Der Werbe-Bürgermeister

Vorher ohne Filz

nun ohne Pantoffel

 

19.06.2020 um 11:45

 

Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten

Ordnungsamt – Gewerbe, Sicherheit und Ordnung

Stadt Herten, via Email/FAX

Kurt-Schumacher-Straße 2                                                                                                       

 

Sehr geehrtes Ordnungsamt,

Aufgrund der Plakatierung der TOP-Partei im Einmündungsbereich Garten- Kaiserstraße bitte ich, hier die Plakatierung auf Grundlage des Paragraphen 3.2  des geltende Erlasses (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 16.6.2020, zu untersagen.

3.2
Plakatwerbung nach Nr. 1.2 während des in Nr. 2.2 genannten Zeitraumes außerhalb geschlossener Ortschaften unter Beachtung folgender Nebenbestimmungen durchgeführt werden:

– Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven.

– Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf §33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen.

– Vor Beginn der Plakatwerbung sind die für die Durchführung von § 45 StVO zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten, damit diese Behörden ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen zusätzlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen können.

Herbst 2018 wurde ein Baum durch den ZBH wegen angeblicher Sichtbehinderung gefällt. (sh Foto 3)

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Baum die Sichtbehinderung keineswegs in diesem Ausmaß behinderte, wie die dortige derzeitige Plakatierung der TOP-Partei. Im Weiteren nehme ich Bezug auf die Beweisfotos in der Anlage. Bitte teilen Sie mir kurzfristig Ihre Entscheidung in der Sache mit

Mit freundlichen Grüßen

 

19.Juni 2020 -11:45


Erst sachkundig machen und dann handeln –
sollte für einen BM-Kandidaten auch nicht so schwer sein

„Vor Inbetriebnahme des Tun  bitte Gehirn einschalten“, sagte einmal jemand.
Doch wo, bitte, befindet sich der Schalter?

 

 

 

Bemerkenswerter Artikel in der H.A.

 

 

Der Gesichtslose?

Das Paradoxon der Wahlwerbung

Wahrnehmung und Wirkungen der Parteienkampagnen im Bundestagswahlkampf 2002
1.Politikwissenschaft und SoziologieJohannes Gutenberg-Universität MainzMainz
2.Universitäten Münster und MainzMainz
Auszug
Werbung macht Wahlkampagnen in modernen Demokratien sichtbar und verleiht ihnen Gestalt. Dafür spricht, dass ein Großteil der Wähler angibt, durch Plakate oder Werbespots im Fernsehen auf den Wahlkampf aufmerksam geworden zu sein.1 Die hohen Aufmerksamkeitswerte der Wahlwerbung sind jedoch nicht der eigentliche Grund dafür, dass sich die Parteien ihre Werbekampagnen Millionen von Euro kosten lassen. Das vorrangige Ziel der Parteien ist, durch ihre Werbung Wählerstimmen zu gewinnen.2 Doch haben die Parteien tatsächlich die Aussicht, dass sich ihre hohen Investitionen auszahlen? Kann Wahlwerbung das Entscheidungsverhalten der Wähler allein dadurch beeinflussen, dass sie von ihnen beachtet wird?


Wirken Wahlplakate? Ein Plädoyer für mehr Experimente

Ralph Güldenzopf, Anne-Sophie Lewerentz, Philipp Kardinahl,

Es gibt kaum ein Instrument, das hierzulande mehr mit Wahlkampf verbunden wird als das Wahlplakat. Regelmäßig ziert es in verschieden Formaten Laternenmasten und Verkehrsinseln – zu fast jeder Wahl, auf allen Ebenen. Nicht zuletzt sind sie uns als Zeitzeugen aus der einen oder anderen politischen Epoche in Erinnerung. Und weil sie nun einmal „dazugehören“ – also vermeintlich Wahlen gewonnen oder verloren haben –, glauben wir, dass es einen Zusammenhang zwischen Plakaten und Wahlerfolg gibt. mehr hier


 

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