Erst das Unwetter, dann Kahlschlag

Nach dem Unwetter wütet die Holzwirtschaft im Hertener Süden

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Foto mit freundlicher Genehmigung FotoDesigner © - Helmut Adler
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Katzenbusch, hier sollte mal der Kletterpark hin  

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UPDATE

Betreten der Wälder bis zum 1. September verboten

08.07.2014 | Herten

Forstbehörde sperrt auch weiterhin zahlreiche Flächen im Ruhrgebiet

Auch einen Monat nach dem Pfingststurm „Ela“ sind die Schäden im Ruhrgebiet noch deutlich zu spüren. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW warnt dringend vor Folgegefahren und verlängert daher die Sperrung der Waldflächen in Herten und in anderen Teilen des Ruhrgebiets bis Montag, 1. September.

Neben allen Hertener Wäldern sind außerdem nach wie vor der Schlosspark, der Katzenbusch und der Waldfriedhof gesperrt. Bei den Spielplätzen ist weiterhin das Betreten der Flächen im Gertrudenpark, Schieferfeld, Katzenbusch und in der Heinrich-Lersch-Straße verboten. Das Backumer Tal ist bis auf einzelne abgesperrte Bereiche wieder freigegeben. Wer das Verbot missachtet muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000€ rechnen. Diese behördliche Verordnung bedeutet übrigens nicht unbedingt, dass die Waldgebiete auch vor Ort abgesperrt sind. Auch ohne eine sichtbare Absperrung ist das Betretungsverbot wirksam.

In vielen Wäldern, liegen die Bäume noch kreuz und quer übereinander – Doch das ist nicht die größte Gefahr. Bäume, die zum Teil entwurzelt sind, können umkippen oder durchbrechen und abgebrochene Kronenteile und Äste können herunterfallen. Selbst für Profis ist die Beseitigung von Sturmschäden laut des Landesbetriebs Wald und Holz NRW eine extrem gefährliche Aufgabe, da sich in herumliegenden Ästen und Stämmen häufig spontan und unkalkulierbar Spannungen lösen.

Wer in dem Sturmholz eine günstige Möglichkeit sieht Brennholz für den eigenen Kamin zu sammeln, begibt sich ebenfalls in große Gefahr und verstößt gegen das Gesetz. Denn auch die vom Sturm umgeworfenen Bäume haben eine Besitzerin oder einen Besitzer.

Des Weiteren sind die Waldflächen in den Gebieten Bottrop südlich der A 2, Castrop-Rauxel, Dortmund westlich der B 236, Duisburg östlich des Rheins und südlich der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Herne, Mülheim, Recklinghausen, Waltrop südlich der L 511 (Recklinghäuser-, Berliner-, und Brambauer Straße) und mit einigen Ausnahmen: Bochum, Duisburg und Oberhausen.


 

 

Katzenbusch, Schlosspark, Schieferfeld und Telgenbusch gesperrt

10.06.2014 | Herten

Schweres Unwetter in Herten

Aufgrund des gestrigen Unwetters sind aus Sicherheitsgründen der Katzenbusch, der Schlosspark, der Telgenbusch und der Spielplatz Im Schieferfeld bis auf weiteres gesperrt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Orte NICHT zu besuchen.

Wir berichten, sobald es einen aktuellen Zwischenstand über das Ausmaß der Schäden in Herten gibt.

Pressekontakt: Pressestelle, Jana Hubrig (Volontärin), Tel: 0 23 66 / 303 393, Mail: j.hubrig@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten

Mehr Informationen zum Wetter beim Deutschen Wettersienst [klick]


 

Aktuelle Informationen zur Unwetterlage und zu den herausgegebenen Hitzewarnungen präsentiert Diplom-Meteorologe Andreas Friedrich in einem Video aus dem DWD TV-Studio (Stand: 06.06.2014 15:00 Uhr):Unwettervideo auf YouTube Letzte Aktualisierung: 10.06.2014, 09.02 Uhr

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3 Gedanken zu „Erst das Unwetter, dann Kahlschlag“

  1. Leserbrief

    Betr. Sturmtief Ela
    Wer mit offenen Augen durch die Stadt fährt oder geht, sieht die vielen Schäden, die der Sturm angerichtet hat. Obwohl viele Mitarbeiter der Stadt nun schon 3 Wochen im Arbeitsstress sind, gibt es noch viel zu tun. Da ist es eine sehr gute Initiative die vielen Helfern zu einer „Danke“-Party einzuladen.
    Zusätzlich wäre es schön, wenn auch viele Bürger, die sich an den Aufräumarbeiten beteiligen möchten, hierzu Gelegenheit hätten.
    Nun ist es aus Sicherheitsgründen nicht immer ratsam und angebracht, wenn die BürgerInnen mit Sägen und Äxten anrücken würden. Aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten die MitarbeiterInnen des ZBH zu entlasten.
    Wie wäre es, wenn die BürgerInnen sich vorübergehend in diesem Sommerverstärkt um die Sauberkeit und Pflege der Baumscheiben und Straßenränder vor der eigenen Haustür kümmern würden. Die wenigen Quadratmeter an Rasen oder Sträuchern lassen sich doch schnell mitmachen bei der Pflege des Vorgartens.
    Diese Idee ist nicht neu und wurde schon bei vielen Veranstaltungen zu Bürgerbeteiligungen diskutiert und viele BewohnerInnen kümmern sich auch schon darum und brauchen dazu diese Aufforderung nicht.
    Wäre es nicht schön, wenn möglichst Viele sich an dieser Aktion beteiligen würden?
    Anmerkung: Ich selber wohne in einer ruhigen Nebenstraße und habe keine o.a. beschriebene Flächen vor meiner Haustür, bin aber seit Jahren bei der Initiative Gertrudenpark in diesem Sinne tätig.

    Peter Kitzol-Kohn

  2. Nach dem der Sturm Ela im Hertener Schlosswald gewütet hat, ist der Schaden im Schlosswald verhältnismäßig klein geblieben.
    Der ein oder andere Baum wurde entwurzelt und richtete bei den direkten Anwohnern am Schlosswald einen geringfügigen Schaden an. Das heißt das auch schon mal eine Gartenlaube zerstört wurde. Natürlich waren diese Leute froh das endlich die Aufräumarbeiten im Wald begannen.
    Die Aufräumarbeiten entpuppten sich aber zum Schrecken aller Naturfreunde und zum Alptraum der Anwohner. Durch die Aufräumarbeiten wurden mehr Schäden an der Natur hinterlassen als der Sturm verursacht hat, ohne Rücksicht auf Verluste wurden mehrere Bäume angesägt und ein Bagger brachte diese dann zu Fall. Ob weitere gesunde Bäume dabei beschädigt wurden war völlig egal. Hinterlassen wurde eine Mondlandschaft.
    Es waren einige Bäume rot gekennzeichnet, diese sollten wohl auch geerntet oder gefällt werden dagegen war auch nichts einzuwenden. Was aber dann passiert ist, hat für mich mit einer guten Forstwirtschaft nichts mehr zu tun.
    Der Schlosswald soll ein Naturschutzgebiet sein und zur Naherholung dienen. Wer aber den Wald seit seiner Kindheit kennt kann sich in diesem Wald nicht mehr erholen, sondern nur noch erregen. Man kann dieses Ausmaß an Zerstörung nicht fassen. Falls solche Arbeiten der Landschaftspflegeplan vorsieht, muss der Landschaftspflegeplan für ungültig erklärt werden.

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