- eine Bilanz nach Jahren des Stillstands
2009 ist die UN Behindertenkonvention in Kraft getreten, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung (Inklusion) in allen Lebenslagen zum Menschenrecht erklärt. 2012 ist in das Thema Inklusion durch unseren Bürgerantrag endlich auch in Herten
in Bewegung gekommen. Die großen Parteien setzten das Thema auf die Tagesordnung. Der Rat der Stadt beschloss, zwei mal jährlich aufeinander aufbauende Foren durchzuführen. Anfang 2013 wurde Frau Düpre Inklusionsbeauftragte. Im Juli 2013 fand das erste Forum Inklusion statt. So weit- so gut.
Was ist seitdem passiert?
Dem anfänglichen Wunsch vieler Teilnehmer der Foren nach mehr Zeit und Raum zum Austausch wurde nicht nachgekommen. Es gab keine Auswertung der vielen- auch dokumentierten- Anregungen der Teilnehmer. Dieser respektlose, gering schätzende Umgang mit den engagierten Teilnehmern führte dazu, dass Veranstaltungen immer schlechter besucht wurden und seit Mitte 2015 „eingeschlafen“ sind. 2015 wurde dann ein „Inklusionsbeirat“ ins Leben gerufen, in dem 5 (!) Politiker in geschlossener Runde tagen. Protokolle sind nicht öffentlich. Der Beirat sollte auf 2 Jahre angelegt sein und Ideen entwickeln, das Thema und die Foren wieder zu beleben.
Ist das gelungen? Nein. Alle sind sich – vielleicht in unterschiedlicher Ausprägung- aber durchaus einig, dass das Ergebnis der Arbeit nicht zufriedenstellend ist. Die Weisheit der Dakota Indianer “ Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab“ scheint aber in Herten bei Vielen nicht bekannt zu sein. Und so wurde leider letzten Mittwoch im Sozialausschuss „Weiter so“ beschlossen.
Das einzige, was jetzt noch Abhilfe bringen könnte, wäre ein Umdenken der Mitglieder des Beirates selbst. Sie könnten von sich aus beschliessen, sich um engagierte Menschen zu erweitern. Sie könnten von sich aus beschliessen, ihre Arbeit aus der „geheimen Ecke“ hervorzuholen und transparent herzuzeigen. Ob sie das tun? Wir würden uns freuen!
ViSdP Eva Koch, Sprecherin der Initiative Bildung in Herten
Ratsvorlage Inklusion 2017 klick
Seiteninhalt
Die Inklusions-Falle
Eine Undercover-Recherche an einer Haupt- und einer Förderschule. Wie gut klappt das Miteinander ungleicher Schüler?
Eine Undercover-Recherche an einer Haupt- und einer Förderschule. Wie gut klappt das Miteinander ungleicher Schüler?
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Diese Reportage erscheint parallel in der Regionalausgabe NRW der „Welt am Sonntag“.
Zum Thema Inklusion schreibt die H.A. heute am 2.Mrz.16 in Ihrer Aussage:
„DieLinke“ verlässt Beirat für Inklusion
HERTEN. (CW) Inklusion, das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen, sei ihr wichtig. Das betont Martina Ruhardt, Ratsfrau und Kandidatin für das Bürgermeisteramt der Partei „Die Linke“ oft. Trotzdem legte sie nun ihr Mandat im Inklusionsbeirat der Stadt nieder. Sie findet, dass das Gremium in der Stadt Herten nichts bewirkt.
Der Beirat hatte am 1. Oktober 2015 seine Arbeit aufgenommen. Ziel: der Abbau von Benachteiligungen, denn laut Gesetz dürfen Alter, Migrationshintergrund, Behinderung, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, Religion oder Geschlecht die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe nicht beeinflussen.
Trotz einer sehr konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit der Mitglieder sei es dem Inklusionsbeirat bislang nicht gelungen, auch nur eine einzige Anregung zur Abstimmung in den Stadtrat oder in Fachausschüsse einzubringen. „Dabei gab es immer wieder konkrete Vorschläge und Wünsche, einen solchen Antrag zu formulieren, der für die weitere Umsetzung einer inklusiv arbeitenden Verwaltung hilfreich gewesen wäre“, sagt Ruhardt. Sie glaubt, dass die Verwaltung daran auch gar kein Interesse hat. Ihre Fraktion werde das Thema Inklusion dort politisch diskutieren, wo politische Entscheidungen gefällt werden: „Im Rat und in seinen Fachausschüssen.“
(Digitale) Inklusion
Inklusion ist ein Schlagwort – viel genutzt und viel gefordert. Nicht immer ist klar, was damit gemeint ist: Ersetzt der Begriff „Inklusion“ den der „Integration“? Legt man einen engen oder weiten Inklusionsbegriff zugrunde? Im Schwerpunkt beschäftigt sich die Werkstatt damit, wie Inklusion verstanden werden kann, wo und wie sie in Gesellschaft und Bildung umgesetzt wird – und was digitale Inklusion ist und kann. http://www.bpb.de/205404
Konnexität der Inklusionskosten – Vorbereitung einer Klage
Gemeindebund: 180 Kommunen erwägen Verfassungsklage wegen Inklusion
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
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Der Hauptgeschäftsführer
Schnellbrief 38/2014
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Aktenzeichen: IV 211-38/3 ha Ansprechpartnerin: Beigeordneter Hamacher, Referent Wagener Durchwahl o2ii*4587-220/-236
20. Februar 2014
Konnexität der Inklusionskosten – Vorbereitung einer Klage
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
im Anschluss an unseren gestrigen Schnellbrief möchten wir Sie heute darüber informieren, dass auch der Vorstand des Städtetages gestern festgestellt hat, dass das abschließende Angebot des Landes keine geeignete Grundlage für eine Verständigung im Streit über die Kosten der Inklusion darstellt.
Darüber hinaus – und hierauf beziehen sich die heute teilweise in der Presse zu lesenden Kommentare über einen Dissens innerhalb der kommunalen Familie – hat sich der Vorstand für ein weiteres, „abschließendes“ Gespräch mit der Landesseite ausgesprochen.
An dieser Stelle gibt es in der Tat einen Unterschied zu der Haltung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages, wie sie zu Beginn dieser Woche in den Gremien der beiden Verbände festgelegt worden ist. Wir sind der Auffassung, dass es nach nunmehr zwei Jahren des Verhandelns über die Kosten der Inklusion, nach unzähligen Gesprächen auf Arbeits-und auf Spitzenebene gerade in den vergangenen Monaten und nach nunmehr mehreren ergebnislos verstrichenen „letzten“ Zeitpunkten für eine endgültige Einigung an der Zeit ist, auch Konsequenz im Handeln zu zeigen.
Aus diesem Grunde möchten wir nun gerne konkret mit der Vorbereitung und Koordinierung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das neunte Schulrechtsänderungsgesetz beginnen, mit der die Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung aufgrund der Missachtung des in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung festgelegten Konnexitätsprinzips festgestellt werden soll.
Da die Verbände nicht selber klagebefugt sind, kann eine solche Verfassungsbeschwerde nur durch die betroffenen Städte, Kreise und Gemeinden eingelegt werden. Wegen der politischen Signalwirkung würden wir es in diesem Fall für wünschenswert halten, wenn sich möglichst viele Kommunen einer solchen Klage anschließen und damit auch gegenüber dem Land deutlich machen, welche Relevanz eine befriedigende Lösung dieser Frage nicht nur für die finanziell enorm unter Druck stehenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen, sondern auch für einen gelingenden Inklusionsprozess hat.
Damit die Geschäftsstelle einschätzen kann, wie groß die Bereitschaft zur Unterstützung eines solchen Verfahrens ist, bitten wir Sie, möglichst bis zum 28. Februar 2014 entweder über die eingerichtete elektronische Umfrage oder unter Verwendung des beigefügten Rückmeldebogens mitzuteilen, ob sich Ihre Stadt/Gemeinde einer Klage anschließen wird.
Die entstehenden Verfahrenskosten sind letztlich ebenfalls davon abhängig, wie viele Kommunen sich beteiligen werden. Wir gehen aber davon aus, dass bei einer breiten Unterstützung das Kostenrisiko im niedrigen vierstelligen Bereich liegen wird. Bis zur endgültigen Klärung dieser Frage betrachten wir auch alle Rückmeldungen über eine Teilnahme an der Klage als vorläufig.
Abschließend möchten wir noch einmal daraufhinweisen, dass es uns keinesfalls darum geht, eine Klage um jeden Preis durchzuführen. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen kennen präzise die Position der kommunalen Spitzenverbände und wissen, bis zu welchem Punkt die Kommunen zu gehen bereit sind. Sofern die Landesregierung zukünftig bereit ist, eine Lösung anzubieten, die sich in dem von allen drei kommunalen Spitzenverbänden festgelegten Rahmen bewegt, wird sich auch der Städte- und Gemeindebund weiteren Gesprächen nicht verschließen. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, können die verfassungsmäßigen Rechte der Kommunen innerhalb der einzuhaltenden Klagefristen leider nur auf dem vorstehend beschriebenen Wege durchgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Jürgen Schneider
Stadt Herten
Unterschiedlichkeit als Normalität
12.07.2013 | Herten
Erstes Forum zum Thema Inklusion
Auftakt zum Umsetzungsprozess – Die rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Fachforums zum Thema Inklusion im Glashaus waren sich einig: Das Prinzip der Inklusion, die Individualität jedes Menschen anzuerkennen und in der Gesellschaft zu verankern ist eine große Herausforderung. In Workshops tauschten sich die Anwesenden über verschiedene Themenfelder aus.
Bürgermeister Dr. Uli Paetzel begrüßte die Teilnehmer: „Inklusion bedeutet mehr als nur Barrierefreiheit zu schaffen. Das Ziel ist die gesellschaftliche Gleichberechtigung aller.“ Er appellierte an die Teilnehmer, während des Forums offen und ehrlich zu diskutieren. Anschließend stellte Gabriele Düpre, Inklusionsbeauftrage der Stadt, klar: „Inklusion ist eine wichtige Aufgabe, die die Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt.“
Wie mit diesen Herausforderungen umgegangen werden kann, diskutierten die Anwesenden in Workshops zu verschiedenen Themenfeldern. Zuvor setzten die Referate von Gertrud Servos und Helga Weiß Impulse für die anschließenden Debatten. Gertrud Servos, Vorsitzende des Landesbehindertenrates NRW, stellte fest: „Inklusion ist eine Haltung, etwas Allumfassendes. Es ist egal, welche Bildung, welches Alter oder Geschlecht jemand hat.“ Es ginge beim Inklusionsprinzip eben nicht nur um Menschen mit Behinderungen. Das Ziel müsse sein, jedem die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Helga Weiß von der Gesellschaft für Mediation und Organisationsentwicklung präsentierte verschiedene Beispiele gelebter Inklusion. Sie sprach sich für eine Gesellschaft aus, in der Unterschiedlichkeit als Normalität wahrgenommen wird.
Nach den Referaten teilten sich die Anwesenden in vier Gruppen und Themen auf. Diskutiert wurden die Bereiche Bildung, Arbeit und lokale Ökonomie, Soziale Infrastruktur, Wohnen, Wohnumfeld und Mobilität.
In der Auftaktveranstaltung näherten sich die Teilnehmer dem umfassenden Thema Inklusion zuerst einmal. Um weitere Schritte zu planen, ist ein zweites Forum mit dem Schwerpunkt Bildung in der zweiten Jahreshälfte geplant.
Pressekontakt: Pressestelle, Maximiliane Plöger (Volontärin), Tel: 02366/303 227, Mail: m.ploeger@herten.de, www.herten.de,
– Thema schulische Inklusion im Ausschuss für Schule und Jugend –
Eva Koch, 02.02.2013
Wir erfahren: die Sitzung des Ausschusses für Schule und Jugend am 12.02. findet nicht statt. Völlig überraschend.
Warum nicht? Wir hören: es gäbe angeblich keinen Bedarf für eine Sitzung.
Das sehen wir – um es milde auszudrücken- aber ganz anders.
Wir warten dringend auf die nächsten Bausteine zur schulischen Inklusion!
Bis Januar, hatte der Rat der Stadt Herten beschlossen, solle geprüft und berichtet werden, wo in der Verwaltung, ggf. über einen Inklusionsbeauftragten, das Thema Inklusion angedockt werden könnte. Wann werden wir jetzt eine Antwort erhalten?
Ebenso wurde beschlossen, ein Plenum zum Thema Inklusion einzurichten. Ein erster Termin und eine entsprechende Einladung sind vorzubereiten. Da die Einladung über die Sprecherrunde des Ausschusses erfolgen soll, haben wir auch hier von der nächsten Sitzung konkrete neue Absprachen erwartet.
Das sind nur zwei Beispiele, was zu tun und leider noch offen ist. Wir könnten hier noch etliches ergänzen!
Fazit: Das Ausfallen der Sitzung verschleppt das Weiterbetreiben des so wichtigen Themas erneut. Ein ersatzloses Ausfallen des ASJ bis zur nächsten geplanten Sitzung Ende April ist damit aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Ein Ersatztermin sollte dringend festgelegt werden.
13.01.2013
Halbherzige Inklusion
- Heute, 19.30 – 20.00 Uhr.
Jedes Kind darf eine Regelschule besuchen, auch dann, wenn es behindert ist. Das ist ein Menschenrecht, festgelegt in einer UN-Konvention. Die Landesregierung muss es umsetzen, tut sich aber schwer damit. Den angepeilten Termin im kommenden Sommer hat sie schon verschoben. Schafft sie es im nächsten Jahr? Wann kommt die Inklusion – und woran hakt es?
Jedes Kind darf eine Regelschule besuchen
Ihre Meinung
Links
- Schulministerin bricht Inklusions-Versprechen [WDR]. (21.12.2012)
- Inklusion an Schulen nimmt Gestalt an [WDR]. (20.09.2012)
- Schwerpunkt: Inklusion [WDR].
- Audios und Videos zum Thema Inklusion [Mediathek].
- Schulministerium NRW zum Thema „Inklusion, Gemeinsames Lernen“.
- Verband Bildung und Erziehung e. V..
- Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben, Gemeinsame Lernen“ NRW e.V..
Stand: 11.01.2013
22.12.2012:
NRW verschiebt Rechtsanspruch für behinderte Kinder
Die Inklusion – das gemeinsame Lernen mit Nichtbehinderten – kommt nun zum Schuljahr 2014/15 und damit ein Jahr später.
Düsseldorf. Nach Vorbehalten bei Eltern, Lehrern und Kommunen kommt der schrittweise Rechtsanspruch für behinderte Kinder auf ein Lernen mit nichtbehinderten Schülern erst ein Jahr später.
Der Anspruch auf die sogenannte Inklusion soll zum Schuljahr 2014/2015 starten, ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sei noch nicht fertig, erklärte das Schulministerium von Ressortleiterin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Freitag.
Eigentlich sollten Kinder mit besonderem Förderbedarf vom Schuljahr 2013/14 an schrittweise einen Anspruch auf Unterricht in einer allgemeinen Schule erhalten – und Vorreiterschulen für inklusives Lernen zunächst mit den Klassen 1 und 5 beginnen. Vor allem ein Streit zwischen Land und Kommunen über die Finanzierung der Inklusion bremst aber das Verfahren.
Auf einen Referentenentwurf vom November habe es viele, sich teils widersprechende Rückmeldungen von den Verbänden geben, sagte Ministeriumssprecher Jörg Harm. „Den einen geht es zu schnell, den anderen zu langsam.“ Besonders schwierig seien die Gespräche mit den Kommunen über die Finanzierung. „Hier gibt es bisher keine Annäherung.“
Es gab Kritik von Kommunen, Eltern und Lehrerverbänden
Die Kommunen sehen das Land in der Pflicht, da das Land ihnen diese Aufgabe neu zuweise. Auch von Lehrern und Eltern kam Kritik. Der Verband Bildung und Erziehung sieht die Schulen noch nicht gerüstet für die Aufgabe. Lehrer seien grundsätzlich bereit, sich der großen Herausforderung zu stellen, sagte der VBE-Bundes- und Landesvorsitzende Udo Beckmann.
Aber: „Wir brauchen nach unseren Berechnungen mindestens 7000 zusätzliche Sonderpädagogen, wenn wir es vernünftig machen wollen.“ Bei Personal, Fortbildung und baulichen Voraussetzungen sei noch vieles zu tun. „Es ist niemandem mit einem Schnellschuss gedient, weder den Kindern mit Behinderung noch den Kindern ohne Behinderung.“
Die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet auch alle Bundesländer, auf Elternwunsch inklusiven Unterricht anzubieten. Nach mehreren Studien sind viele Eltern nichtbehinderter Kinder skeptisch gegenüber der Inklusion und befürchten ein Absinken des Leistungsniveaus. lnw
Die Verwaltung ist diesem Auftrag mit genau einem (!) Satz nachgekommen. Sie schlägt nun vor, „zum geeigneten Zeitpunkt“ „bei Bedarf“ ein Plenum „Inklusion in allen Lebenslagen“ einzuberufen.
Die einschränkenden Formulierungen sind für uns unerträglich. Darüber hinaus ist das benannte Plenum ist in keinster Weise definiert!
Damit bleibt die Vorlage weit hinter dem politischen Konsens zurück.
Damit bleibt die Vorlage aber auch insbesondere hinter der UN Behindertenrechtskonvention zurück. Dort ist die aktive gesellschaftliche Beteiligung und insbesondere die Beteiligung Betroffener ausdrücklich, als Pflicht für alle staatlichen Ebenen, also auch für die Kommunen, vorgesehen. (Präambel,; Art. 4 (3/5). Die politischen Parteien in Herten haben dies verstanden.
Die Vorlage darf deshalb so nicht verabschiedet werden!
Wir begrüßen des weiteren den Antrag der CDU vom 08.10.12 zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Die Einführung eines städtischen Inklusionsbeauftragten wird von uns ausdrücklich unterstützt. Die Erwartung, dass die Verwaltung der Aufgabe Inklusion allein durch Definition als Querschnittsaufgabe wirksam gerecht werden könnte, kann sich jedenfalls nicht auf Erfahrungen oder Beispiele stützen und bleibt daher unrealistisch. Wir erinnern daran, dass gleichermaßen bedeutende und weitreichende Aufgabenstellungen, nämlich Gleichstellung oder Integration von Migranten, in derselben Weise organisiert wurden und- hierdurch- erfolgreich vorangetrieben werden konnten.
Wir halten daher die Einführung eines Inklusionsbeauftragten für unverzichtbar. Insbesondere kann ein Inklusionsbeauftragter „Motor“ im politisch gewollten beteiligungsorientierten Umgestaltungsprozess hin zur Inklusion werden und ein wesentlicher Ansprechpartner für Bürger und Betroffene sein.
Die Vorlage lehnt die Einführung eines Inklusionsbeauftragten – ohne vorherige Diskussion- aus finanziellen Gründen ab.
Dies halten wir für vorschnell!
Wir gehen davon aus, dass die Stelle eines Inklusionsbeauftragten ggf. haushaltsneutral realisiert und im Rahmen des vorhandenen Stellenplans durch Neuorganistion von Zuständigkeiten eingerichtet werden könnte.
Eva Koch
Initiative Bildung in Herten
Hertener Allgemeine
Sekundarschule als VorreiterInklusion in der Martin-Luther-Schule
21. Oktober 2012 09:17
WESTERHOLT. Eine Vorreiterrolle beim Thema Inklusion will die Martin-Luther-Sekundarschule einnehmen, die im August ihre Arbeit aufgenommen hat. Inklusion meint die bedingungslose und vollwertige Teilhabe von Behinderten an allen Bereichen des öffentlichen Lebens – ein echtes Miteinander statt eines Nebeneinanders.
Henrik Jurisch (M.) und Dominik David (r.), hier mit Rektor Hermann Kuhl, lernen in der Sekundarschule bald gemeinsam mit behinderten Kindern.
Foto: Frank Bergmannshoff
Ab dem nächsten Schuljahr soll es nach dem Willen von Politik und Stadtverwaltung an Hertener Schulen gelebte Inklusion geben. Die Martin-Luther-Sekundarschule will die Pionierrolle übernehmen und spezielle Lerngruppen einrichten. Dieses Ansinnen von Rektor Hermann Kuhl wurde in der Schulkonferenz von Eltern- und Lehrervertretern einhellig begrüßt. Kuhl: „Die Lerngruppen passen gut in unser Konzept der Lernbüros, in denen jeder Schüler nach seinem Ermessen lernen kann.“ Die Sekundarschule sei auch deshalb als Vorreiter gut geeignet, weil ihr Konzept noch im Aufbau und somit flexibel sei. Allerdings, so Hermann Kuhl: „Wir können keine Rollstuhlfahrer aufnehmen, da unsere Schule nicht barrierefrei ist.“
Naturerlebnisgarten
BUND-Projekt: „Inklusion in der Natur“
15.10.2012 | 17:52 Uhr
„Mutter Natur“ ist eine ehrliche Haut. Ihr ist es egal, wer sie besucht. Dick oder dünn, groß oder klein, mit oder ohne Beeinträchtigung – völlig egal. Hauptsache, man hat Respekt und benimmt sich artig. ... hier mehr
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Entwicklung von inklusiven Konzepten auf kommunaler Ebene, in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule sowie im Gemeinwesen insgesamt. Nun wurde dazu eine Broschüre erstellt: „Die offene Ganztagsschule als inklusiven Bildungsort entwickeln“. Darin ist ein nachzulesen, wie wichtig der kommunale Steuerungsprozess von Inklusion ist und wie dieser Prozess erfolgreich umgesetzt werden kann. … hier mehr
Die beiden Gutachter Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz wurden vom Schulministerium NRW beauftragt, Empfehlungen für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. In ihrem Gutachten haben die Wissenschaftler der Landesregierung eine schrittweise Überführung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus den Förderschulen in die allgemeinen Schulen empfohlen. Innerhalb von zehn Jahren könnte nach den Vorschlägen von Klemm und Preuss-Lausitz eine Inklusionsquote von 85 % erreicht werden. ..hier. mehr
Aktionsplan der Landesregierung.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven
“Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv”.
zum PDF-Dokument … klick
offene Fragen zum Thema Inklusion sollen geklärt werden
SPD Anfrage an den Landtag (klick) / FDP Anfrage an den Schulausschuss (klick)
FDP/FW-Fraktion – Inklusion: Auch für die Allerkleinsten (klick)
Uschi Nienhaus-Böhm, Gesamtschullehrerin seit 25 Jahren, davon seit 23 Jahren in Integrationsklassen berichtet:
Inklusion oder Exklusion?
Während Parteien und Verbandsfunktionäre, Hochschullehrer, Pädagogikexperten und Journalisten heftig über Inklusion diskutieren, Politiker erste Schritte einleiten, die ihrer Vorstellung von einer möglichst kostengünstigen Umsetzung entsprechen und verhindern sollen, dass die Debatte aus dem Ruder oder in die falsche Richtung laufen könnte, ist es an meiner integrierten Gesamtschule seltsam still. Die KollegIn-nen, die die Pläne am Ende umsetzen sollen, verhalten sich abwartend. Das liegt nicht nur daran, dass offenbar von politischer Seite gar kein Wert darauf gelegt wird, unsere Meinung zu hören und unsere Erfahrungen in die neuen Planungen einzube-ziehen. Die Gründe der Passivität sind nach meinem Eindruck vielfältig: lesen Sie hier den vollständigen Bericht... klick und weiteres aus Herten.... hier
http://www.dielinke-herten.de/fileadmin/lcmssvherten/Dateien/FRAKTION/12-06-25%20Nienhaus-B%C3%B6hm%20Inklusion%20oder%20Exklusion.pdf
Inklusionplan für Kölner Schulen
Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat der Rat beschlossen, einen Inklusionsplan für Kölner Schulen zu entwickeln. hier klick zum Seite
Hier sollte unsere (Schul-) Verwaltung endlich einsehen, dass nationales sowie internationales Recht das „Hertener Ortsrecht“ bricht.
Auftaktveranstaltung: die WAZ und H.A. berichtet
WAZ am 2. Juni 2012
klick Bildvergrößerung
„In Herten liegt die Inklusion brach“
Initiative Bildung in Herten stellt Bürgerantrag und sucht Mitstreiter. Sekundarstufe I mit integrativer Lerngruppe fehlt
Von Irene Stock (WAZ)
Herten. Was sind Eriks (9) Lieblingsfächer? Pause. Erik überlegt und rattert dann runter: „Sachkunde, Englisch, Lesen.“ Erik ist Drittklässler, taub, trägt ein Cochlea-Implantat und wird in der Grundschule „In der Feige“ integrativ beschult. „Mehr schlecht als recht“, sagt seine Mutter Eva Koch. Manchmal werde der Sonderpädagoge der Klasse (29 Schüler, davon werden sechs integrativ beschult) einfach abgezogen, werde er krank, gebe es keinen Ersatz. „Da wo Integration läuft, läuft sie schlecht.“ Es gebe nicht mal einen Pool mit Ersatzlehrern.
Das will die „Initiative Bildung in Herten“ ändern. Zwei Handvoll Hertener, „der harte Kern“, wie Manfred Schwierske sagt, wollen die Schulqualität in Herten verbessern, an der Entwicklung der Schullandschaft beteiligt werden, denn beides tue dringend Not, ist die Initiative überzeugt. Wie kann die Bildung für alle Schulen in Herten verbessert werden? Wie werden Schüler individuell gefördert? Wie treibt die Stadt das Thema Inklusion voran? Fragen, die die Initiative umtreiben.-
„Wir wollen, dass unser Sohn vor Ort zur Schule geht“
Inklusion nennt sich das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Seit 2009 die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft trat, müssen deutsche Schulen sie anbieten, wenn Eltern es wünschen. Zurzeit sind 20 Prozent der Förderschüler in Nordrhein-Westfalen in einem gemeinsamen Unterricht mit den anderen Schülern. 80 Prozent besuchen eine Förderschule. „In Herten liegt das Thema Inklusion völlig brach“, klagt Eva Koch. Zwar besuche der Sohn eine integrative Grundschule. „Aber was kommt danach, wenn alle Hauptschulen in Herten aufgelöst werden?“ Keine Sekundarstufe I verfüge über eine integrative Lerngruppe, in der Kinder zieldifferent unterrichtet würden bzw. Eltern einen Anspruch auf Aufnahme durchsetzen könnten. Die Stadt Herten weise in der Umsetzung der UN-Konvention – auch im Vergleich zu anderen Kommunen des Kreises Recklinghausen – bisher „deutliche Defizite“ auf. „Deshalb fordern wir, dass in Herten aus den verschiedenen allgemein bildenden Schulen und den Förderschulen ein inklusives Bildungssystem aufgebaut wird“, so Eva Koch und ihre Mitstreiter. Ein entsprechender Antrag ist an den Rat gegangen und wird „hoffentlich“ (Koch) am 13. Juni diskutiert. Optimal wäre eine integrative Lerngruppe an zwei Standorten mit Sekundarstufe 1 im Hertener Norden bzw. Herten-Paschenberg / Mitte. „Wir wollen, dass unsere Sohn vor Ort zur Schule geht“, sagt Ingo Koch. Erik wünscht sich, dass er einfach mit seinen Klassenkameraden zusammenbleibt.
Die Initiative „Bildung in Herten“ lädt am 18. Juni, um 17.30 Uhr an die Wiesenstraße 18 (Schwierske) ein. Ende August ist ein Info-Abend „Inklusion“ geplant.
Hertener Allgemeine v. 05.06.2012
Es geht um die bestmögliche Förderung aller Kinder
„Initiative Bildung in Herten“ stellt Bürgerantrag zum Thema Inklusion
VON FLORIAN ADAMEK
HERTEN. Vernachlässigt, weggeschoben, verdrängt: Das Thema Inklusion findet in Hertens Bildungslandschaft fast nicht statt.
„Nach der Grundschulzeit müssen wir betteln gehen“, sagt Eva Koch provokativ. Ihr Sohn Erik möchte auch nach dem Übergang zur weiterführenden Schule mit seinen Freunden in eine Klasse gehen. Kein besonderer Wunsch für einen Neunjährigen – denselben Schulweg haben wie die Kollegen, gleiche Stundenpläne wie die Nachbarskinder, zur selben Zeit frei haben, um gemeinsam etwas unternehmen zu können.
Aber: Erik ist taub, der Bursche trägt ein Implantat, das ihm eingeschränkt das Hören ermöglicht. Deshalb braucht der junge Mann einen – so heißt das im Pädagogendeutsch – Nachteilsausgleich. Eriks Lehrer in der „Süder Grundschule/Standort In der Feige“ müssen in ein Mikrofon sprechen, wenn die Nebengeräusche zu laut sind. Dann wird das gesprochene Wort direkt zu Erik gefunkt und der Drittklässler kann dem Unterricht besser folgen.
Nur ein Beispiel von mehreren, nur eine Hürde von vielen, denen sich die Pädagogen in der Grundschule stellen. Dabei läuft bei weitem nicht alles glatt. „Ganz im Gegenteil“, sagt Eva Koch und verdreht die Augen. Aber es läuft. Mit viel zu vielen Schülern in einer Klasse und viel zu wenig Unterstützung für die Lehrer. Aber es läuft. Jetzt noch ein Jahr, dann verlässt Erik die Grundschule. Der vorgezeichnete Weg führt in Deutschland auf die Förderschule.
„Abgeschoben an den Rand der Gesellschaft und stigmatisiert“, sagen die Mitglieder der „Initiative Bildung in Herten“, zu der Eriks Eltern gehören. Pädagogen an Förderschulen sehen das anders und preisen die Förderung in einem Schonraum. Es ist eine Auseinandersetzung der Überzeugungen. Und eines ist klar, am Ende wird es nur ein Modell geben: Förderschule oder Inklusion -und liest man die geltende UN-Konvention (Info-Kasten), scheinen die Würfel gefallen. Um parallel beide Strukturen zu bezahlen, fehlen die finanzielle Mittel.
Kluft klafft zwischen Recht und Realität
Doch zwischen geltendem Recht und gelebter Realität klaffen in Herten riesige Kluften: Mutter Eva, Vater Ingo und Sohn Erik müssen von weiterführender Schule zu Schule tingeln, von Rektor zu Rektor, und an den Regelschulen um Verständnis bitten. Bisher waren besonders die Hauptschulen kooperativ. Mit der Martin-Luther-Schule läuft die letzte ihrer Art in Herten jetzt aus.
Vernachlässigt, weggeschoben, verdrängt – und das, obwohl die Schullandschaft in Herten neu geordnet wurde, das Thema wochenlang auf der politischen Tagesordnung stand. Während die UN-Konvention seit 2009 für Deutschland rechtsgültig ist, wartet man hier auf Impulse aus Düsseldorf. Damit will sich die Initiative nicht begnügen. „Andere Kommunen im Kreis sind viel weiter“, sagt Eva Koch und befürchtet, dass das Thema verschleppt wird.
Deshalb stellt die Initiative in der Ratssitzung am 13. Juni einen Bürgerantrag, der eine Resolution beinhaltet. Die wird voraussichtlich in der Sitzungsfolge nach der Sommerpause beraten. „Das wäre ein Anfang“, sagt Eva Koch, wohlwissend, dass der Prozess Inklusion nie abgeschlossen sein wird. Trotzdem muss man beginnen.
Die UN-Konvention im Detail
HERTEN, (flo) Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist ein abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Artikel 24: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Die Staaten gewährleisten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen. Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
- Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden
- Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben
IM BLICKPUNKT
Im Blickpunkt
Inklusion ist ein Menschenrecht
UN-Konvention lässt wenig Interpretationsspielraum – Anderssein ist normal
HERTEN, (flo) Der Gedanke der Inklusion ist Leitbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit 2009 auch für Deutschland bindend ist. Inklusion steht für die Offenheit der Gesellschaft, für eine Vielfalt, die Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt einschließt.
Der Begriff in der UN-Konvention geht damit weit über das hinaus, was land- läufig mit „Integration“ umschrieben wird. Im Zusammenhang mit Inklusion geht es nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen auch für Menschen mit Behinderungen Raum zu schaffen. Es geht darum, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen von vornherein gerecht werden. Kurz gesagt: Nicht der Mensch mit Behinderungen soll „passend gemacht“ werden, um ihn in die Gesellschaft zu integrieren. Die Gesellschaft soll so gestaltet werden, dass jeder Mensch mit Behinderung alle Angebote problemlos wahrnehmen kann.
Bezogen auf Schule bedeutet das, dass alle Schüler unterschiedliche Bedürfnisse haben. Viele dieser Bedürfnisse werden von der Mehrheit der Kinder geteilt und bilden die gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsbedürfnisse. Alle Schüler haben darüber hinaus aber ganz individuelle Bedürfnisse, die unterschiedlich ausgeprägt sind. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist die Bereitstellung spezieller Mittel und Methoden notwendig. Dieses Prinzip gilt für alle Schüler – nicht-behindert oder behindert.
Eine zentrale Rolle spielt in der Inklusionspädagogik der Besuch einer wohnortnahen, allgemeinen Schule. Die UN- Konvention formuliert das als Menschenrecht. Diese Schule muss den Bedürfnissen aller Schüler gewachsen sein. Es soll also eine Schule für allen konzipiert werden, aus der kein Kind mehr ausgeschlossen wird, weil es den Anforderungen nicht entsprechen kann.
Inklusion ist aber nicht nur ein Bildungsthema, Inklusion ist eine Entwicklung und betrifft unser gesamtes Leben. Bei Angeboten für Kinder, bei Kindertageseinrichtungen und Schulen, beim Arbeiten und Wohnen, beim Gang zum Arzt sowie bei Freizeitmöglichkeiten. Die UN- Konvention will Menschen von dem vermeintlichen Normalitätsbegriff abbringen, durch die alle an den Rand gedrängt werden, die dem vorherrschenden Ideal uneingeschränkter Leistungsfähigkeit eben nicht entsprechen können.
Eltern erwarten in NRW jetzt konkrete Schritte in Richtung Inklusion
Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. NRW erwartet von der neuen Regierungskoalition konkrete Schritte zur Umsetzung der Un-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bei den anstehenden Koalitionsvereinbarungen müssen jetzt die Weichen für ein inklusives Schulsystem gestellt werden, das den Anforderungen des Völkerrechts entspricht, fordert der NRW-Elternverband.
Die unter der rot-grünen Minderheitenregierung vorgelegten „Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW“ bleiben nach Ansicht der Eltern weit hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück und lassen viele Fragen offen. Durch das eindeutige Wahlergebnis haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen jetzt die Chance, die richtigen Signale in Richtung Inklusion zu setzen.
Der Elternverband fordert einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule für alle Kinder. Nach den Plänen der bisherigen Minderheitsregierung sollte der Anspruch auf Inklusion auf Kinder der Klassen 1 und 5 beschränkt bleiben. Das ist nach Ansicht des Elternverbandes nicht mit der UN-Konvention vereinbar.
Die UN-Konvention schreibt vor, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Aufnahme in eine Schule die für sie angemessenen Vorkehrungen zum Lernen vorfinden.
Dazu müssen vor Ort Strukturen geschaffen werden. Eltern müssen sich im Vorfeld darauf verlassen können, dass die Bedingungen stimmen, so der Elternverband. Notwendig ist vor allem eine gute personelle Ausstattung inklusiver Schulen mit Lehrern, Sonderpädagogen, aber auch mit anderen pädagogischen Fachkräften, Therapeuten und Schulhelfern.
Der Elternverband fordert eine verlässliche Finanzierung der inklusiven Schule, statt über die Umschichtung der schulischen Demografiegewinne in andere Politikfelder zu diskutieren. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass Inklusion nicht zum Nulltarif zu bekommen ist.
LAG Gemeinsam Leben, Gemeinsam Leben NRW e.V.
Postfach 16 02 25, 44332 Dortmund
www.gemeinsam-leben-nrw.de info@gemeinsam-leben-nrw.de
Kontakt: Michael Baumeister, Dorsten, 0172 3596 399, michael@mbauweb.de
INKLUSION Gemeinsam anders
In Deutschland wird über die Abschaffung der Sonderschulendiskutiert. Italien hat das schon hinter sich. Was lernt man
daraus? Ein Besuch in Südtirol lesen Sie mehr hier..Schule-Inklusion
Von Integration zur Inklusion
Wie kann der Begriff „Inklusion“ die traditionelle Integrationsdebatte weiter entwickeln? Wie können wir Integration im Leitbild einer inklusiven Gesellschaft neu begreifen? Diesen Fragen geht Cem Özdemir in seinem Namensbeitrag für das MiGAZIN nach.
Der Autor ist Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 22. Dezember 2011
In dem Anfang 2011 veröffentlichten „Manifest der Vielen“ beschreibt Ferdos Forudastan, wie sich die Kinder, Enkel und Urenkel der ersten Einwanderer-Generation in der bisher übliche Aufteilung unserer Gesellschaft in ein „Wir“ und „Ihr“ immer weniger wiederfinden. Dazu passt auch, dass die taz kurz davor aufgerufen hatte, ein neues Wort anstelle des leidigen und sperrigen Begriffes „Menschen mit Migrationshintergrund“ vorzuschlagen, leider noch ohne durchschlagenden Erfolg. Es ist offenbar alles andere als leicht, einen der ganz elementaren Veränderungsprozesse in unserer Gesellschaft in Worte zu fassen bzw. in einem Begriff angemessen abzubilden.
Auf dem letzten Parteitag im November 2011 in Kiel haben Bündnis 90 / Die Grünen nun ein Papier beschlossen mit dem Titel „Vielfalt leben in einer inklusiven Gesellschaft“. Darin stellen wir uns die Frage (wie sie ja auch in dem aktuellen MiGAZIN-Dossier zum Ausdruck kommt), wie der Begriff „Inklusion“, der im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen verwandt wird, auch die traditionelle Integrations-Debatte weiter entwickeln kann bzw. wie wir Integration im Leitbild einer inklusiven Gesellschaft neu begreifen können.
Eine blockierte Gesellschaft
Chancengleichheit ist für mich eine republikanische Errungenschaft. Sie erweitert den rechtlichen und politischen Gleichheitsanspruch der Demokratie auf die soziale Sphäre. In diesem Sinne verstehe ich sozialen Aufstieg immer als praktizierte Chancengerechtigkeit. Doch leider leben wir in vielfacher Hinsicht in einer blockierten Gesellschaft. Die tatsächliche Möglichkeit, dass Menschen durch Bildung und Erwerbsarbeit sozial aufsteigen (können), funktioniert in unserer Gesellschaft nicht mehr richtig, denn gerade Kinder aus sozial schwächeren Familien haben hier deutlich weniger Chancen. Das gilt für Menschen deutscher wie auch nicht-deutscher Herkunft gleichermaßen. Zugleich sind Menschen mit Migrationshintergrund (sic!) in Deutschland, trotz unzähliger Erfolgsgeschichten, nicht nur wesentlich häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Sie sind auch der Ausgrenzung im deutschen Bildungssystem, das die Kinder bekanntermaßen früh in verschiedene Pfade sortiert (bzw. aussortiert), in besonderem Maße ausgesetzt. Und aktuelle Studien zeigen, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien auch dann Ausgrenzung erfahren, wenn sie ebenso gute Leistungen wie Kinder aus anderen Familien aufweisen.
Tatsache ist aber auch, dass in unserer Gesellschaft nicht nur „Menschen mit Migrationshintergrund“ oder Menschen mit körperlichen, intellektuellen bzw. psychischen Beeinträchtigungen diskriminiert werden. Auch junge und alte Menschen, arme Menschen, Frauen, sog. queere Menschen (also Lesben, Schwule und Transgender) sowie Angehörige bestimmter Religionsgruppen werden in unterschiedlicher Form an der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe an unserer Gesellschaft gehindert.
Der Denkansatz inklusiver Politik
Ziel einer Politik der Inklusion ist die Schaffung einer Gesellschaft, in der jeder Mensch an der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben kann, genauso, wie er oder sie ist. Eine inklusive Politik schätzt die Vielfalt der unterschiedlichen Lebensrealitäten. Unterschiede werden anerkannt und nicht hierarchisiert. In einer inklusiven Gesellschaft ist es akzeptierte Normalität, verschieden zu sein.
Maßstab inklusiver Politik ist das Recht aller auf Selbstbestimmung und auf gleiche Lebenschancen. Jeder Mensch hat demnach – unabhängig von ihren/seinen persönlichen Merkmalen – den gleichen Anspruch auf Würde, auf barrierefreien Zugang zur gesellschaftlichen Infrastruktur, zu Produkten und Dienstleistungen und die gleichen Rechte auf Teilhabe an der Gesellschaft.
Aufgabe inklusiver Politik ist es nun zunächst, herauszufinden, welche Hindernisse die gleichberechtigte Teilhabe bzw. den Aufstieg der verschiedenen ausgegrenzten Gruppen in die sozio-ökonomische Mitte erschweren. Inklusive Politik ist dann bestrebt, Lösungen zu entwickeln, von denen möglichst verschiedene von sozialer Ausgrenzung betroffene Zielgruppen profitieren können.
Das mag abstrakt klingen. Ich meine jedoch, dass die Vorstellung und das Leitbild eines inklusiven gesellschaftlichen Miteinanders helfen können, den offenkundig ins Stocken geratenen Integrationsdiskurs weiter zu entwickeln und das Ziel der Teilhabe aller in unserer Gesellschaft voran zu bringen.
Von Integration zur Inklusion
Ziel von Integrationspolitik im Allgemeinen ist es, neu hinzugekommene bzw. ausgeschlossene Gruppen in die Gesellschaft (wieder) einzugliedern: So sollen z. B. Arbeitslose in den Arbeitsmarkt „integriert“ werden. Und Menschen mit Migrationshintergrund sollen – so die traditionelle Sicht – (freiwillig oder mit Druck) an die „Normalität“ der Mehrheitsgesellschaft angepasst werden, ganz gleich ob sie der ersten, zweiten oder dritten Generation angehören.
Eine Politik der Inklusion hingegen geht davon aus, dass spätestens die zweite und alle nachfolgenden Einwanderergenerationen ebenso wie eben z. B. Menschen mit Behinderungen nicht außerhalb unserer Gesellschaft stehen – sie sind doch vielmehr hineingeborener Bestandteil derselben und müssen nicht erst noch integriert werden. Anstatt diese Kinder, Enkel und Urenkel der ersten Einwanderergeneration als gleichberechtigt zu akzeptieren, gilt es aber als scheinbarerer common sense, diese hier geborenen und aufgewachsenen Menschen immer noch erst „integrieren“ zu wollen. Dabei sind diese längst Teil des „Wir“, was genauso und übrigens nicht erst 50 Jahre nach dem Beginn der Anwerbung von Arbeitskräften auch für die erste Generation gilt.
Der Begriff „Migrationshintergrund“ ist für sich genommen ein überschätztes, weil in der Regel wenig aussagekräftiges Kriterium. Armut ist nämlich weder eine Frage des Passes noch der ethnischen Herkunft, sie hat vor allem anderen soziale Ursachen. Wenn ich Gruppen mit ähnlichen bildungsmäßigen und sozialen Rahmenbedingungen vergleiche, bestehen im Hinblick auf die wichtigen Ausgrenzungsparameter praktisch keine Unterschiede, auch nicht zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Das wiederum macht meines Erachtens deutlich, dass das vorherrschende Integrationsverständnis zwar gut gemeint sei mag. Es erweist sich letztlich aber als ein untaugliches Gesellschaftsbild. Es ist Ausdruck einer unsachgemäßen Wahrnehmung unserer de facto längst multikulturellen Gesellschaft. Und wer so denkt, der findet dann eben auch nicht die richtigen Wörter, um die gelebte Vielfalt unserer Gesellschaft adäquat auszudrücken.
Kein Abschied von der Integration
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Integrationspolitik als solche wird damit nicht obsolet. Die Verbesserung der Lebensmöglichkeiten und der sozialen Aufstiegschancen von Neu-EinwanderInnen ist und bleibt eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Die 2004 von Rot-Grün eingeführten Sprachkurse sind für diejenigen, die bisher noch nicht die Chance hatten, die deutsche Sprache zu erlernen eine elementare Voraussetzung für Inklusion.
Und um mit einem anderen Missverständnis aufzuräumen: Vielfalt bedeutet nicht, unsere Gesellschaft in lauter Partikulargruppen zerfallen zu lassen. Ein soziales Miteinander in einer inklusiven Gesellschaft wird, das ist meine feste Überzeugung, nur auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Wertvorstellungen möglich sein. Dieses einigende Band einer inklusiven Gesellschaft sind für mich die universellen Werte der Menschenrechte. Danach soll jeder Mensch mit identischen Rechten und Pflichten wahrgenommen werden – ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Identität oder Behinderung. Diese uneingeschränkte Akzeptanz der Menschenrechte sowie die Möglichkeit zur Verständigung in einer gemeinsamen Sprache sind meines Erachtens unabdingbare Voraussetzungen für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe Aller. Erst der gegenseitige Respekt erzeugt in einer vielfältigen Gesellschaft wie der unsrigen die notwendige Identifikation mit unserer demokratischen Gemeinwesen – allerdings nur dann, wenn der Grundsatz anerkannt wird, dass die Freiheit des Einzelnen immer da aufhört, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Maßstab ist hier unser Grundgesetz.
Eine inklusionspolitische Agenda
Der oben genannte Beschluss von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versteht sich ausdrücklich als Impuls und Gesprächsangebot. Denn machen wir uns nichts vor: Auch wir, die zweite und dritte Einwanderergeneration, haben selber auch noch keine adäquate Begrifflichkeit. Es bewegt sich jedoch einiges und gemeinsam mit Gruppen wie z. B. „Deutsch Plus“, „Typisch Deutsch“, den „Brückenbauern“, mit dem „Zahnräder Netzwerk“ oder mit der „MiGAZIN“-Redaktion (die alle entlang dieser hier diskutierten Frage entstanden sind) sollte es uns gelingen, einen eigenständigen Beitrag für eine inklusionspolitische Agenda auf die Beine zu bringen. Wir sollten das gängige Verständnis über Integration vom Muff befreien, der unseren „lieben ausländischen Mitbürgern“ so gern entgegengebracht wird. Wir brauchen vielmehr eine klare Sicht darauf, was diejenigen, die unter sozialer Ausgrenzung leiden (ob nun Dimitri, Dilan oder Diana) verbindet – anstatt künstlich immer davon auszugehen, was sie angeblich alles unterscheidet.
Textquelle: http://www.migazin.de/2011/12/22/cem-oezdemir-von-integration-zur-inklusion/
Sprachförderung durch Kunstrasen
Die Arbeiten am Sportplatz Disteln haben bereits in 2012 knapp 30.000 Euro mehr gekostet, als geplant. Gedeckt wurde diese Kostensteigerung aus der Haushaltsstelle „Ausstattung Förderschwerpunkt Sprache“. Soviel war der Sitzung des HuFa zu entnehmen.
„Ausstattung Förderschwerpunkt Sprache“ bedeutet insbesondere auch Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik, Schallschutz und Schalldämmung.
Sind unsere Kindergärten und Schulen tatsächlich alle so gut ausgestattet, dass kein Bedarf für solche Maßnahmen gegeben ist? Nein. Das schrecklichste Beispiel der Akustik gibt es wohl in den Containern, die für Unterricht genutzt werden. Aber auch sonst:
viele Kinder, Erzieher und Lehrer leiden tagtäglich unter Lärmbelastungen.
Kinder mit Sprach- und Hörbehinderungen haben es unter schlechten akustischen Bedingungen doppelt schwer. Aber: Inklusion darf ja nichts zusätzlich kosten, sagt der Ratsbeschluss.
Hier hätte es die Chance gegeben, 30.000 (!) Euro für die besondere Förderung von Sprache, Hören und Kommunikation unserer Kinder einzusetzen!
Ja, hätte. Chance vertan.
Was wir uns aber alle fragen müssen, ist:
Welchen Stellenwert haben die Themen Bildung und Inklusion für jeden von uns wirklich?
Eva Koch
für die
Initiative Bildung in Herten
für die Initiative Bildung in Herten
Leserbrief
Inklusion in Herten
– eine Bilanz
2009 ist die UN Behindertenkonvention in Kraft getreten, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung (Inklusion) in allen Lebenslagen zum Menschenrecht erklärt. 2012 ist in das Thema Inklusion durch unseren Bürgerantrag endlich auch in Herten in Bewegung gekommen. Die großen Parteien setzten das Thema auf die Tagesordnung. Die Martin- Luther Sekundarschule baute für das nächste Schuljahr eine integrative Lerngruppe auf. Der Rat der Stadt beschloss, zwei mal jährlich aufeinander aufbauende Foren durchzuführen. Anfang 2013 wurde Frau Düpre Inklusionsbeauftragte. Im Juli 2013 fand das erste Forum Inklusion statt. So weit- so gut.
Was ist seitdem passiert?
Dem Wunsch vieler Teilnehmer des Forums nach mehr Zeit und Raum zum Austausch wurde nicht nachgekommen. Trotz verschiedener Nachfragen bei der Stadtverwaltung können wir nichts zu einer Auswertung der vielen- auch dokumentierten- Anregungen der Teilnehmer des Forums erfahren. Wir müssen davon ausgehen, dass eine Auswertung bis heute nicht stattgefunden hat! Dies ist nicht nur Stillstand zum Thema, sondern auch ein respektloser, gering schätzender Umgang mit den engagierten Teilnehmern des Forums im Nachhinein.
Ein sogenanntes 2. Forum „Schule“ im Dezember 2013 ist als Informationsveranstaltung für Eltern zu verbuchen, ohne Bezug auf das erste Forum oder einen Ausblick auf Schritte zur weiteren Bearbeitung des Themas.
Wir erinnern an den politischen Beschluss:„ einen beteiligungsorientierten und transparenten Prozess mit allen interessierten Akteuren“ mit dem Ziel der Inklusion zu gehen. Dieser Beschluss hat Hoffnungen geweckt. Was haben die politischen Akteure, die Ratsmitglieder, die Parteien dafür getan? Politik ist Auftraggeber und Kontrollinstanz jeder Verwaltung. Das scheint manchmal in Vergessenheit zu geraten.
Zurückgekehrt ist jedenfalls der alte Zustand, in dem die Verwaltung irgendwie, ohne jede Transparenz, vor sich hin „wurschtelt“. Jeder- noch so engagierte Bürger- wird mit Kraft rausgehalten.
Eva Koch
Sprecherin der Initiative Bildung in Herten