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Verwaltungsaufbau
Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung
des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung.
Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Verwaltungsvorstand
Gemäß § 70 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bilden der Bürgermeister und der Kämmerer den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeister führt den Vorsitz. Zusätzlich nehmen die Leiter/innen der Fachbereiche regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teil. Der Verwaltungsvorstand ist das zentrale Bindeglied zwischen dem Rat und der Gemeindeverwaltung.
Er wahrt die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns, plant, berät und entscheidet in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, legt die Grundsätze der Organisation, der Führung, der Personalverwaltung fest und wirkt bei der Aufstellung des Haushaltsplanes mit. Einmal wöchentlich kommt der Verwaltungsvorstand zusammen und berät aktuelle Themen. Als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes ist der Bürgermeister auch Dienstvorgesetzter der drei Fachbereiche und Fachbereichsleitungen sowie der Stabsstelle.
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