten waren neue Wohngebäude geplant. Bis zur Genehmigung des Bebauungsplans war das Gebiet als Grabeland ausgewiesen und genutzt. Am 31.10.2001 wurde das Vorhaben genehmigt[1].

Aus Sicht des Immissionsschutzes stellen die Schützenstraße und die Ewaldstraße Schallquellen dar, die die geplante Bebauung beeinträchtigen können. Zum Nachweis der Auswirkungen des Quell- und Zielverkehrs des neuen Baugebietes, wurden diese Verkehre mit berücksichtigt.

Für die Beurteilung der geplanten Bebauung ist es erforderlich, die Lärmsituation im Planungsgebiet durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen, die Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ zu beurteilen und falls erforderlich, Schallschutzmaßnahmen festzulegen.

Die Entwürfe für das Bebauungsvorhaben wurden nach diesseitigem Kenntnisstand durch den Nutzer [2] – der Wohnungsbaugesellschaft VMW – erstellt. Die Schalltechnische Untersuchung für das Vorhaben wurde durch das Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel [3] in Auftrag gegeben. Auftragsnehmer war das Ingenieurbüro Arno Flörke [4]

Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt:

  1. RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990, DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, November 1989,
  2. DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, 1987,
  3. Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, München 1994,
  4. Schriftliche Mitteilung der Verkehrsbelegungen der Schützenstraße und der Ewaldstraße durch die Stadt Herten. [2]

Punkt 1 bis Punkt 3 sind statisch anwendbare Richtlinien, einzig die Datenlage unter Punkt 4 sind die dynamischen Daten, die das Gutachten beeinflussen. Diese Daten stellte – wie das Gutachten aussagt (sh. Fußnote 1) zweifelsfrei die Stadt Herten zur Verfügung. (Anlage-2-)

Diese Daten entsprechen keinesfalls den Gegebenheiten. Im gleichen Jahr für den Lärmminderungsplan erhobenen Daten weichen hier sowie in Menge als auch Zusammensetzung erheblich voneinander ab. [3]. Anlage:-1- Anlage:-2-

Ebenso wird die Straßenqualifizierung der Schützenstraße, desgleichen wie die Wiesenstraße, für das Gutachten mit   -G-    (Gemeindestraße) bezeichnet. Tatsächlich ist die Schützenstraße die wichtigste und verkehrsreichste Nord- Süd- Verbindungsstraße in Herten. In einer Entscheidungsvorlage [4] wird ausgeführt: „Der Straßenzug Feldstraße / Schützenstraße östlich der Hertener Innenstadt bildet die verkehrlich bedeutsamste Nord-/Südachse im Stadtgebiet. …“

Warum wurde hier mit unterschiedlichen Daten gearbeitet?

Für die Neuplanung von Nutzungsgebieten, die Aufstellung von Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich, wenn die Orientierungswerte der DIN 18005 -Schallschutz im Städtebau, Teil 1 nicht eingehalten werden.

Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die Schützenstraße, die Ewaldstraße und die Wiesenstraße berücksichtigt. Die Verkehrsdaten der Schützen- und der Ewaldstraße wurden von der Stadt Herten übernommen.

Der Abstand zwischen Straße und der Bebauungsgrenze eines neu ausgewiesenen Bebauungsplans richtet sich neben den schalltechnischen Vorschriften u.a. auch nach dem Abstandserlass „…Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände [5]

Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass der Abstand zwischen Straße (hier Schützenstraße) und der Bebauungsgrenze aufgrund der irrigen Daten bedeutend geringer ist, als es nach den tatsächlichen Gegebenheiten sein dürfte. Durch den geringeren Abstand wird dem Grundstückseigner mehr Baufläche zur Verfügung gestellt. Wären hier die richtigen Daten zum Ansatz gekommen, hätte sich die zu bebauende Fläche bedeutend verringert.

Anzunehmender Vorteil

Es ist von einer Grundstückslänge von 180 m auszugehen.

Der derzeitige und damalige Bodenrichtwert liegt im Bebauungsgebiet bei ca. 170,- € / m²

Ich gehe von einem allgemeinen Wohngebiet als Bebauungsgebiet aus.

Richtpegel 50db(A)-nachts

 

Fall 1[6] Lkw-Anteil 10% / 3% =     Abstand Straßenmitte  59,89 m
Fall 1[7] Lkw-Anteil 20% / 10% =   Abstand Straßenmitte  94,91 m

                                                               Differenz (Gewinn)        35,02 m

Zusätzlicher Gewinn = 180 X 35,02 = 6303.6m² X 170 = 1.071.612,- €

Ungeachtet der nach diesseitiger Rechtsansicht rechtswidrige Vergrößerung der Bebauungsfläche, werden zukünftige Käufer einen Nachteil bezüglich Wohnungsqualität und Schallschutz erfahren. Der Antragsgegner bei einer Lärmprävention wird sich möglicherweise immer auf das afi – Gutachten berufen können.

Beziehungen

Die Stadt Herten ist bei der VMW vertreten durch (2003):
Aufsichtsrat:

BM Dr. Uli Paetzel (SPD), stellv. BM Winfried Kunert (CDU).

Gesellschafterversammlung:

BM Dr. Paetzel. Stadtbaurat Volker Lindner

 

  • [1] Anlage:-3- Beschlussvorlage
  • [2] Schalltechnische Beurteilung, der geplanten Block-Innenbebauung, an der Wiesenstraße in Herten Ing. Büro afi, 2001, Seite 3
  • [3] Beschluss: Aufstellung eines Lärmminderungsplans gem. § 47 BImSchG Nr.: 00/126 v. 10 Mai 2000, Verkehrsbelastungszahlen, dem Anzeigesteller mit Schreiben v. 3.6.05 (Zeichen Te.) Seitens der Stadt Herten zur Verfügung gestellt.
  • [4] Grundsatzbeschluss zur Aufhebung der im Flächennutzungsplan dargestellte Nord- Süd-Straßenverbindung parallel zur Feldstr.-/Schützenstraße; v. 3.Sept.98 Ref. 98/202
  • [5] (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-3 – 8804.25.1 v. 6.6.2007
  • [6] Anlage:-4-
  • [7] Anlage:-5-
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