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Update: 07.09.2010 12:40

Schon Perikles sagte 500 v.Chr:
"Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger "
WIR SIND PRO-HERTEN, aber CONTRA RECHTS!
Wir haben mit den Rechtsauslegern Pro-Köln, Pro-NRW  ProGelsenkirchen etc. nichts gemeinsam!
Es ist egal , wer du bist – wo du herkommst – an welche Religion du glaubst – welche Hautfarbe du hast.
Sei einfach nur ein anständiger Mensch – das ist das einzige, was zählt.
(Willy Meurer)

Ehrlichkeit ist nie Unrecht; aber ein Fehler ist es, an die Ehrlichkeit der anderen zu glauben.
Henri Barbusse, (1873 - 1935), französischer Schriftsteller und Pazifist


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Inhalt:

Anfragen an die Verwaltung als PDF-Datei:

Auswirkung AKW-Verlängerung für die Stadtwerke Herten  -
Osterfeuerverordnung Wirkungsgrad vorhandener Solaranlagen

 

25.08.2010 - Kunstpatenschaften

Herrn Bürgermeister Dr. U.Paetzel
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
 

 

Antrag gem § 14 GSchO der Stadt Herten.

Der Rat der Stadt Herten möge beschließen:

Die Stadt Herten wird beauftragt, für die Kunstobjekte „Burgenlandschaft von Landart-Künstler Nils-Udo,“ im Schlosspark Herten, eine Patenschaft ins Leben zu rufen und als Schirmherr zu begleiten.

Begründung:

Genannte Kunstobjekte rufen zweigeteiltes Echo in der Bevölkerung hervor. Online-Befragungen, ob die finanziellen Mittel, die für die Burgenlandschaft von Nils-Udo im Schlosswald investiert wurden, sinnvoller für Schulen und Kindergärten ausgegeben wären, überwiegen zu Recht? Um  Kunst verwirklichen zu können, benötigen Künstler Geld. Im Zeitalter der knappen Kassen, Wartungsstaus in Schulen etc. sollte ein Weg geschaffen werden, der Kunst ( und den Kunstliebhaber) gerecht zu werden. Dazu müssen nicht zwangsläufig öffentliche Mittel verwendet werden . Investoren, Förderer und Künstlerzirkel, die auch in der letzten Ausgabe „Herten Erleben“ vielfältig zu Wort gekommen sind, sollten sich beteiligen. Das Projekt Kunstpatenschaften soll dem Kunstanhänger ermöglicht , die jeweilige Zechenskulptur zu seinem ganz persönlichen "Patenkind" zu erklären.

Mit einer Patenschaft wird die Pflege des Kunstobjektes und seines Umfeldes, die Restaurierung und nicht zuletzt der Erhalt der Skulptur dauerhaft gewährleistet. Andere Städte wie z.B. Münster machen es vor: Hier existiert das Projekt "Kunstpatenschaft" seit 2006 mit solch einem Erfolg, dass sich die Bürger und Firmen bereits in Wartelisten eintragen lassen.

Der ungeschützte Standort im Schlosspark fernab musealer Schutzräume hinterlässt im Laufe der Zeit zwangsläufig Spuren an den Kunstobjekten, dessen Erhalt auf Dauer zu einem erheblichen Kostenfaktor führen wird. Die jährlichen Folgekosten sind mit 11.300 € kalkuliert und dürften bei realistischer Einschätzung durchaus auf Dauer höher liegen. Dieser Betrag fehlt dann für dringende Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Da die Patenschaften unterteilt werden sollten in Pflege- und Restaurierungspatenschaften  können sich nicht nur Firmen als Sponsoren einer Skulptur annehmen sondern auch Privatpersonen z.B. durch Sachleistung. Zu erinnern sind auch die Patenschaften der Querungshilfen der Ewaldstraße als Beispiel.

Gez. Joachim Jürgens Fraktionsvorsitzender

Haushaltsrede
24.März 2010

Joachim Jürgens für das H.F.B. Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

Haushaltsreden bei leeren Kassen machen Sinn. Abseits von Verwaltungsvorlagen zwingen wir uns über die Situation der Stadt selbständig Gedanken zu machen, über unsere eigene Rolle Klarheit zu bekommen. Mir ist es unverständlich, dass man im Rat so lange darauf verzichtet hatte. Wie nicht nur gestern durch die Medien bekannt geworden, erleben derzeit außergewöhnliche politische und wirtschaftliche Zeiten. Die Krise frisst sich in alle Bereiche der Wirtschaft. Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht uns alle und auch unsere Stadt!

Gleichwohl ist die Stadt Herten schon lange Opfer einer falschen Politik. Seit fast 2 Jahrzehnten gibt es strukturelle Defizite, die nicht nur die Stadt oder der Stadtrat allein zu verantworten haben. Stadt und Stadtrat haben sich aber auch schuldig gemacht, das möchte ich hier am Anfang meiner Ausführungen mit Blick auf zahlreiche nicht nachvollziehbare Subventionsprojekte deutlich machen.

Verwaltungsreform und Sparpolitik hinterlassen Spuren auch beim Personal, sowohl bei Quantität und Qualität, vielleicht besser formuliert in der Motivation. Städtische Haushalte waren noch nie so fremdbestimmt und so wenig politisch kontrolliert wie heute. Fremdbestimmt, weil nur noch das angegangen wird, wo es entsprechende Zuschüsse gibt. Das geschieht dann noch über (städtische) Gesellschaften, wo die Einsicht des Rates nur ungenügend ist.  Das ist ein Zustand, den der Rat eigentlich nicht mehr hinnehmen darf. Über Zuschüsse, sprich Subventionen, entscheiden heute Geschäftsführer, unter Umständen sogar zusammen mit den Subventionsempfängern, und nicht mehr die Politik.  

Die Stadt Herten hat etwa 230 Millionen Euro langfristige Verbindlichkeiten bei Banken= fast 7000€ / Haushalt in Herten. Eingespart wurden in den Jahren der Haushaltssicherung etwa 80 Millionen Euro, erklärte der Kämmerer bei Einbringung des Haushaltes. Angesichts dieser Größenordnung ist unmittelbar einsichtig, dass Herten aus eigener Kraft aus dem Finanzloch nicht heraus kommt. Denn auch in diesem Haushaltsjahr weichen die voraussichtlichen Einnahmen um 31,1 Millionen Euro von den Ausgaben ab. Also weitere Defizite.

Die Nutznießer der Situation sind die Banken, jene Banken, denen wir den schlimmsten Finanz-Crash der Geschichte der Bundesrepublik zu verdanken haben. Und ausgerechnet bei denen lassen wir uns noch beraten, wie wir mit der Haushaltsmisere (Finanzmanagement) umgehen. Von denen wird gelernt, wie man Wetten auf Zinsentwicklungen abschließt - auf hochdeutsch wie gezockt wird. Zum Glück hatte damals entgegen dem Wunsch der CDU (Herr Grave hier waren Sie – wie ich mich gut erinnere treibende Kraft)  sich der Rat gegen – wie sich nun herauskristallisiert - das kriminelle Cross-Border-Geschäft entschlossen. Klar ist auf jeden Fall, dass uns inzwischen die Banken unsere Steuermilliarden zu ihrer Rettung auch noch teuer zurückleihen. So schließt sich der Kreislauf und die Steuerzahler sind allemal die Dummen.

Alles Folgen einer sinnlosen Deregulierung

Meine Damen und Herren, wer macht denn heute Politik. Heute bestimmen die Investoren und deren Lobbyisten den Weg. Unserer Verwaltung bleibt nur der ängstliche Blick der Maus vor den Augen der Schlange.

Beispiel Schneeberger Straße:

Die damalige VMW reichte die Planung für das Baugebiet ein. Die Bauverwaltung mal wieder dankbar, ein Projekt der Politik verkaufen zu können. Verkauft wurden aber letztendlich wir Bürger. Die geliebten Gärten fielen der Rodung zum Opfer, Grabeland wurde in bilanzträchtiges Baugebiet umgewandelt – und als Alibi schmachten seit Jahren zwei armselige Häuserzeilen dort das Dasein. Die Stadtwerke hatte das Gebiet erschlossen – mit nicht unbedeutendem finanziellem Aufwand. Die Bilanz der VMW stimmte, die Wohnqualität ging dort zum Teufel. Und die Politik nickte alles ab – zu mehr sind wir – lassen Sie mich das einmal überspitzt darstellen - ja offensichtlich nicht mehr fähig oder zu gebrauchen. Der Gipfel – nun wird genau gegenüber dieser VMW-Brache das Projekt St. Georg Hilfswerk realisiert, anstatt auf der schon erschlossenen VMW-Fläche zu realisieren. Wieder werden Flächen verdichtet, das Grün bleibt auf der Strecke.

Wir vermissen hier einen durchgehenden roten Faden städtebaulicher Gesamtplanung. Einzelprojekte – mögen sie als Vorzeigeprojekte Aufmerksamkeit erregen – verbessern schlussendlich nicht das Gesamtbild unserer Stadt. Beispiel: Freiwiese schön – parallel dazu die Feldstraße katastrophal! Wir können uns nicht den Luxus erlauben, dass wir die Konkurrenz einzelner Stadtteile zulassen.

Ein Paradebeispiel ist die „neue Ewaldstraße“. Hier soll das Geschäftsleben blühen und am Place d‘Arras blühen Teestuben und bundesweit bekannte Wettbüros. Seit Jahren haben wir Probleme mit dem Forum – 1000 Ideen - anstatt einmal über Rückbau nachzudenken.

Süd erblüht und Mitte vertrocknet sollte es heißen!

Die Bevölkerung in Herten schrumpft! Bei Betrachtung der Einwohnerentwicklung auf der kleinräumigen Gemeindeebene" fällt unter den stärksten rückläufigen Kommunen im Regierungsbezirk Münster  Herten mit über 15 %, Einwohnerrückgang gegenüber 2008 auf.

Ebenso ist in der Modellrechnung erkennbar, dass zur künftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des Regierungsbezirks Münster – Bevölkerungsvorausschätzung 2009 – Herten zurzeit das höchste Medianalter des Regierungsbezirks mit 44,5 Jahren aufweist. Unzweifelhaft sollten diese Erkenntnisse für eine ordnungsmäßige Stadtplanung in Betrachtung gezogen

Stattdessen träumt die Verwaltung von Zuwachsraten in der Bevölkerung, verbaut jede Freifläche anstatt ernsthaft über Rückbau und Renaturierung nachzudenken. Mein Opa hat einmal gesagt – „Klein aber fein – davon sind wir meilenweit entfernt.

Rückbau, sparsamer Umgang mit Ressourcen, dadurch mehr Grünfläche schaffen, bedeuten ein wesentlicher Faktor des städtebaulichen Klimas

Gleichzeitig wird mit dem nun vorgelegten Haushalt die Politik  der, aus unserer Sicht unsinnigen und nicht zu finanzierenden Prestigeobjekte fortgesetzt und das nur, weil es  uns mit Subventionen schmackhaft gemacht wird. Um einige besonders gelungene „Leuchttürme“ der Vergangenheit zu nennen:

  • ·        Der renovierte statt abgerissene (Pleite-) Wengerturm (180 000 €) Für den Bürgermeister dagegen ist der 1961 erbaute Siloturm ein "geschichtsträchtiges Symbol." Für uns ein Sinnbild der dekadenten Hertener Politik, Herr Bürgermeister?

  • ·        ein mausgrauer Otto-Wels-Platz (1.770.000 €)

  • ·        zehn je 7500 Euro teure Fahrräder, pardon: HyBikes (75.000 € die im Keller stehen und dadurch lt. Baurat keine Kosten verursachen!

  • ·        Tourismusbüro anmieten in der Lohnhalle Ewald für eben mal 150.000€ Subventionen in gemietete Objekt stecken!

  • ·        Attraktive künstliche Maulwurfshaufen mit zum Vandalismus einladenden Zechenmodellen auf der Spitze im Schlossparkt 11.000 € / Jahr Folgekosten

Da findet man in der ltz. Hochglanzausgabe das ich schon in „von Herten leben“ umgetauft habe zu dem Prestigeprojekt Wasserstoffkompetenzzentrum folgende im Wortlaut Veröffentlichung:

Das Wasserstoff-Kompetenz-Zentrum (H2Herten) scheint auf einem guten Weg zu sein. Firmen aus der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Branche stehen Schlange, um dort zu forschen und zu produzieren.
Der Baurat geht davon aus, dass auch der Rest zügig vermarktet wird. Verhandlungen mit weiteren Interessenten laufen. Schon jetzt müsse man über einen zweiten Bauabschnitt nachdenken. Es ist verdammt spannend, der Zukunft auf der Spur zu sein. (Lerchenmüller in Herten erleben)

Im vorherigen Artikel in der gleichen Ausgabe:

Aus der Distanz sah es doch so schön aus, das Exkursionsziel. Am Ende bleibt festzuhalten: Das NRW-Musterstädtle in Sachen Wasserstoff steht auch nach Fördermillionen vom Land und unzähligen Pressemitteilungen zum Weltkongress der Wasserstofftechnologie im Mai fast mit leeren Händen da!

Es ist kein Hertener Problem, dass die vielbeschworenen Leuchttürme nicht stehen. Sie stehen nirgends. Nicht Herten ist das Problem, Wasserstoff ist das Problem. Mangelnde Aufmerksamkeit.

Mangelndes wirtschaftliches Engagement. Politische Zaghaftigkeit. Vielleicht sogar konträre wirtschaftliche Interessen.

 Endlich einmal eine klare Aussage. Wir sagen ausdrücklich JA zur Brennstoffzellentechnik. Jedoch ist Brennstoffzellentechnik mit Wasserstoff betrieben für den Mobilen Einsatz, da brauchen wir uns keinen Sand in die Augen streuen, wenn überhaupt in den nächsten 2 Jahrzenten nicht zukunftsfähig! Hier bieten sich Erdgas  und Methanol an, da mögen Mitarbeiter des Zukunftszentrums unsere Beiträge ruhig mit „Dümmer geht’s Nimmer“ bezeichnen. Offensichtlich können gerade diese Mitarbeiter nicht über den Tellerrand ihrer Träume schauen und das ist das eine Problem.

Das andere gravierender Problem ist – wie oben im Artikel schon angeklungen:

Wasserstoff
Lassen Sie mich zitieren aus:
TECHNOLOGIEFOLGEABSCHÄTZUNG
Theorie und Praxis Forschungszentrum Karlsruhe

Befürworter einer Wasserstoffwirtschaft sprechen von nachhaltiger Energie, die aus vielen Quellen abgeleitet werden kann. Diese Versprechungen sind kaum haltbar. Wasserstoff ist lediglich ein Energieträger, dessen Herstellung, Verteilung und Nutzung enorm viel Energie verschlingt. Selbst mit effizienten Brennstoffzellen kann man nur ein Viertel des ursprünglichen Energieinputs zurückgewinnen.

Langfristig wird man Wasserstoff elektrolytisch mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen (Im Hause spricht man von CO²-Neutrale Wasserstoffgewinnung) . Da sich Strom über Leitungen sehr effizient verteilen lässt, kann Wasserstoff den Wettstreit mit seiner Ursprungsenergie nie gewinnen. Aus physikalischen Gründen hat eine Wasserstoffwirtschaft keine Chance. Man sollte sich auf eine "Elektronenwirtschaft" einstellen.

 Im Jan..2009 verfasste ich damals für B‘90 einen Antrag,  dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, dank der jahrzehntelanger Verantwortung die Herten gegenüber dem Bergbau praktiziert hatte, beim Land NRW, sowie EVONIK zügig auszuloten, ob die Möglichkeit der Nutzung der Zechenbrache für ein Lithiumionenbatteriewerk möglich ist. Was ist daraus geworden?

Im Saarland war man dort erfolgreicher! Evonik entwickelt hier die größte Lithium-Keramik-Batterie der Welt.  Strom aus Wind und Sonne soll künftig auch im großen Maßstab dort effizient speicherbar werden. Zu diesem Zweck entwickelt die Essener Evonik Industries in Deutschland gemeinsam mit Partnern das größte Lithium Werk der Welt. .

Stattdessen folgen wir wie in Hameln rattenfängergleich überforderten Verwaltungsexperten. Ich kenne kaum jemanden – gerade aus den großen Fraktionen- die sich einmal wirklich die Mühe machten, einmal kritisch Verwaltungsvorschläge zu hinterfragen und sich extern beraten zu lassen. Die Folge – gerade die beiden großen Fraktionen folgen marionettengleich der Verwaltung - nicht in allem aber meistens. Wer soll das noch verstehen?
Eine Vielzahl dieser Fehlleistungen, all dieser Gaben werden mit Förder-Vorgaben „von oben" begründet  Die Zeche „hier unten" bezahlen wir, unsere Kinder und Kindeskinder. 
Wenn sich aber die Basis der Parteien nicht gegen diesen Irrsinn wehrt und über ihre Vertreter in Kommune, Kreis Land, Bund und EU für ein Umdenken streitet, wer dann? Und: Benötigen wir dann diesen ohnmächtigen, sich in sein Schicksal ergebenden Rat dann noch?
Meine Damen und Herren, lasst uns in der Zukunft wieder selbst das Heft in der Hand nehmen, vor allen nachvollziehbare transparente Politik schafft Wähler, die auch zur Wahlurne gehen und nicht der Idee verfallen – wir können ja eh nichts erreichen, dann bleiben wir lieber sofort zu Haus.
Unsere Fraktion hat keine Anträge zum „Kaputt“sparen unserer Stadt gestellt. Nicht weil wir nicht sparen wollen, sondern weil heute so unklar ist, ob uns das Sparen nicht zu teuer kommt. Genauer hinschauen und dann Vorschläge machen.  Sparen, egal was es kostet, ist nicht unsere Devise. Die betriebswirtschaftliche Sichtweise verhindert leider immer wieder, welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen damit verbunden sind. Z.B. bedeutet Personalkosten einsparen, weniger Kaufkraft in der Stadt.
Um es klar zu sagen: Wir lehnen den Haushalt wegen seiner inhaltlichen Ausrichtung und seiner inneren Widersprüche ab.
Es gilt das gesprochene Wort

Gez. Joachim Jürgens

 


Herrn Bürgermeister Dr. U.Paetzel
Den Fraktionsvorsitzenden /Einzelratsmitglieder z.K.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

 

Innerstädtisches Alkoholverbot  6. März 2010

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren

Auf Grundlage der Geschäftsordnung der Stadt Herten, § 11 Abs. c; § 27,  bitten wir um Streichung und somit um Nichtbehandlung des Tagesordnungspunktes „Alkoholverbot in der Innenstadt.“ in den zuständigen Gremien.

Begründung:

zweifelsohne erkennen wir die Problematik exzessiven Alkoholgenusses durch eine Randgruppe der Bevölkerung. Wir sehen durchaus die damit verbundenen Belästigungen Dritter. Gleichwohl halten wir ein diesbezügliches Alkoholverbot für juristisch nicht durchsetzbar. Nach diesseitiger Rechtsauffassung wäre die Verordnung vom Polizeigesetz nicht gedeckt.

Ungeachtet unserer Rechtsauffassung steht zum derzeitigen Zeitpunkt den Ordnungsbehörden der Stadt rechtlich ausreichende Mittel im Zusammenhang mit der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Herten (Gebietsverordnung) vom 12. November 1998 zur Verfügung.

Ich zitiere: § 3 - Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen Abs. 3. „……. sich in Anlagen und auf Straßen so zu verhalten, dass andere dadurch mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, z. B. durch aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch Anfassen oder in den Weg stellen), Lagern, störenden Alkoholgenuss, Lärm.“

Sollte ein generelles Alkoholverbot in Kraft treten, so ist die im Ausschuss für Ordnungswesen und Feuerschutz durch Herrn Boesing geäußerte Rechtsauffassung, dass man ggf. im besonderen einzelnen Fall das Verbot nicht ahndet, irrig. Besteht ein generelles Alkoholverbot, so hat die Ordnungsbehörde hier eine sogenannte Ermessensreduzierung gegen Null.

Ebenso würde das Alkoholverbot das Problem nicht beseitigen, sondern nur auf andere, nichtkontrollierte Bereiche verlagern.

Wir sehen unsere Rechtsauffassung, in einem ähnlich gelagerten Fall durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, bestätigt.[1]

Wir zitieren:

Kurzbeschreibung:  Mit zwei heute verkündeten Urteilen hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in zwei Normenkontrollverfahren Bestimmungen in Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg über Alkoholverbote für unwirksam erklärt.

Freiburger Alkoholverbote rechtswidrig

(Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08)  v. 28.07.2009

Mit der im Kneipenviertel der Stadt Freiburg („Bermudadreieck") geltenden Verordnung will die Stadt den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen, für den sie den Alkoholkonsum verantwortlich macht. Sie hat daher ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Alkoholverbot erlassen, wonach es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese dort zu konsumieren. Das Verbot gilt in den Nächten von Freitag bis Montag, jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und für die Nacht vor einem gesetzlichen Feiertag. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Nach Ansicht des VGH ist dieses Alkoholverbot von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Diese erlaube eine selbst geringfügige Freiheitseinschränkung durch Verordnung nur, wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht. Die Feststellung einer Gefahr verlange eine in tatsächlicher Hinsicht abgesicherte Prognose. Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischer Weise bei jedem, der der Norm unterworfen werde.

Der VGH stellt weiterhin klar, dass das Eingreifen der Polizei in Einzelfällen gerechtfertigt ist, wenn es zu alkoholbedingten Ausschreitungen kommt. Soll schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Derzeit bleibe der Stadt nur die Möglichkeit, mit dem herkömmlichen polizeilichen Instrumentarium wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten im Einzelfall gegen Störer vorzugehen; öffentliche Massenbesäufnisse (sog. Botellon) könnten untersagt werden. Auch könne die Stadt die im Rahmen eines Gesamtkonzepts getroffenen Maßnahmen (wie Vereinbarungen mit den gastronomischen Betrieben über die gegenseitige Anerkennung von Hausverboten, die freiwillige Selbstbeschränkung in Bezug auf sog. Flatrate-Angebote, systematische Öffentlichkeitsarbeit und „Gefährderansprachen") weiter verfolgen.

Sog. Randgruppentrinkparagraph rechtswidrig

Auch eine weitere Regelung, die 2007 in eine bereits bestehenden Polizeiverordnung der Stadt eingefügt wurde und auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen gilt, wurde vom VGH für unwirksam erklärt. Nach dieser Bestimmung ist das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen u. ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, verboten, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen. Diese Reglung, so der VGH, sei zu unbestimmt. Den Normadressaten sei keine hinreichend eindeutige Abgrenzung zwischen dem verbotenen und dem erlaubten Verhalten möglich. Aus dem Wortlaut ergebe sich nicht, dass nur Belästigungen durch Gruppentrinker erfasst seien. Eine Prognose, ob die Auswirkungen des Alkohols geeignet sind, Dritte zu belästigen, könne erst durch den Polizeivollzugsbeamten an Ort und Stelle getroffen werden. Diese Feststellung kann durch eine abstrakt-generelle Regelung nicht ersetzt werden.  

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden..

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten diesen Antrag zu berücksichtigen. Sollte das, aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, so bitten wir, dass Sie dieses Schreiben als Redebeitrag zu dem Tagesordnungspunkt werten und das Schreiben im Protokoll als Anlage aufnehmen.

Urteil: Keine Chance für Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt Nachrichten, 28.07.2009, DerWesten ... mehr

Antwort des Bürgermeisters:

Beanstandung eines Ratsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 10/068) Ihr Schreiben vom 24.03.2010


Sehr geehrter Herr Holland, sehr geehrter Herr Jürgens,


in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 24. März 2010, mit dem Sie die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom heutigen Tage zur Änderung der Gebietsverordnung für die Stadt Herten (Vorlagen-Nr. 10/068), ausdrücklich das darin enthaltene Alkoholverbot, begehren.
Auch wenn ein Bürgermeister nach § 54 Abs. 2 GO NRW zur Beanstandung gesetzeswidriger Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse verpflichtet ist, so muss er jedoch nur dann einschreiten, wenn er nach pflichtgemäßer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Be-schluss des Rates oder eines Ausschusses das geltende Recht verletzt. Die Pflicht ein Beanstandungsverfahren nach den § 54 Abs. 2 bis 4 GO NRW - als gemeindeinternes Verfahren der Rechtmäßigkeitskontrolle - zu eröffnen, obliegt allein dem Bürgermeister. Ein Anspruch auf Beanstandung besteht nicht.
Nach Überprüfung des hier zugrunde liegenden Sachverhaltes bestehen an der Richtigkeit des Ratsbeschlusses die von Ihnen geltend gemachten Bedenken nicht. Insbesondere einen Verstoß gegen geltendes Recht vermag ich nicht zu erkennen.
In Kenntnis der von Ihnen zitierten Urteile wurde die Möglichkeit eines Alkoholverbots in Teilen des Hertener Stadtgebietes im Vorfeld rechtlich eingehend geprüft. Die Rechtsberatung, vertreten durch die Städtische Rechtsdirektorin Annegret Sickers ist hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass die letztendlich dem Rat am 24. März 2010 vorgeschlagene satzungsrechtliche Regelung, die von Ihnen ausgeführten rechtlichen Bedenken nicht aufkommen lassen. An der Richtigkeit der von Frau Sickers getätigten Rechtsausführungen bestehen keine ernstlichen Zweifel.
Ungeachtet dessen dürfte es bereits fraglich sein, ob das Landesrecht Nordrhein-Westfalen insoweit mit dem hier zu Grunde liegenden Recht des Landes Baden-Württemberg ausreichend vergleichbar ist. Ebenfalls zweifelhaft ist, ob der Verwaltungsgerichtshof in hinreichender Weise einen allgemeingültigen Rechtssatz aufgezeigt hat, der zu einer zwingenden Befolgung verpflichtet.
Für mögliche Rückfragen stehe ich Ihnen wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgermeisteramts gerne zur Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Uli Paetzel


Abwassersatzung ein aktuelles Thema für Grundstückbesitzer

unser Antrag vom vom 15.10.2009

Bürgermeister der Stadt Herten
Dr. U. Paetzel
Kurt Schumacher Str. 2
45699 Herten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren

 Antrag gem. § 14

 Aufgrund von § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in Verbindung mit § 61 a Abs. 5 und 6 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung vom 25.06.1995 (GV NRW, S. 926) und jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung möge der Rat folgenden Beschluss fassen:

Die Abwassersatzung der Stadt Herten vom 8. Dez. 2003 wird überarbeitet und um folgenden Punkt ergänzt:

 Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen

(1) Für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gelten die Bestimmungen des § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW. Für welche Grundstücke und zu welchem Zeitpunkt eine Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen durchzuführen ist, ergibt sich aus § 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW sowie einer gesonderten Satzung der Gemeinde.

(2) Die Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch Sachkundige nach § 61 a Abs. 6 LWG NRW durchgeführt werden.

Zur Begründung

Nach § 61a Abs. 3 LWG NRW müssen die privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen, mittels Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 untersucht werden. Eine Folgeuntersuchung soll nach 20 Jahren wiederholt werden.

Infolge von bergbaulichen Einwirkungen ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil an Abwasserleitungen im Bereich privater Grundstücke Undichtigkeiten aufweisen und somit (z.B. fäkalienbelastetes) Schmutzwasser unkontrolliert ins Erdreich dringt und das Grundwasser kontaminiert.

Der StGB NRW hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV NRW) und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW eine Mustersatzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW erarbeitet.[1] Inhaltlich beantragen wir, dass diese Satzung in der Abwassersatzung der Stadt Herten eingearbeitet werden soll.

Ebenso empfehlen wir, dass die sofortige Überprüfung der im städtischen Besitz befindliche Grundstücke und Immobilien. Sollten hierdurch Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, so sind diese in Absprache und mögliche Regressforderungen mit dem möglichen Verursacher, der Deutschen-Steinkohle AG, zu beseitigen.

 Anzuregen ist eine Herausgabe eines Merkblattes für Eigentümer durch die Stadt. Auch hier sollte Möglichkeiten zu der Regressansprüche bzw. Kostenübernahme dargestellt werden.

  Joachim Jürgens                                         Hans Heinrich Holland


[1] Mustersatzung StGB zu § 61 a Landeswassergesetz NRW als Anlage beigefügt 


Hier die Verwaltungsantwort!

TOP 15.4
Überarbeitung der Abwassersatzung der Stadt Herten vom
08.12.2003
- Antrag des HFB vom 15.10.2009
.....
Bürgermeister Dr. Paetzel weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits eine Änderung der Abwassersatzung beabsichtigt und in die Wege geleitet hat.


Pressebericht v. 18.12.09 hier

Nun stellt die SPD Herten (wohl in Ermangelung eigener Fähigkeiten Anträge zu finden) folgenden Antrag:

Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen Herten, 05. Februar 2010

SPD Fraktion hat Fragen an den Bürgermeister
Das Thema, das für die Besitzer von Wohneigentum mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, ist für die Bürgerinnen und Bürgern von großem Interesse, wie wir aus vielen Gesprächen wissen.
Von daher halten wir es für eine Selbstverständlichkeit, dass Politik und Verwaltung alles daran setzen, das berechtigte Informationsbedürfnis schnellstmöglich zu erfüllen und den zeitlichen Druck auf die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu erhöhen.

Im Rat (16. Febr. 2010) hatten wir darauf hingewiesen, dass in Herten als Bergbaustadt  die Möglichkeit bei einer Verdachtlage, dass ein Schaden durch  bergbaulichen Einfluss entstanden ist, eine  Kostenbeteiligung durch den Bergbau gegeben ist! Die Verwaltung unterrichtet die Bürger hier nicht und zieht sich in dieser Sache auf den Rechtsstandpunkt der unerlaubten Rechtsberatung zurück. Gleichzeitig  gibt sie aber zu, dass sie selbst sehr wohl den Bergbau in entsprechenden Fällen in Regress nimmt und genommen hat. Wesentlich gilt hier die Beweislastumkehr des  § 120 des BBergG zur Anwendung . Ebenso weisen wir darauf hin, dass jeder, der einen festgestellten Bergschaden an seinem Eigentum nachweisen kann, sich diesen im Zuge der so genannten Naturalrestitution ersetzen lassen kann.

Bundesberggesetz (BBergG)
§ 120 Bergschadensvermutung
Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist.
Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Aufsuchung oder Gewinnung eines Bergbaubetriebes durch Senkungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, so wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist.
Nach dem § 120 BBergG kommt es für die untertägige Aufsuchung oder Gewinnung im Rahmen einer Gefährdungshaftung zu einer Beweislastumkehr, d. h. der Bergbaubetrieb muss im Zweifelsfalle beweisen, dass es sich nicht um einen Bergschaden handelt.

Einen entsprechenden Musterbrief  an die RAG-Aktiengesellschaft können Sie hier herunterladen
  Word-Format (RTF) PDF-Format

Fachleute schätzen, dass 70% aller Hausanschlüsse Mängel aufweisen.

Hier müssen Grundstückseigentümer tief in die Tasche greifen. Allein für die Überprüfung sind mit Kosten zwischen 500,- bis 1000,- € zu rechnen. Eine Reparatur kann schnell bis zu 5-stelligen Betrag kosten

Die Stadt Herten hat zum Thema ein mehr als dürftiges Merkblatt den Hauseigentümer zugestellt.
Das dies auch anders geht zeigt der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Porta Westfalica (sh. hier)
weiter Informationen der Stadt

 

Antrag gem. § 14 GeschO / Einführung von Haushaltsreden                          29.01.10

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen die o.g. Fraktionen, dass bei künftigen Haushaltseinbringungen den Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt wird, direkt auf die Einlassungen der Verwaltung bzw. des Kämmerers, in Form von Haushaltsreden, Stellung zu beziehen.

Begründung:

Die Haushaltseinbringungen der letzen Jahre waren oft dadurch gekennzeichnet, dass der Kämmerer nicht nur die Zahlen an sich präsentierte, sondern auch subjektive Ursachen und einen Ausblick aus seiner persönlichen Sicht bzw. aus Sicht der Verwaltung abgab.

Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, zeitnah zu erfahren, ob die Fraktionen, insbesondere die Opposition, diese Ansichten teilen oder ggf. eine andere Sichtweise der Dinge haben.

Haushaltsreden in dieser Form hätten zur Folge, dass die Fraktionen der Verwaltung direkte Arbeitsaufträge/Prüfaufträge bis zur eigentlichen Diskussion und Verabschiedung des Haushaltes geben könnten.

Haushaltsreden waren in Herten bis zum Jahr 2000 selbstverständlich und sind in den meisten Nachbarstädten, sowie im Kreistag Recklinghausen üblich. Es ist nicht einzusehen, dass die Stadt Herten hiervon abweicht.

 

gez. Thomas Prinz         gez. Hans Hermanns         gez. Joachim Jürgens           gez. Borsu Alinaghi


Antrag gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Herten

Zentraler Betriebshof – Betriebsausschusssitzung

  Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 die oben genannten Fraktionen im Rat der Stadt Herten stellen den nachstehenden Antrag:

 Wir bitten den Rat zu beschließen, dass ab der nächsten Sitzungsrunde die Betriebsausschusssitzungen nicht mehr im Zentralen Betriebshofgebäude, sondern im Rathaus stattfinden.

Begründung:

  •  Die Durchführung der Betriebsausschusssitzungen im Zentralen Betriebshof hat den Nachteil, dass eine Öffentlichkeit nur begrenzt gegeben ist. Anfahrtswege sind zu weit. Fußläufig ist der Zentrale Betriebshof für die Hertener Bürger schwierig zu erreichen.

  • Eine Verbesserung der Öffentlichkeit halten wir in Anbetracht der Bedeutung der Entscheidungen für wesentlich.

  • Die Räumlichkeiten sind beengt. Es besteht für weitere Ratsmitglieder und  Zuhörer nur eine begrenzte Sitz- und Arbeitsmöglichkeit. Durch die vorhandenen Säulen ist die Zuordnung  der diskutierenden Teilnehmer von manchen Positionen nicht möglich.

  • Die akustischen Verhältnisse sind nicht ideal. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, weshalb ohne erkennbaren Grund eine Verlagerung weg von dem zentral liegenden Rathaus erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Prinz                  Hans Hermanns                  Joachim Jürgens                   Borsu Alinaghi


Anfrage gem. § 15 GeschO der Stadt Herten (HyBike)

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister.

 Die Stadt Herten, die Vestische Arbeit und das CJD Herten kooperierten beim Betrieb von HyBike Herten - Erlebnisse im Revier. Als Leuchtturmprojekt wurde das Projekt verkauft. Das Projekt wurde von Anfang an durch uns als technisches Wagnis sehr kritisch eingestuft. Im Zuge der ltz. Sitzung des AStU und hier im Zusammenhang mit dem Touristikbüro Ewald wurde durch unsere sachkundige Bürgerin Dr. K. Stephan nachgefragt, welchen Stellenwert die 70.000 € teuren H2Fahrräder derzeitig haben.  Aus welchen Gründen auch immer, wurde diese Frage nicht beantwortet.


Aufgrund § 15 GSchO der Stadt Herten bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen

 

1.       Wie oft wurden die Fahrräder im Zeitraum seit der Eröffnungsveranstaltung an zahlende Mieter  vermietet?

2.       Welcher Betrag wurde durch Vermietung eingenommen?

3.       Welche Fixkosten standen den Einnahmen entgegen?

4.       Warum hört man seit 2008 nichts mehr von den Rädern?

5.       Sind die Räder überhaupt noch im Besitz der Stadt?

6.       In dem Fall, dass die Fahrräder (HyBike) sich nicht mehr im Besitz der Stadt Herten befinden, beziffern Sie bitte den wirtschaftlichen Schaden, der durch dieses Projekt der Stadt Herten entstanden ist.

7.       Sollte das auf das „HyBikes“ (Vermietung von H2unterstützen EBikes) fixierte Projekt gescheitert sein, wäre es dann nicht sinnvoll und ehrlicher, sich von dem Namen „HyBike“ für weitere Projekte zu trennen und glaubwürdige Bezeichnungen für zukünftige innovative  touristische Aktionen zu finden?

 gez. Joachim Jürgens, Vorsitzender des H.F.B.                 gez. Hans-Heinrich Holland, Stellvertreter

5.2.10 - Neue Philosophie  in Sachen HyBike, was nicht fährt verursacht keine Kosten ... mehr

Nutzung Freiflächen Schneebergerstraße / Verlagerung Bauvorhaben St. Georg Sozialwerk e.V.

 Antrag gem. § 14 GeschO. d. Stadt Herten     29.11.09

  Der Rat der Stadt Herten beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit dem Baulastträger und dem VMW-Nachfolger THS Wohnen GmbH Gespräche zu führen. Ziel sollte sein, dass das nach diesseitigem Kenntnisstand geplante Vorhaben des St. Georg Sozialwerk e.V., ein Wohnheim für psychisch kranke Menschen im östlichen Bereich der Hochhäuser Schützenstraße / Jägerstraße, in den erschlossenen Bereich „Schneeberger Straße“ anzusiedeln.

 Begründung:

Wir halten die mögliche Absicht, im genannten Bereich der Hochhäuser Schützenstraße / Jägerstraße das Bauvorhaben durchzuführen, aus folgenden Gründen für kritisch:

1.       wird hierdurch Grabeland (Kleingartenanlagen) zerstört,
2.       wird das genannte Gebiet als zu stark grundwasserbelastet eingestuft (Feuchtgebiet)
3.       der genannte Bereich Schneebergerstraße ist seit 2005 zwar verplant, jedoch bis heute nicht ansatzweise realisiert.
4.       das genannte Gebiet ist im Gegensatz zur östlichen Fläche voll erschlossen

Kostenanalyse:  Das Vorhaben ist für die Verwaltung kostenneutral

gez.  Joachim Jürgens                                                   gez. Hans-Heinrich Holland