Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Herten § 19 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Fahrkosten (1) Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen (EntschVO). (2) Neben der Entschädigung nach Absatz 1 wird für folgenden Personenkreis eine zusätzliche monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO gezahlt. Sie beträgt für: a) …
14. November 2014 Archiv
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