Schwachsinn vor Lebensqualität

Geldverschwendung: Steuerzahlerbund kritisiert A40-Aussichtsplattform       

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Verband hält Plattform für Geldverschwendung Aussichtspunkt hat 58.000 Euro gekostet Bürger hatten darauf aufmerksam gemacht

Der Bund der Steuerzahler in NRW kritisiert eine Aussichtsplattform an der A40 am Bochumer Westkreuz. Dem WDR gegenüber bezeichnete der Verband die 58.000 Euro teure Plattform am Dienstag (19.03.2019) als Verschwendung von Steuergeldern.

„Diese Aussichtsplattform macht einfach sprachlos“, so Sprecherin Andrea Defeld. Sie meint damit die „wenig schöne Aussicht auf das Autobahnkreuz“. Außerdem gebe es nicht einmal einen Parkplatz. Von der nahe gelegenen Brücke aus sei der Ausblick ähnlich.

Geld lieber sparen

 Auf der Plattform gibt es keine Bänke, keine Beschilderung. Nach Meinung des Steuerzahlerbundes gibt es zahlreiche andere und schönere Aussichtspunkte im Ruhrgebiet, zum Beispiel von Halden aus. Bürger hatten den Verband auf die Plattform aufmerksam gemacht, die bereits ein paar Jahre alt ist.

Die zu rund 91 Prozent vom Bund finanzierte Aussichtsplattform soll laut Straßen.NRW zum Verweilen einladen und einen Blick auf das „Verkehrsbauwerk“ ermöglichen. Der Steuerzahlerbund hat schon oft Aussichtspunkte kritisiert und ist der Meinung, dass es in vielen Fällen sinnvoller wäre, das Geld zu sparen und für andere Dinge auszugeben.



Aufgrund des Lärmaktionsplanes folgender Antrag einer Lärmgeplagter Bürgerin an Straßen.NRW

Lärmsanierung

Passiver Lärmschutz im Zuge der Landesstraße 638 (L 638) im Bereich

Anlage: – Berechnungsergebnisse  mit Legende und Lageplan Sehr geehrte

ich nehme Bezug auf Ihr o. g. Schreiben und sende Ihnen wie gewünscht die Berechnungsergebnisse für Ihr Wohngebäude in 45699 Herten zu.

Ich bedauere , dass es bei der Bearbeitung der Lärmsanierungsvorgänge seitens der Regionalniederlassung Ruhr, Haus Bochum, zu längeren Verzögerungen bedingt durch interne Umstrukturie­rungsmaßnahmen und durch fehlende Personalkapazitäten bezüglich der Bearbeitung des technischen Parts des passiven Lärmschutzes gekommen ist. Es ist geplant, mit der Weiterbearbeitung der Lärmsanierungsvorgänge nun kurzfristig (Sommer 2018) zu beginnen. Die weitere Bearbeitung der Lärmsanierungsvorgänge wird u. a. nach dem Antragsdatum erfolgen . Ich mache Sie noch darauf Aufmerksam, dass Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) als freiwillige Leistung gewährt wird. Er kann im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. Die Er­stattung der Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen ist auf maximal 75 % begrenzt.

Der Zeitpunkt für die Zuschussgewährung  hängt von der Bereitstellung der Haushaltsmittel ab.

Die weitere Bearbeitung Ihres Antrags auf passive Lärmschutzmaßnahmen vom 08.12.2015 im Zuge der Lärmsanierung wird in jedem Fall noch erfolgen. Ich bitte Sie nach wie vor noch um Geduld.

Straßen .NRW-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsen ki rchen · Telefon: 0209/3808-0

 

 

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Ein Gedanke zu „Schwachsinn vor Lebensqualität“

  1. Eine Aussichtsplatform um den Verkehr auf der A40 zu beobachten?????
    Noch bescheuerter kann man unsere Steuergelder wohl kaum aus dem Fenster werfen.
    Seit Jahren kämpfen meine Frau und ich um Lärmschutz an der L638 (Gelsenkirchener-Str.) und der parallel verlaufenden BAB A2. Auf dieser hat man (wohl aus Kostengründen) vor der Abfahrt Herten (vom Recklinghäuser Kreuz kommend) auf den letzten 500m die Lärmschutzwand eingespart. Diese Auswirkungen (den Lärm) bekommen wir ohne Aussichtsplatform jeden Tag 24 Stunden lang hautnah mit. Hier wären die 58.000 Euro zum Wohl der anliegenden Büger aus Herten Süd, besser angelegt.

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