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Anbei die Kurzfassung eines TV-Interviews zum Thema
der Weisungsgebundenheit deutscher Staatsanwaelte und zu den konkreten
Folgen dieser Sollbruchstelle unseres Rechtssystems: hier oder unter http://www.youtube.com/watch?v=ODdVOP4jn4M#
Autor Hans-Joachim Selenz
Gleiches Recht für
alle… Kommentar 22. Oktober
2009 von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz ...mehr
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Herten, Samstag, 11. November 2006 KOMMENTAR Fußzeilen durch Pro-Herten ergänzend hinzugefügt! Von Thomas Schmitt (WAZ) Geheimnistuerei wirft Fragen auf Was haben die Damen und Herren im Rathaus zu verbergen? Diese Frage muss stellen, wer das Gehampel und die Geheimnistuerei um die Kosten für die Baustellen dieser Stadt in dieser Woche miterlebt hat. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Stadt ist zur Auskunft verpflichtet, verbuddelt sie ja nicht ihr mühsam Erspartes, sondern das Geld der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Bürgermeister Dr. Uli Paetzel weiß das und zu Beginn seiner Amtszeit war Transparenz ein Gebot der Stunde. Insofern müsste er jetzt mal kräftig auf den Tisch hauen und seine Abteilungsleiter in die Stiefel stellen, wenn er sich nicht dem Verdacht aussetzen will zurückzurudern. Worum geht es eigentlich? Es ist ja nichts Verwerfliches, wenn in Herten die Straßen saniert oder Abwasser-, Strom und Gasleitungen repariert werden. Im Gegenteil, bei knapp 200 Millionen Euro Schulden ist es eher ein Verdienst aller Verantwortlichen, dass sie Wege suchen - und meist auch finden -um Hertens Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Das Argument, man dürfe die Kosten nicht nennen, wenn die Firmen dies nicht wollten, ist. Unfug. Die Verantwortlichen sind nicht den Firmen verpflichtet, sondern dem Souverän. Oder geht es am Ende darum, zu vertuschen, dass Kosten manchmal explodieren (siehe Nimrodstraße)[1], weil schlampig gearbeitet wurde. Oder darum, dass manch Euro unnütz fließt (Hybikes[2], Gutachten). Oder dass nicht auffällt, dass weitgehend immer die selben Firmen in Herten Baggerschaufeln in die Erde stecken? Firmen, die im Wesentlichen von Aufträgen der öffentlichen Hand leben, müssen damit leben, dass Auftragssummen öffentlich werden. Das gilt im Übrigen auch für Künstler, die seit Jahren regelmäßig Projekte betreuen und deren Honorare die Damen und Herren im Rathaus wie ein Geheimnis hüten.
Weiter Infos unter[3]
[1] http://www.pro-herten.de/Schilda/700_000krankheit.htm [2] http://www.pro-herten.de/wirtschaft/h2fahrad.htm [3] http://www.pro-herten.de/Schilda/schilda.htm Wertewandel
Was hat die Welt sich verändert! Die Diener sind mächtige Dienstleister geworden, und die Großgrundbesitzer betteln um Subventionen. Text und Bild ´mit ausdrücklicher Genehmigung aus: "Direkt nach vorn..." -© Peter Hohl- deutscher Journalist und Verleger, Redakteur, Moderator und Aphoristiker * 29.07.1941 (Karlsruhe) sh. auch seine WOCHENSPRÜCHE Die Finanzen unserer Stadt schlagen derzeitig hohe Wellen. Wellen? Ach ja, im spanischen auch „La Ola“ genannt. Der alte Blaue Turm ist tot bevor er erst richtig geboren wurde, eine Nullnummer unserer Wirtschaftsförderung? Bleiben die Stadtwerke, somit auch die Stadt und damit letztendlich wir Bürger nun auf einer 6-Stellen-Euro-Summe hängen? Es sieht ganz danach aus. Wellen schlagen derzeitig nicht die Hy-Bikes, denn da ist derzeit Ebbe. Und bei Ebbe sind Wellen nicht möglich. Trotzdem, die Begeisterungswellen der Eröffnungsfeier vollführen nicht nur in manchen Hirnen unserer städtischen Wirtschaftsförderungsspezialisten immer noch „La Ola’s“. Reit man die in den Sand gesetzten Projekte unserer Rathausmacher aneinander, beginnend mit der Innenstadtöffnung, Ostermannskandal, Otto-Wels-Platz, teure 700.000 Euro. Nimrodstraßenmerkwürdigkeiten, 200.000 Euro. Wengerturmgrafitti, 25 000 Euro Sanierung der Glashaus-Fassade wegen Pfusch am Bau, ein Dortmunder „Baukünstler“ soll 15.000 Euro für z.B. auch für die Farbgestaltung des VHS-Gebäudes erhalten haben, Haldenbalkone und oben genannte Hy-Bike-Station sowie „Blauer Turm“ so kann man hier durchaus von einer „Pleiten-La-Ola“ sprechen. Zwar soll ja vieles nicht unsere Stadt finanziell belasten, als ob die Kopierer im Land, im Bund und EU die Geldscheine nach belieben drucken können. Ist hier das gemeinwohlverpflichtende Verantwortungsbewusstsein nicht mehr gefragt? Es machen ja alle kräftig mit, mit der Folge, dass die Stadt, das Land, und der Staat pleite ist und seine eigentlichen Aufgaben nicht mehr finanzieren kann. "Gut ist, was mir nutzt, dafür wurde ich gewählt, meine Taschen sind noch nicht ganz voll"! Mehrheiten in unserer Kommunalpolitik schweigen dazu, warum? Sollte hier die La-Ola eine Rolle spielen, eine La Ola diesmal nicht in Herten, sondern eine 26.000 Euro teure „auf Schalke“ Wie sagte doch der Stadtwerkegeschäftsführer bezüglich Verhandlungen und Kontaktpflege: „ … Hinter diesen Aufgaben stecken eine Vielzahl von Kontakten, Gesprächen und Verhandlungen. Kontakte sind auf Vertrauen und Verlässlichkeit aufgebaut. Diese Attribute entstehen nicht aus dem Nichts, hierfür ist oft auch der nötige Rahmen notwendig. Unter anderem hat sich der La-Ola-Business-Club dazu hervorragend bewährt und soll es auch in Zukunft. Dieses Instrument der Kontaktpflege ist mit Geld nicht aufzuwiegen und gehört selbst für die Steuerbehörde zur geschäftlichen Selbstverständlichkeit…..“ So bleibt letztendlich nur noch die Frage offen: „mischen bei der Kontaktpflege nun auch schon die Steuerbehörden mit“? Dazu folgende Sprüche - Hans Kasper sagt: Korruption ist Alchemie, versuchte Umwandlung minderen Stoffes in edleren: Man gibt einem Esel Heu, in der Hoffnung, daß er Dukaten scheißt
Hekmar Nahr sagt: Korruption ist der Expreßlift zu den höheren Instanzen.
Korruption ist die Autobahn neben dem Dienstweg.
Platzt die Verwaltung aus den Nähten, steigen Steuern und Diäten
Eins von Peter Ustinov, Peter Ustinovs geflügelte Worte Korruption ist der natürliche Weg, um unseren Glauben an die Demokratie wiederherzustellen.
Das ist der Fluch der bösen Tat, nach dem Vater wird der Sohn Verwaltungsrat. Klüngel ist, wenn zwei sich Vorteile verschaffen auf Kosten Dritter (Steuerzahler z.B.) WAS IST MIT HERTEN ? Lesen Sie folgendes Buch und urteilen Sie selbst oder DER WEG ZUM GELD Auszüge aus „Machtwahn. Wie eine mittelmäßige Führungselite uns zugrunde richtet" Sprichwörtlicher Filz >>mehr Korruption in Deutschland Portrait einer Wachstumsbranche Autoren Britta Bannenberg Sie ist Professorin für Kriminologie, Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Universität Gießen Wolfgang Schaupensteiner Er ist Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. ISBN-Nr. 3-406-51066-3 Preis 11.90 € Verlag C.H. Beck Aus der Einleitung: „Korruption ist effektiv, attraktiv und lukrativ. Das haben auch Entscheidungsträger in unserer staatlichen Verwaltung und Politik erkannt. Nicht nur in Abu Dhabi oder Sizilien, sondern längst auch in Deutschland bestechen Verbandsfunktionäre und Bauunternehmer Beamte und Politiker. Schmiergeldzahlungen sind in vielen Branchen bereits Teil der Geschäftspolitik und fügen dem Fiskus jährlich Schäden in Milliardenhöhe zu. Unbemerkt von Justiz und Öffentlichkeit konnten weit verzweigte Beziehungsgeflechte heranwachsen, weil Korruption in deutschen Amtsstuben jahrzehntelang tabuisiert wurde. Anhand zahlreicher Originalfälle stellen die Autoren die schillernden Facetten von Bestechung und Bestechlichkeit anschaulich dar. Sie machen deutlich, daß es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein flächen-deckendes Kriminalitätsphänomen, das die Grundfesten staatlicher Autorität und das Prinzip des freien Wettbewerbs erschüttert. „ .......... Korruption – Krebsübel der Gesellschaft (Seite 266ff) Die Stärke der Demokratie eines Landes hängt wesentlich "von der Kultur seiner Familien und der Energie seiner Bürger" ab (Paul Ginsberg). Es liegt mithin an jedem Einzelnen, ob wir den Regelverstoß als Normalität erleben oder der Korruption keine Chance geben und sie in all ihren Maskierungen entschieden ablehnen: die undemokratischen, weil nicht transparenten Amigobeziehungen und Seilschaften, Ämterpatronage und Nepotismus*, all die Formen der Klientelwirtschaft, die das Gemeinwohl hintanstellen, die White Corruption, wie wir sie z. B. in den Beraterverträgen von Abgeordneten antreffen, die schwarzen Konten und anonymen Großspender politischer Parteien, die nicht aus dem Dickicht von Filz und Klüngel heraustreten. All diese Verhaltensmuster sind Türsteher der Korruption, sie schaffen erst die Bedingungen für das Eindringen des Schmiergeldwesens in Staat und Gesellschaft.
Anmerkung Pro-Herten *Nepotismus=Vetternwirtschaft In Rathäusern oft vertreten, moralisch verwerfbar jedoch ohne juristische Konsequenz, möglicherweise "sozialadäquat". Wikipedia: Mit Nepotismus (von lat. nepos für Enkel, Nachkomme, Neffe) ist die Besetzung von Posten mit Familienmitgliedern oder eine übermäßige Vorteilsbeschaffung für diese gemeint. Im Deutschen ist es als Vetternwirtschaft bekannt. Sind keine Familienangehörigen, sondern sonstige Personen die Nutznießer des verschafften Vorteils, spricht man stattdessen von Günstlingswirtschaft. Die Dr. B.K.-Story und lesen Sie dazu auch den dazu den Pressespiegel Corruption Perceptions Index (CPI) Der CPI wurde erstmals 1995 veröffentlicht und fasst eine Reihe von Erhebungen zusammen, die die Wahrnehmung von Geschäftsleuten und Länderanalysten im In- und Ausland widerspiegeln. Der TI Corruption Perceptions Index 2003 erfasst 133 Länder, die höchste Anzahl von Ländern in der Geschichte des Index. 95 Länder – darunter viele der ärmsten der Welt – erreichten weniger als 5 von maximal 10 Punkten. Korruption wird als weit verbreitet eingeschätzt in Indonesien, Aserbaidschan, Kenia, Angola, Paraguay, Georgien, Haiti, Kamerun, Nigeria, Myanmar, Tadschikistan und Bangladesch; diese Länder erreichten einen Wert von weniger als 2. Zu den Ländern mit Werten über 9, d.h. einem geringen Ausmaß an wahrgenommener Korruption, gehören die Länder Finnland, Dänemark, Neuseeland, Island, Singapur und Schweden. A more detailed description of the CPI 2003 methodology is available at http://www.transparency.org/cpi/ index.html#cpi or at http://www.gwdg.de/~uwv A CPI 2003 Score relates to perceptions of the degree of corruption as seen by business people, academics and risk analysts, and ranges between 10 (highly clean) and 0 (highly corrupt). A Surveys Used refers to the number of surveys that assessed a country's performance. A total of 17 surveys were used from 13 independent institutions, and at least three surveys were required for a country to be included in the CPI. Standard Deviation indicates differences in the values of the sources: the greater the standard deviation, the greater the differences of perceptions of a country among the sources. High-Low Range Ein Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2005 befasst sich mit der Auftragsvergabe einer Kommune im Abfallbereich, die ohne Ausschreibung erfolgt war. Die Stadt Halle vergab den Auftrag an eine GmbH, deren Kapital zu 75,1 Prozent von der Stadt und minderheitlich von einer privaten Gesellschaft gehalten wird. Nach europäischen Vergaberecht sind Aufträge zur Abfall- und Abwasserbeseitigung mit einem Wert ab 200.000 ECU auszuschreiben. Ein Konkurrent beantragte ein Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel, die Stadt Halle zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu verpflichten. Damit wird der Konkurrent im Ergebnis erfolgreich sein. Die Stadt machte zu ihrer Verteidigung geltend, dass es gar kein förmliches Vergabeverfahren gegeben habe und dass die GmbH der Sphäre der Stadt zuzurechnen sei, da sie von dieser kontrolliert werde. Es handele sich daher um ein vergabefreies Eigengeschäft (In-House-Geschäft), auf das die Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen keine Anwendung fänden. Der EuGH hat zunächst die gerichtliche Überprüfbarkeit von Vergabeentscheidungen weit gezogen. Beschließt ein öffentlicher Auftraggeber, kein Vergabeverfahren einzuleiten, weil der Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften fällt, so handelt es sich bereits um eine Entscheidung, die gerichtlich überprüfbar ist. Ferner hat der EuGH die - auch nur minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer von der Kommune beherrschten Gesellschaft für ausreichend erachtet, um eine Ausschreibungspflicht zu begründen. Die Gemeinschaftsvorschriften zur Ausschreibung sind nur dann nicht anwendbar, wenn eine öffentliche Stelle die Aufgaben mit eigenen Mitteln oder einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft ausführt. In Anlehnung aus: http://www.fu-berlin.de/fun/2000/3-4-00/mitarbeiter/mitarbeiter1.html Eine Frage des Preises Bis vor wenigen Jahren war das Thema "Korruption" hier zu Lande kein Bestandteil der öffentlichen Diskussion. Erst in letzter Zeit haben verschiedene Korruptionsskandale zu einem Sensibilisierungsprozess sowohl in der Bevölkerung als auch bei den betroffenen Behörden geführt. "Keine Festungsmauer kann hoch genug sein, als dass sie ein mit Gold beladener Esel nicht besteigen könnte." Schon in der griechischen Antike war bekannt, dass fast jeder käuflich ist. Alles nur eine Frage des Preises. Anders als die "harten" Delikte wie Mord oder Raub bewegen sich Tatbestände wie Steuerhinterziehung oder Korruption in der Beurteilung mitunter in einer Grauzone zwischen Verbrechen und Kavaliersdelikt. Das machen doch alle, heißt es – und tatsächlich: es machen auch alle. Auch Herten kann nicht als korruptionsfreier Raum angesehen werden. Es wird beschafft, es werden Dienstreisen gemacht, es wird Personal beschäftigt, es geht zu wie in jeder anderen Behörde auch. Bei einem bedeutenden Auftragsvolumen im Baubereich, von bei Investitionsmaßnahmen sowie an Sachmitteln für die Fachbereiche ist es schon möglich, dass die eine oder andere Firma mit nicht legalen Mitteln einen Teil vom Kuchen ergattern möchte. Es gibt keinen Bereich, in dem Bestellungen und Aufträge vergeben werden, der nicht potenziell gefährdet ist. In konkreten Verdachtsfällen sollten Untersuchungen durchgeführt werden, sei es aufgrund von Vermutungen Einzelner oder sei es im Zuge einer regulären Innenrevision. Was ist Korruption? Es ist nicht leicht, für den Tatbestand Korruption eine allgemein verbindliche Definition zu finden, da unter Korruption sowohl Dienstpflichtverletzungen und Straftaten als auch ethisch moralisch verwerfliche Praktiken zu verstehen sind. Zur Eingrenzung hat sich eine Arbeitsdefinition durchgesetzt, die folgende Kriterien vorgibt: Missbrauch einer amtlichen Funktion oder eines politischen Mandats, wodurch ein bestimmter Dritter (i.d.R. außenstehend) einvernehmlich besser gestellt bzw. begünstigt wird,
Erlangung bzw. Anstreben eines persönlichen materiellen oder immateriellen Vorteils für den Amtsträger mittelbar oder unmittelbar,
und zwar auf Veranlassung oder eigeninitiativ,
unter Verstoß gegen allgemein anerkannte Standards,
unter Geheimhaltung bzw. Verschleierung/Vertuschung dieser Machenschaften.
Die mit Strafe bedrohten Korruptionshandlungen finden sich u.a. im Strafgesetzbuch (§ 331 Vorteilsnahme, § 332 Bestechlichkeit, § 333 Vorteilsgewährung, § 334 Bestechung) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Korruption lässt sich unterscheiden in situative Korruption (der Hundertmarkschein im Führerschein bei der Kontrolle) und geplante oder strukturelle Korruption (Zusammenwirken auf unbestimmte Zeit oder auf Dauer, konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen schließen Spontaneität der Handlung grundsätzlich aus). Die "Vorteile" für die Geber sind z. B. behördliche Erlaubnisse, etwa durch Bestechung von Fahrprüfern, Erhalten von Aufenthalts-/Arbeitserlaubnissen oder in der Bezahlung fingierter Rechnungen für Waren und Dienstleistungen, die nicht erbracht wurden. Im Wesentlichen dient Korruption aber dem Erlangen von Aufträgen und von Wettbewerbsvorteilen. Und betroffen sind nicht nur die Baubehörden. Größere Korruptionsfälle gab es vor Jahren auch in der Kraftfahrzeugzulassungsstelle oder in den Gesundheitsbehörden – der Herzklappenskandal machte seinerzeit Schlagzeilen. Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil sind die "Nehmer" nicht überwiegend bei den Vorgesetzten zu finden, "Ansprechpartner" für die Geber sind in der Regel Sachbearbeiter/innen, die Vorgänge bis zur Entscheidungsreife vorbereiten. Grundsätzlich ergibt sich eine Gefährdung immer dort, wo beträchtliche Haushaltsmittel für Vergaben der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen oder Außenkontakte existieren. Der Schaden, der durch Korruption entsteht, ist zunächst nicht unbedingt erkennbar, manifestiert sich aber spätestens dann, wenn eine Firma glaubt, aufgrund von Korruption nicht zum Zuge gekommen zu sein und Schadensersatz fordert (§ 107, Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) – vom Ansehensverlust der Einrichtung in der Öffentlichkeit einmal abgesehen. Was tut man gegen Korruption? Zu den Empfehlungen der Verwaltung zählen u.a. die Einrichtung von Innenrevisionen mit besonderer Prüfkompetenz, ein Verbot der Annahme von Vorteilen oder Geschenken sowie eine regelmäßige Personalrotation in besonders gefährdeten Bereichen. Letzteres ist sinnvoll, weil die Anzahl der "Korruptionsnehmer" ab einer Beschäftigungsdauer von fünf Jahren deutlich ansteigt. Weitere Empfehlung: die Erstellung eines Gefährdungsatlas. In so einer Übersicht wird mit Hilfe einer Fragebogenaktion die Korruptionstopografie einer Behörde erfasst; je nach Gefährdungsgrad einer Dienststelle werden Prioritätsstufen von 1 bis 4 vergeben. An der FU werden die Fragebögen in Kürze versendet. Noch im Laufe des Jahres 2000 wird der Gefährdungsatlas erstellt. Aber auch Vorbeugung ist notwendig. Korruptionsprävention dürfte sich als besonders wirksam herausstellen, wenn sie zweigleisig betrieben wird. Einerseits und eher kurzfristig durch innerbehördliche Vorbeugungsmaßnahmen, andererseits längerfristig nur durch eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung: Tut man eben nicht. siehe auch : 700.000 Euro-Krankheit (ein Zusammenhang mit obigen Thema ist ausdrücklich nicht gewollt) Besoldungen Aus: Frontal21 vom 11. Januar 2005 http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,2247006,00.html Doppelt abkassiert Die Nebeneinkünfte unserer Abgeordneten Nach einer Studie der Uni Jena beurteilen fast 1000 Abgeordnete von Landtagen und Bundestag ihr Mandat als Full-Time-Job mit etwa 60 Wochenarbeitsstunden. Um so erstaunlicher ist, dass jeder vierte Bundestagsabgeordnete neben diesem anstrengenden Mandat noch genug Zeit und Kraft für einen zweiten Job hat. Sie sitzen in Aufsichtsräten, Beiräten, arbeiten weiter für ihre alte Firma und kassieren dabei kräftig ab. Großkonzerne, wie RWE haben zudem Dutzende Kommunalpolitiker auf ihren Gehaltslisten. Frontal21 über die Zweiteinkommen unserer Volksvertreter. 07.01.2005 Anm. Pro-Herten - sh. Dr. B.Kaserek zum Bürgerantrag: Der Rat der Stadt Herten stellt fest, dass eine Beteiligung an der VMWmbH unter veränderten Rahmenbedingungen den städtischen Interessen nicht mehr entspricht. (*) vor dem "Fall" Her Pressemitteilung vom 20.10.2004 http://www.transparency.de/2004-10-20_CPI.539.0.html#1045 Transparenz und wirksame Sanktionen sichern Erfolge in der Korruptionsbekämpfung „Deutschland wird im internationalen Vergleich gegenüber dem Vorjahr wieder als weniger korrupt wahrgenommen. Eine gute Nachricht für den Standort Deutschland, da Studien belegen, dass Korruption Investitionen aus dem Ausland abschreckt,“ wertet Hansjörg Elshorst, Vorsitzender der deutschen Sektion von Transparency International, die deutliche Verbesserung Deutschlands im Punktwert des Corruption Perceptions Index (von 7,7 auf 8,2 von möglichen 10 Punkten). Der TI-Korruptionswahrnehmungsindex, weltweit führend in Medien und Wissenschaft, spiegelt die Sicht einer großen Anzahl von Wirtschaftsfachleuten von außerhalb des Landes wider. Deutschland ist von Platz 20 im Jahre 2001 über die Plätze 18 und 16 in den Folgejahren nunmehr auf Platz 15 vorgerückt. „Eine Ermutigung für alle, die sich im öffentlichen Bereich, in den Medien, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft gegen Korruption engagiert haben“, erklärt Hansjörg Elshorst. Vermutlich sei die Außensicht des Index jedoch auch vom Ausbleiben großer Skandale seit dem Spendenskandal um Kohl und die hessische CDU und dem Kölner Müll-Skandal im Jahre 2002 beeinflusst worden. Große Skandale wachsen aus dem Sumpf der alltäglichen Korruption. „Es spricht alles dagegen, dass dieser Sumpf bereits ausgetrocknet ist“, stellt Anke Martiny, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, fest. „Die Übersicht, die Transparency Deutschland zweimal wöchentlich aus den deutschen Medien zusammenstellt, belegt, dass wir republikweit wöchentlich neue Korruptionsskandale haben. Korruption im Bausektor und im Vertrieb von Pharmazeutika und medizinischen Hilfsmitteln sind dabei die „Renner“. Die Skandale beziehen sich meist auf lokale Zentren oder kleinere Personengruppen. Sie erreichen das ganz große Rampenlicht nicht und beeinflussen deshalb die „Außenansicht“ nicht.“ Auch bei der Analyse der Schwachstellen gibt die „Innensicht“ auf Deutschland ein weniger freundliches Bild als der TI-Index. Ermittlungskapazitäten reichen nicht aus, die Strafverfolgung hapert, die Maßnahmen der 16 Bundesländer gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption verlaufen nach wie vor unkoordiniert, so dass Korruptionsstraftäter immer noch davon ausgehen können, nicht erwischt zu werden. Nur wenige Großunternehmen haben wirksame Verhaltenskodizes verabschiedet und Schulungsprogramme für ihr Personal entwickelt. Korruptionsbeauftragte und anonyme Hotlines zum Anzeigen krimineller Handlungen sind eher die Ausnahme als die Regel. Für die Verwaltungen sind die Vorgaben zur Korruptionsprävention zwar wiederholt verbessert worden. In der Praxis werden sie häufig davon überlagert, dass auf Verwaltungen bei immer knapperen Mitteln immer neue Anforderungen zukommen. Geringer Aufwand und hohe Wirkung sind das Geheimnis erfolgreicher Korruptionprävention. Dazu werden in den nächsten Monaten wichtige Weichen gestellt. International ist man sich einig darüber, dass Transparenz die wirksamste Waffe gegen Korruption ist. Sie ersetzt Kontrolle, wo diese zu aufwändig wird und Vertrauen, wo dieses durch Missbrauch verloren gegangen ist. Doch gerade in Bezug auf Transparenz sind deutsche Verwaltungen die Schlusslichter unter den vergleichbaren Ländern. Engagierte Abgeordnete des Bundestages haben deshalb ein Informationsfreiheitsgesetz erarbeitet, das in Kürze vorgelegt werden soll. Organisationen der Zivilgesellschaft befürchten, dass das Gesetz wiederum durch die beteiligte und betroffene Verwaltung verwässert wird. Transparency Deutschland bittet Medien und Öffentlichkeit in den nächsten Monaten um besondere Aufmerksamkeit. Durch eine Neuregelung des Vergaberechts versucht die Bundesregierung, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die beiliegende Presseerklärung der internationalen TI-Organisation dokumentiert, wie hoch im Vergabebereich der Verlust durch Korruption ist. Durch mehr Transparenz im Verfahren muss das Risiko eingegrenzt werden, dass Vereinfachung Korruption erleichtert. TI wird dazu in der anstehenden Diskussion Vorschläge machen. Zu einer wirksamen Korruptionsprävention gehören glaubwürdige Sanktionen. Soweit es die an Korruption beteiligten Firmen angeht, hinkt Deutschland auch hier hinterher. Es wird geschätzt, dass weniger als 5% der Bestechungsfälle zu einem Gerichtsurteil führen und dann nicht gegen Unternehmen, sondern gegen die beteiligten Mitarbeiter. Ein bundesweites Zentralregister korrupter Firmen wäre eine ebenso wirksame wie verwaltungssparsame Lösung. Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Vergaberechts hat die Bundesregierung erneut ihre Absicht erklärt, ein Korruptionsregister zu schaffen. TI begrüßt dies, ist jedoch besorgt darüber, dass das Korruptionsregister erneut mit einem anderen, kontroversen Thema verknüpft wird. Am Ende der letzten Legislaturperiode ist es daran gescheitert. Auch hier bitten wir die Medien und die Öffentlichkeit in den nächsten Monaten um besondere Aufmerksamkeit. Transparency International Deutschland fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, das Informationsfreiheitsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden und durch ein bundesweites Korruptionsregister dafür zu sorgen, dass korrupte Anbieter sich nicht länger weitgehend ungestraft Vorteile gegenüber den redlichen Unternehmen verschaffen können. Westfalen untersuchte die Polizei im Jahr 2000 insgesamt 3.261 Fälle von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme allein in diesem Bundesland. Dies entspricht einem Plus von 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Daneben wurde in NRW in gut 800 weiteren Fällen wegen typischer Begleitdelikte der Korruption wie Untreue und Betrug ermittelt. (Quelle: Aus Bund der Steuerzahler-NRW ) Nur Transparenz verhindert (erschwert) Unrechtmäßigkeitenalles nach besten Wissen, ohne werten zu wollen, jedoch ohne Gewähr An den Bürgermeister und den Rat 19.Aug. 2003 der Stadt Herten Kurt Schumacherstr. 45699 Herten Bürgerantrag nach Gemeindeordnung § 24 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten, dem Rat folgenden Text zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen: Der Rat der Stadt Herten stellt fest, dass eine Beteiligung an der VMWmbH unter veränderten Rahmenbedingungen den städtischen Interessen nicht mehr entspricht. Die Beteiligung der Stadt Herten an der VMW GmbH, als eine der 7 Wohnungsgesellschaften in Herten) soll daher aufgegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Mehrheitsgesellschafter Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten sowie mit dem Minderheitsgesellschafter Stadt Recklinghausen aufzunehmen, die das Ziel eines zeitnahen Ausstieges als Gesellschafter verfolgen. Begründung: A. Die städtische Teilhabe an der ehemals gemeinnützigen Gesellschaft VMW (heute; Vestisch-Märkische Wohnungsbaugesellschaft m b H; Lessingstraße 65, 45657 Recklinghausen; Geschäftsführung Jörg Achim Schwenzfeier (Sprecher), Siegfried Leigrotz; Handelsregister Amtsgericht Recklinghausen HRB 0123 USt.-IdNr. DE 811116369) war zur Zeit der Dominanz des Bergbaus als Arbeitgeber in dieser Stadt wohl begründet: einerseits ging es darum, die Wohnungsversorgung für den großen Teil der im Bergbau tätigen Wohnbevölkerung zu entwickeln und auszubauen, andererseits konnten somit städtische Infrastrukturmaßnahmen und Wohnungsbau effektiv verzahnt werden. Spätesten mit dem vollständigen Rückzug des Bergbaus - Aufgabe der letzten Zechenstandorte in Herten im Jahre 2000 - tritt die Bedeutung des Bergbaus in den Hintergrund. Dadurch ist die Plausibilität einer besonderen Verbindung zur bergbauverbundenen Wohnungswirtschaft nicht mehr gegeben. Zudem stellt bei anhaltendem Bevölkerungsrückgang in Herten und Umgebung, Leerstände und Vermietungsproblemen, eine wohnungswirtschaftliche Versorgung mit Mietwohnun gen sich nicht länger als kommunales Problem dar. Dem entsprechend setzte der Rat den stadtentwicklungspolitische Schwerpunkt bereits auf Nachverdichtung und den Bau von Eigenheimen. In der fachlichen Diskussion tritt derzeit der Rückbau von Wohnsubstanz in den Vordergrund. B. Die einstmals kommunale Einbindung in einer gemeinnützigen Gesellschaft wandelte sich nach Aufgabe der Gemeinnützigkeit zu Beginn der 90er Jahre zu einer Verflechtung mit einem v.a. gewinnorientierten Wohnungsunternehmen. Im Internet stellt sich VMW (www.VMW.de) wie folgt dar: „Seit mehr als 50 Jahren ist die Vestisch-Märkische Wohnungsbaugesellschaft mbH (VMW) im Wohnungs- und Eigenheimbau tätig. Während wir lange Zeit nur im werksgebundenen Wohnungsbau tätig waren, können wir Ihnen heute auch eine große Anzahl von frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen anbieten. Mit unseren 46 Mitarbeitern bewirtschaften wir zur Zeit rd. 7.500 eigene Wohnungen im östlichen Ruhrgebiet - und es wird weiter gebaut.“ Politische Vernunft sowie die Verpflichtung zu Neutralität, diskriminierenden oder begünstigenden Nähe zu beliebigen der insgesamt am Markt tätigen Unternehmen entgegen; dies umso zwingender, als mit Liquidierung steuerlichen Förderung von Gemeinnützigkeit auch eine generelle Privilegierung solcher wohnungswirtschaftlicher Unternehmen keinesfalls mehr gerechtfertigt werden kann. C. Bei VMW (anders als beispielsweise bei der Hertener Wohnstätten Genossenschaft.e.G.) handelt es sich auch um ein wirtschaftliches Unternehmen ohne Sozialverpflichtung, dessen Zielsetzung mit der Gemeinwohlverpflichtung der Kommune, d.h. der Verwaltung und des Rates nicht generell konform ist, im Einzelfall den Interessen einer Kommune vielmehr zuwiderlaufen kann (Wir erinnern an das umstrittene Verdichtungsprojekt im Gebiet des Bebauungsplanes 112). Politische Vernunft gebietet es, diesen Zielkonflikten zwischen Partialinteresse und Gemeinwohl grundsätzlich aus dem Wege zu gehen. D. Auf der personalen Ebene findet sich das Problem der Verschränkung öffentlicher und privater Interessen personenbezogen in den Mitgliedern der Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsmitglieder wieder. Per Gesetz bleiben nämlich die kommunalen Vertreter in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der VMW dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Unabhängigkeit und Objektivität der Vertreter aus Rat und Verwaltung sollte unbedingt wiederhergestellt werden. Fazit: Für eine Trennung von der VMW sprechen zwei Gründe: Das Entfallen aller früheren Gründe für eine Beteiligung, d.h. Vorrang der Wohnungsversorgung, Privilegierung gemeinnütziger Unternehmen.
Das Vorhandensein von Zielkonflikten sowie den Interessenkonflikten der vom Rat entsandten Vertreter in den Gremien der VMW angesichts möglicher negativer Ergebnissen für die Belange der Kommune und ihrer Bürger.
An den Bürgermeister sowie an den Rat der Stadt Herten 45699 Herten Antrag gem. § 24 GO.NRW Ich beantrage, der Rat der Stadt möge in seiner Sitzung wie folgt beschließen: Die persönlichen Internetergänzungen der öffentlich tätigen Personen, soweit sie unter der URL: http://www.herten.de veröffentlicht sind, werden um alle Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämtern ergänzt. Dazu vorab ein Zitat des Ministerpräsident Kurt Beck: “Glasklare Transparenz sollte das A und O beim Umgang mit Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämtern sein. “ Diese Ermahnung gab der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck seinem Kabinett, führenden Regierungsbeamten und den kommunalen Wahlbeamten mit auf den Weg, als er den Abschlussbericht der von ihm initiierten unabhängigen Expertenkommission zur Durchleuchtung des Nebentätigkeitsrechts in Empfang nahm. Für die Öffentlichkeit, so der SPD-Politiker, müsse nachvollziehbar sein, wer welche dieser Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ausübe und unter welchen Bedingungen er dies tue. Die Kommission unter Leitung des Verwaltungswissenschaftlers Willi Blümel hat nach einjähriger Arbeit Empfehlungen zu Papier gebracht, die nach ihrer Einschätzung den Betroffenen „weh tun“ wird. Vor allem sollen die Gesetze für Nebentätigkeiten und Ehrenämter in Rheinland-Pfalz verschärft und die Abgaben aus dem teilweise üppigen Zubrot von kommunalen Wahlbeamten an die Kassen des Landes strenger kontrolliert werden. Begründung: Korruption kann nur ent- und bestehen, wenn es unbekannte Verflechtungen von Interessen gibt. Um Korruption grundlegend bekämpfen zu können, müssen deshalb diese Verbindungen aufgedeckt werden. Damit wird die Axt an die Wurzel des Übels gelegt. Gerade das Ausmaß von bewiesenen Korruptionen im politischen Umfeld in der letzten Zeit verlangt das Einschlagen neuer Wege. Eindeutige Zeichen müssen gesetzt werden. Es ist nicht einzusehen, dass im genannten Internetauftritt der öffentlich tätigen Personen weitgehend nur der Beruf, sowie parteiliche Ehrentätigkeiten aufgeführt werden. Die Aufsichtsrat- oder Geschäftsführertätigkeiten, sowie sonstige merkantile Nebentätigkeiten werden nicht dargestellt. Für den Bürger sollte die Arbeit im Rat und Verwaltung der Stadt transparent gehalten werden. Die wesentlichen politischen Entscheidungen werden im Rat, in den Ausschüssen und in der Bezirksvertretung getroffen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass zunächst der Bürgermeister, die im öffentlichen Entscheidungsprozess stehenden Beamten, sowie die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen bei der Beseitigung von Korruptionsgefahren mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Verhältnisse offen legen sollten. Auch hier schützt ein Höchstmaß an Transparenz - unter Wahrung des Datenschutzes – die einzelnen Mitarbeiter vor Korruption. Gleichzeitig hilft sie den unbescholtenen Personen in der Stadtpolitik, ihre Unbestechlichkeit eindeutig unter Beweis zu stellen. Joachim Jürgens Abschrift: Offenlegung von Nebentätigkeiten und politischen Funktionen- Antrag des Herrn Joachim Jürgens gem. § 24 GO vom 08.03.02 STADT HERTEN Technologie und Lebensqualität
Für den Sitzung am Top-Nr Drucksachennummer 02/151 Zustelldatum 12.06.2002 Beschlussorgan Haupt- und Finanzausschuss TBeschlussvorlage c Berichtsvorlage T öffentlich c nichtöffentlich Entscheidungsvorschlag / Bericht Dem Wunsch, die Erweiterung der Daten der Ratsmitglieder und der Verwaltungsangehörigen auf der städtischen Homepage um Angaben über Ehrenämter, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie übrige Nebentätigkeiten vom Rat beschließen zu lassen, wird nicht gefolgt. Es ist dem vom Antragsteller beschriebenen Personenkreis unbenommen, von der Verwaltung ihre Daten zur Person auf der städtischen Homepage um Angaben über die vorgenannten Tätigkeiten ergänzen zu lassen. Dem Antragsteller wird die in der Anlage beigefügte Übersicht über die vom Rat in dieser Wahlperiode in öffentlicher Sitzung getroffenen Entscheidungen über die Vertretung der Stadt Herten in Unternehmungen oder Einrichtungen (nach § 113 GO) zur Kenntnis gegeben. Damit ist das Verfahren nach § 24 GO abgeschlossen c zugestimmt T abgelehnt c Kenntnisnahme c einstimmig T mit Mehrheit Änderung / Zusätze nach § 21 Geschäftsordnung / Aufträge Herten, den 12.06.2002 hier die Unterschrift Bürgermeister Bechtel Begründung: Der Antragsteller fordert in seinem Antrag dazu auf, den Beschluss herbeizuführen, ,,die persönlichen internet- Ergänzungen der öffentlich tätigen Personen, soweit sie unter der U RL: http://www.herten.de veröffentlicht sind, und alle Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämter zu ergänzen". Es ist auch unter Hinzuziehung der Antragsbegründung nicht zweifelsfrei erkennbar, welcher Personenkreis konkret gemeint ist. Aus dem Gesamtzusammenhang heraus wird aber geschlossen, dass damit der Bürgermeister, die Ratsmitglieder und die Verwaltungsspitze (Mitglieder des Verwaltungsvorstand) angesprochen sind. Angaben über Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter von Personen sind personenbezogene Daten, die nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW -) grundsätzlich nur dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn a) eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder b) die betroffene Person eingewilligt hat. § 43 Abs. 3 GO regelt, dass Mitglieder des Rates und der Ausschusse gegenüber dem Bürgermeister Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben haben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Die naheren Einzelheiten regelt der Rat. Die Auskünfte sind vertraulich zu behandeln. Name, Anschrift, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlicht werden. Der Rat hat in der Ehrenordnung der Stadt Herten (vom 27.02.1980) geregelt, dass die v. g. Auskünfte - einschließlich der anderen vergüteten und ehrenamtlichen Tätigkeiten -vertraulich zu behandeln sind. Deshalb besteht für die Stadt Herten bezüglich der Ratsmitglieder eine Selbstbindung dahingehend, diese Daten vertraulich zu behandeln. Das schließt nicht aus, dass auf Wunsch einzelner Mandatsträger die Verwaltung entsprechende Daten ergänzend zu den für die jeweilige Person bereits veröffentlichten Angaben mit aufnimmt. Hierüber kann es aber weder einen Beschluss noch eine ausdrückliche Empfehlung des für Anregungen nach § 24 GO zuständigen Beschlussorgans „Haupt- und Finanzausschuss" geben. In Bezug auf den Burgermeister, die Wahlbeamten und weitere Mitarbeiterlnnen der Verwaltung gilt in Ermangelung gesonderter Rechtsvorschriften der uneingeschränkte Datenschutz nach DSG NRW. " Im vorliegenden Fall ist es also wegen fehlender Rechtsgrundlage von vornherein unzulässig, dass ein Beschlussorgan des Rates der Stadt Herten eine Entscheidung trifft, personengeschützte Daten einzelner Personen - wie gefordert - im Internet in der gewünschten Weise zu veröffentlichen. Unabhängig davon ist es keine Frage von Datenschutz, eine Übersicht über die in öffentlicher Sitzung getroffenen Entscheidungen über die Vertretung der Stadt Herten in Unternehmungen Oder Einrichtungen, die der Rat nach §113 GO beschlossen hat, dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Damit wird im zulässigen Rahmen dem individuellen Informationsbedürfnis des Antragstellers Rechnung getragen. Anlage Übersicht ,,Vertreter der Stadt Herten in Institutionen 1999 - 2004" |