Soviel bekommt (nicht verdient) die Politik – Viel Geld für schlechte Arbeit

 

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Viel Geld für schlechte Arbeit


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Änderungen in der Hauptsatzung

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die Änderung

 

§ Alt Neu
§ 19 Abs. 2

Neben der Entschädigung nach Absatz 1 wird für folgenden Personenkreis eine zusätzliche monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO gezahlt. Sie beträgt für:

a)       Den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters und die Fraktionsvorsitzenden (Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern den 3 fachen,

b)      Die weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5 fachen,

c)       Die Fraktionsvorsitzenden (Fraktionen mit 10 oder weniger Mitgliedern) den 2 fachen,

d)      Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden (nach Maßgabe des § 46 GO NRW) den 1 fachen

Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1.

Neben der Entschädigung nach Absatz 1 erhalten ehrenamtliche Stellvertreter bzw. ehrenamtliche Stellvertreterinnen des Bürgermeisters gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch drei stellvertretende Vorsitzende – eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 46 GO NRW i. V. m. der Entschädigungsverordnung.
§ 19 Abs. 7 (neu)  

Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates (mit Ausnahme des Haupt‐ und Finanzausschusses, des Wahlausschusses, des Bezirksausschusses und des Wahlprüfungsausschusses) grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW

i. V. m. § 3 Abs. 1 Nummer 6 EntschVO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende weitere Ausschüsse ausgenommen:

‐ Ausschuss für Bürger‐, Senioren‐ und Sozialangelegenheiten

‐ Ausschuss für Kultur, Freizeit, Bildung und Sport

‐ Ausschuss für Ordnungswesen und Feuerschutz

‐ Ausschuss für Arbeit, Stadtentwicklung und Umwelt

‐ Ausschuss für Schule und Jugend

‐ Betriebsausschuss ZBH

‐ Rechnungsprüfungsausschuss

‐ Gleichstellungsbeirat

§ 20 Abs 2 Alle Rats‐ und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz in Höhe von 7 Euro, soweit sie im Einzelfall Alle Rats‐ und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, soweit sie im Einzelfall Nachteile erlitten haben. Der Regelstunden wird
  Nachteile erlitten haben. Der einheitliche Höchstbetrag, der bei der Erstattung des stündlichen Verdienstausfalls in keinem Fall überschritten werden darf, wird auf 20 Euro festgesetzt. in der Höhe auf den Mindestregelstundensatz der Entschädigungs‐ verordnung festgesetzt. Der einheitliche Höchstbetrag der bei der Erstattung des stündlichen Verdienstausfalls in keinem Fall überschritten werden darf, richtet sich nach der Entschädigungsverordnung.

 

Dazu Bericht in der Textausriss aus der  heutigen Zeitung (H.A. v. 28.01.17 – S.3)

Uneinigkeit über Bonus für Ausschuss-Vorsitzende
Me
hr Geld r besondere Funktionsträger im Rat: SPD dar, CDU dagegen

von Frank Bergmannshoff

HERTEN. Im Januar 2016 stieg die Aufwandsentschädigung aller ehrenamtlichen Politiker in NRW um zehn Prozent. r kommen den August ist eine weitere Anhebung r alle Mandatsträger geplant. Zum 1. Januar 2017 trat nun zusätzlich ein Gesetz in Kraft, das besonderen Funktionsträgern mehr Geld zuspricht. Die Hertener CDU will diesen Bonus streichen, die SPD hält ihn r berechtigt.

Alle 44 ehrenamtlichen Mitglieder des Hertener Rates erhalten pro Monat 386,80 Euro Aufwandsentschädigung. Einen gestuften Bonus

  • bis zu 1 160 Euro pro Monat
  • erhalten Vize-Bürgermeister sowie Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter. Unterm Strich betrugen die Kosten der Ratsarbeit im vergangenen Jahr rund 464 000 Euro (2015: rd. 436 000 Euro).

Zum 1. Januar 2017 ist nun ein Landesgesetz in Kraft getreten, das die Fraktionsvorstände besserstellt und erstmals auch Vorsitzenden von Ratsausschüssen einen Bonus in Höhe von 386,80 Euro zu- spricht. Dadurch sollen politische Ehrenämter reizvoller werden. Die Kosten in Herten könnten dadurch um rund 40 000 Euro pro Jahr steigen.

Allerdings: Der Rat darf beschließen, dass einzelne (weniger arbeitsintensive) oder auch alle Ausschüsse von dieser Besserstellung ausgenommen werden. Letzteres, also den generellen Verzicht, beantragt die CDU-Fraktion nun für die Ratssitzung am 1. Februar. Stefan Grave und Silvia Godde halten es für unangemessen, dass die Kosten für die Ratsarbeit steigen sollen, während man den Bürgern Leistungseinschränkungen und Abgabenerhöhungen zumutet.

Christian Bugzel, Vorsitzender der SPD-Fraktion, bewertet das Thema anders. Auf Nachfrage unserer Zeitung verweist er darauf, dass SPD, CDU und Grüne im Landtag gemeinsam die Erhöhung beschlossen haben, um das Ehrenamt   zu   stärken.  Bugzel:„Ein Ausschuss-Vorsitz ist mit viel Arbeit verbunden. Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, regelmäßige Abstimmung mit städtischen Fachbereichen, Teilnahme an zusätzlichen  Arbeitskreisen… den   Zeitaufwand darf man nicht   unterschätzen.“   Von der finanziellen Situation einer Kommune dürfe man die Aufwandsentschädigungen nicht  abhängig      machen, meint Bugzel: „Dann würde es in Herten nie mehr wieder eine Erhöhung geben.“

Bugzel will bei anderen Fraktionen für seinen Standpunkt und für einen Kompromiss werben. Er selbst wäre übrigens einer der größten Profiteure der Bonus-Rege lung. Als Fraktions- und Ausschussvorsitzender bekäme er 1 934 Euro im Monat.

„Auf ein Wort“
Falscher Zeitpunk
von Frank Bergmannshoff

Ehrenamtliche Ratspolitiker, die ihr Mandat ernst nehmen, haben Arbeit damit. Die langen Sitzungen sind oft kein Vergnügen. Zudem  müssen sie Privatleben, Berufstätigkeit, Urlaube usw. am Sitzungska- lender ausrichten. Dafür verdienen Ratsleute eine ordentliche Aufwandsentschädigung. Diese wurde vor einem Jahr kräftig erhöht – und steigt in einigen Monaten erneut. Mehr als zehn Prozent „Gehaltserhöhung“ innerhalb von zwei Jahren – mehr kann man den finanziell gebeutelten Bürgern gegenüber kaum vertreten. Auch nicht mit dem Argu- ment, dass politische Ehrenämter reizvoll bleiben sollen.

In der Tat hat der eine oder andere Ausschussvorsitzende mehr zu tun als ein normales Ratsmitglied. Über einen Bonus könnte man also durchaus reden. Aber nicht, wenn die nächste allgemeine Erhöhung schon zum Greifen nah ist. Da haben die Entscheider im fer nen Düsseldorfer Landtag kein Fingerspitzengefühl bewiesen.

StGB NRW-Mitteilung 680/2016 vom 20.10.2016 [Link zum StGB]


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Wenn Rathaus-Chefs in Rente gehen

Die satte Altersversorgung für Düsseldorfs Ex-OB lässt die Kritik an den Ruhegeldern neu aufflammen. Im Herbst treten viele Bürgermeister in NRW ab.

Düsseldorf/Essen. Die satte Altersversorgung für Düsseldorfs Ex-OB lässt die Kritik an den Ruhegeldern neu aufflammen. Im Herbst treten viele Bürgermeister in NRW ab.
Die umstrittene „Sofort-Rente“ für Düsseldorfs abgewählten Oberbürgermeister Dirk Elbers (55) liefert neuen Zündstoff für Kritik an „Luxus-Pensionen“ in der Politik. Elbers kassiert nach sechs Amtsjahren ab sofort eine Pension von 4200 Euro monatlich, obwohl ihm die Pension laut Gesetz eigentlich erst nach acht Jahren zusteht.
Ab Herbst warten „Luxus-Pensionen“ auf viele NRW-Bürgermeister | WAZ.de – Lesen Sie mehr in der WAZ hier

Gehälter im Vergleich

  • BÜRGERMEISTER (Auswahl)
  • 60 000 bis 100 000 Einwohner Besoldungsgruppe B7 8 740 Euro
  • LANDRAT
  • In Kreisen mit bis zu 200 000 Einwohnern Besoldungsgruppe B6 8 313 Euro
  • mehr als 200 000 Einwohner Besoldungsgruppe B7 8 740 Euro
  •  

Hertener Allgemeine vom Samstag, 23. Mai 2015, Seite: 2

clö-lb

Schon 2002 hatten wir dafür plädiert, Transparenz ins Rathaus einzuführen!
Lesen Sie das Ergebnis aus unserem Archiv [Klick]

Die FDP wollte die Zuwendungen an Fraktionen, Teil B, geldwerte Leistungen, Punkt 1.2 (Fraktionsassistenten) werden auf den Höchstbetrag von 15.000 EUR gedeckelt. Dadurch können jährlich 44.000 EUR eingespart werden.  Der Antrag zum Haushalt wurde mit Stimmen der SPD, Grüne, DIE LINKE und Ratsherr Surmann abgelehnt!

hier der Auszug aus dem Haushalt 2015 [PDF-Doku.-Klick]


Folgende Aufwandsentschädigungen werden gezahlt. Wird ergänzt


Verordnung
über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse
(Entschädigungsverordnung – EntschVO)

Vom 5. Mai 2014


 

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