B-PLAN 112 „Filz“ oder „Unfähigkeit“?

 

B-112Foto JJ

 

Gesendet: Montag, 28. Januar 2019 13:40

An: Toplak, Fred; Steck, Matthias; Heidenreich, Christoph; Schneider Dr., Karsten; Rattmann, Thorsten
Cc: ‚C.B.‘; ‚HGH‘; ‚J.B.‘; ‚J.G.‘; ‚Lars‘; ‚m.r.‘; ‚S.Grave‘; kuehn112@aol.com

Betreff: vor 14 Jahren

Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Nach nun 14 Jahren wartet die o.g. Fläche mit der Verwirklichung der damaligen (bekannt kritischen) Planung.
Vielleicht hat der BM ja einmal Zeit, hierzu ein kurzes Statement in der Angelegenheit verlauten lassen, die mir hierzu eine offizielle Anfrage nach § 15 GO erübrigt!

In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant, ob es eine neue Planung für das Gelände hinter der Pestalozischule gibt.

Für eine kurze Antwort dankbar

 

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Jürgens (JJ),


Informelle Anfrage zur Wohnbebauung südlich Wiesenstraße
15.02.2019

 Sehr geehrter Herr Jürgens,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Der im Jahr 2002 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 112 „Wohnbebauung südlich Wie­ senstraße“ in Herten-Süd ist seinerzeit nur in Teilen realisiert worden. Zwei Reihenhauszeilen im Nord­ osten des Plangebiets wurden plankonform errichtet. Die übrige Fläche verblieb bis heute ungenutzt.

Der Zuschnitt und die Größe der Baugrundstücke sowie die festgesetzte Art der Bebauung entsprechen inzwischen nicht mehr der aktuellen Nachfrage. Daher besteht das Erfordernis, die Festsetzungen zur Bauweise und zur Anordnung der Baukörper zu ändern. Vorgesehen ist eine weniger verdichtete Wohn­ bebauung in Form von ein- bzw. zweigeschossigen Eigenheimen in offener Bauweise. Freistehende Ein­ zelhäuser und Doppelhäuser sind anstelle der bisher vorgesehenen Reihenhauszeilen geplant.

Die formelle Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans ist mit dem Aufstellungsbe­ schluss in der Ratssitzung am 02.10.2013 (Vorlagen-Nr. 13/204) erfolgt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde am 24.11.2015 (Vorlagen-Nr. 15/147) gefasst. Die öffentliche Aus­ legung des Entwurfs des Bebauungsplans  ist in der Zeit vom 14.12.2015 bis einschließlich 31.01.2016 durchgeführt  worden.

In der Zeitspanne zwischen der ersten Offenlage in 2016 und der aktuellen Weiterführung der Bebau­ ungsplanung haben sich neue umweltrelevante Informationen ergeben. Daher wird eine erneute Offen­ lage des Bebauungsplans erforderlich. Der Beschluss hierzu ist für die Sitzungsfolge März/April 2019 vorgesehen.

An der Baulücke an der Ewaldstraße ist zwischenzeitlich eine Kindertagesstätte gebaut und bereits be­ zogen worden. Des Weiteren sind hier öffentliche Parkplätze entstanden. Derzeit werden die Außenan­ lagen der Kindertagesstätte sowie der Grünverbindungsweg von der Ewaldstraße in den Blockinnenbe­

Unterschrift
BM F.Toplak


Der rechtswirksame Bebauungsplan 112, „Wohnbebauung südlich Wiesenstraße“ soll teilweise geändert werden, da Art und Maß der baulichen Nutzung sowie textliche Festsetzungen einer Grundstücksvermarktung seit mehr als 10 Jahren nach dem Spatenstich, u.a. aufgrund keiner oder geringer Nachfrage nach Reihenhausgrundstücken, entgegenstehen.
Mit dem Bebauungsplan 112 soll das erfolgreiche Konzept „Hertener Siedlungen“ zur Grundstücksvermarktung durch die Hertener Stadtwerke GmbH fortgesetzt werden.

sch-str
Verkehrsbelastung (aus städtischen Unterlagen) rot = LKW-Belastung
hier wird die LKW-Belastung Schützenstraße u. Ewaldstraße mit 7 % angegeben, Wiesenstraße nur 1%


TOP 19.2
Berichtigung des Bebauungsplans 112 Schneeberger Straße
– Antrag der FDP-Fraktion vom 05.04.2012


Bürgermeister Dr. Paetzel schlägt vor, über diesen Antrag nicht jetzt, sondern erst dann zu behandeln,
wenn über den Bebauungsplan 112 beraten wird. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.
– einstimmig zugestimmt
Berichtigung des Bebauungsplan 112 Schneeberger Straße
http://rat.jidv.de/?p=224

Hier ist erwähnenswert, manipulierte die  Verwaltung das Gutachten zum Schallschutz, um möglicherweise der VMW  ein möglich Bauflächen für 56 Einheiten zu ermöglichen? Lesen sie selbst!

lkw-belastunglkw-belastungAls PDF-Dokumente [klicken]

afi-gutachten-B-plan 112

Archiv-Schneebergestraße 

Dazu auch unser Beitrag zur Blockinnenbereichsbebaung Hospitalstraße
Warum trickste hier die Verwaltung mit den Zahlen herum?? [weiterlesen]:

Zeichen_123.svgDieser Beitrag ist zur Zeit noch nicht in Gänze fertig, Schauen Sie später noch hinnein

15-01-2003-BPlan 112-Archiv [WAZ]Quelle WAZ 15. Jan. 2003

 

ScheebergerstrQuelle:H.A.

 

Inhalt

  1. Verfahrensbeteiligte: 2
  2. Vorwurf: 2
  3. Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: 3
  4. Warum wurde hier mit unterschiedlichen Daten gearbeitet?. 4
  5. Anzunehmender Vorteil 4
  6. Beziehungen. 5

 

Verfahrensbeteiligte:

  1. Stadt Herten,
    vertreten durch den Bürgermeister

    Kurt- Schuhmacherstraße 2
    45699 Herten
  2. Vorteilsnehmer
    Vestisch-Märkische Wohnungsbaugesellschaft mbH

    Lessingstraße 65
    45657 Recklinghausen
  3. Auftraggeber
    ISO – Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel

    Haltener Straße 193
    45770 Marl
  4. Auftragnehmer
    AFI – Arno Flörke, Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik

    Nordwall 14
    45721 Haltern

 

Vorwurf:

Innerhalb der Blockrandbebauung an der Wiesenstraße, Ewaldstraße und Schützenstraße in Herten waren neue Wohngebäude geplant. Bis zur Genehmigung des Bebauungsplans war das Gebiet als Grabeland ausgewiesen und genutzt. Am 31.10.2001 wurde das Vorhaben genehmigt[1].

Aus Sicht des Immissionsschutzes stellen die Schützenstraße und die Ewaldstraße Schallquellen dar, die die geplante Bebauung beeinträchtigen können. Zum Nachweis der Auswirkungen des Quell- und Zielverkehrs des neuen Baugebietes, wurden diese Verkehre mit berücksichtigt.

Für die Beurteilung der geplanten Bebauung ist es erforderlich, die Lärmsituation im Planungsgebiet durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen, die Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ zu beurteilen und falls erforderlich, Schallschutzmaßnahmen festzulegen.

Die Entwürfe für das Bebauungsvorhaben wurden nach diesseitigem Kenntnisstand durch den Nutzer [2] – der Wohnungsbaugesellschaft VMW – erstellt. Die Schalltechnische Untersuchung für das Vorhaben wurde durch das Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel [3] in Auftrag gegeben. Auftragsnehmer war das Ingenieurbüro Arno Flörke [4]

Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt:

  1. RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990, DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, November 1989,
  2. DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, 1987,
  3. Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, München 1994,
  4. Schriftliche Mitteilung der Verkehrsbelegungen der Schützenstraße und der Ewaldstraße durch die Stadt Herten. [2]

Punkt 1 bis Punkt 3 sind statisch anwendbare Richtlinien, einzig die Datenlage unter Punkt 4 sind die dynamischen Daten, die das Gutachten beeinflussen. Diese Daten stellte – wie das Gutachten aussagt (sh. Fußnote 1) zweifelsfrei die Stadt Herten zur Verfügung. (Anlage-2-)

Diese Daten entsprechen keinesfalls den Gegebenheiten. Im gleichen Jahr für den Lärmminderungsplan erhobenen Daten weichen hier sowie in Menge als auch Zusammensetzung erheblich voneinander ab. [3]. Anlage:-1- Anlage:-2-

Ebenso wird die Straßenqualifizierung der Schützenstraße, desgleichen wie die Wiesenstraße, für das Gutachten mit   -G-    (Gemeindestraße) bezeichnet. Tatsächlich ist die Schützenstraße die wichtigste und verkehrsreichste Nord- Süd- Verbindungsstraße in Herten. In einer Entscheidungsvorlage [4] wird ausgeführt: „Der Straßenzug Feldstraße / Schützenstraße östlich der Hertener Innenstadt bildet die verkehrlich bedeutsamste Nord-/Südachse im Stadtgebiet. …“

Warum wurde hier mit unterschiedlichen Daten gearbeitet?

Für die Neuplanung von Nutzungsgebieten, die Aufstellung von Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich, wenn die Orientierungswerte der DIN 18005 -Schallschutz im Städtebau, Teil 1 nicht eingehalten werden.

Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die Schützenstraße, die Ewaldstraße und die Wiesenstraße berücksichtigt. Die Verkehrsdaten der Schützen- und der Ewaldstraße wurden von der Stadt Herten übernommen.

Der Abstand zwischen Straße und der Bebauungsgrenze eines neu ausgewiesenen Bebauungsplans richtet sich neben den schalltechnischen Vorschriften u.a. auch nach dem Abstandserlass „…Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände [5]

Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass der Abstand zwischen Straße (hier Schützenstraße) und der Bebauungsgrenze aufgrund der irrigen Daten bedeutend geringer ist, als es nach den tatsächlichen Gegebenheiten sein dürfte. Durch den geringeren Abstand wird dem Grundstückseigner mehr Baufläche zur Verfügung gestellt. Wären hier die richtigen Daten zum Ansatz gekommen, hätte sich die zu bebauende Fläche bedeutend verringert.

Anzunehmender Vorteil

Es ist von einer Grundstückslänge von 180 m auszugehen.

Der derzeitige und damalige Bodenrichtwert liegt im Bebauungsgebiet bei ca. 170,- € / m²

Ich gehe von einem allgemeinen Wohngebiet als Bebauungsgebiet aus.

Richtpegel 50db(A)-nachts

 

Fall 1[6] Lkw-Anteil 10% / 3% =     Abstand Straßenmitte  59,89 m
Fall 1[7] Lkw-Anteil 20% / 10% =   Abstand Straßenmitte  94,91 m

                                                               Differenz (Gewinn)        35,02 m

Zusätzlicher Gewinn = 180 X 35,02 = 6303.6m² X 170 = 1.071.612,- €

Ungeachtet der nach diesseitiger Rechtsansicht rechtswidrige Vergrößerung der Bebauungsfläche, werden zukünftige Käufer einen Nachteil bezüglich Wohnungsqualität und Schallschutz erfahren. Der Antragsgegner bei einer Lärmprävention wird sich möglicherweise immer auf das afi – Gutachten berufen können.

Beziehungen

Die Stadt Herten ist bei der VMW vertreten durch (2003):
Aufsichtsrat:

BM Dr. Uli Paetzel (SPD), stellv. BM Winfried Kunert (CDU).

Gesellschafterversammlung:

BM Dr. Paetzel. Stadtbaurat Volker Lindner

 

  • [1] Anlage:-3- Beschlussvorlage
  • [2] Schalltechnische Beurteilung, der geplanten Block-Innenbebauung, an der Wiesenstraße in Herten Ing. Büro afi, 2001, Seite 3
  • [3] Beschluss: Aufstellung eines Lärmminderungsplans gem. § 47 BImSchG Nr.: 00/126 v. 10 Mai 2000, Verkehrsbelastungszahlen, dem Anzeigesteller mit Schreiben v. 3.6.05 (Zeichen Te.) Seitens der Stadt Herten zur Verfügung gestellt.
  • [4] Grundsatzbeschluss zur Aufhebung der im Flächennutzungsplan dargestellte Nord- Süd-Straßenverbindung parallel zur Feldstr.-/Schützenstraße; v. 3.Sept.98 Ref. 98/202
  • [5] (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-3 – 8804.25.1 v. 6.6.2007
  • [6] Anlage:-4-
  • [7] Anlage:-5-

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