Top1 in Sachen Schulden – aber auch Kunst in Herten, Abzocke der Bürger auch eine Kunst

Foto J.JürgensZur verwaltungsvorlage der Stadt [klick]


 

Antrag des H.F.B.

Hertener Fraktions Bündnis; Kurt-Schumacher-Str. 2 ; 45699 Herten

Herrn Bürgermeister Dr. U.Paetzel
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Antrag gem § 14 GSchO der Stadt Herten.

Der Rat der Stadt Herten möge beschließen:

Die Stadt Herten wird beauftragt, für die Kunstobjekte „Burgenlandschaft von Landart-Künstler Nils-Udo,“ im Schlosspark Herten, eine Patenschaft ins Leben zu rufen und als Schirmherr zu begleiten.

Begründung:

Genannte Kunstobjekte rufen zweigeteiltes Echo in der Bevölkerung hervor. Online-Befragungen, ob die finanziellen Mittel, die für die Burgenlandschaft von Nils-Udo im Schlosswald investiert wurden, sinnvoller für Schulen und Kindergärten ausgegeben wären, überwiegen zu Recht? Um  Kunst verwirklichen zu können, benötigen Künstler Geld. Im Zeitalter der knappen Kassen, Wartungsstaus in Schulen etc. sollte ein Weg geschaffen werden, der Kunst ( und den Kunstliebhaber) gerecht zu werden. Dazu müssen nicht zwangsläufig öffentliche Mittel verwendet werden . Investoren, Förderer und Künstlerzirkel, die auch in der letzten Ausgabe „Herten Erleben“ vielfältig zu Wort gekommen sind, sollten sich beteiligen. Das Projekt Kunstpatenschaften soll dem Kunstanhänger ermöglicht , die jeweilige Zechenskulptur zu seinem ganz persönlichen „Patenkind“ zu erklären.

Mit einer Patenschaft wird die Pflege des Kunstobjektes und seines Umfeldes, die Restaurierung und nicht zuletzt der Erhalt der Skulptur dauerhaft gewährleistet. Andere Städte wie z.B. Münster machen es vor: Hier existiert das Projekt „Kunstpatenschaft“ seit 2006 mit solch einem Erfolg, dass sich die Bürger und Firmen bereits in Wartelisten eintragen lassen.

Der ungeschützte Standort im Schlosspark fernab musealer Schutzräume hinterlässt im Laufe der Zeit zwangsläufig Spuren an den Kunstobjekten, dessen Erhalt auf Dauer zu einem erheblichen Kostenfaktor führen wird. Die jährlichen Folgekosten sind mit 11.300 € kalkuliert und dürften bei realistischer Einschätzung durchaus auf Dauer höher liegen. Dieser Betrag fehlt dann für dringende Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Da die Patenschaften unterteilt werden sollten in Pflege- und Restaurierungspatenschaften  können sich nicht nur Firmen als Sponsoren einer Skulptur annehmen sondern auch Privatpersonen z.B. durch Sachleistung. Zu erinnern sind auch die Patenschaften der Querungshilfen der Ewaldstraße als Beispiel.

Gez. Joachim Jürgens
Fraktionsvorsitzender


In der H.A. am 22.10.2020

Eins der Kunstobjekte

22.10.202004:10

Häufige Reparaturen

Teure und umstrittene Kunst in Herten: Wurde das „Burgenland“ jetzt auch noch Opfer von Vandalismus?

vonDanijela Budschun u. Daniel Maiß

Im Kulturhauptstadtjahr 2010 schuf der international renommierte Land-Art-Künstler Nils-Udo in Herten eine bis heute umstrittene Kunst-Installation. Jetzt hat ein Passant etwas Ungeöhnliches entdeckt.

Update 21. Oktober: Das 2010 errichtete „Burgenland“ besteht aus 15 Hügeln im Schlosspark Herten und im angrenzenden Schlosswald. Auf acht dieser Hügel thronen rostige Mini-Zechen. Diese sind immer wieder auch ein Blickfang für Spaziergänger. Einer dieser Passanten schaute jetzt bei einem der Ensembles ganz genau hin und endtdeckte etwas Ungewöhnliches.

Ihm war aufgefallen, dass bei einer der Mini-Zechen der Förderturm fehlt und meldete dies der Redaktion der Hertener Allgemeinen Zeitung. Der Mann mutmaßte, dass jemand den Förderturm abgesägt haben könnte.

Stadt Herten hat schon einmal Strafanzeige gestellt

Die Stadt Herten ist für die Instandhaltung des Kunstwerks zuständig. Von dort heißt es, dass man bisher aus Personalmangel nicht dazu gekommen sei, den Fall zu prüfen. Vom Zentralen Betriebshof Herten gab es allerdings bereits den Hinweis, dass 2017 schon einmal ein Förderturm verschwunden sei.

Auf dem hinteren Hügel ist der Förderturm gut zu erkennen, der auf dem vorderen Hügel offensichtlich abhandengekommen ist.

© Daniel Maiß

Damals habe man auch Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Das Verfahren wurde aber schließlich eingestellt. Und so müsse nun erst einmal überhaupt geklärt werden, ob es sich bei dem nun vermissten Förderturm um eben jenen aus 2017 handeln könnte. Somit würde dieser nun bereits seit Jahren fehlen.

Man werde laut Stadt den Sachverhalt so schnell wie möglich prüfen. Falls man zu dem Schluss käme, dass der Förderturm akut verschwunden ist, werde man erneut Strafanzeige stellen, heißt es abschließend.

Unsere bisherige Berichterstattung:

„Ruhr2010“ ist zehn Jahre her: Vom Kulturhauptstadtjahr blieb in Herten unter anderem eine bis heute umstrittene Kunst-Installation übrig. 

Diese besteht aus 15 Hügeln, die in Herten im Schlosspark und im  Schlosswald verteilt sind. Auf acht davon thronen rostige Mini-Zechen: Das „Burgenland“ erschuf der international renommierte Land-Art-Künstler Nils-Udo im Kulturhauptstadtjahr 2010.

Herten: Baukosten betrugen schon 192.000 Euro 

Es sollte eine Kunstachse vom barocken Schlosspark zum Landschaftspark Hoheward mit seiner Halde und der Zeche an ihrem Fuß bilden.

Doch vor allem bildete es Sorgenfalten in den Gesichtern von Kommunalpolitikern und Kämmerern. Allein die Baukosten betrugen 190.000 Euro – 152.000 Euro kamen von der Europäischen Union und dem Land NRW, den Rest bezahlte die Stadt Herten.

Herten: Grundsanierung kostete 100.000 Euro 

Damit war es aber nicht getan, denn grundlegende Mängel in der Konstruktion sowie wühlende Kaninchen, tobende Hunde und kletternde Kinder haben den Hügeln in der Vergangenheit ordentlich zugesetzt. 

2015 flossen weitere 100.000 Euro in eine Grundsanierung des „Burgenlandes“, wovon der Regionalverband Ruhr die Hälfte übernahm.

Herten: Instandhaltung kostet weitere 282.500 Euro

Die Instandhaltung über 25 Jahre hinweg – dazu hat sich die Stadt verpflichtet – wird voraussichtlich insgesamt 282.500 Euro kosten. 

Das „Burgenland“ ist so teuer, dass 2016 sogar der Bund der Steuerzahler darauf aufmerksam wurde und der Stadt Herten sowie den anderen Geldgebern „Verschwendung“ vorwarf.

Pro-Herten berichtet 2010

In allen Medien kursiert die Story mit dem Kunstprojekt „Burgenland“ aus dem Schwarzbuch des BdSt! (sh. auch den Beitrag in der Lokalzeit)
Tatsächlich kommt die Story nicht dort vor. Das Thema „Burgenland“ wurde auf Initiative von Pro-Herten dem BdSt empfohlen, die dann im September 2016 veröffentlichte (sh. weiter unten) Im Schwarzbuch wird in Bezug auf Herten der Fall „Prosoz“ thematisiert.

14.09.2016
Zu viel los auf Hertens Landschaftskunst?
15 begrünte Hügel von Rädern und Kaninchen gelöchert
Die Recherche im Hertener Schlosspark ist ernüchternd. Niemand scheint die Kunstwerke je bemerkt zu haben. Beschreibungen, Fotos helfen nicht. „Sowas haben wir hier nicht.“ Nach 20 Minuten Suche endlich der entscheidende Hinweis: „Gehen Sie links aus dem Park raus, immer an den Kuhwiesen entlang. Und halten Sie die Augen offen, sonst übersehen Sie die Maulwurfshügel!“
Burgenland heißt das Landschafts-Kunstprojekt, das aus 15 begrünten Hügeln besteht und sich entlang der Verbindungsachse Landschaftspark Hoheward bis zum Schloss Herten zieht. Auf acht Hügeln wurden Miniatur-Zechen aus schnell rostendem Kortenstahl installiert, sieben Hügel mit Rasen bepflanzt und acht mit Immergrün.
Man kann es sich denken: Die Freiluft-Kunst ist vielen Risiken ausgesetzt: Kaninchen graben Gänge, Hunde buddeln die Erde auf, Kinder klettern auf die Buckel, Teenies befahren sie mit ihren Mountainrädern. Hinzu kommen noch Wind und Wetter – und die Hügel und ihr Grün leiden.
Bereits vier Monate nach der Einweihung im Mai 2010 mussten erste Mängel beseitigt werden. 2015 folgte die Rundum-Erneuerung der sieben Grashügel: Auf Grundlage eines extern erstellten Sanierungskonzepts wurden die Hügel komplett demontiert und wieder neu aufgebaut. Die mit Immergrün bepflanzten Hügel im Wald waren weniger ramponiert und wurden nur stellenweise ausgebessert und nachgepflanzt.
Diese Maßnahmen kosteten insgesamt 28.914,79 Euro, allein das Sanierungskonzept eines Ingenieurbüros schlug mit zusätzlichen 5.440,76 Euro zu Buche. Gezahlt hat die Sanierung zur Hälfte der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Mitteln aus dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe und zur anderen Hälfte die Stadt Herten.
Künstler Nils-Udo zeigte sich überrascht, dass die aufwändigen Sanierungen an seinem Burgenland überhaupt notwendig wurden. In den Medien wird er so zitiert: „Mir war gar nicht klar, dass es solche Probleme geben würde.“
Man kann sich wundern, dass ein ausgewiesener Landschafts-Künstler den Einfluss von Wetter, freilebenden Tieren, aber auch Besuchern mit Kindern und Hunden bei seiner „open air Kunst“ unterschätzt. Und noch paradoxer, dass scheinbar wenige Hertener die Kunst als solche (er-) kennen, aber trotzdem so viele Leute und Tiere die Hügel besuchen, belasten und letztlich für die Zerstörung mitverantwortlich sein sollen.
Man darf zweifeln – und nachrechnen: 10.000 Euro bekam Nils-Udo für das Konzept und 184.239,15 Euro für die Umsetzung. 80 Prozent kamen damals aus dem Fördertopf im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe (ÖPEL) und 20 Prozent Eigenanteil musste die Stadt Herten leisten. Der Förderantrag für das Kunstprojekt wurde von der Kreisverwaltung Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster geprüft und bewilligt.
Jährlich fallen außerdem Pflegearbeiten an allen 15 Hügeln an: Laubentsorgung, Müllentfernung, Wildkrautbeseitigung, Bewässerung, Ausbesserung und Nachpflanzungen sowie Mähen und Mähgutentsorgung bei den Rasenhügeln. Der Baubeschluss des Rates vom 16.02.2010 sah hier jährlich 11.300 Euro vor, kalkulierte also 56.500 Euro für die letzten fünf Jahre. 2016 fallen die nächsten 11.300 Euro an. Diese Pflege-Kosten wurden vom RVR im Rahmen der Pflege des Emscher Landschaftsparks mit 50 Prozent bezuschusst. Wann die nächsten Sanierungsmaßnahmen nötig werden, bleibt abzuwarten.
Kunst liegt wie immer im Auge des Betrachters. In diesem Fall hat aber auch der Steuerzahler ein Auge drauf. Immerhin hat das Burgenland bis heute fast 300.000 Euro verschlungen.

 

 

Eulenspiegelei – Rückblick auf  einen TOP-Bürgermeister uvm.

Till zur Qual des
(Bürgermeisters-)Wahl 2020
Am 27. September und ein Rückblick auf  einen TOP-Bürgermeister

Als PDF-Dokument klick hier

Foto Stadt Herten

Ein Mensch, politisch unbedarft, geht dennoch in sein Wahllokal,
denn demokratisch ist er schon, weshalb zu wählen er gewohnt.
Doch dieses Mal fällt es ihm nicht schwer, sein Kreuz zu machen und nicht mehr.
Zur Auswahl stehen zwei Kandidaten, wer will dann auf einen Werbemann warten?.
Was soll ich wählen, fragt ich mich, die Werbung ließen mich im Stich,
seit vier Jahren unverdrossen, versprochen und dann doch gebrochen.
So steht der Mensch bei dieser Wahl, wohl in der Tat vor keiner Qual,
wie immer er sich auch falsch entscheidet, am Ende er darunter leidet.
Der Mensch, er fragt sich, wohlbedacht, wird so die bislang Politik gemacht,
die unser Stadt so nötig hat.
Dann kommt ihm schließlich der Verdacht, dass Dummheit wohl die stärkste Macht,
im Kopf vermeintlich kluger Leute; das war schon gestern so – und heute?


 

Irgendetwas ist da falsch •••
Schildbürgerstreich der Verwaltung, Straßenbaum vor der Garageneinfahrt

 




 

Betreff: Behelfstreppe als Zugang zur Brücke Hoheward

Auf Grund der Baustelle ist der Zugang zu Halde Hoheward über die Straße komplett gesperrt
Als Anlage die Bilder der von Anwohnern erstellte Behelfstreppe (08.Dez.2018)
Es gab ein Hinweisschild „Privatweg Nutzung auf eigen Gefahr“
Alle Anwohner  ( Karlstrasse / Dachsweg / Graben ) haben diese Behelfstreppe gern angenommen
Heute von der Stadt entfernt worden. Öffentliche Verkehrssicherheit nicht gegeben , bez. nicht genehmigtes Bauwerk
Die genannten Anwohner laufen jetzt irgendwie Richtung Halde ,entweder über die Baustelle , bzw hangeln sich am Bau-Zaun entlang oder versuchen so die Böschung zu erklimmen

 Dazu Kommentar des BM  in seinem „teilbaren“ Wochenspiegel v. 18.01.19 3-KW


Donnerstag legte ich aufgrund der aktuellen Ereignisse zunächst einen Ortstermin an der Kanalbaustelle Hohewardstraße ein. Natürlich verstehe ich, wenn Anwohner mit einer sich vor ihrer Haustür gebenden Situation eher nicht so glücklich sind. Allerdings sind wir als Stadt Herten verpflichtet, für die notwendige Sicherheit vor Ort zu sorgen. Womit man sich dann natürlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht unbedingt beliebt macht, aber schon von Rechts wegen schlicht zum Handeln gezwungen ist. Vieles, was man durchaus verstehen kann, kann man aus verschiedenen rechtlichen Aspekten heraus nun einmal dennoch nicht gestatten Es wird hier im Übrigen eine Übergangslösung geben, die ich auch vor Ort besprochen habe. Unser Handeln beruht auch nicht auf einen Zeitungsbericht, bzw. ist keine Reaktion darauf, sondern war bereit im Vorfeld zwischen den „Baustellenpartnern“ EGLV und der Stadt Herten vorgesprochen und auf dem Wege. Der Anwohnervertreter hatte mich bereits zum Wochenende angeschrieben und wir könnten so zum Wochenstart die zu ergreifenden Masnahmen bereits auf dem Weg bringen. Ganz klar habe beim Ortstermin bestätigt, dass wir hier hätten besser abgestimmt informieren müssen. Das nehmen wir natürlich an. Danke für Ihr Verständnis.

Till Eulenspiegel – Jahresrückblick -2017–
Till im Sommerloch 2016

Till Eulenspiegel zum Hertener Projekt „Jobcenter“

Vor gar nicht allzu langer Zeit, in einem Land, gar nicht so weit weg, gab es ein kleines Städtchen, das sich Herten nannte. Die Ratsherren und der Bürgermeister waren sehr gescheit. Und wenn in fremden Ländern wieder einmal Not und Ratlosigkeit herrschte, dann wurden die Männer aus Herten gerufen, um das Problem zu lösen.

Dazu fällt mir gerade das Buch aus meinem Bürgerregal herunter

Kurz nachdem der Bürgerlehrling zum Bürgermeister mutierte, beschloss der Rat: Die HTVG wird mit der Planung eines Neubaus für das Jobcenter mit dem Ziel beauftragt, dieses baldmöglichst zu verlagern.!

Da sich seit einiger Zeit im Rat nichts tat, versuchte zuerst die CDU und UBP mit Antrag vom 24.02.2017 und danach auch wachgeworden, zog die SPD am 03.03.2017  mit einem Antrag nach.  Fortan war der Unterschied, bezogen auf das Thema Jobcenter, kaum zu unterscheiden. Die Fraktion die „Linke“ wollte nicht nachstehen und mit ihrer „sozialen Ader“ warf sie mit dem „Haus der sozialen Strukturen“ ein Denkmodell in den Ring.

Alles als kleinen Anbau an dem Nebengebäude des Rathauses gedacht.

Die HTVG/Verwaltung, nun nicht weiter schlafend, entwickelte ein einzigartiges Modell einer Planung, die nicht nur den ehemaligen Schweisfurth-Garten und den jetzigen VHS-Bestand ad absurdum führte, so dass die Umweltverbände massiven Widerstand ankündigten (sh. dazu auch unseren Beitrag: „Hände weg vom VHS-Garten!“).

Nun fürchteten die im Rat vertretenden Fraktionen vor der Bundestagswahl den städtischen Volkszorn und entwickelten in einmütiger Einigkeit ein neues Konzept.

Dazu der ewige CDU-Beitrags-Schreiber, der ehemalige kühne freiwillige Feuerwehrmann, hier den Antrag: CDU Herten – Stadtverband hat 4 neue Fotos hinzugefügt. 1. September um 10:00 ·

Gemeinsamer Antrag ALLER Hertener Ratsfraktionen (CDU, SPD, Grüne, Linke, UBP):
Soziales Rathaus inkl. Jobcenter am Rathaus möglich, auch wenn im VHS-Garten NICHT gebaut wird!
Politik geht auf Bedenken kritischer Bürger ein und erarbeitet einen gemeinsamen Kompromissvorschlag:

Eigentlich ist es „lediglich“ die Aufgabe der Politik, vor allem die Verwaltung zu kontrollieren und auf Missstände hinzuweisen oder auch mal einen Impuls zu geben. Selten jedoch müssen sich die Vertreter der Parteien verständigen um so konkret zu planen, wie sie es aktuell machen müssen.

Warum?

Bekanntlich ist die Bausubstanz des bisherige Jobcenters marode und ein Neubau zwingend erforderlich. Für alle Parteien im Stadtrat war schnell klar, dass dies die einmalige Chance bietet, nicht nur EIN soziales Rathaus auf dem Papier darzustellen, sondern dies auch tatsächlich räumlich zu realisieren. Daher der einstimmige Vorstoß ALLER Parteien, dieses soziale Rathaus direkt am Rathaus umzusetzen.

Ein Chance bzw. ein Umstand, um den viele andere Städte unser Herten beneiden. Schließlich haben sich die meisten Kommunen zur Einrichtung eines sozialen Rathauses verpflichtet. Jedoch können die wenigsten Städte dies auf Jahrzehnte hinaus auch tatsächlich baulich realisieren.

Die Hertener Ratsparteien beauftragten daher die Stadterwaltung, einen Jobcenteranbau am Rathaus zu planen. Ca. 250 bis 400 qm Grundfläche des 4.600 qm großen – bisher versteckten – VHS Gartens sollten hierfür bebaut werden.

Doch was kam:

Die Verwaltung plante einen Anbau, welcher anstatt der vom Rat gewünschten 1.000 bis 1.500 qm Bürofläche, plötzlich 2.700 qm Bürofläche aufwies! Ferner plante die Verwaltung einen großen Parkplatz im VHS-Garten, obwohl bereits das bisherige Jobcenter über keinen eigenen Parklatz verfügt.

Dies löste heftige Diskussionen u.a. auf Facebook aus:

Etlichen war der geplante Neubau zu groß. Erstaunlicherweise schoben die Kritiker die Verantwortung hierfür jedoch nicht auf die Verwaltung, welche abweichend vom Ratsauftrag geplant hatte, sondern auf die Politik. Dies, obwohl der Stadtrat eine Planung zu einem WESENTLICH kleineren Baukörper bei der Verwaltung in Auftrag gegeben hatte!

Seit Jahrzehnten von niemandem beachtet, da vielen verständlicherweise völlig unbekannt, sprießten plötzlich die Ideen zum versteckt liegenden VHS-Garten:

Einige wollten eine besondere Gastronomie im VHS-Garten errichten, andere kündigten Unterschriftensammlungen an, sollte es irgendeine Bebauung des VHS-Gartens geben.

Mancher befürchtete sogar schon eine mögliche Erwärmung der Hertener Innenstadt, wenn im VHS-Garten 250-400 qm Grundfläche bebaut würden, ohne überhaupt zu realisieren, dass direkt nebenan eine der größten Innenstadtparkanlagen Europas liegt und der VHS-Garten allein im Größenvergleich überhaupt nicht ins Gewicht fallen würde, noch dazu, weil nicht einmal 10% des Gartens hätten genutzt werden sollen.

Andere wiederum konnte nicht einmal mehr zwischen Schlosspark und VHS-Garten unterscheiden und realisierten dabei nicht, dass im Stadtplan von 1898 zwar die heutige westliche Feigestraße noch Teil des Schlossparks war, der heutige VHS-Garten jedoch schon als privater Garten ausgewiesen war.

Dann hatten einige die Idee, die heutige VHS-Villa abzureißen und dort eine Gastronomie zu errichten, ohne dass auch nur EIN Investor hierzu konkret Interesse angemeldet hat. Demgegenüber wollten jedoch wieder andere, dass die VHS-Villa auf jeden Fall erhalten bleibt.

Auch wenn es nur extrem unterschiedliche/konträre Vorstellungen gab, was man mit dem VHS-Gelände machen sollte, so wurde doch eine Meinung intensiv befeuert: Hauptsache kein Rathausanbau.

Eine Lösung schien daher fast unmöglich. Daher haben sich die Vorsitzenden der Hertener Ratsfraktionen getroffen und einen Kompromiss erarbeitet:

Klar war, dass am Ziel des sozialen Rathauses in EINEM Gebäude festgehalten werden soll, da es eine einmalige Chance für unsere Stadt ist! Gleichzeitig soll auf Baumaßnahmen im VHS-Garten verzichtet werden.

Wie wollen die Politiker dies erreichen?

Durch die neue Verwaltungsgliederung, sollen die Büros am Zentralen Betriebshof (ZBH) erweitert werden und dort ein „Technisches Rathaus“ entstehen, welches vom neuen Baurat geleitet wird.

Hierdurch werden entsprechend Räume im Rathaus frei. Ferner soll die bisher noch nicht renovierte Rathausbrücke umgebaut werden und das Bürgerbüro vom Rathaus in die bisherige Glashausgastronomie mitten in die City umziehen. Zusätzlich soll eine Zwischendecke im bisher ebenfalls noch nicht renovierten Ratssaal eingezogen werden und auch dort Büros entstehen.

Zukünftig sollen Stadtrats- und Ausschusssitzungen, wie in der Umbauphase des Rathauses bereits praktiziert, in der Rotunde des Glashauses stattfinden (kompletter Antrag nachfolgend). Finanziert werden die Baumaßnahmen durch die Mieteinnahmen des Kreises für den Jobcenterteil.

Zwar haben die ehrenamtlichen Politiker jetzt die Arbeit der hauptamtlichen Verwaltung übernommen und einen tragfähigen Kompromiss erarbeitet, jedoch war es der Politik sehr wichtig, aufzuzeigen, dass Kompromisse und ein Optimum sehr wohl möglich sind, – wenn man dies denn tatsächlich möchte!

Daher haben die Vorsitzenden ALLER Hertener Ratsfraktionen (CDU, SPD, Grüne, Linke, UBP) (Anm. ohne die im Rat vertretenden Einzelratsmitglieder mit ins Boot zu nehmen) einen gemeinsamen Wunsch: „Zur genauen Abstimmung der Vorgehensweise soll – im Gegensatz zur bisherigen Planerarbeitung – eine enge Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung praktiziert werden!“

Nun reagierte der fleißige sauer. Die Antwort ließ sich nicht lange auf sich warten:

Facebook-Poster und Bürgermeister am 1. September um 17:53 ·

Fred Toplak Vorweg:

Ich bin sehr selten wütend, aber was „die Politik“ hier gerade in meinen Augen veranstaltet, macht mich fast sprachlos. Aber halt nur fast. Sobald ich mich wieder beruhigt habe, werde ich an dieser Stelle und auch an jeder anderen Stelle detaliert dazu berichten – welche „Sau“ jetzt wieder durchs Dorf getrieben werden soll. Wie bereits mehrfach nun geschehen und bekannt, bringt „die Politik“ wieder einen Antrag in laufender Sache ein, der in keinster Weise im Vorfeld auch nur mit einem Wort besprochen oder ein Gespräch dazu mit Verwaltung und Bürgermeister gesucht wurde. Null.

Ohne die laufenden Vorgänge seriös abzuarbeiten, eine Bürgerinfomationveranstaltung abzuwarten, eröffnet man die nächste kuriose Baustelle. Das Jobcenter ins Rathausgebäude zu integrieren…. scheinbar ohne auch nur im Ansatz eine Machbarkeit zu prüfen. Danke das Sie damit nun allen Verwaltungsmitarbeiter*innen, nun inkl. den Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter jeglichen Respekt versagen, um es milde auszudrücken.

Hier scheint es nur noch darum zu gehen, Verwaltung und speziell den Bürgermeister vorzuführen. Ich empfinde den Bogen damit leider überspannt.

Das musste vorweg mal raus.

Aber nun bitte teilen. Danke

Weiter Postete er am 2.09.2017  um 11:40

Fred Toplak

Liebe Bürgerinnen und Bürger – bitte bleiben Sie gemeinsam mit mir am Thema. Danke. Bitte teilen

Worum geht es beim Neubau Jobcenter denn nun?

Warum wird alles auf dem Rücken nun aller städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen?

Warum werde ich das Gefühl zurzeit nicht mehr los? Hauptsache gegen den Bürgermeister oder seine Vorschläge. Und seien die Alternativen auch noch so unnötig wie zweifelhaft.

Seit Jahren wird ohne greifbares Ergebnis über den dringend erforderlichen Neubau eines Jobcenter diskutiert. Ich erspare allen die hier im Thema sind, ellenlange Wiederholungen… für Verständnisfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Seit langer Zeit besteht die Chance das Jobcenter auf städischem Grundstück als städtisches Gebäude durch Mieteinnahmen (durch den Kreis als langfristigen Mieter) finanziert, also ohne Kosten für die Stadt Herten zu errichten! Das städtische Grundstück an der Gartenstrasse ist m. E. dafür bestens geeignet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters hätten jetzt bereits Ihren fixen Einzugstermin im Kalender.

Der Neubau an dieser Stelle wäre nachvollziehbar der kostengünstigste – egal was man sich schön rechnen möchte.

Alle Mitarbeiter hätten dort einen Parkplatz und bräuchten nicht weiter die Parkraumnot rund ums Rathaus unverschuldet zu verschärfen. Was sich sicher positiv auch auf die Arbeitsplatzqualität auswirken kann. Zudem gäbe das Grundstück zusätzliche öffentliche Parkplätze für Besucher der Innenstadt und später für Nutzer der S-Bahn her – geschätzte 50 Plätze. Auch bliebe wahrscheinlich eine Teilfläche zu vermarkten und würde eine Einnahme generieren. Ein Bedarf ist seit mehr als 10 Jahren an dieser Brachfläche nicht erkennbar bekannt. Auch die Frage / Möglichkeit als Expansionsfläche für genannten Unternehmen hatte ich geprüft und wurde nicht bestätigt.

All dies und weitere Fragestellungen hätte man nun am 18. September abschließend in der Veranstaltung „Bürgerinformation“ im Glashaus erklären können. Dies scheint politisch nun nicht mehr gewünscht zu sein. Dazu wird Verwaltung in der nächsten Woche beraten und zeitnah informieren.

Nun kommt „die Politik“ wieder mit einer “ Überfall-Vorlage“. Ohne Rücksicht auf nun alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich halte diese Art des Umgangs für nicht mehr hinnehmbar und mit Verlaub – das hat nichts mit Empfindlich zu tun, dass hat etwas mit Wertschätzung zu tun.

Was für Fragen stellen sich da, die man hätte m. E. eben genau in einem Vorgespräch mit Verwaltung zumindest beantworten müssen, bevor hunderte Menschen damit belastet werden.

Die Idee einer Verlagerung des Jobcenters ins Rathaus scheint auf vielen ungeprüften Voraussetzungen zu beruhen und löst eine ganze Reihe von Problemen aus.

Einige Beispiele:

  1. Bevor die Pläne der Ratsfraktionen umgesetzt werden könnten, wäre ein erheblich längerer Planungsvorlauf erforderlich. Das bedeutet, dass
  • die Beschäftigten des Jobcenters erheblich länger auf den Umzug in ein neues Gebäude warten müssten
  • die Rathausbeschäftigten nach den Belastungen durch die Rathaussanierung erneut durch Umbauarbeiten und Umzüge belastet würden
  • die Kooperationsbeziehungen in der Verwaltung durch Auseinanderreißen von technischer und nichttechnischer Verwaltung erschwert und die Wege zwischen den Verwaltungseinheiten deutlich länger würden. Das was man im sozialen Bereich für Bürgerinnen und Bürger, für Kunden zwanghaft und ohne Garantie einer Benefitverbesserung erreichen möchte – kehrt man hier auf Kosten aller städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlicht mal um.
  1. Die Stadt Herten ist gar nicht frei in der Entscheidung, wo sie ein Jobcenter realisieren will. Der Kreis Recklinghausen als Träger der Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) muss die Räumlichkeiten des Jobcenters anmieten und entscheidet letztlich, welche Räume er akzeptiert.
  2. Ob die im Rathaus avisierte Lösung vom Kreis angenommen würde, ist zumindest zweifelhaft: Für den Neubau von Jobcentern wurden wegen der Gefährdung der Mitarbeiter Sicherheitsstandards entwickelt, die im Rathaus nicht so einfach umgesetzt werden können. Diese reichen von Zutrittskontrollen des Gebäudes und der einzelnen Büros bis zur Lage der Bürozwischentüren. Wollte man diese Standards im Rathaus umsetzen, müssten in den umgenutzten Büros alle Zwischentüren zugemauert und neue Türen in die Wände gebrochen werden.
  3. Für das Jobcenter wurde gemeinsam mit dem Kreis ein Raumprogramm entwickelt, das eine Nutzfläche von ca. 2.100 m² benötigt. Die Bereitstellung einer solchen Größenordnung ist im Rathaus auch unter Einbeziehung einer neuen Ebene über dem Ratssaal, dem Umzug des Bürgerservice ins Glashaus und dem Umbau der Brücke in Büros kaum vorstellbar.
  4. Mit der Aufgabe des historischen Ratssaals würde die Stadt Herten ein neues Alleinstellungsmerkmal erringen: einzige Stadt ohne Ratssaal!

Der Umbau des Europasaals zu Büros würde einen weiteren Sitzungsraum wegfallen lassen. Außerdem wäre die Durchführung des Wahlgeschäfts inkl. des Briefwahlbüros ohne entsprechende Raumressourcen erschwert, wenn nicht fast unmöglich gemacht.

  1. Die Annahme, dass die Zahl der Verwaltungsmitarbeiter so stark schrumpft, dass sich das Jobcenter unter Hinzuziehung einiger neu zu bauender Räume problemlos im Rathaus unterbringen lässt, verkennt die wahre Dynamik der Aufgabenentwicklung in den Kommunen. Während die Stadt erfolgreich ihre Haushaltskonsolidierung umsetzt und zuvor definierte Stellen abbaut, schafft sie gleichzeitig in anderen Bereichen neue Stellen. So ist die Zahl der MitarbeiterInnen im Jugendamt, im Ausländeramt, in der Fachstelle Wohnen, in der Betreuungsstelle, in der Beitragserhebungsstelle und im Tiefbauamt in den letzten Jahren angehoben worden. Grund dafür waren gesetzlich vorgeschriebene Standarderhöhungen oder massive Fallzahlsteigerungen. Ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen.
  2. Die Kosten für die Durchführung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen sind noch nicht einmal geschätzt. Von daher ist noch unklar, ob sie nicht sogar höher als bei einem standardisierten Büroneubau ausfallen würden. Folgende Maßnahmen gehören dazu:
  • Umbau des Ratssaals mit Einzug einer Zwischendecke und Einbau von Büros
  • Umbau des Europasaals zu Büros
  • Umbau von (frisch sanierten) Büros im Rathaus (zur Erreichung der Sicherheitsstandards)
  • Umbau des Bistros im Glashaus
  • Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des ZBH (noch ungeprüft, wo dieses entstehen könnte, wahrscheinlich reicht der Platz auf dem vorhandenen Grundstück nicht aus) Parkplätze ??
  1. Bevor neue Nutzungen im Glashaus untergebracht werden können, ist die technische Gebäudeausrüstung des Glashauses komplett zu erneuern. Hierfür konnte wegen der bestehenden Haushaltssperre noch nicht einmal mit der Planung begonnen werden. Mit einer fertigen Umsetzung dieser Sanierung ist nach optimistischer Schätzung frühestens im Jahr 2022 zu rechnen. Dies wäre der früheste Zeitpunkt des Umzugs des Bürgerservice.

Viele Grüße und in Erwartung

Ihrer weiter so breiten Unterstützung, Ihr Fred Toplak

Ich darf den Bürgermeister aus Facebook zitieren‘:

Fred Toplak hat CDU Herten – Stadtverbands 27. Mai 2016 ·

Wie ich es im Wahlkampf immer betont habe – es geht um Herten und nicht um Befindlichkeiten. Dazu müssen alle miteinander reden und ich freue mich auf weitere Gespräche mit allen politischen Lagern.

Da er offensichtlich das „miteinander reden“ hauptsächlich auf Facebook verlagert, dürfte auch die Dissonanz zwischen Bürgermeister und Politik erklären. Vielleicht bekommt er ja noch einen persönlichen Assistenten aus seinem ehemaligen Piratenlager, der ihm den einen oder anderen guten Rat im Umgang mit der Politik erklärt. So könnte es möglicherweise zum Wohle der Bürger und Verwaltungsmitarbeiter zu einem gepflegten Miteinander (wie unter Paetzel trotz Unstimmigkeiten in der einen oder anderen Sache) kommen.

Aber auch die fraktionsgebundenen Politiker des Hertener Rates sollte sich an die eigene Nase fassen. Bemerkenswert die Einigkeit zwischen SPD und CDU – nun auch gefolgt von den Grünen, UBP und last not least die Linke.

Bei den SPD- und CDU-Fraktionsvorsitzenden könnte man annehmen, dass beide Fraktions-Führer eine neue Fraktion bilden und bei der nächsten Kommunalwahl mit dem „kühnen CDU Poster“ als BM-Kandidaten antreten. Fraktionsvorsitzender jetzigen SPD-Fraktion, mit dem jetzigen CDU-Fraktionsvorsitzenden als stellv. Bürgermeister. Finanziell dürften es mit jeweils einer Aufwandsentschädigung von 1.600,-  kein Problem geben!

Nun zu der genialen Jobcenteridee der Fraktionsgemeinschaft. Bei aller nicht abzustreitenden Sachkunde möchte ich auf den einen und anderen Punkt aufmerksam machen, den sie beim Hereintragen ihrer Ideen mittel Schubkarre ins Rathaus vergessen haben.

    • Haben Sie auch an einen umweltfreundlichen wasserstoffgetriebenen Shuttle zwischen Rathaus, ZBH, und Glashaus gedacht? Wenn der Weg der Jobsuchenden vom Jobcenter zum Rathaus (z.B. Wohnungsamt) im ersten Anlauf thematisiert wurde, wäre der Shuttle doch eine gute Idee für Rathausbesucher und nicht nur Fußkranke aus dem Rathaus?
    • Geld wäre auch einzusparen, wenn im Copa im Sommer der Saunabetrieb eingestellt würde. Als Ersatz könnte der obere Teil über die geplante Zwischendecke im Ratshaussaal geschaffenen Etage unter dem nichtgedämmten Dach dienen.
  • Bei den zukünftigen Ratssitzungen könnte man dann innerhalb des Glashauses alkoholischen Nachschub bekommen. Bei einigen Sitzungsbeiträgen wohl von Vorteil.

Liebe Rathausdenker – plant mal schön weiter, so dass mir die Themen nicht ausgehen,

ihr Till Eulenspiegel

Dieser Till als PDF-Dokument‘



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Bemerkenswerter Kommentar dazu von: Harald Stanberger
Hallo Michael, dass du dich mit fremden Federn schmücken musst, ist klar. Wie könntest du auch ein solches Werk schaffen, ohne vom BM abzukupfern? Ich habe meinen Senf dazu auf der Facebook-Seite der Hertener Allgemeinen abgegeben und tue es der Einfachheit halber hier noch einmal: Harald Stanberger Dass man die Präsentation eines anderen übernimmt und mit anderen Inhalten füllt, ist in der Satire ebenso beliebt wie in der Parodie. Niemand käme auf die Idee zu behaupten, Urban Priol hätte keine eigene Stimme, nur weil er mit der von Frau Merkel spricht. Statt zu lachen, reagiert der Bürgermeister dünnhäutig und weist sogar noch auf die Urheberschaft für seine bescheidene Grafik hin. Offensichtlich fürchtet er, seine Leistungen könnten infrage gestellt werden. Und damit dürfte er recht haben. Nicht alle Menschen sind Toplakianer. Glücklicherweise behalten die meisten sogar unter dem Einfluss von Facebook ihren analytischen Verstand, geben sich nicht mit Selbstdarstellungen des Bürgermeisters zufrieden und fragen nach konkreten Ergebnissen. Was hat Fred Toplak in dem einen Jahr tatsächlich erreicht, was das Leben in Herten lebenswerter oder die Arbeit im Rathaus einfacher macht? Die Frage sollte nicht als eine polemische betrachtet, sondern zum Anlass genommen werden, einen Stift zur Hand zu nehmen und die Fakten zu notieren.

Die vom Bürgermeister genannten Wochenrückblicke bieten neben der Selbstdarstellung und den Angriffen auf alle, die nicht seiner Meinung sind, nichts Substantielles. Angesichts des häufig nachlässigen Umgangs mit Ausdruck, Grammatik und Orthografie scheint er sie entweder nicht gut durchdacht zu haben oder zu glauben, dass die Sprache seinen Facebook-Freunden eh egal ist. Geht man seinen Tätigkeitsbericht durch, findet man fast ausschließlich repräsentative Aufgaben. Bis 1999 gab es in Herten eine kommunale Doppelspitze, bestehend aus dem Stadtdirektor und dem ehrenamtlichen Bürgermeister. Würde man die letzten ehrenamtlichen Bürgermeister oder seinen unmittelbaren hauptamtlichen Amtsvorgänger um ihre Terminkalender bitten, man würde fast alles, was der Bürgermeister stolz auf Facebook anführt, auch da finden.

Einen ganz gravierenden Unterschied allerdings gibt es: Ehrenamtliche Bürgermeister erhielten eine Aufwandspauschale, der hauptamtliche aber zusätzlich eine Grundvergütung von fast 9.000 Euro! Michael Holtschulte kommt mit seinen angeführten Tätigkeiten nicht auf ein solches Einkommen und ebenso wenig der Polizist, die Krankenschwester, die Hausfrau und Mutter und auch nicht die Beschäftigten im Hertener Rathaus. Wie endlos lang dürften die Listen dieser Menschen sein, wollten sie nur ihre Pflichtaufgaben anführen.

Jeder Demokrat sollte Menschen wie Michael Holtschulte dankbar sein, wenn sie zum Nachdenken anregen. Es spricht doch nichts dagegen, ein Freund Fred Toplaks zu sein und ihn in drei Jahren wieder zu wählen. Aber es macht ein besseres Gefühl, wenn man weiß warum.


 

Till Eulenspiegel macht sich Gedanken über unsere Verwaltung

Ein Schock, als uns jüngst die Grundsteuerberechnung ins Haus flatterte. Wir waren ja vorgewarnt, aber trotzdem trifft uns die Belastung hart. Auf nun 795 Prozentpunkten soll in unserer Gemeinde der Hebesatz der Grundsteuer B steigen, 2014 noch 565 Prozentpunkten also eine Steigerung von 40,71%. Von allen Städten steht Herten nun an elfter Stelle! Hierzu dokumentiert der Bund der Steuerzahler die städtische Abzocke auf ihrer Internetseite [klick]! Sparvorschläge und Proteste von den Bürgern und der Opposition wurden at Acta gelegt. Mit der verwaltungsgesteuerten SPD-Fraktion wurde die Erhöhung durchgepeitscht.

Nicht verwunderlich, in einer Stadt, inder man meinen könnte (Konjunktiv) , dass das Parteibuch oder persönliche „Freundschaften“ bei der Postenbesetzung entscheidender ist, als die fachliche Qualifikation.

Herten verliert immer mehr an Einwohner. 2004 hatten wir noch 68.000, heute 61.600. Interessant, dass das Rathaus aber entgegen diesem Trend mehr Personal zu verzeichnen hat. Im gleichen Zeitraum stieg das Personal von 411 auf 475 Angestellte [klick].

Das wäre ja kaum zu bemängeln, wenn die Leistungsfähigkeit der Stadt dadurch gesteigert würde. Hier habe ich jedoch erhebliche Zweifel.

Beispiele:

    • Da plant die Landesregierung das „Dichtheitsprüfungsgesetz“ für private Abwasserleitungen. Geplant, noch nicht beschlossen, stellt jedoch im voreilenden Gehorsam die Stadt einen Dipl. Ing. ein, der die Sache zukünftig richten soll. Diese Stelle wird wohl kaum mit dem Mindestlohn vergütet. Na ja, keine Dichtheitsprüfung, mittlerweile auch für diese Aufgabe kein Dipl. Ing. mehr. Gekostet hat es uns Steuerzahler allemal.
    • Städtische Homepage, das weltweite Vorzeigebild einer Kommune. Zwar konnte ich die extrem kleine Schrift durch jeweilige Anpassung ausgleichen, verwundert war ich jedoch, als ich mir nach einem Jahr die Webcam wieder anschaute. Grottenschlecht ist noch gestrunzt. Seit über einem Jahr sind die Bilder von Westerholt und Glashaus statisch, die trotz einer Aktualisierung jeweils innerhalb von 60 Sek. zugesagt wurde. Die VHS-Kamera produziert kaum ein qualitatives Bild. Die Bilder hatte ich ja schon im letzten Till veröffentlicht [klick]. Wurde vor Veröffentlichung diese Seite nicht geprüft? Bei jedem Schüler, der seine eigene Homepage produziert, wäre solch ein Murks nicht möglich. Die Verantwortlichkeit liegt wie schon vor 2004 ersichtlich im Bereich der Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit“.
      Erstaunlich, dass in dieser Abteilung die Chefin ein Sabbathalbjahr nehmen kann. Sei es ihr gegönnt. Andererseits, keiner merkte es wirklich, ist hier von einer Übersetzung auszugehen?
  • Gerade die Nutzung moderner Medien lässt fachlich gravierende Mängel erkennen. Als Beispiel einmal ein eingereichtes Dokument und was daraus wurde.
  • 1 2

 Original   [klick]                                                       Ergebnis „Verwaltungsvorlage [klick]

Schauen sie sich doch selbst das komplette Skript an

Warum ist solches nur möglich, in einem Konzern, der durch unsere Steuergelder finanziert wird?

Ist hier das Parteibuch wichtiger als entsprechende Qualifikation (siehe den Buchausriss)? Möglich nur, weil die Sicherheit des Arbeitsplatzes keine Konsequenzen – wie sie in der privaten Wirtschaft unumgänglich– nach sich zieht. Ich erinnere an den Schaden, der durch unsachgemäße Vergabe der Fördermittel (in toto ca. 900.000,-€) entstanden ist!

Dabei gab es ja schon meinem Wissen nach Bereitschaft einer externen kostenlosen Hilfestellung. Diese wurde dann erst zugesagt, dann mit der Begründung, dass interne Ängste bestehen und dann Dinge bekannt würden, die lieber im Keller blieben

Der Bürgermeister als promovierter Sozialwissenschaftler ist für seine Mitarbeiter verantwortlich. Er soll ja auch schon Mitarbeiter an seiner alten Uni in seinem Fachgebiet rekrutiert haben. Lieber Bürgermeister, die UNI ist nicht nur auf Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ausgerichtet, sie hat auch einen guten Ruf in Ingenieur- und Naturwissenschaften. Vielleicht springen Sie mal über ihren soziologischen Schatten und schauen sich dort nach geeignete, leistungsfähige Mitarbeiter um. Vielleicht erlebe ich es ja noch, dass Herten auf der Grundsteuerskala nach unten und nicht, wie zu befürchten, nach oben rutscht

Zu dem Thema fällt mir ein interessantes Buch mit dem Titel „Verwaltung und Verwaltungspolitik“ von Carl Böhret, Heinrich Siedentopf ein. Einen Ausschnitt füge ich mal an.

3

Nun geniest die Fastenzeit, spart euer Geld, um auch weiterhin mit unseren Steuern die Top-Verwaltungsarbeit unterstützen zu können. Es gibt noch viel zu tun, analysieren und zu berichten. Ich mache mir schon Gedanken über die Mitmachstadt (mit möglicher Promotion aus dem Rathaus zu diesem Thema): Das Herten Forum via Stadtteilzentrum Disteln, Qualität des Jobcenters mit seiner Top-Software aus eigenem Haus. Mehr in Kürze und in diesem Sinn,

euer Till

Vesand via [USER-EMAIL]     zu Ändern/Austragen    [USER-UNSUBSCRIBE]


Till macht sich Gedanken über: „Was war und was wird werden?“

Der Politik ist eine bestimmte Form der Lüge fast zwangsläufig zugeordnet: das Ausgeben des für eine Partei Nützlichen als das Gerechte.
Carl Friedrich von Weizsäcker

Bullshit könnte man als dumpfen Kraftausdruck missverstehen. Tatsächlich ist es inzwischen ein philosophischer Fachbegriff, popularisiert von Harry Frankfurt, emeritierter Professor an der Princeton-Universität. Bullshit ist Gerede, bei dem der Sprecher sich nicht darum schert, ob es stimmt. Im Unterschied zum Lügner versuchen Bullshitter nicht, anderen gezielt eine Unwahrheit einzureden. Wahr oder unwahr, das kümmert sie wenig. Sie wollen Eindruck schinden.

Ich habe mal im Archiv geblättert und vergangene Dokumente mit „Versprechungen von damals und heute verglichen. Schauen Sie selbst mal im Wahlprogramm ab 84 – und Archiv herein [klick] und machen Sie sich ein Bild.

Die „Hertenpartei“ muss beweisen, dass es ihnen nicht nur um Machterhalt,
sondern um Politik für die Bürger von Herten geht

spd1999.JPGDie Wahlprogramme der SPD zeigen: Wessel, Paetzel & Lötzel Lecker und Co. stehen für das alte Herten. Ihnen fehlen die Visionen für eine moderne und zukunftsfähige Gestaltung unserer Stadt. Die SPD ist nach fast 68 Jahren an der Regierung selbstgefällig, verbraucht und nur noch darauf bedacht, ihre Macht zu erhalten. Die SPD-Programme sind Dokumente des bloßen Weiter-So. Die Auguren der SPD haben noch nicht erkannt, dass man die Probleme von heute und morgen nicht mehr mit den Ideen von gestern lösen kann.

Ärgern Sie sich nicht über die nun ins Haus geflatterten Gebührenerhöhungen! Sie haben gewählt, Ihre Gewählten haben mehrheitlich die Gebührenerhöhungen beschlossen [klick] den ganzen Till lesen sie als PDF-Dokument [hier]


m&mLayout und Idee Dr. med. K.Stephan


Ab und ändern des Newsletter – Till können Sie hier:

Versprochen, gebrochen, verschaukelt

Till im Oktober 2014 

 hier als PDF-Dokument [klick]


Die Ähnlichkeiten ist doch frappierend:

Vielleicht sind wir ja noch die geplünderte Witwe Bolte in Herten….

und es endet irgendwann wie bei Max und Moritz !


Till Eulenspiegel sagt: „Auf in den Wahlkrampf“
auch in der „Mitmachstadt Herten“ und dem Sommerloch


vision

vor der Millionen-Rückzahlung „Herten Süd [Ewaldstraße]“

waalkrampf

Dazu der Bericht: NRW-Minister besucht Marmeladen-Laden (klick)

und

Kreativquartiere – Aus dem geheimen Tagebuch von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin
Auzug aus den Ruhrbaronen, Stefan Laurin

………..Dann kam endlich mein Fahrer. Es ging nach Herten. ….Herten war komisch. Irgendwie nicht Stadt, aber auch kein Land. Erinnerte mich etwas an Leer, war nur hässlicher. Ich fragte meinen Fahrer, warum hier Menschen leben. Er zuckte nur mit den Schultern und sagte, die Frage könne er auch nicht beantworten.
Wir hielten dann alle an einer alten Zeche. Aha, dachte ich mir. Jetzt kommt die Erfolgsgeschichte. Ich sah eine Gewerbegebiet, Neubauten – hier hatte also mal was funktioniert. Aber darum ging es dann natürlich nicht. Irgendein komischer Mann erzählte was von Urban Pop, Urban Exploring, Storytelling, Urban Art und all so einem Kram und Gorny nickte immer ganz begeistert. Naja, ich sagte wieder „Uh“ und „Ah“ und war ziemlich beruhigt, das meine Brieftasche noch da war……………

 

HyBike nun erfolgreich umgebaut!

Pressemeldung der Vergangenheit: Hinsichtlich des Projektbausteins „Ansiedlung innovativen Gewerbes“ wird der Neuausrichtung des Tourismusbüros incl. HyBike Herten zugestimmt. Zum 31.10.2009 ist die Maßnahme unter Vorlage eines aussagekräftigen Geschäftsberichts zu evaluieren, aus dem hervorgeht, ob eine selbsttragende Verstetigung nach spätestens drei Jahren realistisch erwartet werden kann.
Nun ist es endlich soweit
Ich habe mich entschieden etwas für meine Gesundheit zu tun. Mit ein paar Freunden unternehme ich nun sonntags regelmäßig für 20 € (= 1,66€ / Person) die Stunde gemütliche im gesponserten „Herten Erleben“  Fahrradfahrten – so um die 10 km. Ich weiß, es ist nicht viel, aber alles braucht einen Anfang…
Wenn Ihr auch Lust habt mitzumachen, dann lasst und doch bei der der HyBike-Station (so denn offen) einen Trip starten. Das notwendige Gefährt wird dort gestellt!

Aber beeilt Euch, dann der Hoffnungsträger der hiesigen UBP nutzt seine knappe Freizeit, im das ursprüngliche Gefährt, mit kleinen Änderungen, seiner ursprünglichen Verwendung zuzuführen, da sonst die Fördermittel für dieses Gefährt hinfällig werden könnten.

 
 

„Rotes Rathaus“ gegen rot ..schauen … klick
Der Textbericht.. lesen …klick
Die vielen Kommentare hierzu lesen Sie .. hier

Falsche FarbeKnöllchen für rosa Parkscheibe

dpa am 31. Oktober 2012 17:11

HERTEN. Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten.

Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

Knöllchen-ÄrgerPinke Parkscheibe: Dorstenerin muss 5 Euro Strafe zahlen

31. Oktober 2012 16:51

DORSTEN/HERTEN. Melanie Winterscheidt ist fassungslos. Ihre Parkscheibe lag gut sichtbar unter der Frontscheibe, die Zeit war richtig eingestellt. Trotzdem muss die 32-Jährige jetzt ein Bußgeld zahlen. Grund: Ihre Scheibe ist pink. Und das ist ein großes Problem.

Melanie Winterscheidt muss ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro zahlen, weil sie eine pinke Parkscheibe benutzte.
Foto H.A. (s. Artikel)

 Die Dorstenerin konnte es gar nicht fassen, als vor einigen Tagen ein Schreiben der Stadt Herten in ihren Briefkasten flatterte: ein Knöllchen über 5 Euro für Parken mit falscher Parkscheibe.

„Ich dachte erst, dass ich geblitzt worden bin“, sagte Melanie Winterscheidt. Erst ein paar Minuten später, nach genauem Studieren des Schreibens, machte es klick.

„Tussi on Tour“

Denn das pinke Parkscheiben-Modell mit dem Namen „Tussi on Tour“ ist in Deutschland tatsächlich nicht zugelassen. Paragrafen und Vorschriften verbieten solche Scheiben.

„Die Parkscheibe muss 110mm breit und 150mm hoch sein. Sie muss einen bestimmten Blauton aufweisen, nämlich denselben Blauton wie die übrigen Verkehrszeichen – die Parkscheibe wird als Verkehrszeichen gewertet. Und sogar die Schriftart ist festgelegt“, erklärt Nele Däubler, Pressesprecherin der Stadt Herten.

Kein Spielraum

Man habe keinerlei Spielraum, meint Däubler und ergänzt schnell: „Spaß macht es nicht, solche Gesetze umzusetzen.“

Der ADAC kennt die Scheiben-Problematik. „Die Städte sind im Recht, allerdings fehlt das Fingerspitzengefühl. Häufig fallen Städte man mit der Axt in die Tür, klingeln würde auch reichen. Eine Verwarnung würde es auch tun, man muss nicht immer gleich Bußgelder verhängen“, meint Sprecher Peter Meintz auf Anfrage unserer Redaktion.

Protestzeichen

Das Dorstener Ordnungsamt drückt bei bunten Parkscheiben schon mal ein Auge zu: „Wir hatten in der Vergangenheit zwei, drei Fälle. Da haben wir dann Verwarnungen ausgesprochen, aber keine Knöllchen geschrieben“, sagt Leiter Rolf Köllmann.

Derweil wird Melanie Winterscheidt ihr Knöllchen jetzt bezahlen. „Mir bleibt ja nichts anderes übrig“, meint sie etwas zerknirscht. Zukünftig will die 32-Jährige zwei Parkscheiben benutzen. Eine blaue, eine pinke. Das ist erlaubt, das empfiehlt auch der ADAC. Winterscheidt: „Es soll auch ein kleines Protestzeichen sein.“

Dattelner muss zahlen: Ein Knöllchen für zwei Parkscheiben

Von Stefan Huxel am 12. November 2012 11:29

DATTELN. Kürzlich hat eine Frau wegen der falschen Farbe ihrer Parkscheibe in Herten ein Knöllchen gekriegt. Georg Teschers hat zwar keine pinke Parkscheibe ausgelegt – wohl aber eine zweite. Dafür musste der Dattelner zahlen, dabei wollte er nur helfen.

Georg Teschers mit der echten Parkscheibe und dem Aufkleber. (Andreas Kalthoff)links 1/1 rechtsGeorg Teschers mit der echten Parkscheibe und dem Aufkleber.

Foto Dattelner Morgenpost

Die Familienkutsche der Teschers hat eine dreigeteilte, große Frontscheibe. Die Parkscheibe legen sie deshalb immer in den kleinen Bereich an der linken Seite vor dem Außenspiegel. „Das machen wir, weil wir nur schwer an die Frontscheibe herankommen“, sagt der 55-Jährige. Vor zwei Jahren übersah eine Politesse die Parkscheibe und schrieb ihn auf. Die Teschers legten Widerspruch ein und mussten nicht zahlen.

Damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, haben sei einen kleinen Aufkleber (90 x 50 mm) ins Auto gelegt, auf dem eine Parkscheibe abgebildet ist. Auf den Aufkleber hat Georg Teschers einen Pfeil gemalt und geschrieben, dass sich die richtige Parkscheibe auf der anderen Seite des Wagens befindet. Und siehe da, kurz darauf bekam er wieder ein Knöllchen.

Auf Anfrage im Rathaus bekam seine Frau Mechthild die Auskunft, dass das Ordnungsgeld gerechtfertigt sei. Schließlich würden sich ja jetzt zwei Parkscheiben im Auto befinden – nur eine erlaubt sei – und beide auch noch zwei unterschiedliche Ankunftszeiten anzeigten.

Die Teschers ließen es auf sich beruhen und zahlten. „Das kann ich jetzt nur noch mit Humor sehen“, sagt Georg Teschers und hebt die kleine Parkscheibe als Andenken auf.

Rückfragen an: till@pro-herten.de

RRB-Scherlebeck

Stirbt die Lokalzeitung

 

UPDATE 07.08.2020

Zum Artikel der Ruhrbarone

Das in Marl ansässige Medienhaus Bauer  (Marler Zeitung, Recklinghäuser Zeitung) soll von dem Dortmunder Medienunternehmen Lensing Media (Ruhr-Nachrichten) übernommen werden. Auf Anfrage dieses Blogs teile Lensing Media mit:

„Das Medienhaus Bauer (Marl) möchte in den nächsten Wochen sämtliche seiner Gesellschaftsanteile an Lensing Media (Dortmund) übergeben. Das Thema liegt zur Prüfung beim Bundeskartellamt. Vor einer erhofften Freigabe können wir uns nur allgemein zu dieser Absicht äußern.“

Verleger Lambert Lensing-Wolff in einer Pressemitteilung zu den künftigen Zielen:

„Wir wollen die Transformation der Medienhäuser mit vereinten Kräften erfolgreich vorantreiben. Unser Ziel ist es, jeden Menschen in der Region mindestens einmal täglich mit einem Print oder Digitalprodukt oder einer Dienstleistung zu erreichen.“ 

Lensing ist bereits seit 1975 ist an Bauer beteiligt.

 

UPDATE 27.09.2014

Ruhrgebiet: Westfälische Rundschau in der Insolvenz…Newsroom
Ruhrgebiet: Funke Mediengruppe – Rückzug aus “markt.gruppe”…Newsroom
ha-09-09-14zum Vergrößern auf Bild klicken

UPDATE 10.Aug. 2014

FAZ: Die Zeitungen sind in der größten Krise ihrer Geschichte. Das liegt nicht nur am Internet. Anlass genug, über unsere eigene Branche nachzudenken. 10.08.2014, von Patrick Bernau, Rainer Hank und Winand von Petersdorff
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/zeitungen-in-der-krise-medienwandel-und-internet-13089556.html

Ella ist jetzt 22 Jahre alt. Sie studiert Englisch und Spanisch, ist an Politik interessiert. Ella ist Tochter einer Lehrerin und eines Wirtschaftsjournalisten (der diesen Artikel mit verfasst hat). Der Vertriebsstratege eines Zeitungsverlages würde sagen: Ella gehört zur Kernzielgruppe von morgen. Genetisch, von der Prägung her und sowieso.

Wenn er da mal nicht falschliegt: Die junge Frau, die schon längst in einer WG lebt, hat noch nie in ihrem Leben eine Zeitung gekauft.

In der Familie, in der Ella aufgewachsen ist, wurde immer Zeitung gelesen: die überregionale Zeitung, dazu das Lokalblatt, am Montag oft der „Spiegel“ und gelegentlich der „Kicker“. Der Zeitungskonsum war beruflich motiviert, aber vor allem war er Teil des Lebensstils. Die Eltern verschwanden zum Ende des täglichen Frühstücks hinter Zeitungsseiten. Sie grunzten Zustimmung, Empörung oder drückten eine Überraschung aus: „Hast du das gelesen?“ „Unglaublich!“ [weiterlesen]


UPDATE

Journalismus-Stiftung Im Land der Trickser und Lenker
04.07.2014, von Reiner Burger (FAZ)

Die Journalismus-Stiftung ist nur der Anfang: Die Landesregierung von NRW spricht von der Rettung des Lokaljournalismus und beginnt mit dem Zugriff auf die Presse.

Staatsfern ist die Journalismus-Stiftung „Partizipation und Vielfalt“ angeblich, die nun bei der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) entstehen wird. Das ist Unsinn. Denn die rot-grüne Landtagsmehrheit zwingt mit der Novelle des Landesmediengesetzes, die am Donnerstagabend verabschiedet werden sollte, die staatsferne Einrichtung LfM, Geld für eine Journalismus-Stiftung zu geben, die nichts anderes als das Prestigeprojekt von Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) ist. Eumann glaubt schon lange, dass die Rundfunkgebühr mehr kann, wenn man nur will. Und so arbeitet er am Umbau der Rundfunkgebühr zur allgemeinen Medienabgabe. [Weiterlesen]

 

Was ist aus der Lokalzeitung geworden ? (Joachim Jürgens) – 09.06.2014

Nach 40 Jahren habe ich nun nach langer Überlegung mein Abo der Lokalzeitung gekündigt. Gerade die fehlende Konkurrenz (hier meine ich die ehemalige ortsansässige WAZ) und nach meiner Meinung nach anzeigegesteuerte Berichterstattung (mehr als 50 % der Lokalzeitungen werden durch Anzeigen finanziert – wessen Lied ich sing, dessen Brot ich esse ), auch das großformatige Bilder (teil politisch beeinflusst) führte hier zu meinem Entschluss. Eine Lokalzeitung sollte umfangreich und neutral über lokale Geschehnisse berichten. Über überregionale Ereignisse kann  man sich umfangreich im vielfältigen Onlineangebot informieren.


 Interessante Beiträge dazu bei den Ruhrbaronen vom Gastauthor Thomas Nückel [hier] und [hier]


Dazu bloggen auch Journalisten: Zeitungssterben – “Ist das Geschäftsmodell Regionalzeitung schon tot?”

Medien beschäftigen sich mit ihrer Zukunft, im Digital-Zeitalter mehr denn je. Das #Zeitungssterben macht längst nicht mehr halt, vor großen, internationalen Titeln. Das ist nicht mein Thema. Mich bewegt mehr die Frage der Regional- und Lokalmedien. Konrad Lischka beschäftigt sich im Rahmen dieser Mediendebatte in Spiegel-Online mit der Frage “Was kommt, wenn die Regionalzeitung geht”.
Lischka: “Irgendwann ist das Geschäftsmodell Regionalzeitung tot. Wahrscheinlich deutlich später als Experten seit Jahren prophezeien, aber eher, als die Zeitungsmacher erwarten.” Er skizziert drei Geschäfts-Modelle für den Lokaljournalismus. Quelle: → Spiegel-Online, 12.08.2013, Konrad Lischka, Was kommt, wenn die Regionalzeitung geht. …. [Weiterlesen]


 

Einen Interessanten lesenswerten Artikel findet man auch in der „Die Zeit“.

ZUKUNFT DER ZEITUNGWer sterben und wer überleben wird

„Frankfurter Rundschau“, „Financial Times Deutschland“: Zwei wichtige Tageszeitungen stehen vor dem Aus. Hat das große Zeitungssterben begonnen? VON MALTE BUHSE UND PATRICK KREMERS [zum Artikel]

Der Werbe-Bürgermeister

Vorher ohne Filz

nun ohne Pantoffel

 

19.06.2020 um 11:45

 

Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten

Ordnungsamt – Gewerbe, Sicherheit und Ordnung

Stadt Herten, via Email/FAX

Kurt-Schumacher-Straße 2                                                                                                       

 

Sehr geehrtes Ordnungsamt,

Aufgrund der Plakatierung der TOP-Partei im Einmündungsbereich Garten- Kaiserstraße bitte ich, hier die Plakatierung auf Grundlage des Paragraphen 3.2  des geltende Erlasses (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 16.6.2020, zu untersagen.

3.2
Plakatwerbung nach Nr. 1.2 während des in Nr. 2.2 genannten Zeitraumes außerhalb geschlossener Ortschaften unter Beachtung folgender Nebenbestimmungen durchgeführt werden:

– Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven.

– Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf §33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen.

– Vor Beginn der Plakatwerbung sind die für die Durchführung von § 45 StVO zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten, damit diese Behörden ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen zusätzlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen können.

Herbst 2018 wurde ein Baum durch den ZBH wegen angeblicher Sichtbehinderung gefällt. (sh Foto 3)

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Baum die Sichtbehinderung keineswegs in diesem Ausmaß behinderte, wie die dortige derzeitige Plakatierung der TOP-Partei. Im Weiteren nehme ich Bezug auf die Beweisfotos in der Anlage. Bitte teilen Sie mir kurzfristig Ihre Entscheidung in der Sache mit

Mit freundlichen Grüßen

 

19.Juni 2020 -11:45


Erst sachkundig machen und dann handeln –
sollte für einen BM-Kandidaten auch nicht so schwer sein

„Vor Inbetriebnahme des Tun  bitte Gehirn einschalten“, sagte einmal jemand.
Doch wo, bitte, befindet sich der Schalter?

 

 

 

Bemerkenswerter Artikel in der H.A.

 

 

Der Gesichtslose?

Das Paradoxon der Wahlwerbung

Wahrnehmung und Wirkungen der Parteienkampagnen im Bundestagswahlkampf 2002
1.Politikwissenschaft und SoziologieJohannes Gutenberg-Universität MainzMainz
2.Universitäten Münster und MainzMainz
Auszug
Werbung macht Wahlkampagnen in modernen Demokratien sichtbar und verleiht ihnen Gestalt. Dafür spricht, dass ein Großteil der Wähler angibt, durch Plakate oder Werbespots im Fernsehen auf den Wahlkampf aufmerksam geworden zu sein.1 Die hohen Aufmerksamkeitswerte der Wahlwerbung sind jedoch nicht der eigentliche Grund dafür, dass sich die Parteien ihre Werbekampagnen Millionen von Euro kosten lassen. Das vorrangige Ziel der Parteien ist, durch ihre Werbung Wählerstimmen zu gewinnen.2 Doch haben die Parteien tatsächlich die Aussicht, dass sich ihre hohen Investitionen auszahlen? Kann Wahlwerbung das Entscheidungsverhalten der Wähler allein dadurch beeinflussen, dass sie von ihnen beachtet wird?


Wirken Wahlplakate? Ein Plädoyer für mehr Experimente

Ralph Güldenzopf, Anne-Sophie Lewerentz, Philipp Kardinahl,

Es gibt kaum ein Instrument, das hierzulande mehr mit Wahlkampf verbunden wird als das Wahlplakat. Regelmäßig ziert es in verschieden Formaten Laternenmasten und Verkehrsinseln – zu fast jeder Wahl, auf allen Ebenen. Nicht zuletzt sind sie uns als Zeitzeugen aus der einen oder anderen politischen Epoche in Erinnerung. Und weil sie nun einmal „dazugehören“ – also vermeintlich Wahlen gewonnen oder verloren haben –, glauben wir, dass es einen Zusammenhang zwischen Plakaten und Wahlerfolg gibt. mehr hier


 

Herten-NRW.DE

Stadt versucht in Unwissenheit Domain zu sperren

Der Bürgermeister
Br!efadresse: Stadtverwaltung 45697 Herten

Joachim Jürgens
Schützenstr. 84
45699 Herten

Stadt Herten
Fachbereich 3
Ansprechpartner· Annegret  Sickers
Fachbereichsleitung I stadt. Rechtsdirektorin
Zimmer: 340
Telefon: (0 23 66) 303-354
Telefax: (O 23 6G) 303-596
E-Mail a.sickers@herten.de

Unser Zeichen: FB 3/R -FBL17/23 Herten, 25.09.2017

Unterlassung der Verwendung der E-Mail-Adresse „jj@herten-nrw.de“

Sehr geehrter Herr Jürgens,

ich komme auf die telefonische Unterredung zurück, die Frau Dr. Hötzel am 25.08.2017 mit Ihnen geführt  hat.

Es ging u.a. um die Verwendung der v. g. E-Mail-Adresse. Im Rahmen dieses Telefonats erläuterte  Frau Dr. Hötzel die von der Stadt Herten vertretene Rechtsauffassung.

Frau Dr. Hötzel hat Sie gebeten, zukünftig die E-Mail-Adresse jj@herten-nrw.de sowie die dazugehörige Domain nicht weiter zu verwenden.
Daraufhin änderten Sie die Domain-Adresse, die nunmehr lautet www.herten-nrw.jidv.de.  Diese Nut­zung ist für den heutigen Stand wettbewerbsrechtlich,  namensrechtlich sowie markenrechtlich unbedenklich.

Ihre E-Mail-Adresse änderten Sie allerdings nicht und lehnen eine Änderung auch für die Zukunft ab. Zur Begründung führten Sie an,  es gäbe in dieser Sache neuere für Sie günstige Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung ist mir nicht bekannt, ich möchte aber auch nicht ausschließen, dass es eine solche Rechtsprechung  gibt.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, mir die von Ihnen erwähnten Gerichtsentscheidungen – ggf. unter Angabe von Aktenzeichen- mitzuteilen.
Für Ihre Mitwirkung und Ihr Entgegenkommen danke ich Ihnen bereits jetzt. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Sickers
Städt. Rechtsdirektorin Fachbereichsleitung


Landgericht Berlin: Land Berlin unterliegt im Rechtsstreit um „www.berlin.com“ (PM 20/2017)
Pressemitteilung vom 20.04.2017
Der Präsident des Kammergerichts

Die Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin hat in einem am 27. Februar 2017 verkündeten Urteil entschieden, dass das Land Berlin den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern könne, die Domain „www.Berlin.com“ zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sog. Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handele.

Das Land Berlin führte erneut einen Rechtsstreit gegen die Inhaberin der Domain berlin.com, und scheiterte diesmal deutlich vor dem Landgericht Berlin, das im übrigen bekannte Rechtsprechung verwarf.

Anmerkung: Die Domain www.herten-nrw.de  ist noch nicht gefüllt, wird jedoch in Kürze als offenes Diskussionsforum zur Verfügung gestellt!

 

Seit 2015 – 2020 die ersten Erfolge – never ending Story – Parken in Herten

Für den Bürger der Ecke Schützen- Nimrodstraße ersteimal eine Entlastung,
es bleibt in Herten noch mehrere Baustellen

 

 

 

 

 

Bemerkenswerte   Antwort  des   BM
mein Kommentar dazu Klick hier zum Text Definition des Peter-Prinzips
Antrag nach § 14 GO-Herten Parksituation, rechtswidrige Betriebsvergrößerung Kreuzungsbereich Schützen-/Nimrodstraße im Bereich Autowelt Herten ……..Weiterlesen

mein Kommentar dazu Klick hier zum Text Definition des Peter-Prinzips

 

Seit wann können Blinde ein Auge zudrücken?

Dafür daß gut gearbeitet wird, ist in einer erfolgreichen Firma derjenige verantwortlich, der die Arbeit macht. Sein Vorgesetzter hat dafür zu sorgen, daß er das gern tut. © Peter Hohl (*1941), deutscher Journalist und Verleger, Redakteur, Moderator und Aphoristiker


Ausriss der Hertener Allgemeine v. 14.02.2020

Acht Poller sollen den Gehweg freihalten

Trotz des absoluten Halteverbots ist der Wendehammer des Hellwegs häufig zugeparkt.  —Foto: Privat

In der Waldenburger Straße parken die Autos beidseitig auf den Gehwegen und der Fahrbahn.  —Foto: Privat
In der Waldenburger Straße parken die Autos beidseitig auf den Gehwegen und der Fahrbahn. —Foto: Privat
HERTEN. Zu viele Autos für zu wenig Parkraum. Eine Tatsache, die fast überall für Ärger sorgt. An der Nimrodstraße schafft die Stadtverwaltung nun Fakten.

Keiner will aufs Auto verzichten

Es ist eine Endlosschleife: Jeder Bericht über Probleme mit Falschparkern zieht Beschwerden von Bürgern nach sich, die auch über zugestellte Geh- und Radwege, Einfahrten etc. schimpfen. Und oft gibt es dann auch Klagen über das Ordnungsamt und den Ruf, doch endlich hart durchzugreifen, Falschparker hart zu bestrafen und Fahrzeuge abzuschleppen. Es ist verständlich, dass die Menschen sich Entlastung vom immer höheren Verkehrsaufkommen wünschen. Die meisten Straßen dieser Stadt wurden geplant, als es längst nicht so viele Autos gab. Alle schimpfen auf die vielen Fahrzeuge – aber verzichten will auch keiner auf seinen fahrbaren Untersatz. Dass das Ordnungsamt überwacht, dass Geh- und Radwege sowie Einfahrten frei bleiben, kann man allerdings erwarten.

Von Carola Wagner

Zum Thema Falschparker erreichen unsere Zeitung regelmäßig Reaktionen aufgebrachter Bürger. Sie klagen über zugestellte Geh- und Radwege, versperrte Einfahrten und Verkehrsbehinderungen. Der Ruf nach dem Ordnungsamt ist laut, verhallt jedoch nach dem Eindruck vieler Betroffener oft ungehört.

Verständnislos reagieren die Menschen vor allem dann, wenn sie keine klare Linie erkennen können. So ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten, wird jedoch stellenweise von der Stadt geduldet, etwa an der Feldstraße. Wenn die Politesse hier großzügig ein Auge zudrückt, fällt es schwer zu akzeptieren, dass es andernorts direkt ein Zehn-Euro-Knöllchen gibt, wenn in der Parkbox mal die Parkzeit für zehn Minuten überzogen wird.

Ein Anwohner des Hellwegs ärgert sich besonders über Falschparker im Wendehammer nahe der Westerholter Straße. Dort stehen regelmäßig und vor allem am Wochenende Autos, obwohl ein Schild signalisiert: Hier herrscht absolutes Halteverbot. Dieses sei im vergangenen Jahr aufgestellt worden, halte aber die Autofahrer nicht vom dreisten Falschparken ab, klagt der Westerholter. Teilweise werden sogar reguläre Parkplätze versperrt. Der Anwohner wünscht sich mehr Präsenz seitens des Ordnungsamts und ein hartes Durchgreifen, zumal die abgestellten Fahrzeuge im Falle eines Brandes oder sonstiger Notfälle die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zu den Häusern Hellweg 1 bis 3 sehr erschwerten oder ganz versperrten. „Müssen erst Menschen zu Schaden kommen, weil Einsatzfahrzeuge nicht anfahren können? Diese Ignoranz durch die Falschparker und das Ordnungsamt ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagt der Mann, der seinen Namen aus Angst vor Repressalien nicht nennen möchte. Denn er folgt einer Empfehlung des Ordnungsamts, fotografiert Falschparker und schickt die Bilder mit Angabe von Zeit und Ort an die Stadtverwaltung. „Ich tue das in der Hoffnung, dass sich endlich etwas ändert – leider ohne Erfolg, denn an der Situation ändert sich gar nichts.“

Anwaltliche Hilfe hat sich inzwischen ein Anwohner der Waldenburger Straße in Herten-Süd gesucht. In der verhältnismäßig engen Wohnstraße stehen die Autos oft beidseitig auf Fahrbahn und Gehweg, und auch der Wendehammer wird zugeparkt. „Wir kommen soundso oft nicht aus unserer Einfahrt, weil die rücksichtslos zugestellt ist“, erklärt der Rentner. Seine Lebensgefährtin präsentiert zum Beweis diverse Fotos. Mehrmals habe er das Ordnungsamt informiert. „Aber es werden keine Knöllchen geschrieben.“ Seine häufigen Kontakte mit dem Ordnungsamt hätten bei ihm den Eindruck hinterlassen, dass seine Beschwerden als Störung empfunden würden. „Man wird regelrecht abgewimmelt.“ Schließlich hat er sich eine Anwältin genommen und hofft nun, dass die etwas erreicht.

Schwere Autos könnten Gehwege beschädigen

Abgesehen vom Ärger mit der versperrten Einfahrt, treibt den 69-Jährigen noch ein weiterer Gedanke um: „Die Gehwege sind doch gar nicht für die hohe Belastung durch parkende Autos gebaut. Und wer zahlt das, wenn die kaputt gehen? Wir, die Steuerzahler!“

Die hemmungslose Falschparkerei an der Nimrodstraße hat die Stadtverwaltung bereits im vergangenen Jahrtausend beschäftigt. 1998 wurde dort im Bereich eines Autohandels ein absolutes Halteverbot eingerichtet, weil Busse der Vestischen kaum durchkamen. Es wird allerdings häufig missachtet. Um wenigstens den Fußweg freizuhalten, werden jetzt Poller installiert. Dies kündigte Bürgermeister Fred Toplak im April 2019 im Gespräch mit unserer Zeitung an. Wir haben nachgehakt und von Stadtsprecherin Calina Herzog erfahren: Just in diesen Tagen wird der Zentrale Betriebshof acht Poller im Gehwegbereich neben dem Autohaus installieren. Kostenfaktor: 3000 Euro.

 

Keiner will aufs Auto verzichten

Es ist eine Endlosschleife: Jeder Bericht über Probleme mit Falschparkern zieht Beschwerden von Bürgern nach sich, die auch über zugestellte Geh- und Radwege, Einfahrten etc. schimpfen. Und oft gibt es dann auch Klagen über das Ordnungsamt und den Ruf, doch endlich hart durchzugreifen, Falschparker hart zu bestrafen und Fahrzeuge abzuschleppen. Es ist verständlich, dass die Menschen sich Entlastung vom immer höheren Verkehrsaufkommen wünschen. Die meisten Straßen dieser Stadt wurden geplant, als es längst nicht so viele Autos gab. Alle schimpfen auf die vielen Fahrzeuge – aber verzichten will auch keiner auf seinen fahrbaren Untersatz. Dass das Ordnungsamt überwacht, dass Geh- und Radwege sowie Einfahrten frei bleiben, kann man allerdings erwarten.



 

Joachim Jürgens, Ratsherr im Rat der Stadt Herten
Schützenstraße 84, 45699 Herten, den 03.12.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Seit mehr als einen Monat „parkt“ das Mofa vor unsere Hecke auf der Schützenstraße! Auf Nachfrage bei der Polizei (02.11.19) wurde mitgeteilt, dass das Mofa nicht „einliegt“, ergo nicht als gestohlen gemeldet wurde. Somit liegt die Zuständigkeit beim Ordnungsamt der Stadt Herten. Am 26.11. hatte ich dort den Vorfall (als Ratsmitglied-/ Frau R.) gemeldet und am 07.12.19 nachgefragt, warum das Fahrzeug noch immer hier steht. Hier wurde mir durch Frau B. mitgeteilt, dass man mir aus Datenschutzgründen diesbezüglich keine Auskunft erteilen kann. Aufgrund des Hinweises, dass ich als vereidigtes Ratsmitglied der Stadt Herten ehrenamtlich tätig bin, wurde auch hiermit die Auskunft aus genannten Gründen verwehrt.

Somit stelle ich aufgrund § 15 der GO-Stadt Herten die Anfrage:
Warum wurde nach Meldung des o.a. Vorfalls das Fahrzeug nicht durch das Ordnungsamt sichergestellt?
Sollte das bis heute ungesicherte Fahrzeug am genannten Abstellort durch Dritte rechtswidrig entwendet werden, werde ich – auch ohne Datenschutzbezug – die verantwortlichen Personen den Geschädigten mitteilen!

Die Hertener Allgemeine dazu:

Nicht nur aus diesem Grund stellte ich als Ratsmitglied den Antrag: Neuorganisation des kommunalen Ordnungsdienst

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15. 09.15  – Nach 53 Tage endlich die Lösung 

ha09

Aus der H.A. Parken für Pkw ZBH ändert Schilder auf der Kaiserstraße

HERTEN-DISTELN Die Stadtverwaltung hat die Änderung der Park-Regelung an der Kaiserstraße vorgezogen. Gestern tauschten Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofes (ZBH) die umstrittenen Schilder aus.

Nach der Einführung einer Parkscheibenregelung konnten Anwohner der Kaiserstraße monatelang nicht dauerhaft vor ihren Häuser parken. Im August beschloss der Rat dann eine Neuregelung, doch im Rathaus hieß es zunächst, die neuen Schilder könnten erst im Oktober montiert werden. Nach Protesten aus Bevölkerung und Politik wurden nun gestern die Schilder ausgetauscht. Es gilt jetzt:
Südliche Seite zwischen Reitkamp und Distelner Heide: dauerhaftes Parken erlaubt, aber nur für Pkw.
Nördliche Seite zwischen Josef- und Tiergartenstraße: Parkscheibenregelung von 10 bis 16 Uhr (alle Fahrzeuge erlaubt; bis zu zwei Stunden).

 
09.09.15
K1-TV-Parken auf der Kaiserstraßek1-parkenvideoDer Downloadlink zum Film: Klick

 


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SPD & Verwaltung: raus aus die Kartoffeln … rin in die Kartoffel

letzel-lang24.07.15


Hertener Allgemeine
Weil die Stadt geparkte Werbeanhänger verdrängen will, macht sie Teile der Kaiserstraße parkscheibenpflichtig. Die Anwohner haben jetzt praktisch keine Stellplätze mehr. Was haltet ihr davon?

Wo sollen die Anwohner jetzt parken? Wie wird man geparkte Werbeanhänger los? Auf der Kaiserstraße versucht es die Stadt seit etwa einer Woche mit einer Parkscheibenpflicht. Anwohner wie Jürgen Schulz stöhnen, die FDP fordert Bewohnerparkausweise….

Katja Jott Die wollen nur wieder die Autofahrer abzocken.
Hertener Allgemeine Dazu passt nicht, dass die Parkscheibenpflicht von 10 bis 16 Uhr gilt. Die Stadtsprecherin   sagt, die Idee sei gewesen, dadurch Berufstätige von der Regel zu verschonen. Nur: Der Herr auf dem Bild z. B. ist Rentner …
Sv En Die Stadzsprecherin lebt in ihrer ganz eigenen Welt. „wink“-Emoticon Von der Person ist nichts zu erwarten.
Annette Alligri Wieso macht man das dann nicht so.?! Nur parken für Anwohner mit entsprechendem Ausweiß.     Hertener Allgemeine Steht im Artikel: Zwar gibt’s die Regel in Westerholt – anderswo in der Stadt sei sie aber „nicht erwünscht“. Die FDP hat Bewohnerparkausweise jetzt beantragt – mal sehen, ob das Chancen in der Politik hat …
Annette Alligri Den kann / konnte ich nicht lesen.
Sv En Anwohnerparkausweise, gerade an einer solchen Stelle, wäre wohl die beste und einfachste Lösung.
Unglücklicherweise dürfte diese Art von Vernunft in der Verwaltung fehlen.
Paul Socha Genau so ist es! Der Wunsch der Verwaltung ist eben wichtiger, als der Wunsch des betroffenen Bürgers! Nicht das erste mal.
Dana Isegal Oh ist die Stadt wieder so gut wie pleite? Dann sollte man nicht zu viele unsinnige Dinge bauen!!!! Absolute Schweinerei!
Paul Socha Solche bürgerfeindlichen Entscheidungen können nur passieren, weil in Herten seit Jahrzehnten immer „die gleiche Soße auf die Speisen kommt“ Es schmeckt  langsam fad!
Annette Alligri Und für Kurzparker mit Parkscheibe.

 


Der Vorschlag der Hertener FDP
incl. WDR-Beitrag [klick]

der offene Brief an den Bürgermeister:

Betr.: Stellungnahme zum heutigen Zeitungsbericht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf die Aussage in der heutigen Lokalpresse, so auch schon durch Ihre Pressestelle ähnlich kolportiert: „Einen anderen Vorschlag macht die FDP: Anwohnerparkplätze. In Herten gibt es die nur am Alten Dorf Westerholt. Eine Ausweitung lehnt die Stadtverwaltung ab.“

Diese Aussage konterkariert den Vorschlag durch den Baurat, der eine quartiersmäßige Prüfung  in Sachen Parkprobleme „Süder Markt“ vorschlug. Das Ergebnis , wie nicht anders zu erwarten, steht bis heute aus.

Da rechtlich nichts dagegenspricht, dass solche Möglichkeiten beschlossen werden, erstaunt es mich, dass die Verwaltung, schon vor Behandlung unseres Antrags im Rat,  dieses im Vorfeld  ablehnt.

Offensichtlich haben Sie bis heute nicht begriffen, dass der Souverän einer Stadt nicht die Verwaltung mit seinen politischen Versallen ist, sondern die Mehrheit des Rates. Wo bleibt hier Ihre „Mitmachstadt“, wenn sie schon das politische Gremium nicht ernst nehmen?

Ich verstehe ja, dass nun im Vorfeld der Bürgermeisterwahl qualitative Aktionen Ihrer Partei durch bloßen Aktionismus ersetzt werden. Aber hat das Ihre Partei das eigentlich nötig?
Im Übrigen schieße ich mich dem Votum der TED-Umfrage der H.A. an: 74,45% –  Gut so! Uli Paetzel hat die großen Probleme Hertens nicht gelöst. Es muss frischer Wind ins Rathaus.“
Ob Ihr Herr Letzel der geeignete Kandidat ist, muss erst noch bewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
jj

 

in der H.A.


park-apark-n


Rosa Park-Schule reicht für Herten, da hat die
Rosa-Park-Scheibe keinen Platz mehr

 

Herten
Da sagt einer, da wäre nichts los

PRESSESPIEGEL (s. auch Klick hier

·  News zu dpa parkscheibe

  1. Frau bekommt Knöllchen für pinkfarbene Parkscheibe

DIE WELT‎ – vor 4 Stunden

Foto: DPA Think Pink? Lieber nicht. Denn auch kleine Abweichungen vom vorgeschriebenen Parkscheiben-Design können Autofahrer fünf Euro kosten Bild

·  Herten (dpa): Fünf Euro Strafe für rosafarbene Parkscheibe – Südkurier

www.suedkurier.de/…/Fuenf-Euro-Strafe-fuer-rosafarbene-Parkschei

vor 2 Stunden – Muss eine Parkscheibe eigentlich blau sein? Ja, meint die Stadt Herten in Nordrhein-Westfalen. Sie verhängte ein Bußgeld, weil eine

·  Fünf Euro Strafe für rosafarbene Parkscheibe – FOCUS Online

www.focus.de/…/verkehr-fuenf-euro-strafe-fuer-rosafarbene-parksch

vor 5 Stunden – Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in dpa / Oliver Weiken, dpa / Friso Gentsch, dpa / Roland Holschneider,

·  Kein Pardon: Knöllchen für rosa Parkscheibe | Panorama – Berliner …

www.berliner-kurier.de/…/kein-pardon-knoellchen-fuer-rosa-parksch

vor 4 Stunden – Knöllchen für rosa Parkscheibe. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Foto: dpa

·  Rosa Parkscheibe: Frau bekommt Knöllchen

auto.t-online.de › AutoAuto-News

vor 5 Stunden – Rosa Parkscheibe: Nicht erlaubt (Quelle: dpa). Eine rosa Parkscheibe hinter einer Frontscheibe eines Autos. Na und? werden die meisten

·  Knöllchen für rosa Parkscheibe – Hamburger Morgenpost

www.mopo.de › MOPONewsPanorama

vor 4 Stunden – Knöllchen für rosa Parkscheibe. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Foto: dpa

·  Knöllchen für pinkfarbene Parkscheibe | autogazette.de das Auto …

www.autogazette.de/parkscheibe/knoellchen/…Parkscheibe/395217

vor 4 Stunden – dpa. Wer eine Parkscheibe benutzt, sollte auf die richtige Farbe achten. Sie darf nur Nein, das geht nicht, zumindest nicht bei Parkscheiben.

·  Parkscheibe Nachrichten & Aktuelles | news.de

www.news.de/nachrichten/Parkscheibe/

(dpa) – Wer für sein Auto eine erheblich kleinere Parkscheibe verwendet als gesetzlich vorgeschrieben, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zahlen.

·  Bilder zu dpa parkscheibe

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  • 31. Okt. 2012, 19:21

Diesen Artikel finden Sie online unter

http://www.welt.de/110462229 15:24

Nordrhein-Westfalen

Frau bekommt Knöllchen für pinkfarbene Parkscheibe

Das Hertener Ordnungsamt zeigte Strenge – und ist damit im Recht: Die Straßenverkehrsordnung schreibt akribisch vor, wie eine Parkscheibe auszusehen hat. Abweichungen können fünf Euro kosten. Von Anja Willner

Einfach mal eine pinke Parkscheibe? So einfach geht das nicht, zumindest nicht in Herten. Dort hat eine Frau aus Dorsten ein Knöllchen über fünf Euro erhalten, weil hinter ihrer Windschutzscheibe nicht die vorschriftsmäßige blaue Parkscheibe lag, sondern ein pinkes Exemplar. Die Stadt bestätigt den Vorfall und verweist auf die Straßenverkehrsordnung – die schreibe genau vor, wie eine Parkscheibe auszusehen habe.

In der Tat hat sich der Gesetzgeber größte Mühe gegeben, das Problem „Welche Parkscheibe nehme ich heute?“ möglichst akribisch zu regeln: Zulässig sind nur blaue Parkscheiben mit den Maßen elf mal fünf Zentimeter. Handgeschriebene Zettel oder selbstgebastelte Modelle scheiden also schon mal aus, genauso wie Parkscheiben mit Digitalanzeige.

Aber auch das mit den Maßen nimmt das Ordnungsamt genau: In Brandenburg musste ein Autofahrer fünf Euro zahlen, weil seine Parkscheibe nur vier mal sechs Zentimeter maß – zu klein, um lesbar für Politessen zu sein, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg.

Sogar die Schriftart ist normiert

Wie eine ordentliche Parkscheibe auszusehen hat, zeigt Musterbild 291 in der StVO. Näheres erläutert beispielsweise die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981. Dort erfährt der interessierte Autofahrer auch Wissenswertes über die zu verwendende Schrift.

Gestattet sind demnach nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 („Schriften für den Straßenverkehr“) und Farben nach DIN 6171 („“Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen -Farben und Farbgrenzen“). Man muss kein Verkehrsrechts-Experte sein, um vorsichtig zu mutmaßen: Pink gehört bestimmt nicht zu den erlaubten „Aufsichtsfarben“ nach Deutscher Industrienorm.


Herten

Fünf Euro Strafe für rosafarbene Parkscheibe

31.10.2012

Muss eine Parkscheibe eigentlich blau sein? Ja, meint die Stadt Herten in Nordrhein-Westfalen. Sie verhängte ein Bußgeld, weil eine Autofahrerin stattdessen eine rosafarbene Parkscheibe in ihrem Wagen hinterlassen hatte. Bild/Autor: Foto: dpa

Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals «derwesten.de» bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.


http://www.focus.de/panorama/welt/verkehr-fuenf-euro-strafe-fuer-rosafarbene-parkscheibe_aid_850544.html

Verkehr

Fünf Euro Strafe für rosafarbene Parkscheibe

Mittwoch, 31.10.2012, 13:29

Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals „derwesten.de“ bestätigte.

Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.




31.10.2014

Unleserliches Kfz-Kennzeichen Knöllchen wegen einer verblassten Aufschrift

HERTEN Harold Benke fiel aus allen Wolken. Ein Bußgeldbescheid der Stadt Herten flatterte dem Marler ins Haus. 108,50 Euro soll er an die Stadtkasse zahlen. Der Vorwurf: Das handschriftlich auf der Feinstaubplakette vermerkte Kennzeichen seines Autos ist verblichen und nicht mehr zu lesen. Die Stadt sieht sich im Recht, Harold Benke ein Problem: „Denn welcher Autofahrer achtet schon darauf, ob das Kennzeichen auf der Umweltplakette noch leserlich ist.“

Foto H.A.

Das Auto von Harold Benke ist fünfeinhalb Jahre alt. Die grüne Feinstaubplakette klebt ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe. Alles in bester Ordnung – dachte der 57-Jährige zumindest, bis er neulich seinen Wagen an der Langenbochumer Straße parkte. Ein Termin bei seinem Hertener Steuerberater.
Als Benke wieder in den Wagen einsteigt, klemmt ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. „Ich sollte mich eines Umweltvergehens schuldig gemacht haben“, erzählt der Marler im Gespräch mit unserer Zeitung. Mit dem Bußgeldbescheid der Stadt Herten kommt auch die Aufklärung ins Haus: In dem weißen Feld auf der Feinstaubplakette war das Kennzeichen nicht mehr zu lesen. Das darf laut Gesetz nicht sein.
Wie die Stadtverwaltung Herten auf Nachfrage mitteilte, muss das Kfz-Kennzeichen auf der Feinstaubplakette mit einem lichtechten Stift vermerkt werden. Ist die Schrift verblasst, muss der Fahrzeughalter sich eine neue Plakette besorgen. Ansonsten läuft er Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen.
„Aber welcher Stift ist schon lichtecht?“, gibt Harold Benke zu bedenken. „Und welcher Autofahrer blickt schon regelmäßig auf die Feinstaubplakette seines Autos?“ Er empfiehlt anderen Fahrzeughaltern, genau das zu tun.
Foto: H.A.
Auch wenn das Vorgehen der Stadtverwaltung rechtlich in Ordnung sein mag, hält Benke das Bußgeld für Abzocke. Die Stadtverwaltung dementiert das. „Die Politessen in Herten kontrollieren im Rahmen ihrer regulären Parkraumüberwachung auch die Umweltplaketten.
Gezielte Kontrollen, die nur die Umweltplaketten im Fokus haben, finden jedoch nicht statt“, teilt Jana Hubrig aus der Rathaus-Pressestelle mit. Harold Benke besorgt sich nun im Autohaus seines Vertrauens eine neue Plakette. Dort kommt man ihm finanziell entgegen. Benke. „Einen Teil des Bußgeldes will man auf meinem Werkstattkonto gutschreiben.“

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2 KOMMENTARE

31.10.14 17:04

Vorsicht, Unterschrift nur mit „Blauen Stift“ ausführen

von dk3rr

Falsche FarbeKnöllchen für rosa Parkscheibe dpa am 31. Oktober 2012 17:11
HERTEN. Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten.
Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

31.10.14 16:49

http://www.hertener-allgemeine.de/static/css/elements/usericon1.png

Stadt Herten oder Stadt der Abzocker

von Tutnix

Egal was in welchem Strafkatalog stehen mag; die Stadt Herten und ihre Aussendienstmitarbeiter sind geil im Umgang mit Knöllchen jeglicher Art. Liegt die Schuld am OB der die Sanierung des Rathauses deutlich auf die Spitze getrieben hat? Fehlt es jetzt an Geld? Man weiß es nicht. Was man weiß ist eindeutlich. In dieser Stadt wird der einheimischer Bürger gejagt, um jeden Preis. Auch Auswärtige werden nicht verschont. Als Hertener kann man sich nur schämen, für diese Umgangsart.

Newsletter-Archiv

Ist Politik käuflich?  Zum Artikel 30. Juni 2017
(Pro-)Herten vor 15 Jahren Zum Artikel 28. Juni 2017
Von Spielwiesen, Gemeindefinanzen und Kollateralschäden der Globalisierung Zum Artikel 23. Mai 2017
Aus dem Archiv (Dez.-2002) Zum Artikel 28. Februar 2017
Es geht nicht um Kooperation, sondern um Dominanz Zum Artikel 30. November 2016
Kommunalpolitik – Teil 4 – wie die SPD ihre Wähler betrügt    Zum Artikel 19. September 2016
Kommunalpolitik – Teil 3 – Politische Verhältnisse Zum Artikel 17. September 2016
Hertens Kommunalpolitik – Teil 2 – Kommunalpolitik aus der Kaue Zum Artikel 15. September 2016
Hertens Kommunalpolitik – Teil1 – Folgen der Abschaffung der Doppelspitze Bürgermeister/Stadtdirektor  Zum Artikel 14. September 2016
Von Spielwiesen, Gemeindefinanzen und Kollateralschäden der Globalisierung Zum Artikel 11. September 2016
Kann man auf etwas verzichten was man nicht hat? – Oder, über die Mär eines Amtsverzichts. Zum Artikel 23. August 2016
Till Eulenspiegel im Sommerloch Zum Artikel 28. Juli 2016
Bürgerbeteiligung – Einen demokratischen Entscheidungsprozess! Zum Artikel 23. Juli 2016
In Herten wird Geld verbrannt Zum Artikel 17. Juli 2016
„Skandal im Schulhaus“ Zum Artikel 7. Juli 2016
Stadtentwicklung Herten 2020 Zum Artikel 2. Juli 2016

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Nachdenkenswerte Politik(er) in Herten (Teil 3)              23. November 2019

Nachdenkenswerte Politik(er) in Herten (Teil 2)              23. November 2019

Nachdenkenswerte Politik(er) in Herten (Teil 1)               17. November 2019

Halden in Herten                                                                                   13. Oktober 2019

Till Eulenspiegel- Rückblende 2018                                         31. Dezember 2018

Offener Brief: Grundschule-Kindertagesstätte               27. September 2018

Wie glaubwürdig ist Verwaltung und Politik in Herten    17. Juni 2018

Datenschutzerklärung                                                                    19. Mai 2018

Blinder Aktionismus – Verkehrsprobleme verdrängt     22. März 2018

SPD-das Parteibuch – Schattenwirtschaft                           27. Januar 2018

Till Eulenspiegel Rückblende 2017 ltz. Quartal                  6. Januar 2018

Till Eulenspiegel Rückblende Apr.-Juli 2017                      31. Dezember 2017

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Till Eulenspiegel und das Jobcenter                                        3. September 2017

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Ist Politik käuflich?                                                                         30. Juni 2017

(Pro-)Herten vor 15 Jahren                                                        28. Juni 2017

Von Spielwiesen, Gemeindefinanzen
und Kollateralschäden der Globalisierung
                      23. Mai 2017

Aus dem Archiv (Dez.-2002)                                                       28. Februar 2017

keine Kooperation, sondern um Dominanz                       28. Februar 2017

Kommunalpolitik ( 4) – wie SPD ihre Wähler betrügt        19. September 2016

Kommunalpolitik (3) – Politische Verhältnisse                    17. September 2016

Kommunalpolitik (2) – Kommunalpolitik aus der Kaue     15. September 2016

Kommunalpolitik (1) – Folgen der Abschaffung
der Doppelspitze Bürgermeister/Stadtdirektor
             14. September 2016

Von Spielwiesen, Gemeindefinanzen und
Kollateralschäden der Globalisierung
                                  11. September 2016

Kann man auf etwas verzichten was man nicht hat?
 – Oder, über die Mär eines Amtsverzichts
.                      23. August 2016

Till Eulenspiegel im Sommerloch                                             28. Juli 2016

Bürgerbeteiligung –
Einen demokratischen Entscheidungsprozess
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In Herten wird Geld verbrannt                                                 17. Juli 2016

„Skandal im Schulhaus“                                                                  7. Juli 2016

Stadtentwicklung Herten 2020                                                  2. Juli 2016

 

Lärmgeplagte Anwohner-nur Klagen verhilft zu Lärmschutz

 

Die Themen der Sendung W wie Wissen  vom 16.11.2019

 

 

 

Pressemitteilung

Nr. 17/2017 vom 26.04.2017

 Jeder fünfte Deutsche leidet unter Schienenlärm – das muss nicht sein

 Kunststoffbremsen für leisere Güterzüge sind ein erster Schritt, weitere müssen folgen

 Das Umweltbundesamt (UBA) macht sich für Lärmschutz bei Güterzügen stark. Beispielsweise sollten die Räder und Bremsen der Züge künftig verkleidet werden, um Lärm direkt an der Quelle zu mindern. Leise Züge sollten zudem auch stärker als bisher finanziell belohnt werden, etwa über niedrigere Trassenpreise. UBA-Präsidentin Krautzberger: „Für den Klimaschutz ist wichtig, dass mehr Personen und Güter die Bahn nutzen. Eine stärkere Verlagerung auf die Bahn muss aber Hand in Hand gehen mit leiseren Zügen und Bahnstrecken. Der Lärm ist und bleibt die Achillesferse des Schienenverkehrs. Schienenverkehrslärm mindert die Lebensqualität von einem Fünftel der Deutschen. Das muss sich ändern.“

Der Koalitionsvertrag sieht eine Halbierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis 2020 vor. Alle Güterzüge werden hierzu von den Grauguss- auf leisere Kunststoffbremsen umgerüstet. Der Lärm wird so um bis zu 10 dB(A) reduziert. Gerade an hochbelasteten Bahnstrecken wird dies aber nicht ausreichen. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm, der flächendeckend auftritt, ist der Schienenverkehrslärm stärker auf einzelne Korridore konzentriert. Dort können je nach Zugart und -dichte sehr hohe, gesundheitsschädliche Lärmpegel vorkommen. Hinzu kommt, dass der besonders laute Schienengüterverkehr vor allem in der lärmsensiblen Nacht stattfindet.

Eine neue Studie des UBA zum Schienengüterverkehrslärm zeigt, dass viele lärmmindernde Maßnahmen an Waggons, Loks und Schieneninfrastruktur noch nicht genutzt sind. So sollten bei neuen Waggons statt der Klotzbremsen Scheibenbremsen verbaut werden. Scheibenbremsen führen zu geringen Verschleiß der Radoberfläche und verhindern so die Entstehung von Flachstellen an den Rädern, die viel Lärm verursachen. Zusammen mit lärmgeminderten Rädern verursachen neue Güterwaggons mit Scheibenbremsen bis zu 6 dB(A) weniger Lärm als mit Kunststoffsohlen umgerüstete Wagen. Der Schienenverkehrslärm entsteht hauptsächlich durch den Kontakt von Rädern und Schiene. Deshalb sollten die bisher freilaufenden Räder mit Schallschutzschürzen verkleidet und niedrige Schallschutzwände unmittelbar neben den Gleisen errichtet werden. Diese Kombination dämmt die Ausbreitung des Lärms ein und ermöglicht eine Lärmminderung von bis zu 10 dB (A).

Neben technischen Maßnahmen sind aber auch ökonomische Anreize nötig. Die Wirksamkeit des lärmabhängigen Trassenpreissystems ist bisher durch die geringe Spreizung begrenzt. Zukünftig wäre eine größere Spreizung des Zu- und Abschlages zwischen den lauten und leisen Güterzügen nötig, um Lärmminderungstechnologien stärker zu fördern. Das würde weitere Anreize schaffen, leise Züge zu kaufen und zu betreiben. Bisher ist der Einsatz des lärmabhängigen Trassenpreissystems nur bis 2020 möglich. Eine Verlängerung über 2020 ist aus Lärmschutzgründen aber zwingend notwendig.

Die vom UBA veröffentlichte repräsentative Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“ zeigt, dass sich in Deutschland rund 54 % der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr, 21 % durch den Luftverkehr und 17 % der Befragten durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt fühlen. Für eine wirksame Minderung des Verkehrslärms sind daher die bestehenden Instrumente noch effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung einer Vielzahl von Einzelinstrumenten erreichen.

UBA-Fachtagung „Schutz der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm“

Publikationen

Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms

Dokumente

Pressemitteilung 17/2017

 

 

 

Richter begutachtet Bahnlärm in Herten
Lokalzeit aus Dortmund | 29.09.2016 | Verfügbar bis 06.10.2016 | WDR

laerm-wdr-lzÄrger um Bahnlärm in Herten

Von Dirk Groß-Langenhoff

Rund 90 Güterzüge pro Tag fahren an einer kleinen Wohnsiedlung in Herten-Westerholt vorbei. Die Anwohner sind wegen des Lärms genervt. Die Bahn weigert sich für Schallschutz zu sorgen.

Bei einem Ortstermin in Westerholt hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm, Dr. Hans Funke, sich darüber informiert, wie laut es werden kann, wenn ein Güterzug mit etwa 100 Kilometern pro Stunde auf dem angrenzenden Bahndamm vorbei rauscht. Die Anwohner ärgern sich schon seit mehr als sechs Jahren darüber, so lange versuchen sie auch schon die Deutsche Bahn dazu zu bewegen, einen geeigneten Lärmschutz zu schaffen. B ahn bleibt stur….. weiterlesen

http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/aerger-um-bahnlaerm-100.html


 

Treffen am 8. April 2016 Bahnlärm-Initiative gründet VereinHERTEN Die Bahnlärm-Gegner, die sich vor Jahren als lockere Initiative zusammengetan haben, wollen sich eine feste Vereinsstruktur geben. Am Freitag, 8. April, soll die „Interessengemeinschaft gegen Bahnlärm der Strecke von Oberhausen bis Hamm“ gegründet werden. Als Referent wird der Frankfurter Rechtsanwalt und Bahnlärm-Experte Matthias Möller-Meinecke erwartet.

Reichlich dumme Kommentare hierzu in der H.A. hier [klick]


Hertener Allgemeine v. 24.02.2016
Prozess um LärmschutzAnlieger und Bahn müssen jetzt Details liefern

HERTEN Im aktuellen Bahnlärm-Prozess fordert das Oberlandesgericht Hamm die sechs Musterkläger aus Herten und auch die Bahn-Tochter DB Netz AG auf, Details zu liefern.mehr…

Hertener klagen gegen DB Netz AG Bahn-Anwohner kämpfen um Lärmschutz

Von Catherine Jaspard [WDR-Lokalzeit Dtmd.]

  • Das OLG Hamm verhandelt am Dienstag (02.02.2016) über Klagen von Bahn-Anwohnern auf Lärmschutz
  • Es geht unter anderem um Schallschutzfenster für die Anwohner der Güterbahnstrecke von Oberhausen nach Hamm
  • Ein Urteil fällt später

Die Anwohner haben gegen die DB Netz AG geklagt und sich vor dem Landgericht Bochum ein Recht auf so genannten passiven Lärmschutz erstritten. Das heißt, die Bahn muss Schallschutzfenster bezahlen – hat aber Berufung eingelegt. Die Anwohner haben sich der Berufung angeschlossen, da sie gar keine Schallschutzfenster möchten. Sie fordern ein Tempolimit für die Bahn oder Schallschutzwände. [weiterlesen]

 


FDP-Herten forderte von der Stadt Aufklärung über Föderung in Sachen
passiver Lärmschutz an Straßen [mehr hier]
Antwort durch Straßen-NRW und Antragsverfahren

Lärmsanierung
Passiver Lärmschutz im Zuge der Landesstraße 638 (L 638) im Bereich
Schützenstraße  in 45699 Herten
Anlagen: 2 Fragebögen
Sehr geehrter Herr Jürgens,
bezüglich Ihrer E-Mail vom 08.12.2015 mit der Sie mögliche Zuschüsse zu passivem Lärmschutz an­sprechen, sende ich folgende Stellungnahme:
Wie Ihnen bereits die Stadt Herten mitgeteilt hat, gewähren der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutschland für bestehende Bundesfernstraßen und das Land Nordrhein-Westfalen für seine Lan­desstraßen Lärmschutz – so genannte Lärmsanierung – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt. Die Regelungen zum Verfahrensab­lauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Bau­last des Bundes – VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 (RLS-90). Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgeblichen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie über­schreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Ver­kehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Verfahren berechnet und den festge­legten Immissionswerten gegenübergestellt. Da der Lärmaktionsplan auf anderen Berechnungsgrund­lagen und einem anderen Verfahren beruht, kann aus diesen Angaben keine Betroffenheit nach den Kriterien der Lärmsanierung abgeleitet werden. Vielmehr wird eine zusätzliche Betrachtung der Lärm­situation nach den Regelungen der Lärmsanierung notwendig, da die Vorgaben aus der Umgebungs­richtlinie nicht für Bundesfern- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes maß­geblich sind.
Die Stadt Herten hat dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ruhr im Februar letzten Jahres Lärmbelastungsschwerpunkte benannt, zu denen unter anderem die von Ihnen angesprochene L 638 zählt. Aufgrund der Vielzahl von Lärmaktionsplänen und sonstiger Lärmanfragen muss ich Sie leider um Verständnis bitten, dass bisher die Lärmbelastungsschwerpunkte in Herten nicht berechnet wur­den.
Ungeachtet des Ergebnisses dieser Berechnungen hat jedoch jeder Anlieger direkt die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die RNL Ruhr zu richten. Ergibt sich im Rahmen der Überprüfung ein Anspruch auf Lärmschutz, so kön­nen passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Dabei handelt es sich um bauliche Ver­besserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern. Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 Prozent erstattet werden. Die Erstattung setzt den Antrag des Eigentümers voraus. Der Antrag soll in der Regel gestellt werden, bevor die Lärmschutzmaßnahmen an der baulichen Anlage durchgeführt werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage, Woh­nungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt. Weite­re Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite http://www.strassen.nrw.de/umwelt/laermschutz.html.
Ich werte Ihre E-Mail vom 08.12.2015 als Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation hinsichtlich einer möglichen Lärmsanierungsmaßnahme.
Um Ihren Antrag zeitnah bearbeiten zu können, bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Ich bitte Sie, die beiden Fragebögen ausgefüllt an mich zurückzusenden. Einen Fragebogen bitte ich für die Wohnungen Nr. 1,2,3 und 5 (Grundbuch von Herten, Blatt 1919) und einen für die Wohnung Nr. 6 (Grundbuch von Herten, Blatt 1921) ausgefüllt an mich zurückzusenden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Straßen.NRW-Betriebssitz • Postfach 10 16 53 • 45816 Gelsenkirchen • Telefon: 0209/3808-0XXXX
Internet: www.strassen.nrw.de • E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf • BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815 IBAN:  BIC:
Steuemummer: 319/5972/0701

Anlage zum Lärmzuschuss


 
Luftverkehr
NORAH-Studie: Lärmwirkung auf Gesundheit geringer als gedacht
29.10.2015 | 13:09 Uhr
Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenlärm wurden untersucht.
Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenlärm wurden untersucht.Foto: Patrick Pleul/Archiv/dpaFrankfurt/Köln. Chronischer Verkehrslärm birgt nach dem Ergebnis der Lärmwirkungsstudie NORAH geringere Gesundheitsrisiken als bisher angenommen. Das ist das Fazit von Wissenschaftlern mehrerer Disziplinen, die fünf Jahre lang die gesundheitlichen Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenlärm im Rhein-Main-Gebiet sowie in den Regionen Köln-Bonn und Stuttgart untersuchten. NORAH steht für Noise-Related Annoyance, Cognition and Health. Neben Fluglärm wurde auch der Lärm von Straßen- und Schienenverkehr einbezogen.NORAH-Studie: Lärmwirkung auf Gesundheit geringer als gedacht | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:


Die Lärmwirkungsstudie NORAH („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“, deutsch etwa „Zusammenhänge zwischen Lärm, Belästigung,Denkprozessen und Gesundheit“)

hat das Ziel, eine möglichst repräsentative und wissenschaftlich abgesicherte Beschreibung der Auswirkungen des Lärms vom Flug-, Schienen- und Straßenverkehr auf die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Wohnbevölkerung zu erhalten.

Auftraggeber der Lärmwirkungsstudie NORAH ist die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH (UNH) in Kelsterbach. Weitere Informationen zu der NORAH-Studie und zu der Arbeit des UNH finden Sie unter


Bahn kündigt Schutzwände gegen Bahnlärm im Revier an
WAZ 10.04.2015 | 13:19 Uhr

Neue Schallschutzwände im Ruhrgebiet sollen den Lärm, der vom Schienenverkehr ausgeht, bis 2020 um die Hälfte reduzieren. Düsseldorf. Die Deutsche Bahn will bis 2017 neue Lärmschutzwände errichten. Duisburg, Essen, Bottrop und Herne profitieren – Mülheim und Oberhausen erst später.
Für lärmgeplagte Anwohner an Bahnstrecken in der Region soll es ruhiger werden: Der Bund investiert bis 2017 allein in NRW rund 77 Millionen Euro in meterhohe Schallschutzwände. Auch an Streckenknoten in Essen, Bottrop, Duisburg und Herne will die Bahn kilometerlange neue Mauern errichten, die den Krach vorbeifahrender Züge mindern. WAZ.de – Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/bahn-baut-neue-laermschutzwaende-an-gleisstrecken-im-revier-id10546648.html 

dazu auch eine Anfrage der FDP [klick]

und der Kampf gegen das Unvermögen der Stadtverwaltung mit dem Thema umzugehen [klick]


 

Presseerklärung   als PDF
  Das Urteil im Wortlaut

Gericht legt Bahn die Kosten von Schallschutzfenstern
auch für Strecken des Bestandes auf

 

Landgericht Bochum verpflichtet die Deutsche Bahn Netz AG, den Anwohnern der Bahnstrecke Hamm – Oberhausen die Kosten für passiven Schallschutz zu erstatten – Musterklagen haben Erfolg

 Der Fall

  1. Tausende von Anwohner der Güterbahnstrecke Hamm – Osterfeld werden seit Jahren durch Bahnlärm in der Nutzung ihrer Wohnungen beeinträchtigt. Die Lärmwerte liegen in den Wohngebieten oberhalb der beim Streckenneubau einzuhaltenden Vorsorgewerte der Verkehrslärmschutzverordnung (59/49 dB(A)), aber nur nachts auch oberhalb der von der Rechtsprechung entwickelten Schwelle eines enteignungsgleichen Eingriffs (60 dB(A)).  

  Das Urteil

  1. In sechs Musterklagen hat das Landgericht Bochum den Anwohnern recht gegeben und die Deutsche Bahn Netz AG verpflichtet, die Kosten von Schallschutzfenstern zu bezahlen. Das Gericht verpflichtet die Bahn im Urteil vom 30. Juli 2014 (Aktenzeichen I – 6 O 443/09) konkret dazu, den Klägern »die Kosten für den Bau und Unterhalt sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger passiver Schallschutzmaßnahmen zu erstatten, die geeignet und notwendig sind, um wesentliche Beeinträchtigung durch Verkehrsgeräusche des Betriebs der Bahnstrecke Hamm – Oberhausen abzuwenden«.

 Was ist neu?

  1. Das wirklich rechtlich Neue an dem Urteil ist, dass bei Strecken des Bestandes erstens ein gerichtlich einklagbarer Rechtsanspruch auf Lärmschutzfenster zuerkannt wird und zweitens der Anspruch schon beim Überschreiten der um 11 dB(A) niedrigeren Werte der Lärmvorsoge (tags/nachts 59/49 dB(A)) beginnt. Bislang leistete die Bahn nur freiwilligen Lärmschutz ab der Schwelle von 70/60 dB(A) und das nur nach den begrenzten Mitteln eines Haushaltspostens der Bundesregierung. Mit den Vorsorgewerten weitet das Urteil den Korridor der Anspruchsberechtigten bundesweit um ca. 250 Meter beidseits der Bahntrassen aus.  

 Das Maß des konkreten Bahnlärms

  1. Die 77 km lange Bahnstrecke wird ausweislich des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens derzeit täglich von 61 Güterzügen mit einer Länge von bis zu 700 m und einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h befahren. Dies bewirkt selbst an dem am weitesten von der Bahntrasse entfernten (46 Meter) Wohnhaus eines Musterklägers noch einen Beurteilungspegel von tags/nachts 60/62 dB (A). Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung sind damit nachts um 13 dB überschritten. Dies in Dezibel berechnete logarithmische Maß des Schalldruckpegels lässt sich – so Matthias Möller–Meinecke – als Faustformel so übersetzen, dass 10 dB Unterschied etwa als doppelte Lautstärke wahrgenommen werden. Im Umkehrschluss muss die Bahn die Geschwindigkeit der Züge von 100 auf 30 km/h reduzieren, um hier den Grenzwert noch einzuhalten.    

 

  1. Wer hat Anspruch auf Lärmschutzfenster?
    Nach der Bewertung des Klägeranwalts Matthias Möller–Meinecke eröffnet das Urteil auch weiteren tausenden – von seiner Kanzlei schon teilweise vertretenen – Anliegern in einem Korridor von 300 Metern beidseits nicht nur dieser Bahnstrecke in Hamm, Datteln, Recklinghausen, Herten, Gelsenkirchen, Bottrop, Essen und Oberhausen, sondern auch bundesweit den Anliegern aller durch nächtlichen Güterzugverkehr stark frequentierten Bahnstrecken wie etwa im Rheintal einen Anspruch auf Kostenerstattung von Schallschutzfenstern.

 Nur das Klagen verhilft zu Lärmschutz

  1. Die Bahn leistet die neuen Fenster nicht freiwillig, sondern schöpft wie auch in den bundesweit an rund einem Dutzend Gerichten anhängigen Verfahren  wohl auch hier den Instanzenzug aus. Daher rät Rechtsanwalt Möller-Meinecke seinen Mandanten, die auf die Weichenstellung des Urteils gewartet hatten, nun zur Klage, damit sie endlich mit Lärmschutz ungestört von der Bahn schlafen können.

 Klageziel ist Tempolimit für die Bahn

  1. Abgewiesen hat das Urteil den weitergehenden Antrag auf aktiven Lärmschutz, etwa durch eine Geschwindigkeitsreduzierung der Güterzüge oder andere Methoden des aktiven Schallschutzes (Gabionen, Schienenstegdämpfer, Unterschottermatten usw.).

 Mit Tempo 30 km/h würden die Züge nachts die Grenzwerte einhalten erläutert der Rechtsanwalt das engagierte Ziel seiner Mandantschaft: „Mit Tempo 30 in Wohngebieten für die Bahn würden auch wieder ungestörte Gespräche auf Balkonen und Terrassen möglich. Das Landgericht München I hat im Urteil vom 5. Juni 2014 den dortigen vier Musterklägern dementsprechend schon Recht gegeben“. Dieses weitergehende Ziel werden die Musterkläger hier im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm verfolgen. 

 

Zusätzliche Informationen zum Bahnlärm
Das Urteil wird nach Eingang der noch ausstehenden schriftlichen Begründung auf der Homepage des Klägeranwalts unter www.Moeller-Bahn.de publiziert; dort stehen zahlreiche weitere Informationen zu Abwehr von Bahnlärm zur Verfügung. Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei bietet dort Immobilieneigentümern die kostenfreie Prognose an, ob an ihrem Wohnhaus die Grenzwerte überschritten sind und Lärmschutzfenster beansprucht werden können.

 

Rufnummer von RA Matthias Möller-Meinecke nur für Rückfragen der Presse: 0174 30 22 579


 

 

Presseerklärung 14. August 2014
(D1384-14 ) unser Zeichen: 145/08

 

www.Moeller-Meinecke.de . E-Mail: RA@Moeller-Meinecke.de . Frankfurter Sparkasse BLZ 500 502 01 Konto 130 849 Steuerno. 014 845 64 112

 

Tempo 30 für Güterzüge in Wohngebieten

 

Landgericht München verpflichtet Bahn, den Schienenlärm zu reduzieren und zu Schadensersatz
RA Möller-Meinecke: „Bahnbrechendes Zivilurteil fordert erstmals in Deutschland aktive Schallschutzmaßnahmen wie etwa eine Halbierung der Geschwindigkeit der 25 Güterzüge pro Nacht und gewährt auch erstmals einen Anspruch auf Geldersatz für die Einschränkung der Wohnnutzung durch Bahnlärm
4 Musterkläger aus Riem und Trudering obsiegen stellvertretend für tausende von Anliegern am Münchner Nordring
Grundsatzurteil eröffnet Bahnanliegern bundesweit wirksamen Schallschutz

Güterzüge wecken jede Nacht tausende von Wohnanlieger des Münchner Nordrings aus dem Schlaf. Die um 1900 gebaute Strecke mit Anschlüssen Richtung Regensburg im Norden  und Richtung Rosenheim und Brenner im Süden sowie einem Gleisanschluss zum BMW-Werk wird von bis zu 92 oft internationalen Güterzügen pro Nacht stark befahren.

 

Die Bahn verweigert – wie bundesweit an allen Strecken des Altbestandes – den geforderten Schallschutz, weil es an einer wesentlichen baulichen Änderung der Strecke und damit der Anwendbarkeit der Verkehrslärmschutzverordnung fehlt.

 

Vier Musterkläger aus dem Münchner Stadtteil Trudering konnten – vertreten durch den bundesweit auf Bahnlärm spezialisierten Fachanwalt Matthias Möller aus Frankfurt am Main – in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte erstmals erfolgreich gegenüber der Deutschen Bahn Netz AG ihre Ansprüche nicht auf Schallschutzfenster, sondern auf aktive Maßnahmen des Schallschutzes gegen den nächtlichen Betriebslärms des Güterzugverkehrs – wie eine Halbierung der Geschwindigkeit der Züge – durchsetzen.

 

  1. Der Sachverhalt

    Der Münchner Nordring ist eine, in Teilen nur von Güterzügen befahrene, Eisenbahnumgehungsbahn am nördlichen Rand der bayerischen Landeshauptstadt München. Sie hat im Güterverkehr erhebliche Bedeutung, auch weil der Rangierbahnhof München Nord an der Strecke liegt. Der Nordring beginnt am Bahnhof Olching und verläuft von dort nördlich von Gröbenzell zunächst bis zum Münchner Stadtteil Allach. Hier stoßen Verbindungsstrecken von der Schnellfahrstrecke Nürnberg–Ingolstadt–München hinzu, ehe die Strecke dann den Rangierbahnhof München Nord passiert. Im Bereich der Ausfahrgruppe gibt es eine Verbindungskurve nach Moosach zum Bahnhof München-Laim. Ebenso wird von hier die Bahnstrecke München–Regensburg in nördlicher Richtung erreicht. Im weiteren Verlauf der Strecke in Richtung Osten liegen zwei Bahnhöfe, die nur von Güterzügen durchfahren werden: Milbertshofen und Freimann. Im Bahnhof Milbertshofen findet insbesondere mit der Mineralölindustrie Güterverkehr statt. Von Milbertshofen aus wird außerdem der Werksverkehr von BMW abgewickelt; das Anschlussgleis zum BMW Werk 1 beginnt westlich des Bahnhofs Milbertshofen. Vom Bahnhof Freimann zweigen Gleisanschlüsse unter anderem in den Euro-Industriepark ab.
    Nach der Querung der Isar über die Föhringer Eisenbahnbrücke fädelt die Strecke in die Bahnstrecke München Ost–München Flughafen ein und trennt sich am Bahnhof Daglfing wieder von ihr ab. Über eine Verbindungskurve führt sie dann weiter zum Bahnhof Trudering, wo sie kurz darauf in die Hauptbahn in Richtung Rosenheim übergeht. Ab 1938 wurde der Nordring nördlich von Moosach nach Westen zur Augsburger Strecke nach Olching und zur Strecke München – Buchloe (Abzweig Steinwerk bei Eichenau) verlängert. Die zweigleisigen Verbindungsbahn vom Bahnhof Daglfing nach Trudering wurde im September 1939 in Betrieb genommen, um Güterzüge von und nach Rosenheim an den Nordring anzuschließen. Der Güterverkehr sollte mit diesem Nordring völlig aus der Trasse Pasing – München Hauptbahnhof – Ostbahnhof herausgenommen werden. Die Strecke wird von vielen nationalen und internationalen Güterzügen genutzt. Hierzu gehörten bis zu ihrer Einstellung unter anderem auch die Züge der „Rollenden LandstraßeManchingBrennersee“. Der vom Gericht bestellte Sachverständige zählte in der verkehrsreichsten Nacht 25 Güterzüge in 8 Stunden und errechnete daraus eine gemittelte Lärmbelastung von Lr,Nacht 59 dB(A). Der Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung wird um 5 dB(A) überschritten. Die vier erfolgreichen Kläger zogen als Musterkläger vor Gericht; hinter ihnen stehen mehrere hundert lärmbetroffene Wohnanlieger aus Trudering, Riem und Daglfing, die ebenfalls seit Jahren unter dem nächtlichen Güterzuglärm leiden. 
  2. UrteilstenorDas nach fruchtloser Fristsetzung im Jahr 2010 angerufene Landgerichts München I hat nach einer gutachterlichen Beweisaufnahme mit Urteil vom 5. Juni 2014 die von vier Anliegern der Güterumgehungsbahnlinie Trudering-Daglfing, dem Münchner Nordring,  verklagte Deutsche Bahn Netz AG wörtlich „verurteilt, es zu unterlassen, von der Eisenbahnstrecke 5560 (Münchner Nordring) aus auf das Wohneigentum der Kläger mit Betriebslärm“ oberhalb des Grenzwertes der Verkehrslärmschutzverordnung „einzuwirken“. Der Bahn wird für „jede Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht“. Weiterhin stellt das Urteil fest, dass die Bahn „dem Grunde nach verpflichtet ist, den Klägern den Schaden zu ersetzen, der ihnen bis zur Errichtung eines nach der oben zitierten Urteilsformel wirksamen aktiven Schallschutzes, dadurch entstanden ist und noch entstehen wird, dass die Bahn auf das Wohneigentum mit Betriebslärm einwirkt, der dem bezeichneten Grenzwert überschreitet“.
  3. Urteilsgründe

    Das Urteil stützt sich rechtlich auf die Anspruchsnorm des § 906 BGB. Danach kann der Eigentümer die Zuführung von Geräusch von einem anderen Grundstück insoweit verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes wesentlich beeinträchtigt und dies nicht ortsüblich ist. Die Überschreitung ist in der Regel wesentlich, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hatte festgestellt, dass auf das Wohngrundstück der Kläger nachts Bahnlärm im Mittel von 59 dB(A) einwirkt; damit war-  trotz Berücksichtigung des sogenannten Schienenbonus von  minus 5 dB(A) – der normierte Beurteilungspegel für ein Mischgebiet um 5 dB(A) überschritten. Gegen die Ortsüblichkeit dieses Maßes an Lärm spricht nach dem Urteil schon, dass die Bahn keine Genehmigung für den Betrieb der Bahnstrecke vorlegen konnte und auch eine Anfrage beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt nicht zu deren Auffinden führte.
  4. Auswirkungen auf die Praxis

    Nach Rechtskraft zwingt das Urteil die Deutsche Bahn Netz AG dazu, faktisch die Geschwindigkeit der Güterzüge auf dem Münchner Nordring von derzeit 60 km/h um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Denn dies ist hier das einzige kurzfristig verfügbare, aber auch wirksame Instrument zu der vom Gericht geforderten Minderung des nächtlichen Bahnlärms um 5 dB. Eine Halbierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert den Bahnlärm aber erst um 3 dB (A). Notwendig ist eine Reduzierung des Lärms um 5 dB (A). Mittel– bis langfristig stehen der Bahn aber zahlreiche weitere Instrumente zur Reduzierung des Lärms offen; dazu zählen die regelmäßige Schienenpflege durch Schleifen (-3 dB),  die Montage von Schienenstegdämpfern (-1,5 dB), die Errichtung von Gabionen, 70 cm hohe Steinpakete (-2 dB), ein Fixieren des Schotters durch Schaum (-2 dB), ein Schallentkopplung zwischen Schiene und Unterbau durch besohlte Schwellen (-10 dB) oder auch von traditionellen Lärmschutzwänden. Über diese Details berichtet Rechtsanwalt Möller in einem Vortrag vor Anwohnern einer anderen Bahnstrecke; dieser Vortrag ist auf der Homepage des Rechtsanwalts www.moeller-bahn.de abrufbar:
    http://www.moeller-meinecke.de/Dokumente/Moeglichkeiten_des_Schallschutzes_2011-11-10.pdf Die Anwohner der Bahnstrecke bis zu einem geschätzten Abstand von 100 Meter zur Bahnstrecke können nun auf Grundlage des Urteils ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Bahn geltend machen; dazu informiert der Verband Wohneigentum in einem vergleichbaren Fall:
    http://www.verband-wohneigentum.de/sg-ge-buer-buelse/mime/23842D1327690174.pdf Das Urteil ist aber über den Einzelfall hinaus bundesweit bahnbrechend, weil es allen Anliegern von Schienenstrecken des Bestandes einen Anspruch auf Maßnahmen des aktiven Schallschutzes – sprich eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Güterzügen in Wohngebieten auf faktisch 30 km/h – eröffnet. Die Rechtsanwalt Kanzlei Möller vertritt bundesweit zahlreiche Anlieger von Bahnstrecken, die diesen Anspruch vor den Zivilgerichten einklagen.
  5. Instanzenzug

    Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung eröffnet. Die Bahn hat dies Rechtsmittel eingereicht. Nun muß das Oberlandesgericht entscheiden. Wir werden weiter über den Fortgang des Falles berichten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung. Möller-Meinecke, Rechtsanwalt
Als PDF
Presseerklärung_zum_Urteil_des_LG_M_vom_05.06.2014

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Foto (c) J.Jürgens

Bürgerfreundliche Verwaltung zur Parksituation Herten Süd

Parkplatz nur für Gäste

Verantrwortlich zeichnet für diesen Beitrag: Frau Marion Kerstan, Erich Grisar Weg 15, 45699 Herten

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Foto Google Earth

 



Beitrag H.A: v. 28.10.2019 (C.Wagner)

Die Vivawest hat an ihren Häusern an der Heinrich-Lersch-Straße Parkplätze gepflastert. —Foto: Carola Wagner

Mehr Parkraum – weniger Grün

Die Vivawest hat an ihren Häusern an der Heinrich-Lersch-Straße Parkplätze gepflastert. —Foto: Carola Wagner

HERTEN-SÜD. In alten Wohnsiedlungen sind Stellplätze Mangelware. Zugeparkte Straßen nerven Anwohner und bergen Gefahren – so auch rings um die Heinrich-Lersch-Straße. Nach jahrelangen Protesten wird Vivawest nun aktiv.

Vom Park-Chaos in der Heinrich-Lersch-Straße, der Straße In der Feige und den umliegenden Verkehrswegen fühlen sich Anwohner seit vielen Jahren gestört und behindert. Beidseitig parkende Autos führen immer wieder zu heiklen Verkehrssituationen und bergen insbesondere für Schulkinder, die die Süder Grundschule besuchen, Gefahrenquellen.

Stets aufs Neue erklärte die Wohnungsgesellschaft Vivawest auf Anfragen unserer Zeitung, dass es seitens ihrer Mieter in Süd keine Klagen über Parkplatzmangel gebe. Im Rahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Siedlung, die nun ihren Abschluss finden, reagiert das Unternehmen aber doch auf wiederholte Bitten der Siedlergemeinschaft und der Stadtverwaltung und legt da, wo früher Grünflächen waren, Parkplätze und Garagen an. Dafür wurden bereits im Herbst letzten Jahres zahlreiche alte Bäume gefällt.

49 zusätzliche Stellplätze und sieben Garagen

– In der Straße In der Feige wurden 14 neue Stellplätze fertiggestellt, neun weitere sollen noch entstehen. Acht bereits vorhandene Garagen sollen gegen neue ausgetauscht werden.

– In der Heinrich-Lersch-Straße befinden sich derzeit 16 Stellplätze im Bau. Bis zum Jahresende sollen die Anlagen fertig sein.

– Im Erich-Grisar-Weg entstehen gerade sieben Stellplätze und sieben Garagen. Auch diese sind wohl bis zum Jahresende fertig.

– Vor den Häusern an der Ewaldstraße werden drei weitere Stellplätze gebaut. Wann diese fertig sind, ist aber noch offen.

Die neu angelegten Parkflächen werden nach Auskunft einer Vivawest-Sprecherin gegen eine Gebühr vermietet – vorrangig an die Kunden des Unternehmens, jedoch unter Umständen auch an andere Anwohner. „Zu Kosten und Miethöhen können wir Ihnen keine Auskunft geben“, erklärt die Sprecherin.

Der städtische Baurat Christoph Heidenreich ist mit den Aktivitäten der Vivawest zufrieden. „Die Stadt begrüßt, dass in der Siedlung zusätzlicher Parkraum geschaffen wird. Wir hoffen, dass die Probleme dadurch in Zukunft weniger werden.“

Die Begeisterung der Menschen vor Ort hält sich in Grenzen. Aydin Yamac erklärt, im Kreise der Mieter sei man mit einigen Veränderungen unzufrieden. „Der Krankenwagen konnte früher zwischen den Häusern durchfahren. Jetzt muss er durch den engen Erich-Grisar-Weg, um die hinteren Eingänge zu erreichen.“ Zu den neuen Parkplätzen sagt er: „Wenn vor die keine Schranken oder Poller kommen, stellt sich da doch jeder hin – egal, ob er einen Platz gemietet hat oder nicht.“ Schilder allein reichten nicht aus, um die Flächen für zahlende Kunden frei zu halten. „Besonders wenn Veranstaltungen auf der Zeche oder auf der Halde sind, wird hier doch einfach alles zugeparkt.“ Über die Höhe der Parkplatzmiete sei er noch nicht informiert worden. Sei diese zu hoch, parke er lieber weiter auf der Straße.

Kommentar:

Beim Thema Autos und Verkehr scheint es keine Lösungen zu geben, die alle zufrieden stellen. Fast jeder Volljährige hat ein Auto, und das soll möglichst vor der Haustür stehen. Für so viele Fahrzeuge sind Wohnsiedlungen oft nicht gebaut – das Verkehrschaos ist unumgänglich. Jahrelang hat die Vivawest sich nicht in der Pflicht gesehen, ihren Mietern mehr Parkraum anzubieten. Endlich handelt die Wohnungsgesellschaft – und wieder gibt es Klagen. Die wurden schon vergangenes Jahr laut, als auf den Grünflächen zwecks Umgestaltung etliche Bäume gefällt wurden. Und wenn man sich nun die grau gepflasterten Parkplätze ansieht, kommt auch keine Freude auf: Natürlich ist eine Rasenfläche mit schattenspendenden Bäumen schöner und besser für die Umwelt. Dass das Unternehmen nun auch noch Geld fürs Parken haben will, ist manchen zu viel. Dabei ist es nicht wirklich überraschend, dass jene für die Plätze zahlen sollen, die sie benutzen. Schließlich ist Vivawest ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen, das keinen Parkplatz-Sozialfonds unterhält.

Beschweren dürften sich eigentlich nur die Kinder, denen nun weniger Platz zum Spielen und Toben zur Verfügung steht. Wobei der Aufenthalt im Freien dank Handy und PC ja immer mehr aus der Mode kommt. Summa summarum eine ungesunde Entwicklung.

So richtig toll ist das alles nicht

Sanierung des Quartiers

Seit Herbst 2017 laufen die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an den Immobilien der Wohnungsgesellschaft Vivawest im Quartier an und rings um die Heinrich-Lersch-Straße in Herten-Süd.

Insgesamt wurden 39 Gebäude mit 182 Wohnungen auf Vordermann gebracht. Mehr als zwei Millionen Euro hat das Unternehmen dort investiert.

Unter anderem wurden die Fassaden modernisiert, Balkone saniert oder – wo nicht vorhanden – in Form von Vorstell-Balkonen angebaut. Außenwände und oberste Geschossdecken wurden gedämmt, Dächer und Hauseingangstüren erneuert und Treppenhäuser frisch gestrichen.

Im letzten Schritt der Maßnahme werden derzeit die Außenanlagen des Quartiers neu gestaltet. Um die Parkplatzsituation im Siedlungsbereich zu verbessern, werden auf ehemaligen Grünflächen insgesamt 49 zusätzliche Stellplätze gebaut und sieben Garagen errichtet.

Von Carola Wagner



Von: Marion Kerstan <Kerstan.M@gmx.de>
An: landrat@kreis-re.de
Thu, 23 Nov 2017 20:20:36 +0100

An: landrat@kreis-re.de
Thu, 23 Nov 2017 20:20:36 +0100
Geschäftszeichen: 30.2 – 15.24 – 67.17

Eingabe vom 08.10.2017 Parksituation Heinrich Lerch Straße / Erich Grisar Weg

Sehr geehrter Herr Sübercrüb,

ich hatte mich an Frau Freitag gewandt um eine Veränderung unserer Situation vor Ort zu erreichen. Mir ist bekannt, dass die Stadt Herten für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zuständig ist. Ich, gehe davon aus das vor Ort keine regelmäßigen Kontrollen stattgefunden haben. Die Aussage regelmäßige Kontrollen ist ein dehnbarer Begriff, da sich die Situation in keinsterweise verändert hat. Es Parken regelmäßig die geichen Fahrzeuge direkt vor der Einmündung zum Käthe Kollwitz

Foto (©) M.Kerstan: Einmündung, auch hier keine Möglichkeit für die Feurwehr zu passieren

Auch Müllabfuhr muss teilweise im Erich Grisar Weg immer noch über die Grünanlage der Viva Vest fahren. Das die Abfuhr des Müll’s Problemlos funktioniert, liegt daran, dass die Müllabfuhr in den Morgenstunden vor Ort ist und nicht wenn nach Feierabend alle Anwohner zu Hause sind.

(Foto (©) M.Kerstan:Foto Müllabfuhr).

Zeitweise ist die Zufahrt für die Feuerwehr oder sonst. Rettungsfahrzeuge zu dem Erich Grisar Weg wo ich wohne, nicht mehr gewähleistet. Der Erich Grisar Weg ist eine Sackgasse und nur über den Käthe Kollwitz Weg oder Karl Bröger Weg zu erreichen.

Foto (©) M.Kerstan: Parken im Käthe Kollwitz Weg.

Ein durchkommen für die Feuerwehr wäre nicht möglich, da die Straße ist viel zu schmal ist.  Gleichzeitig fanden im Erich Grisar Weg Baumaßnahmen für eine Neubebauung statt.(Foto (©) M.Kerstan:Bauarbeiten).

Für diese Arbeiten wurden keine ordentlichen Baustellen eingrichtet. So war es von der Heinrich Lersch Straße nicht ersichtlich ob ich durch den Karl Bröger Weg zu meinem Haus, Erich Grisar Weg 15, komme.

Die Heinrich Lersch Straße dient als Schulweg zu der Grundschule, In der Feige. In direkter Nähe befindet sich auch eine Kita. Die Mieter der Viva Vest Häuser auf der Heinrich Lersch Straße parken direkt auf dem Gehweg vor Haus Nr. 6.c (Foto (©) M.Kerstan: anbei Behinderung).

Trotz der Zeitungsartikel und mit dem Wissen, die Feuerwehr zu behindern und Schulkinder zu gefährden, parken die Mieter der Viva Vest weiterhin rücksichtslos auf der Heinrich Lersch Straße. Es gibt hier keinerlei Begründung, warum  hier Fahrbahnmarkierungen nicht aufgebracht werden sollten. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung und ist zudem kaum Kostenintensiv.

Da das Ordnungsamt hier nicht 24 Stunden am Tag präsent sein kann, muss dringend gehandelt werden. Die Sicherheit aller Verkehrteilnehmer muss gewährleistet sein. Insbesondere die Sicherheit der Kinder und der älteren Bewohner unserer Siedlung. Als Bürger einer Stadt habe ich das Recht, dass Rettungswege für Feuerwehr und Sanitäter gewähleistet sind. Dies ist eine Pflichtaufgabe der Verwaltung, die in unserem Fall nicht ausreichend gewährleistet ist. Für mich ist es nicht nachvollziehbar das sich die Stadt Herten so vehement dagegen wehrt, einfache Maßnahmen zu ergreifen, die diese Situation verbessert. Ebenso ist es für micht nicht verständlich das die zuständige Behörde zu keinem persönlichen Gespräch vor Ort bereit ist. Durch dieses Verhalten wird durch die ganze Schreiberei auf beiden Seiten viel Zeit vergeudet, die den Bürger auf kommunaler Seite etliche Steuergelder kostet.

Ich bitte Sie nochmals den Kontakt mit der zuständigen Behörde bei der Stadt Herten zu suchen, um hier eine gütliche Einigung zu erreichen.

Mit freundlichem Gruß
Marion Kerstan
Erich Grisar Weg 15
45699 Herten


Zur Korrespondenz in der Angelegenheit mit Landrat Cay Süberkrüb
sowie die städtische Rechtsdirektorin A. Sickers

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Pressespiegel in der Angelegenheit  in der H.A.
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