Funktions-/Dichtheitsprüfung ist noch lange nicht „vom Tisch“

 Berichtsvorlage  der Stadt Herten:
Mit dem Beschluss vom 27.11.2013 der Vorlage 13/262 – Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wurde die Verwaltung beauftragt, die Abwassersatzungen der Stadt Herten dem neuen  Wasserrecht des Landes anzupassen.

In der Stadt Herten bestehen verschiedene Satzungen zur Abwasserbeseitigung. Dazu gehören:
•          Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Herten mit 5 Anlagen vom 21.02.2013
•          Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Herten (Abwassergebührensatzung) vom 11.07.2013
•          Gebührensatzung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Abwassergruben der Stadt Herten vom 29.11.2001
•          Satzung zum Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse der Stadt Herten  vom 13.10.2011
•          Satzung über den Abwassergebührentarif der Stadt Herten vom 11.07.2013
•          Satzung der Stadt Herten zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von priva-
ten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3-7 LWG NRW 1. Änderung vom 19.10.2011
Die bestehenden Satzungen wurden in den Jahren 2001, 2011 und 2013 beschlossen.
Der Gesetzgeber hat seit dieser Zeit die Wassergesetze mehrmals überarbeitet. Die Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes des Landes NRW wurden entsprechend angepasst.
Deshalb war es notwendig, die Abwasserbeseitigungssatzung und die Abwassergebührensatzung auf den Prüfstand zu stellen und grundlegend zu überarbeiten.

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