BM zum Wochenmarkt


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Je weniger Kopf, desto mehr Wand, durch die er will.
Dr. phil. Manfred Hinrich (*1926), deutscher Philosoph, Lehrer, Journalist, Kinderliederautor, Aphoristiker und Schriftsteller


 

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Landrat des Kreises Recklinghausen
Kommunalaufsicht.

Kurt-Schumacher-Allee 1                                                            via FAX 02361/53-3290
45657 Recklinghausen                                                                 via Email: B.Freitag@kreis-recklinghausen.de

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat

Ich bitte den folgenden Sachverhalt zu prüfen und mir wg. evtl. weiteres Handeln mir Ihr Ergebnis mitzuteilen.

  1. Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung.


    Hier 34 GG – Amtspflichtverletzung-
    Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
  2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.

bzw.

  • 839 Abs. 1 Haftung bei Amtspflichtverletzung

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Zum Sachverhalt:

Ergebnis der Akteneinsichtnahme vom 30. August 2018

Aufgrund der Proteste der Markthändler in den folgenden Wochen, nahmen FDP und LINKE ihr Recht auf Akteneinsicht wahr, um zu prüfen, inwieweit die Verwaltung die Privatisierung der Marktrechte vorbereitet und mit den betroffenen Markthändlern kommuniziert hat.

Zu dem Ergebnis der Akteneinsicht im Einzelnen:

  • Den Entschluss der Neuausrichtung des Hertener Wochenmarktes entstand nachweislich durch die Fachbereichsleitung FB3 am 12.2017. Begründet wurde dieses durch fehlende personelle Ressourcen und fehlendes Fachwissen. Hierzu wurde gleichzeitig die Markgilde als einziger Anbieter genannt. Um sich nicht angreifbar zu machen, sollte das Werk ausgeschrieben werden. Hier darf jedoch davon ausgegangen werden, dass sich Bürgermeister und die Fachbereichsleitung schon zum damaligen Zeitpunkt auf die Marktgilde festgelegt hatten. Hier wäre zu Prüfen ob der Tatbestand nach StGB 331 ff greift.
     Auch war dem Verwaltungsvorstand am 18.12.17 bekannt, dass sich die Markthändler bezüglich dieser Neuorganisation überwiegend ablehnend geäußert hatten.
  • Am 1. 2017 und 02.02. 2017 hatte der BM eine Vorveranstaltung initiiert. Die Verwaltung hat im Vorfeld die Marktbeschicker zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen, um sie den oben genannten Gemeinschaftsprozess mit einzubinden. Neben den Marktbeschickern wurden auch Vertreter der gewollten Marktgilde eingeladen. Vertreter aus der Politik wurden nach diesseitigem Wissen nicht eingeladen.
  • In der folgenden Ausschusssitzung (AFoF) wurde das Vorhaben durch die Fachbereichsleitung und dem Ausschussvorsitzenden vorgetragen. Anwesende Ratsmitglieder der CDU und die Linke äußerten sich kritisch und merkten an, wie mir glaubhaft berichtet wurde, ob das Vorhaben mit den Marktbeschickern einvernehmlich abgesprochen wurde. Dieses wurde durch den anwesenden Bürgermeister und der Fachbereichsleitung explizit bestätigt. Es wurde kolportiert, dass die Mehrheit der Marktbeschicker keinerlei Einwände gegen das Vorhaben hatten. Im Vertrauen auf diese Versicherung stimmte der Ausschuss, bei einer Gegenstimme der Ratsfrau Ruhardt, für den beschriebenen Antrag.
  • In der darauffolgenden Ratssitzung wurde der Verwaltungsvorschlag mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen, im Vertrauen auf die Aussagen des Bürgermeisters und Fachbereichsleiterin, beschlossen. Aufgrund der heftigen medialen Reaktion der Markthändler und Teilen der Politik ist nun erkennbar, dass der Beschluss im Vertrauen auf die unwahren Behauptungen, Aussagen des BM und der Fachbereichsleitung, zustande gekommen ist.

Der Rat wurde nicht, wie in der GO-NRW gefordert, rechtzeitig im Verfahren eingebunden. Dazu die Gemeindeordnung § 55 GO-NRW – Zitat „Der Rat ist durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung (in Verbindung der §§ 40; 41 GO-NRW) voll umfänglich zu unterrichten.“

Da die frühzeitige Unterrichtung des Rates die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung der dem Rat obliegenden Aufgaben bildet, verbietet sich auf Seiten des Bürgermeisters eine zu enge Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „alle wichtigen Angelegenheiten“. Mangels gesetzlicher Definition der „wichtigen Angelegenheiten“, bedarf es im jeweiligen Einzelfall einer konkreten Bewertung durch den Bürgermeister, die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist. Im Zweifel sollte er sich für die Unterrichtung entscheiden – Allgemein lassen sich hier alle Angelegenheiten zuordnen, in denen grundsätzliche Entscheidungen zu treffen sind. aber auch solche, die mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Hier ist der Bürgermeister seinen Pflichten in keiner Weise nachgekommen.

Das trifft ebenso auf die Unterrichtungspflicht des zuständigen Ausschussvorsitzenden zu. Ausschussvorsitzende haben ihren Ausschuss – entsprechend der Pflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Rat – im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umfänglich wahrheitsgemäß zu unterrichten.

Ungeachtet der geschilderten Sachlage ist die Unzufriedenheit der Marktbeschicker und der Marktgilde im Internet aktenkundig. Diese Recherchen hätten durch die Fachbereichsleitung im Vorfeld erfolgen müssen.

Aufgrund des Antrags der CDU – Vorlagen-Nr. 18/171 18.09.2018 – erging folgender Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Herten stellt fest, dass die Verwaltungsspitze die Vorgaben des Beschlusses

18/034 nicht eingehalten hat.

  1. Demzufolge wird der Vertrag mit der Deutschen Marktgilde mit sofortiger Wirkung gekündigt.
  2. Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Marktbeschickern ein neues Konzept zur Erhaltung und Vitalisierung des Marktes zu
  3. Das Konzept wird dem Rat Anfang 2019

Der Antrag wurde einstimmig durch den Rat beschlossen

Mit Email v. 3. Juni 2019 teile uns der Bürgermeister mit:

Von: Toplak, Fred <F.Toplak@herten.de> Gesendet: Montag, 3. Juni 2019 14:51
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwaltung hatte mit Vorlage 18/171 darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit der deutschen Marktgilde über die Organisation des Wochenmarktes befristet abgeschlossen ist und daher keine Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vorliegt. Und dass eine dennoch ausgesprochene „Kündigung“ ein Vertragsbruch und mit Schadensersatzforderungen zu Lasten der Stadt verbunden wäre. Mit Beschluss vom 18.09.2018 hat der Rat der Stadt Herten dennoch beschlossen und die Verwaltung verpflichtet, den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Zwischenzeitlich hat die Deutsche Marktgilde durch eine Anwaltskanzlei ihre Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Insgesamt belaufen sich die geltend gemachte Forderungen auf 21.356,99 Euro für vergebliche Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten sowie den entgangene Gewinn für die Dauer des ursprünglich geschlossenen Vertrages.

Eine Prüfung der geltend gemachten Forderungen hat ergeben, dass diese nicht zu beanstanden sind. Die Verwaltung beabsichtigt die Forderungen zu begleichen und keinen Rechtsstreit anzustreben, da dies keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Kosten sind außerplanmäßig zum Haushalt bereit zu stellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Fred Toplak

Nach diesseitiger Rechtsauffassung wurde der Schaden durch den Bürgermeister und der juristischen Fachbereichsleitung grobfahrlässig herbeigefügt, so dass die Amtshaftung nach o.a. Gesetzesgrundlage zu Lasten der Verantwortlichen greift.

Um Kosten von der Allgemeinheit abzuwenden, bitte ich den Vorgang zu Prüfen.

Eine umfangreiche Dokumentation wird als Anlage angefügt, bzw. ist unter http://www.pro-herten.de/?p=4430 veröffentlicht

Mit freundlichen Grüßen,


Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Herrn
Joachim  Jürgens
Schützenstraße  84
45699 Herten

 Neuorganisation des Hertener Wochenmarktes / Kündigung des Vertrages mit der Marktgilde

Ihre Eingabe vom 12.06.2019

Sehr geehrter Herr Jürgens,

mit Schreiben (Email) vom 12.06.2019 haben Sie Beschwerde gegen den Bürgermeister der Stadt Herten, Herrn Fred Toplak, erhoben. Sie werfen dem Bürgermeister im Zusammenhang mit dem Vorhaben einer Neuorganisation des Hertener Wochenmarktes einen Verstoß gegen die Informationspflicht nach § 55 GO NRW vor, indem dieser den Rat bewusst nicht über den Widerstand der Marktbeschicker gegen eine Neuorganisation/Privatisierung des Hertener Wochenmarktes durch die Marktgilde informiert habe. In Unkenntnis dessen habe der Rat in der Sitzung am 21.02.2018 einem Vertragsabschluss mit der Marktgilde zugestimmt. Nachdem der Rat jedoch Kenntnis von einer überwiegenden Ablehnung der Marktbeschicker erlangt habe, habe  dies  letztendlich  zu dem Beschluss des Rates am 18.09.2019  geführt, den Vertrag mit der Marktgilde zu kündigen.

Die nunmehr von der Marktgilde gegenüber der Stadt erhobenen Schadenersatzforderungen wegen Vertragsbruches seien  insofern  durch ein grob fahrlässiges Handeln des Bürgermeisters verursacht worden.

Mit Blick hierauf bitten Sie um Prüfung, ob Amtspflichtverletzungen  durch den Bürgermeister gegeben sind.                                                                          

Aus der Ratsvorlage (Nr. 18/034) zur  Ratssitzung  am 21.02.2018  sowie aus dem gefassten und protokollierten Beschluss lässt sich indessen nicht entnehmen, dass die Verwaltung ausdrücklich erklärt hat, die Marktbeschicker seien alle bzw. überwiegend mit dem beabsichtigten Vorgehen einer Neuorganisation/Privatisierung durch die Marktgilde einverstanden.  In der Ratsvorlage heißt es vielmehr:

„Es ist ein Vorschlag zur Einbindung der bisherigen Wochenmarkthändler zu erarbeiten. Das Vorgehen bezüglich einer Übernahmeregelung soll beschrieben werden.“

Der Ratsbeschluss lautet unter Ziff. 6.:

„ Es muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Markthändler bei der Belegung des Marktes berücksichtigt werden und die Ausrichtung als überwiegender  Frischemarkt bestehen bleibt.“

Weitere Ausführungen zum Diskussionsstand  mit  den  Markthändlern finden sich in den Unterlagen nicht.

Erkenntnisse über ein grob fahrlässiges Handeln des Bürgermeisters sind hier daher nicht gegeben. Anlass zu einem weitergehenden kommunalaufsichtlichen Tätigwerden sehe ich folglich nicht.

Der Bürgermeister der Stadt Herten hat eine Ausfertigung dieses Schreibens erhalten.

 Unterschrift Cay Süberkrüb


Hier die zugehörigen Ratsvorlagen 18/034  –  klick


 Fred Toplak 4. Juni um 23:15

Mein Statement, weil die aktuelle Berichterstattung u. a. auf der offiziellen SPD Seite Westerholt+Bertlich und der Tagespresse den Leserinnen und Lesern m. Meinung nach aufzeigen möchte – (Politik), der Rat wusste nicht, was er tut!

Der Hertener Wochenmarkt.

Er sollte für die Zukunft gesichert werden. Das macht man meiner Meinung nach am besten in einer Zeit, wo unser Wochenmarkt zumindest noch am Freitag zu funktionieren scheint. Um den spürbaren und stetig zu beobachtenden, dokumentierten „Abstieg“ zu stoppen, bräuchte es mehr, mehr als jahrelanges Gerede und Gezeter. Endlich mal handeln war auch hier an vielen Stellen zu hören. Auch auf dem Markt wurde der Wunsch an mich herangetragen und nicht zu vergessen, auch die Geschäftsleute der Innenstadt waren an der Stärkung der gesamten Innenstadt interessiert – wovon der Wochenmarkt ein wichtiger Baustein war und ist.

Dazu bräuchte es dann fachkompetente Unterstützung, da waren sich nach meinem Eindruck alle einig. Die Verwaltung konnte die Aufgabe so nicht leisten. Schlicht, weil die Verwaltung keine Händlerscouts und Marktmarketing-Fachleute in Ihren Reihen oder freien Kapazitäten hat. So sollte ein Dienstleister mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz gefunden und zeitlich befristet beauftragt werden.

Alleine aus diesem Grunde ist und bleibt es weiter falsch von einer Privatisierung zu sprechen oder zu schreiben. Dies tun nur Menschen, die es scheinbar bis heute nicht verstanden haben wollen. Die Bahn, die Post, die Telekom usw. – dass waren staatliche Unternehmen, die “die Politik“ – dauerhaft – privatisiert hat.

Es wurde durch die Verwaltung eine Ausschreibung verfasst, „der Politik“ vorgelegt, Änderungs- und Ergänzungswünsche der Ratsmitglieder übernommen, eingearbeitet und so mehrheitlich durch den Rat beschlossen auf den Weg gebracht.

Die Ausschreibung mit der Vergabe, also der Vertrag hatte durch die Verwaltung klar formuliert – keine Verschlechterung für die Markthändler, keine Kostensteigerungen, keinerlei Nachteile für die Händler garantiert. Ein Projekt auf zwei Jahre ausgelegt, mit anschließender Prüfung im Ausschuss und neuem Beschluss im Rat – nur bei belegtem Erfolg zu verlängern!

Was will man eigentlich mehr an Unterstützung haben,
könnte man sich fragen?

Den Rest der Geschichte kennen Sie. Einige der Markthändler haben meiner Wahrnehmung nach aus ureigenstem Interesse (was ich bis dahin als legitim ansehe) Druck, auf „Ihre Politik“ ausgeübt. Doch anstelle hier weiter sachlich die bekannten, diskutierten und beschlossenen Argumente zu bestärken, den gemeinsam eingeschlagenen Weg nun auch zu gehen, suchte man einen Weg, seine nunmehr und scheinbar eigene Fehleinschätzung – zu rechtfertigen. Dazu bedurfte es scheinbar schlicht und einfach eines Sündenbocks und den braucht es jetzt wieder. Dafür sollten sich die Sündenbocksucher 21.357fach schämen.

Fakt ist.
Der Rat hat die Ausschreibung mehrheitlich beschlossen.
Fakt ist.
Die Verwaltung hat den Beschluss umzusetzen und dies mit gleicher Zustimmung getan.
Fakt ist.
Der Rat hat die Verwaltung, den Bürgermeister verpflichtet, gegen einen gültigen Vertrag zu verstoßen.
Fakt ist.
Die Verwaltung, der Bürgermeister musste den Ratsbeschluss gegen seinen Willen umsetzen.
Fakt ist.
Der Rat schiebt hier gerade seine Verantwortung weg.
Warum?

Es sollen sich 43 Ratsmitglieder angeblich getäuscht fühlen, weil das 44. Ratsmitglied, der Bürgermeister, in einer Sitzung nicht gesagt hat, dass es Markthändler gibt, die am liebsten alles so belassen möchten wie es war und ist.

Liebe Hertenerinnen,
liebe Hertener,

ich bin mir sicher und vertraue weiter darauf, dass Sie genau hinsehen, genau hinhören und noch besser als ich wissen, wer hier wen… naja, Sie wissen schon… wer den Erfolg nicht mag, gönnt ihn auch keinem anderen.

Bei Bedarf / hier meine Original- Statements aus 2018

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2339397886292975&id=1742602672639169

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2315394292026668&id=1742602672639169


 

 Beitrag in der H.A. vom 12.06.2019
Stellungnahmen
Stadt Herten reagiert auf Vorwürfe der CDU zur Marktprivatisierung

HERTEN Zu der Schadenersatzforderung der Firma „Deutsche Marktgilde“ – es geht um 21.357 Euro – gegen die Stadt Herten hatte zunächst die CDU-Ratsfraktion Stellung genommen und der Verwaltung unter anderem vorgeworfen, falsch informiert zu haben. Darauf hat jetzt auch die Stadt reagiert.

 
 
In ihrer Stellungnahme warf die CDU-Ratsfraktion (Hertener Allgemeine vom 11. Juni) der Hertener Stadtverwaltung vor, beim Thema „Privatisierung des Wochenmarktes“ den Hertener Rat falsch informiert zu haben. Die Stadtverwaltung reagiert darauf nun ebenfalls mit einer Stellungnahme, in der sie Vorwürfe zurückweist.

Die CDU hatte ihr Bedauern darüber geäußert, dass die Stadt nach dem Bruch des Vertrages 21.357 Euro an die Firma „Deutsche Marktgilde“ zahlen muss. Die CDU-Fraktion erklärte, man habe der Privatisierung des Wochenmarktes nur deshalb im Rat zugestimmt, weil von Seiten der Stadtverwaltung vorher erklärt worden war, der Vorgang sei mit den Händlern abgesprochen und treffe auf deren Zustimmung. Erst durch empörte Reaktionen der Händler habe man erfahren, dass dies nicht der Fall sei, und für die Auflösung des Vertrages gestimmt.

Dazu stellt die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme fest: „Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung im Februar 2018 nach eingehender, intensiver Diskussion mehrheitlich beschlossen, den Hertener Wochenmarkt durch einen privaten Dienstleister organisieren und unterstützen zu lassen. Vorgabe war, dass der Vertrag probeweise für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden sollte, alle bisherigen Markthändler bei der Standvergabe Berücksichtigung finden müssen und die Gebühren nicht erhöht werden dürfen.“

Die Stadt Herten erläutert, dass ein dementsprechender Vertrag nach einer öffentlichen Ausschreibung schließlich Anfang Juli 2018 mit der Deutschen Marktgilde geschlossen wurde. Die Politik sei entsprechend informiert worden.

Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Gegen die ausdrückliche Empfehlung der Stadtverwaltung, nicht vertragsbrüchig zu werden, hat der Rat im September 2018 beschlossen, den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde aufzukündigen.“

Die Stadtverwaltung widerspricht ausdrücklich dem Vorwurf der CDU, den Rat falsch informiert zu haben: „Die Verwaltung hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, ausnahmslos alle Markthändler seien mit dieser Vorgehensweise einverstanden, zumal sich mehrere Händler im Vorfeld der Ratssitzung an die Presse gewandt und ihre ablehnende Haltung deutlich geäußert hatten. Spätestens durch diese Presseberichterstattung im Januar 2018 hätte allen Ratsmitgliedern in der Februar-Ratssitzung klar sein müssen, dass die Markthändler kein einheitliches Meinungsbild vertreten haben.“

Hier noch einmal die Kernpunkte der CDU-Stellungnahme (HA vom 11. Juni): 
  • Erstens habe die CDU-Fraktion „der Privatisierung des Wochenmarktes zuvor nur deshalb zugestimmt, weil von Seiten der Stadtverwaltung erklärt worden war, der Vorgang sei mit den Händlern abgesprochen und treffe auf deren Zustimmung.“ Aus den empörten Reaktionen der Markthändler habe man dann jedoch geschlossen, dass es sich um eine Fehlinformation der Stadtverwaltung handelte.
  • Zweitens, so die CDU, sei man der Auffassung, dass eine nachhaltige Stärkung und Entwicklung des Marktes nur gemeinsam mit den Händlern möglich ist und nicht gegen sie. „Die Kündigung des Vertrages war daher die konsequente und richtige Entscheidung, auch unter Inkaufnahme eines finanziellen Risikos für die Stadt Herten.“
  • Drittens: „Der Schaden wäre vermeidbar gewesen, wenn die Stadtverwaltung von Anfang an eine offene Kommunikation mit der Politik gepflegt hätte.“
Im Übrigen erinnert die CDU daran, dass Bürgermeister Fred Toplak als Verwaltungschef in der entscheidenden Ratssitzung selbst für die Kündigung des Vertrages mit der Marktgilde gestimmt hat. Man verurteile es daher, dass Toplak jetzt versuche, „die ehrenamtlich tätigen Ratspolitiker für den Schaden verantwortlich zu machen.“
 

 

Marktgilde fordert 21.357 Euro

 

Der Reizthema schlechthin des vergangenen Jahres, die gescheiterte Markt-Privatisierung, hat nun doch ein finanzielles Nachspiel.

Mit solchen Schildern an den Verkaufswagen protestierten die Markthändler im September 2018 gegen die Privatisierung. Archiv

Mit solchen Schildern an den Verkaufswagen protestierten die Markthändler im September 2018 gegen die Privatisierung. Archivfoto Pro-Herten

Herten. (CW/BMH) Die geplante Privatisierung des Hertener Wochenmarktes war eines der großen Reizthemen im vergangenen Jahr. Während die Stadtverwaltung die Organisation gerne in fremde Hände gelegt hätte, sträubten sich die Markthändler mit Händen und Füßen dagegen – und fanden Gehör bei der Lokalpolitik. Mehr noch: Parteiübergreifend wurde Bürgermeister Fred Toplak vorgeworfen, er habe den Rat absichtlich zu spät und falsch informiert, um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Einen solch massiven Vorwurf gegen ein Stadtoberhaupt hatte es in Herten zuvor wohl noch nicht gegeben.

Der Rat der Stadt entschied jedenfalls am 18. September 2018 einstimmig, dass die Stadtverwaltung den bereits geschlossenen und gültigen Konzessionsvertrag mit der Genossenschaft Deutsche Marktgilde kündigen solle.

So geschah es dann auch – inklusive der Aufforderung an die Gilde, jegliche Handlungen auf dem Hertener Wochenmarkt zu unterlassen. Während die Gilde den gültigen Vertrag erfüllen wollte, hatte die Stadt Herten damit einen Vertragsbruch begangen, denn die getroffene Vereinbarung kannte keine Ausstiegsklausel.

Von vornherein war somit klar, dass Schadensersatzforderungen in unbekannter Höhe gegen die Stadt möglich sind. Noch im Frühjahr dieses Jahres sah es so aus, als habe die Marktgilde der Stadt Herten sang- und klanglos den Rücken gekehrt. Doch jetzt traf im Rathaus eine Forderung in Höhe von 21.356,99 Euro ein. Damit sollen die bereits erbrachten Leistungen (z.B. Vermessung der Marktstände) und entgangene Einnahmen abgegolten werden.

Nach Auskunft der städtischen Rechtsdirektorin Annegret Sickers hat die Führungsspitze der Stadtverwaltung bereits entschieden, die 21.356,99 Euro zu zahlen. Denn würde die Marktgilde den Betrag einklagen, hätte die Stadt Herten wohl keine Chancen. Schließlich war sie es, die den Vertrag gebrochen hat. Sickers: „Letztlich ist es zudem aus unserer Sicht auch eine moderate und in der
Höhe gerechtfertigte Forderung.“

Damit dürfte das Kapitel Marktgilde nun aber auch ein Ende haben.



 

Stellungnahme Von: Toplak, Fred <F.Toplak@herten.de>
Gesendet: Montag, 3. Juni 2019 14:51
An:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwaltung hatte mit Vorlage 18/171 darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit der deutschen Marktgilde über die Organisation des Wochenmarktes befristet abgeschlossen ist und daher keine Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vorliegt. Und dass eine dennoch ausgesprochene „Kündigung“ ein Vertragsbruch und mit Schadensersatzforderungen zu Lasten der Stadt verbunden wäre. Mit Beschluss vom 18.09.2018 hat der Rat der Stadt Herten dennoch beschlossen und die Verwaltung verpflichtet, den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Zwischenzeitlich hat die Deutsche Marktgilde durch eine Anwaltskanzlei ihre Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Insgesamt belaufen sich die geltend gemachte Forderungen auf 21.356,99 Euro für vergebliche Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten sowie den entgangene Gewinn für die Dauer des ursprünglich geschlossenen Vertrages.

Eine Prüfung der geltend gemachten Forderungen hat ergeben, dass diese nicht zu beanstanden sind. Die Verwaltung beabsichtigt die Forderungen zu begleichen und keinen Rechtsstreit anzustreben, da dies keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Kosten sind außerplanmäßig zum Haushalt bereit zu stellen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Fred Toplak


Stellungname FDP In der H.A. v. 05.06.19

FDP-Ratsherr will Haftung prüfen lassen

Joachim Jürgens reagiert auf die Geldforderung der Marktgilde.

 Herten.   (BMH)   Die   Firma „Deutsche Marktgilde“ fordert von der Stadt Herten 21.356,99 Euro. Die Stadtspitze hat bereits angekündigt, den Betrag mit Geld aus dem städtischen Haushalt zahlen zu wollen (wir berichteten).

Für den FDP-Ratsherrn Joachim Jürgens ist der Fall damit aber nicht erledigt. In einer Stellungnahme kündigt er an, er wolle die Amtshaftung von Bürgermeister Fred Toplak und Rechtsdirektorin Annegret Sickers prüfen lassen, gegebenenfalls auch gerichtlich.  Jürgens:  „Es kann und darf nicht sein, dass die Bürger für das Fehlverhalten der Verantwortlichen im Rathaus aufkommen müssen.“

Bürgermeister Toplak hatte sich 2018 dafür eingesetzt, gegen den Widerstand vieler Händler die Organisation des Wochenmarktes zu privatisieren. Die Parteien warfen ihm vor, den Rat hintergangen zu haben. Sie drängten die Stadt dazu, den bereits gültigen Vertrag mit der Marktgilde aufzulösen. Die Gilde fordert nun 21.356,99 Euro für erbrachte Arbeitsleistungen und entgangenen Gewinn.

 

Stellungname CDU In der H.A. v. 11.06.19

„Kündigung  war konsequent“

Die CDU nimmt Stellung zur Geldforderung der Marktgilde.

Herten. Zu der Schadenersatzforderung der Firma

„Deutsche Marktgilde“ gegen die Stadt Herten nimmt die CDU-Ratsfraktion Stellung. Man bedauere es, dass der Stadt ein finanzieller Nachteil in Höhe von 21.357 Euro entstanden ist, heißt es in der schriftlichen Mitteilung.

Grundlage der Forderung sei der einstimmige Ratsbeschluss vom 18. September, den bestehenden Vertrag zur Organisation des Wochen- marktes durch die Marktgilde zu kündigen, blickt CDU- Pressesprecher Matthias Waschk zurück. In diesem Zusammenhang betont die CDU mehrere Aspekte:

Erstens habe die CDU-Fraktion „der Privatisierung des Wochenmarktes zuvor nur deshalb zugestimmt, weil von Seiten der Stadtverwaltung erklärt worden war, der Vor- gang sei mit den Händlern abgesprochen und treffe auf deren Zustimmung.“ Aus den empörten Reaktionen der Markthändler  habe  man dann jedoch geschlossen, dass es sich um eine Fehlinformation der Stadtverwaltung handelte.

Zweitens, so die CDU, sei man der Auffassung, dass eine nachhaltige Stärkung und Entwicklung des Marktes nur gemeinsam mit den Händlern möglich ist und nicht ge- gen sie. „Die Kündigung des Vertrages war daher die konsequente und richtige Entscheidung, auch unter Inkaufnahme eines finanziellen Risikos für die Stadt Herten.“

Und drittens: „Der Schaden wäre vermeidbar gewesen, wenn die Stadtverwaltung von Anfang an eine offene Kommunikation mit der Politik gepflegt hätte.“

Im Übrigen erinnert die CDU daran, dass Bürgermeister Fred Toplak als Verwaltungschef in der entscheidenden Ratssitzung selbst für die Kündigung des Vertrages mit der Marktgilde gestimmt hat. Man verurteile es daher, dass   Toplak   jetzt   versuche, „die ehrenamtlich tätigen Ratspolitiker für den Schaden verantwortlich zu machen.“

     



Anfrage nach § 15 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten  – Herten, 15.02.2019


– „Entstandene Kosten durch Auflösung des Vertrages mit der Marktgilde“ vom 04.02.2019


zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Mit Ratsbeschluss vom 21.02.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzessionsausschreibungsverfahren
zur Bewirtschaftung des Wochenmarktes in Herten-Mitte unter Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben durchzuführen.
Die Verwaltung hat daraufhin ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchgeführt, das mit Zuschlag
an die Deutsche Marktgilde seinen Abschluss fand. Mit Ratsbeschluss vom 18.09.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde fristlos zu kündigen. Dies hat die Verwaltung mit Schreiben vom 27.09.2018 umgesetzt und gegenüber der Marktgilde die fristlose Kündigung des bestehenden VertragsverhältniSses erklärt.
Eine Reaktion der Deutschen Marktgilde ist bis heute nicht erfolgt, so dass der Stadt bislang kein
materieller Schaden entstanden ist.


Mit freunslichen Grüßen

Fred Toplak


10.11.2018


„Keiner versteht mich“
FT-auf dem Wochenmarkt


 

 

Update 27.09.2018 18:00

Die Überprüfung des Ratsbeschlusses zur Neuorganisierung des Wochenmarkts durch die Stadtverwaltung hat ergeben, dass keine Verpflichtung besteht, den Ratsbeschluss vom 18. September zu beanstanden. Somit wird dem  Willen des Rates gefolgt und den ordnungsgemäß zustande gekommenen Vertrag mit der Deutschen Marktgilde unverzüglich fristlos kündigen.

Wie die Deutsche Marktgilde reagiert, kann zurzeit nicht abgeschätz werden.

Die fristlosen Kündigung mit der Aufforderung sämtliche Handlungen einzustellen ist heute per Fax vorab der DMG zugestellt worden. Im schlimmsten Fall löst die vertragswidrige Kündigung (hohe). Schadensersatz-forderungen aus.


Hertener Allgemeine vom Donnerstag, 27. September 2018, Seite: 3

Auftauchen der Marktgilde erregt viele Gemüter

26.09.2018, 12:00 Uhr

Von Carola Wagner

Herten-Mitte. Das Hickhack um den Wochenmarkt wird die Stadtverwaltung und die Politik wohl noch eine Weile beschäftigen. Wie berichtet, hat die „Deutsche Marktgilde“ nicht vor, den Konzessionsvertrag aufzulösen. Das Unternehmen will zum 1. Oktober seine Arbeit als Organisator des Marktes aufnehmen und bis zum Ablauf des Vertrags am 31. Dezember 2020 zeigen, was es kann.

Schon am vergangenen Dienstag, 25. September, waren Mitarbeiter der Gilde auf dem Markt unterwegs. „Dreist“, findet Martina Ruhardt, Fraktionssprecherin der Linken, dieses „aktive Auftreten. Die Marktgilde hat da überhaupt nichts zu suchen, zumindest nicht bis zum 1. Oktober.“ Nachdem der Rat der Stadt am 18. September beschlossen hatte, aus dem Vertrag mit der Gilde auszusteigen, hätte sie erwartet, dass die Stadtverwaltung jegliche Aktivitäten des Unternehmens in Herten verhindert. „Schließlich haben wir der Verwaltung einen klaren Auftrag erteilt.“ Händler seien von Mitarbeitern der Gilde aufgefordert worden, Verträge zu unterschreiben. „So, wie sie sich jetzt zeigt, sind meine Vorbehalte gegen die Deutsche Marktgilde noch größer geworden.“

„Die Marktgilde hat da nicht aufzutauchen. Was da abläuft, ist ein Versagen der Stadtverwaltung und verunsichert die Händler noch mehr“, sagt CDU-Sprecher Wolfgang Kühn. Er erwarte, dass der Ratsbeschluss vom 18. September umgesetzt wird. „Zur Not muss halt Schadenersatz gezahlt und geschaut werden, wer dafür in der Haftung ist.“ Kühn hat eine Vorstellung davon, wie es mit dem Wochenmarkt weiter geht. „Wir müssen mit den Händlern gucken, was möglich ist: Werbung, eine kleine Fressmeile…“

Wolfgang Kumpf, stellv. Fraktionschef der SPD, sieht die Sache anders. „Die Situation ist vertrackt, aber es ist das gute Recht der Marktgilde, den Vertrag umzusetzen.“ Kumpf ist nicht glücklich mit dem Ablauf des ganzen Verfahrens. „Eine unangenehme Geschichte. Wir sind aber verpflichtet, die Interessen der Stadt zu wahren.“ Seines Erachtens ist es der richtige Weg, dass Bürgermeister Fred Toplak den Ratsbeschluss beanstandet. „Letztlich haben wir uns selbst in diese Situation gebracht.“

Verwaltung prüft die Beanstandung

Die Verwaltung der Stadt Herten erklärt, dass sie noch prüfe, ob der in der Sonderratssitzung am 18. September getroffene Ratsbeschluss zur Neuorganisierung des Wochenmarkts von Bürgermeister Fred Toplak beanstandet werden muss. Falls der Beschluss gegen geltendes Recht verstoße, sei er dazu verpflichtet, um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden. Der Vertrag war durch Zuschlag im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zustande gekommen. Da er befristet ist, kennt er keine Ausstiegsklausel. Ihn zu kündigen – und dazu verpflichtet der Ratsbeschluss vom 18. September die Verwaltung – hieße, vertragsbrüchig zu werden. Schadenersatzforderungen in unbekannter Höhe wären zu erwarten.

Eins ist sicher: Mit der unendlichen Wochenmarkt-Geschichte erregt die Stadt Herten mal wieder überregionale Aufmerksamkeit. Am Freitag ist ein Kamerateam vor Ort, um die Geschichte für eine TV-Sendung aufzubereiten.


Rechtsprüfung bis Montag

27.09.2018, 12:00 Uhr

(CW) Heftig diskutiert wurde das Thema „Marktgilde“ gestern Abend im Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz. CDU und Linke zeigten kein Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung dem Treiben des Unternehmens keinen Einhalt gebietet. „Der Bürgermeister kann doch sein Hausrecht ausüben und die Gilde daran hindern, auf dem Markt tätig zu werden“, sagte Holger Lenz (CDU). Das unterstrichen seine Parteikollegen Wolfgang Kühn, Reinhard Piwek sowie Martina Ruhardt (Die Linke): Die Gilde könne ja Schadenersatz für den Vertragsbruch fordern, aber doch nicht einfach den Markt übernehmen, obwohl die Stadt das nicht will. Annegret Sickers erläuterte das Prozedere (siehe Text oben) und erhielt den Auftrag, spätestens am Montag, 1.10., mitzuteilen, ob der Ratsbeschluss vom 18.9. rechtens ist oder vom Bürgermeister beanstandet werden muss.



 

Pressemitteilung Deutsche Marktgilde eG zur Organisation des Wochenmarktes Herten

 Wir – die bundesweit tätige Genossenschaft Deutsche Marktgilde eG – werden wie geplant ab 01.10.2018 die Organisation der Wochenmärkte der Stadt Herten übernehmen. Der offensichtliche Konflikt zwischen Rat und Verwaltung, der seit Wochen ausgetragen wird, hat keinen unmittelbaren Einfluss auf das bestehende rechtliche Verhältnis zwischen Stadt und uns. Nach unserem Eindruck werden einzelne Markthändler, der ganze Wochenmarkt und leider auch wir als Veranstalter instrumentalisiert, um Interessen zu verfolgen, die nur wenig bis gar nichts mit dem Wochenmarkt zu tun haben. Die Aufforderung des Stadtrates vom 18.09.2018 an die Verwaltung, die bestehende Vereinbarung fristlos aufzukündigen, hat gegenüber uns keine rechtliche Wirkung. Auch an einer einvernehmlichen Auflösung besteht unsererseits kein Interesse.

Nach ausführlicher Beratung haben die Gremien der Deutsche Marktgilde eG, Vorstand und Aufsichtsrat, entschieden, alle Verpflichtungen aus der bestehenden Vereinbarung zu erfüllen. Diese Vereinbarung ist aufgrund einer ordnungsgemäßen öffentlichen Ausschreibung und umfangreichen Bewerbung mit einem detaillierten Konzept entstanden, sie hat eine vorläufige Laufzeit bis Ende 2020. Sie beinhaltet einige Rahmenbedingungen, so auch einen Gebührenbestandsschutz für Händler, die aktuell bereits mit der Stadt Verträge haben: Der Grundpreis, den die Stadt heute bei ihrer Gebührenberechnung für die in Anspruch genommene Fläche eines Marktstandes zu Grunde legt (1,18€/m² für Vertragshändler und 1,80€/m² für Tageshändler, ohne Berechnung von Klappen und Deichsel), wird für diese Händler über die vorläufige Laufzeit, also bis einschließlich 2020, als Nettogebühr beibehalten, zuzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die öffentliche Reputation unserer Genossenschaft ist durch einzelne Händler- und Politikeräußerungen sowie die entsprechende Presseberichterstattung im Rahmen der Auseinandersetzungen in den vergangenen Wochen deutlich beschädigt worden. Entgegen aller absehbaren Widerstände werden wir beweisen, dass wir ein professioneller und seriöser Vertragspartner sind, der im Rahmen des Möglichen alles daransetzen wird, den Wochenmarkt Herten – und damit die gesamte Innenstadt – nach vorne zu bringen. Da die Vorbereitungen schon seit Wochen angelaufen sind, kann die Organisation der Markttage auch in der nur noch kurzen Zeitspanne bis Anfang Oktober gewährleistet werden.

Trotz der belasteten Ausgangssituation vertrauen wir auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Händlern, die gemeinsam mit uns die Wochenmärkte voranbringen wollen. Alle Skeptiker unter den Beschickern wollen wir durch umfangreiche Information und sorgfältige Arbeit überzeugen. Auch Ihnen werden wir das Angebot machen, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Märkte zu beteiligen.



Pressemitteilung von Mittwoch, 26. September 2018 Stadt Herten

Neuausrichtung des Wochenmarkts

Stadtverwaltung prüft Beschluss der Sonderratssitzung

Herten. Derzeit prüft die Verwaltung der Stadt Herten, ob der in der Sonderratssitzung am Dienstag, 18. September 2018, getroffene Ratsbeschluss zur Neuorganisierung des Wochenmarkts von Bürgermeister Fred Toplak beanstandet werden muss. Falls der gefasste Beschluss des Rates gegen geltendes Recht verstößt, ist er dazu verpflichtet, um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden.

Die Beanstandung hätte aufschiebende Wirkung, bis der Rat der Stadt Herten erneut in der Angelegenheit berät und entscheidet. Sollte der Rat der Rechtsauffassung des Bürgermeisters nicht folgen, müsste abschließend die Kommunalaufsicht die Klärung der Rechtsfrage herbeiführen.

Wie die Deutsche Marktgilde in einer Stellungnahme verkündete, hält das Unternehmen trotz Ratsbeschluss weiterhin an der Vertragserfüllung fest und möchte keiner einvernehmlichen Auflösung des Vertragsverhältnisses zustimmen. Durch Gespräche mit den Händlerinnen und Händlern bereitet sich die Deutsche Marktgilde auf eine Übernahme der Marktorganisation zum 1. Oktober 2018 vor.

Ziel der Neuausrichtung, die am 21. Februar 2018 vom Rat mehrheitlich beschlossen wurde, war es den Wochenmarkt interessanter, attraktiver sowie zukunftssicherer zu gestalten. Der Vertrag ist durch Zuschlag im Rahmen eines durchgeführten Ausschreibungsverfahrens zustande gekommen. Die vom Rat am 21. Februar 2018 auferlegten Bedingungen haben umfassend Berücksichtigung gefunden. Der mit der Deutschen Marktgilde abgeschlossene Vertrag endet durch Zeitablauf am 31. Dezember 2020 und sieht somit kein Kündigungsrecht vor.

Der in der Sonderratssitzung vom 18. September 2018 gefasste Beschluss verpflichtet die Verwaltung nun den Vertrag zu kündigen. Damit würde die Stadt vertragsbrüchig werden. Dies hätte Schadensersatzforderungen zur Folge. Die Vertragspartnerin Deutsche Marktgilde müsste dann von der Stadt Herten das Geld bekommen, was sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit eingenommen hätte.

Dieser Meldung ist ein Medium zugeordnet:

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http://www.presse-service.de/medienarchiv.aspx?medien_id=161051

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: c.ploetz@herten.de

H.A und WAZ  berichten am 26.09.2018 im Lokalteil

Die Presse „Hertener Allgemeine berichtet“

 

 

Stellungnahme der FDP im Rat  zum Beschluss „Neuausrichtung des Hertener Wochenmarktes“ Vorlagen-Nr. 18/034

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren

Ich halte den Beschluss mit o.a. Bezug für nicht rechtfähig, da er aufgrund der unstrittigen Vorgeschichte mit anschließender Beschlussfassung auf unwahren Angaben zustande gekommen ist.

Zu dem Vorgang im Einzelnen:

  • Den Entschluss der Neuausrichtung des Hertener Wochenmarktes entstand nachweislich durch die Fachbereichsleitung FB3 am 12.2017. Begründet wurde dieses durch fehlende personelle Ressourcen und fehlendes Fachwissen. Hierzu wurde gleichzeitig die Markgilde als einziger Anbieter genannt. Um sich nicht angreifbar zu machen, sollte das Werk ausgeschrieben werden. Hier darf jedoch davon ausgegangen werden, dass sich Bürgermeister und die Fachbereichsleitung schon zum damaligen Zeitpunkt auf die Marktgilde festgelegt hatten. Auch war dem Verwaltungsvorstand am 18.12.17 bekannt, dass sich die Markthändler bezüglich dieser Neuorganisation überwiegend ablehnend geäußert hatten.
  • Am 1. 18 und 02.02.18 hatte der BM eine Vorveranstaltung initiiert. Die Verwaltung hat im Vorfeld die Marktbeschicker zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen, um sie den oben genannten Gemeinschaftsprozess mit einzubinden. Neben den Marktbeschickern wurden auch Vertreter der gewollten Marktgilde eingeladen. Vertreter aus der Politik wurden nach diesseitigem Wissen nicht eingeladen.
  • In der folgenden Ausschusssitzung (AFoF) wurde das Vorhaben durch die Fachbereichsleitung und dem Ausschussvorsitzenden vorgetragen. Anwesende Ratsmitglieder der CDU und die Linke äußerten sich kritisch und merkten an, wie mir glaubhaft berichtet wurde, ob das Vorhaben mit den Marktbeschickern einvernehmlich abgesprochen wurde. Dieses wurde durch den anwesenden Bürgermeister und der Fachbereichsleitung explizit bestätigt. Es wurde kolportiert, dass die Mehrheit der Marktbeschicker keinerlei Einwände gegen das Vorhaben hatten. Im Vertrauen auf diese Versicherung stimmte der Ausschuss, bei einer Gegenstimme der Ratsfrau Ruhardt, für den beschriebenen Antrag.
  • In der darauffolgenden Ratssitzung wurde der Verwaltungsvorschlag mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen, im Vertrauen auf die Aussagen des Bürgermeisters und Fachbereichsleiterin, beschlossen. Aufgrund der heftigen medialen Reaktion der Markthändler und Teilen der Politik ist nun erkennbar, dass der Beschluss im Vertrauen auf die unwahren Behauptungen, Aussagen des BM und der Fachbereichsleitung, zustande gekommen ist.

Der Rat wurde nicht, wie in der GO-NRW gefordert, rechtzeitig im Verfahren eingebunden. Dazu die Gemeindeordnung § 55 GO-NRW – Zitat „Der Rat ist durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung (in Verbindung der §§ 40; 41 GO-NRW) voll umfänglich zu unterrichten.“

Da die frühzeitige Unterrichtung des Rates die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung der dem Rat obliegenden Aufgaben bildet, verbietet sich auf Seiten des Bürgermeisters eine zu enge Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „alle wichtigen Angelegenheiten“. Mangels gesetzlicher Definition der „wichtigen Angelegenheiten“, bedarf es im jeweiligen Einzelfall einer konkreten Bewertung durch den Bürgermeister, die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist. Im Zweifel sollte er sich für die Unterrichtung entscheiden – Allgemein lassen sich hier alle Angelegenheiten zuordnen, in denen grundsätzliche Entscheidungen zu treffen sind. aber auch solche, die mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Hier ist der Bürgermeister seinen Pflichten in keiner Weise nachgekommen.

Das trifft ebenso auf die Unterrichtungspflicht des zuständigen Ausschussvorsitzenden zu. Ausschussvorsitzende haben ihren Ausschuss – entsprechend der Pflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Rat – im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umfänglich wahrheitsgemäß zu unterrichten.

Ich gehe davon aus, dass dem Bürgermeister, der Fachbereichsleitung und dem Ausschussvorsitzenden das Meinungsbild der Marktbeschicker vollumfänglich bekannt war und die Ausschuss- und spätere Ratsentscheidung aufgrund sogenannter „alternativen Fakten“ erfolgt ist.

Ich erwarte, dass die Verantwortlichen den ergangenen Beschluss zurücknehmen. Evtl. Kosten sind den Verantwortlichen anzurechnen. Ebenso ist unter Berücksichtigung der nun bekannten Tatsachen über die weiteren Tätigkeiten der Fachbereichsleitung und des Ausschussvorsitzenden nachzudenken.

Ungeachtet der geschilderten Sachlage ist die Unzufriedenheit der Marktbeschicker und der Marktgilde im Internet aktenkundig. Diese Recherchen hätten durch die Fachbereichsleitung im Vorfeld erfolgen müssen

Mehr zur Causa Wochenmarkt unter http://rat.jidv.de/

Joachim Jürgens, FDP



Stellungnahme  der Fraktion DIE LINKE
zu TOP 5 „Hertener Wochenmarkt“ in der Ratssitzung am 18. September 2018

 – Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Bürgerme·ister, sehr geehrte Damen und Herren,

wir halten den in der Ausschusssitzung für Ordnungswesen und Feuerschutz getroffenen Beschluss zur Vorlagen-Nr. 18/034 vom 13. Februar 2018 sowie die endgültige Beschlussfassung zu dieser Vorlage in der Ratssitzung vom 21. Februar 2018 für nicht rechtskräftig.

Begründung:

1. Ablauf des Ausschusses für Ordnungswesen  und Feuerschutz vom 13. Februar 2018

 Wie bereits aus der Niederschrift der o. g. Ausschusssitzung hervorgeht, erfolgte die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt „nach intensiven und eingehenden Beratungen“. Leider wurde nicht protokolliert, worum es inhaltlich in dieser intensiven Beratung ging. Da ich selbst als Mitglied des Ausschusses für Ordnungswesen und Feuerschutz an der Sitzung sowie der eingehenden Beratung teilgenommen habe, ist mir heute noch die außerordentliche Intensität der Diskussion zwischen Bürgermeister Toplak der Fachbereichsleiterin Frau Sickers und den Ausschussmitgliedern in Erinnerung.

Ungewöhnlich an dieser Sitzung war schon die Tatsache, dass der Bürgermeister selbst an dieser Sitzung teilgenommen hatte – dies allerdings nicht in der Runde der Ausschussmitglieder, sondern im Zuschauerbereich. Von dort meldete er sich zu Wort, das ihm durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Kumpf mehrfach erteilt wurde. Insbesondere bei meinen kritischen Wortbeiträgen zur Privatisierung der Wochenmarktrechte, in denen es um eine weitere Stelleneinsparung, einen Ausbau von Tageshändlern und weniger um die Bedürfnisse der Vertragshändler geht und bei der meine Fraktion die Veränderung des Wochenmarktes von einer Nahversorgungsmöglichkeit zu einer Eventveranstaltung sehen, wurde ich mehrfach aus dem Zuschauerraum durch Bürgermeister Toplak unterbrochen, so dass ich mich genötigt sah, den Ausschussvorsitzenden darauf hinzuweisen, dafür zu sorgen, dass ich durch Rufe aus dem Publikum nicht mehr unterbrochen werde.

Die Fachbereichsleiterin wies mich daraufhin zurecht, dass der Bürgermeister das grundsätzliche Recht habe, an allen Sitzungen teilzunehmen und immer das Wort ergreifen könne.

Mit dieser Feststellung der Fachbereichsleiterin sowie dem Protokoll zur Sitzung ist damit deutlich herausgestellt, dass sowohl der Bürgermeister als auch die Fachbereichsleiterin an der Sitzung formal für die Verwaltung teilgenommen und somit die nachfolgenden Äußerungen gemeinsam zu verantworten  haben.

Nach meinem Wortbeitrag äußerte sich mein Ratskollege der CDU Herr Lenz zur Beschlussvorlage. Er führte aus, dass auch seine Fraktion Bedenken habe, die Rechte zur Durchführung des Wochenmarktes an einen privaten Betreiber zu vergeben. Seine Fraktion würde diese Entscheidung nur mittragen, wenn sie im Sinne der Markthändler sei und diese ihr Einverständnis dazu gegeben hätten. Ihm sei es wichtig, dass seine Fraktion nicht gegen den ausdrücklichen Wunsch der Markthändler die Entscheidung trifft. Die Fachbereichsleiterin versicherte ihm daraufhin, dass man eine solche Entscheidung doch niemals ohne Zustimmung der Markthändler herbeiführen würde. Der an der Sitzung teilnehmende Bürgermeister widersprach dieser Behauptung weder im Fachausschuss noch in der Ratssitzung.

Wenn es nun in der heutigen Beschlussvorlage 18/171 heißt:

„Es  ist  nicht  behauptet  worden,  die  Markthändler  hätten  einen  solchen  Vorschlag

„gewollt“ oder alle Markthändler seien mit diesem Vorschlag einverstanden“ entspricht das nicht der tatsächlichen Diskussion im Ausschuss für Ordnungswesen und Feuerschutz.

2. Ergebnis der Akteneinsichtnahme vom 30. August 2018

Aufgrund des Protestes der Markthändler in den folgenden Wochen nahmen FDP und LINKE ihr Recht auf Akteneinsicht wahr, um zu prüfen, inwieweit die Verwaltung die Privatisierung der Marktrechte vorbereitet und mit den betroffenen Markthändlern kommuniziert hat.

Die vorgelegten Unterlagen belegen eindeutig, dass die Verwaltung von Anfang an davon ausging, mit dem Widerstand der Marktbeschicker rechnen zu müssen. Das Verfahren zur Privatisierung der Marktrechte sollte deshalb – nach Ansicht der Verwaltung – aus diesem Grunde nicht in Form eines Abstimmungsprozesses mit den Marktbeschickern durchgeführt werden, sondern  gleich zielgerichtet und ohne ein vorheriges Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung gemeinsamer Lösungen.

Damit wird klar, dass sowohl die politischen Gremien als auch insbesondere die betroffenen Markthändler von der Entscheidung des Verwaltungsvorstands, die Marktrechte zu privatisieren, überrascht und unter Druck gesetzt wurden.

Mit der Entscheidung der Verwaltung, keinen Beteiligungsprozess und keine grundsätzliche Berichterstattung zu den Problemen auf dem Wochenmarkt zur gemeinsamen Lösungsfindung vorzuschalten, wird klar, dass es einzig und allein darum ging, kritische Diskussionen möglichst zu verhindern und die Vergabe schnellstmöglich abzuwickeln. Weder die derzeitigen Vertragshändler noch die Kundinnen und Kunden noch die Kommunalpolitik wurden in diesen Entscheidungsprozess  einbezogen.

Dies erklärt dann auch die verständliche und heftige Gegenwehr vieler Marktbeschicker, die sich diese Entscheidung „von oben“ nicht gefallen lassen wollen.

Aus diesem Grunde kommen wir zu dem Ergebnis, dass

  1. die Mitglieder des betreffenden Fachausschusses in der Vorberatung als auch die Ratsmitglieder bei der abschließenden Beschlussfassung durch die nicht zutreffenden Ausführungen der Verwaltung in eine bestimmte Richtung der Beschlussfassung gedrängt
  2. den Marktbeschickern keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt wurde, in einem gemeinsamen Prozess mit den verantwortl ichen Kommunalpolitikerinnen und – politikern Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung und Stärkung des Wochenmarktes zu

Der Beschluss geht nachweislich auf eine vorschnelle Entscheidung der Verwaltung zurück, die bereits im Dezember 2017 zugunsten der Marktgilde getroffen wurde.

Herten, 18. September 2018

Für die Fraktion DIE LINKE:

Martina  Ruhardt, Fraktionsvorsitzende


 


Kontrollfunktion Der Bürgermeister darf nicht einfach irgendetwas in der Stadt aus eigenem Interesse umsetzen. Entscheidungen bedürfen eines politischen Beschlusses des Rates. Es gibt aber auch Ausnahmen: Ist eine Sache zum Beispiel sehr dringend zu entscheiden, und weder der Stadtrat noch der zuständige Ausschuss kann dazu einberufen werden, darf der Bürgermeister eine so genannte Dringlichkeitsentscheidung treffen. Aber auch das darf er nicht alleine tun, sondern nur zusammen mit den Amtsinhabern. Dringlichkeitsentscheidungen müssen später vom Stadtrat abgesegnet werden.
lesen Sie mehr hier unter:klick

Ein Bürgermeister hat fünf Funktionen zu erfüllen

Dies gab großen Unmut aller Ratspolitiker in der Sitzung!
Ratsherr Jürgens (FDP) merkt hierzu sogar an, dass der BM angetreten war, neue Wege in Herten zu
gehen. Dann führte Jürgens an, dass der Bürgermeister im Fernsehen, im Rahmen der Gründung der
Top(lak)-Partei, sagte, die Politik würde gegen die Verwaltung arbeiten und diese nicht wertschätzen.
Gleichzeitig liefert die Verwaltung aber wiederholt und nachweislich falsche Daten/Informationen und
die ehrenamtliche Politik muss durch eigene Recherchen die richtigen Daten ermitteln. Hier betont
Jürgens, dass nicht die städtischen Mitarbeiter in der Verantwortung stehen, sondern der Bürgermeister
als Verwaltungschef. So sagt Jürgens, dass wenn der Bürgermeister dies als Verwaltungschef nicht
leisten kann, oder nicht will, er dann zurücktreten sollte!
Eine heftige Forderung, welche die Anwesenden nachdenklich stimmte.


 

Öffentliche Vorlage zum Tagesordnungspunkt der Ratsitzung  – 18.09.2018 19:00 Uhr

 
 

Unberechtigter Vorwurf!
Zitat Friedr. Ebert Stiftungt: So ist der Rat durch den Bürgermeister, der ja nicht nur Vorsitzender des Rates, sondern auch Chef der Verwaltung ist, über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Der Bürgermeister trägt gegenüber dem Rat die volle und alleinige Verantwortung für das Funktionieren der Verwaltung. Er ist deshalb auch persönlich verpflichtet, die Unterrichtung des Rates sicherzustellen.

 

 

 

H.A: Es bleibt beim „Nein“ zur Gilde

Fred Toplak: „“Lasst mich einfach mal machen“.“Stellungnahme zur Causa Wochenmarkt!


Joachim Jürgens, für die FDP im Rat der Stadt

Der Bürgermeister darf nicht einfach irgendetwas in der Stadt aus eigenem Interesse umsetzen. Entscheidungen bedürfen eines politischen Beschlusses des Rates. Hierzu gehört in jedem Fall auch die rechtzeitige Einbindung der Politik in geplante Vorhaben. Das ist hier nicht geschehen.

Am 2.2. hatte der BM eine Vorveranstaltung initiiert. Die Verwaltung hat im Vorfeld die Marktbeschicker zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um sie den oben genannten Gemeinschaftsprozess mit einzubinden. Neben den Marktbeschicker wurden auch Vertreter der gewollten Marktgilde eingeladen. Vertreter aus der Politik wurden nach meinem Wissen nicht eingeladen.

Hier kann man durchaus von einem Alleingang des BM sprechen. Und das hat bei ihm System. Kurz nach seiner Einführung ins Amt wollte er die Waldritter durch eigene Ideen austauschen. Es folgt ohne vorherige Absprache mit der Politik der Vorschlag, Assauer zum Ehrenbürger zu krönen. Und nun die Causa Marktgilde. Hier wird im Ausschuss für Ordnung durch die FB-Leitung kolportiert, dass die Veränderung Marktorganisation einvernehmlich mit den Marktbeschicker abgesprochen wurde. Nur aufgrund dieser „alternativen Fakten“ stimmte anschließend der Rat dem Vorhaben zu. Wie sich nun herausstellt, unter falschen Voraussetzungen. Auch sein Schreiben an die Markthändler, dass dieses durch die Politik einstimmig erfolgte, musste er, wie Ratsfrau Ruhardt ihm nachwies, nachträglich berichtigen. Dass, als nun die Politik diese Täuschung erkannt hattte und dagegen opponierte, dieses vom BM „als Intrige“ bezeichnet wird, finde ich widerwärtig.

Bgm. Toplak ist die Nr. 6 in der Reihe der Bürgermeister, die ich mehr oder weniger seit etwa 40 Jahren politisch begleite. Aber solch Verhalten ist mir mit den 5 vorherigen nie vorgekommen.

Öffentliche Stellungnahme der Markthändler zum Thema
„Abgabe des Wochen m arktes an die Firma Marktgilde“
31.08.2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir Markthändler sind dafür, dass der Hertener Wochenmarkt in städtischer Hand bleibt. Schließlich muss die Stadt kostendeckend die Standgebühren erheben, ganz im Gegensatz zur privat geführten Firma Marktgilde.
Hier liegt das Bestreben vor Gewinne zu erzielen, welche in erster Linie natürlich zu einem erheblichen Anteil über die Standgebühren erfolgen wird. Bei der letzten Marktbesprechung zu diesem Thema wurde dies auch durch die geplante Neuvermessung der Stände klar deutlich.
Dass unsere Branche „Wochenmarkt“ zu kämpfen hat, ist allgemein bekannt. Langfristig werden nur die Wochenmärkte dort überleben kö1men, wo die Kosten in einem stabilen und vor allem erträglichen Rahmen gehalten werden können.

Dieses überleben sehen wir bei der Firma Marktgilde nicht gegeben, spätestens nach Ablauf der versprochenen Preisbindung von 2 Jahren.
Des Weiteren stehen wir der Firma Marktgilde kritisch gegenüber, da auch die Stelle des städtischen Marktmeisters erhalten bleiben sollte.

Es wurde seitens der Firma Marktgilde bei ihrer Konzeptvorstellung angekündigt, dass demnächst eigenes Personal die Marktaufsicht haben wird.
Eine weitere Unstimmigkeit stellt die Endreinigung des Marktplatzes dar. Im Moment wird diese Endreinigung von der Stadt Herten organisiert.

Die Fimrn Marktgilde verlangt, dass jeder Händler seinen Platz besenrein zu verlassen hat.
Es stellt sich die Frage, was mit dem eingesparten Geld für die Endreinigung passiert.
Wenn im Vorfeld schon alle oben angeführten Bedingungen nicht eingehalten werden bzw. wenn versucht wird, diese auf anderen \Vegen zu umgehen, was passiert dann in naher Zukunft?
Wir bitten alle Entscheidungsträger, die Vergabe des Wochenmarktes an die Firma Marktgilde zu verhindern !
Grundsätzlich sind wir für Verbesserungen, Kosteneinsparungen und Attraktivitätssteigenmgen unseres Wochen marktes.
Gerne sind wir, Ihre Markthändler, zu allen Aspekten jederzeit Gesprächsbereit.

Eine Firma Marktgilde, die wohl eher weni ger zum Wohle der Stadt agieren wird,
brauchen wir dazu nicht.

Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen

i.A. für die derzeitigen Marktbeschicker, Holger Gatberg


Und was Schreibt der Bürgermeister in seinen Wochenbericht: KW35

Zitat ……. Natürlich verstehe ich, dass einige Händler sich mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg nicht sofort anfreunden können und ihrem Protest weiter Ausdruck verleihen. Der Standpunkt der Verwaltung ist, dass der Hertener Wochenmarkt zum Erhalt und zur Weiterentwicklung professionelle Betreuung und Unterstützung benötigt. ..….

Dann soll er mal sagen, wer von den vielen Händlern sich gegen die „einigen..“ gestellt hatten!

 

 

Foto J.Jürgens

 

 

 

 


Vorlage und Beschluss Vorlagennummer 18/034
erstellt lt. Doku-Eigenschaft am 15.01.2018


  • Politiker fühlen sich getäuscht

    Die Privatisierung des Wochenmarktes erregt die Gemüter.
    Stadtverwaltung verteilt Schreiben an die Markthändler

    Abschrift aus der Hertener Allgemeine Beitrag von Carola Wagner 25.08.2018

    Herten. Vergangene Woche hatte die Deutsche Marktgilde, die künftig für Organisation und Verwaltung des Wochenmarktes zuständig ist, den Markthändlern ihr Konzept vorgelegt. Dabei ging es auch um die Standgebühren – ein Reizthema. Mit CDU, SPD, Die Linke und FDP melden sich fast alle Ratsparteien zu Wort. Die meisten hatten ihren Segen zu der Privatisierung gegeben. Offensichtlich fühlen sich die Kommunalpolitiker von der Stadtverwaltung getäuscht. Sie fordern nun Aufklärung.

    So versichert CDU-Sprecher Wolfgang Kühn, seitens der Stadt sei in der Sitzung des Ratsausschusses für Ordnung und Feuerschutz (13.2.) mitgeteilt worden, dass die Stadtspitze ihre Pläne zur Neuorganisation des Wochenmarktes den Markthändlern dargelegt habe. Bürgermeister Fred Toplak habe erklärt, dass es gute Gespräche mit den Markthändlern gegeben habe. So entstand bei der Politik wohl der Eindruck, als fänden die Markthändler die Privatisierung gut. Die CDU sei erstaunt gewesen, dass die Betroffenen die Veranstaltung mit dem Bürgermeister völlig anders wahrgenommen hätten. Kühn: „Nach Aussage der Händler waren diese überhaupt nicht mit den Vorschlägen einverstanden. Im Gegenteil. Sie fühlten sich regelrecht überfahren.“ Zwei Händler hätten die Veranstaltung sogar erbost mit den Worten verlassen: „Wir lassen uns nicht verschaukeln“.

    Die CDU wünscht nun, dass der Bürgermeister in einer Ratssondersitzung am 24. September Stellung nimmt.

    Zweifel an der Gültigkeit des Ratsbeschlusses hegt auch die SPD. Sie will wissen, ob der städtische Marktmeister weiter beschäftigt wird und ob die Standkosten für die Markthändler während der Laufzeit des Konzessionsvertrags unverändert bleiben.

    FDP-Ratsherr Joachim Jürgens erklärt, ihm selbst hätten Markthändler „glaubhaft versichert“, dass sie keine Neuorganisation des Marktes wünschten. Nächste Woche will er im Rathaus Akteneinsicht nehmen, um sich Klarheit zu verschaffen.

    Ratsfrau Martina Ruhardt (Die Linke) traute ihren Augen nicht, als sie ein Schreiben erhielt, das die Stadtverwaltung gestern früh an die Markthändler verteilt hat. Darin stelle der Bürgermeister die Behauptung auf, dass sich seinerzeit sowohl Verwaltung als auch Politik einig gewesen seien, in Sachen Wochenmarkt neue Wege zu beschreiten. „Dies ist nachweislich falsch“, sagt Ruhardt.
    Die Fraktion Die Linke habe die Privatisierung von Anfang an und in jedem politischen Gremium abgelehnt. Sie forderte, die Verbreitung des fehlerhaften Schreibens sofort zu stoppen und die entsprechende Textstelle zu korrigieren. Dies sei dann auch geschehen. Allerdings sei das Papier bereits verteilt worden.



Hier der Beitrag aus der Lokalzeit  (09.Mai.2018)

  • Foto (C) JJ21.08.2018

    Schauen Sie mal unter Antrag nach § 14 der Geschäftsordnung und § 55  § 55 GO-NRW nach [klick]
    19.08.2018

Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten

Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Ihrem Facebookbeitrag: Wochenmarkt.(02.02.2018) .. was wirklich dahinter steckt und wie es dargestellt wird… lesen und vergleichen Sie selbst. Danke.

Weiter führen Se u.a. aus: Die Verwaltung hat im Vorfeld die Marktbeschicker zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um sie den oben genannten Gemeinschaftsprozess mit einzubinden.

Wie mir mehrere Marktbeschicker mitteilten, sollte sich bei dieser ersten Zusammenkunft außer Ihnen auch ein Vertreter der Privatisierungsidee befunden haben.

Im Weiteren führen Sie in Ihrem Schreiben aus: Die Verwaltung schlägt vor, ein Konzessionsausschreibungs-verfahren zur Bewirtschaftung des Wochenmarktes in Herten-Mitte durchzuführen. Die Details zum Verfahren und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Ziele werden im Folgenden dargestellt.

Die erforderliche Ausschreibung ist für den 15.03.2018 geplant. Ein potenzieller Bewerber hat ein detailliertes Konzept unter Beachtung der Kriterien der noch zu erstellenden Leistungsbeschreibung abzugeben. Außerdem sind Angaben zu Referenzen, zur vorhandenen Vernetzung mit Marktbeschickern sowie zur wirtschaftlichen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu machen.

Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags wird auf Grundlage des Ergebnisses der Bewertungsmatrix getroffen. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot den Zuschlagskriterien am besten entspricht. Der Zuschlag wird zwischen dem 02.05.2018 und 15.05.2018 erteilt, ein Öffentlich‐Rechtlicher‐Vertrag wird abgeschlossen.

Sollte kein wirtschaftliches Angebot abgegeben werden, behält sich die Stadt Herten vor, die Ausschreibung aufzuheben.

Mir ist nicht bekannt, dass der Rat der Stadt Herten in diesem Vergabeverfahren eingebunden war. Entsprechende Dokumente sind im more-rubin nicht zu finden.

Wie schon im FAX, mit Eingangsbestätigung v. 19.08.18, habe ich wegen den Divergenzen in den Aussagen kurzfristige Akteneinsicht beantragt. Eine Bestätigung habe ich bis heute aus Ihrem Hause nicht erhalten. Wegen der Dringlichkeit in der Angelegenheit erwarte ich einen Termin zur Akteneinsicht bis zum 31.08.2018. Hierzu fügen Sie bitte ebenfalls alle Gesprächsprotokolle in der Angelegenheit bei.

Mit freundlichen Grüßen


 

Marktentwicklung (Quelle: Stadt Herten)


Hertener Allgemeine vom Donnerstag, 15. Februar 2018, Seite: 5

Herten. (db) Bekanntlich hat Bürgermeister Fred Toplak vorgeschlagen, den Wochenmarkt zu privatisieren. Zwar ist der Markt beliebt, doch die Zahl traditioneller Stände (Obst, Gemüse etc.) ist rückläufig. Weitere Händler werden sich in den nächsten Jahren altersbedingt und ohne Nachfolger zurückziehen. All dem soll ein privater Betreiber entgegenwirken. Die Mitglieder des Ausschusses für Ordnungswesen und Feuerschutz erweiterten das Konzept der Neuausrichtung aber um einige Punkte.

Geblieben ist, dass die Verwaltung die Konzession öffentlich ausschreiben soll, dass der Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist und dass die Verwaltung nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen berichten soll. Hinzugekommen ist:

Sollte keine Verbesserung eingetreten sein, wird das Projekt Privatisierung zur Ablaufzeit beendet.

Es wird sichergestellt, dass die vorhandenen Markthändler berücksichtigt werden.

Die Ausrichtung des Marktes als Frischemarkt bleibt erhalten.

Die Kosten für die Händler bleiben stabil.

Die Stelle des Marktmeisters bleibt erhalten.

Zuvor hatten einige Politiker im Gremium Bedenken geäußert. „Die Gründe für eine Vergabe an einen privaten Investor sind für uns nicht einleuchtend“, sagte zum Beispiel Martina Ruhardt (Die Linke). Sie befürchte, dass der Markt künftig mehr von einem „Event“ haben könnte, statt von einem Wochenmarkt. Holger Lenz (CDU) meinte: „Der Wochenmarkt ist eines der Dinge, die in Herten gut laufen. Wir sollten an diesem Konzept nicht rütteln.“

Letztlich überzeugte die meisten die Argumentation der Verwaltung: „Wir haben ein elementares Interesse daran, diesen Wochenmarkt nicht nur am Leben zu erhalten, sondern zu stärken“, sagte Annegret Sickers, Leiterin des Fachbereichs Ordnung. Die Privatisierung böte eine Chance – und bewerben könne sich auf die Ausschreibung jeder. Nicht nur ein Unternehmen wie die „Marktgilde“ – auch in den Reihen der Markthändler, hieß es im Ausschuss, soll Interesse bestehen, sich zusammenzutun und den Markt zu betreiben.

Am Ende stimmte der Ausschuss mit Ausnahme der Linkspartei für die Privatisierung. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 21. Februar.

 



Hertener AllgemeineAusriss: 14.07.2018 Von Danijela Budschun
HertenMarkthändler fühlen sich nicht ernst genommen

3 Gedanken zu „BM zum Wochenmarkt“

  1. Für mich, als Außenstehender ist es eine klare Sache.
    Der Bürgermeister hat recht, alle Anderen (Ratsmitglieder, Politiker, Markthändler und die Presse) haben unseren BM falsch verstanden.
    So ergeht es den Bürgern in der Stadt Herten mit dieser Verwaltung schon seit Jahren. Auch ICH hatte Toplak gewählt, in der Hoffnung, dass er in der Veraltung aufräumt. Leider wurde er genau vor diesen Karren gespannt. Dies hätte am Anfang seiner Zeit als BM stattfinden müssen. Hier und da einige Entlassungen und er währe der Herr im Hause gewesen. Mit Nettigkeiten, kann man so ein (wie spricht man in Herten: verfilztest) Unternehmen nicht leiten. Nun kann auch er nichts mehr Ändern. Zu tief ist mittlerweile der Riss im Rat und das Vertrauen der Bürger verloren gegangen. Von einem NEUANFANG kann keine Rede mehr sein. Nur noch von einem WEITER SO.

  2. Matthias Waschk schreibt im Facebook zur Sonderratssitzung:
    Und was ich zur Sondersitzung und den Beschlüssen sage: Das war gestern eine Sternstunde der lokalen Demokratie! Der Rat hat gezeigt, wozu er gewählt worden ist. Eine verrückte Marktprivatisierung wurde in letzter Minute einstimmig gestoppt. Das völlige Versagen der Verwaltungsspitze wurde haarklein aufgedeckt und Punkt für Punkt nachgewiesen. Danke vor allem an Stefan Grave (CDU), Joachim Jürgens (FDP) und Martina Ruhard (Linke) für ihre erstklassigen Statements! Danke, dass Sie sich so viel Mühe gegeben haben, so viel Zeit investiert haben, die Vorgänge minutiös nachzuzeichnen! Das war wirklich groß. Der Bürgermeister dagegen war nicht einmal ansatzweise in der Lage, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Am Ende hat er offenbar gar nicht gemerkt, dass er selbst dem CDU-Antrag (Stopp der Privatisierung) zugestimmt hat! Und schließlich: Eine absolute Wahnsinns-Idee: Der Abriss zweier bestehender Sportstätten zugunsten eines Neubaus im Backumer Tal wurde ebenfalls gestoppt. Man muss sich das mal überlegen: Zwei Sportstätten in den Stadtteilen sollten geplättet und ein Naherholungsgebiet zubetoniert werden. Wer kommt auf so einen Irrsinn? Warum wird so ein Quatsch vom Bürgermeister mitgetragen? Der Rat hat klare Kante gezeigt und ebenfalls einstimmig „NEIN“ dazu gesagt. Herr Toplak hatte im Wahlkampf gesagt: „Lass das mal den Papa machen“. Sie haben den „Papa“ NICHT machen lassen. Und das ist auch gut so. Ich hatte den Eindruck, er versteht gar nicht, was da vor sich geht. Gestern, das war allerspätestens der Anfang vom Ende des „Experiments“ Toplak.

  3. Das ganze ist doch ein Witz.
    Wenn ich als BM der Marktgilde mitteile: „Ihr (Marktgilde) habt zwar einen Vertrag, doch der kommt nicht zur Ausführung“ (es wird dennoch aber bezahlt) dann ist das so.
    Wenn dem nicht so ist, läßt dies FÜR MICH folgendes vermuten:

    a) Der BM läßt sich sich nun von der Marktgilde auch noch auf dem Kopf rum tanzen
    oder
    b) Er macht mit der Marktgilde gemeinsame Sache, gegen den Rat der Stadt Herten.

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