Parteienfinanzierung

Soviel bekommt (nicht verdient) die Politik 2015′
– will deswegen Paetzel weg? [Klick]


Wie finanzierte sich
die Hertener Politik 2013?

Geld- und Geldwerte Geldleistung Geldwerte Leistung
SPD (23) 60.742 € 43,96% 14.260 € 51,29% 46.482 € 42,00%
CDU (10) 31.432 € 22,75% 6.200 € 22,30% 25.323 € 22,88%
FDP (2) 14.702 € 10,64% 1.500 € 5,40% 13.202 € 11,93%
UBP (2) 13.374 € 9,68% 1.500 € 5,40% 11.874 € 10,73%
Linke (3) 15.452 € 11,18% 1.860 € 6,69% 13.792 € 12,46%
Fr.Becker 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
H.Urban 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
H.George 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
H.Hermanns 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
Summe 138.182 € 100,00% 27.800 € 100,00% 110.673 € 100,00%

Geldwerte Zuwendungen an Fraktionen

Gestellung von Personal für die Fraktionsarbeit

  • für die Sicherung des Informationsaustauschs organisatorische Arbeit und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb)
  • für Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktionsassistenten)
  • für Fahrer von Dienstfahrzeuqen

Bereitstellung von Räumen

  • für die Fraktionsgeschäftsstelle
  • dauernd oder Bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzunqen

Bereitstellung einer Büroausstattung

  • Büromöbel und -maschinen
  • sonstiqes Büromaterial

Übernahme laufender oder einmaliger Kosten für

  • bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung pp)
  • Fachliteratur und -Zeitschriften
  • Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen
  • Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage
  • Internetanschluss

 

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Neuberechnung der Zuwendungen an die Fraktionen – 28.04.2012

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An den Bürgermeister, mit der Bitte um Behandlung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten um Neuberechnung der Zuwendungen an die Fraktionen, da sie sich in der derzeitigen Form nicht an den tatsächlichen Erfordernissen ausrichten. Dabei ist es uns allerdings wichtig, dass diese Neuberechnung zu keiner zusätzlichen Mehrbelastung des kommunalen Haushalts führt.

Wir begründen unser Begehren damit, dass laut oberster Rechtsprechung auf Bundesebene und in NRW die derzeitige Regelung dem Grundsatz des Prinzips der Chancengleichheit widerspricht und somit rechtswidrig ist. Dies belegen Urteile des BVerwG vom 05.07.2012 (BVerwG 8 C 22.11) und des VerwG Gelsenkirchen vom 16.02.2007 (15 K 1356/06). Nach gängiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in NRW ist die Rechtmäßigkeit am ehesten durch eine Kombination aus Sockelbetrag pro Fraktion und Pro-Kopf-Pauschale gewährleistet.

Fraktionsmittel sind allgemeine Haushaltsmittel, die den Fraktionen in ihrer Eigenschaft als Teil des Hauptorgans der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Ausgangspunkt sei die Aufgabe der Fraktionen, Meinungsbildung und Mehrheitsfindung im Stadtrat zu erleichtern und in der Informationsvorbereitungs- und Abstimmungsphase einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung zu leisten. Dem wird eine pro-Kopf-Verteilung der Fraktionsmittel zur Fraktionsstärke nicht gerecht.

Die Verwaltung gewährt den Fraktionen über die finanziellen Zuschüsse hinaus zwar sächliche Zuwendungen durch Überlassung von Verwaltungsräumen nebst Ausstattung und Bereitstellung von EDV-Technik. Diese Zuschüsse werden einheitlich für die Fraktionen (ausgenommen UBP ohne EDV-Einrichtung) gleich gezahlt. Allerdings haben die Fraktionen für die zur  Verfügung gestellte Einrichtung ein Entgelt zu zahlen, das sie wiederum aus den Fraktionszuwendungen aufbringen müssen.

Tatsächlich und unstrittig fallen wenigstens drei Viertel des typischen personellen Aufwands für die Fraktionsgeschäftsführung für kleine wie für große Fraktionen gleichermaßen an. Auf dieser Grundlage steht die Verteilung der Mittel in einem krassen Missverhältnis (z.B. 39.100,-€ /SPD und 9600,-€ bei den kleinen Fraktionen).  Unter diesen Umständen führt eine pro-Kopf-Verteilung der finanziellen Mittel zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung und benachteiligt kleinere Fraktionen und Einzelratsmitglieder.

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