Bergbau-Altlasten in Herten


 

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PCB aus Steinkohlebergwerken: BUND erstattet Strafanzeige [zur Strafanzeige]

Umweltverband kritisiert „besonders schweren Fall einer Umweltstraftat“

Presse-Mitteilung BUND August 2015

Wegen der Einleitung hochgiftiger Polychlorierter Biphenyle (PCB) in verschiedene Oberflächengewässer hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafanzeige gegen die RAG Deutsche Steinkohle AG und weitere Verantwortliche erstattet. Der Umweltverband wirft der RAG unbefugte Gewässerverunreinigung, den besonders schweren Fall einer Umweltstraftat sowie weitere Verstöße vor. [weiterlesen]


Quelle: BUND „Aus den Augen – aus dem Sinn“, nach diesem Motto verfuhren die Ruhrkohle AG und die zuständigen Bergbehörden bis zum Jahr 2006. Seit Mitte der 80erJahre wurden so insgesamt etwa 1,6 Millionen Tonnen Sondermüll und andere bergbaufremde Reststoffe in den NRW-Steinkohlenbergwerken „verklappt“. Dazu lagern untertage noch etwa 10.000 Tonnen PCB-belastete Hydrauliköle. Mit dem Einstellen der Wasserhaltung und dem „Absaufen“ der alten Stollen besteht das Risiko, dass diese Gifte in die Biosphäre gelangen können. Jetzt soll ein neues Gutachten der Landesregierung klären, ob die damals von der RAG und der Bergbehörde postulierte Langzeitsicherheit tatsächlich besteht, bzw. welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Schaden von der Umwelt abzuwenden. .. weiterlesen


 

Materialsammlung zum Grundwasserproblem      klick

Altlasten in NRW

Situation in Nordrhein-Westfalen

Auf Grund der langen industriellen und bergbaulichen Geschichte vieler Teile Nordrhein-Westfalens ist hier die Anzahl der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten besonders hoch.
Der Wandel der Wirtschaftsstruktur macht die Aufbereitung von zahlreichen altlastverdächtigen Zechen-, Industrie- und Verkehrsbrachen für eine neue Nutzung erforderlich. Spezifische Altlastenprobleme stellen sich auch bei militärischen Liegenschaften, die in erheblichem Umfang für eine anderweitige Nutzung freigegeben wurden und werden. [weiterlesen]

 

bba

 

Das Gutachten vom „Verursacher“ in „Auftrag“ gegeben … (8MB-PDF) klick

Abwasser aus Eigenheime und Häuser sollen durch schadhafte Abwasserleitungen das Grundwasser kontaminieren! Es wird die Dichtheitsprüfung gefordert! Wird zwischen dem „gewöhnlichen Einwohner“ und den „mächtigen Konzernen“ mit zweierlei Maßstäben gerechnet?

Lesen Sie die Story

Gichtgasschlamm-Ablagerungen in Herten-Süd

Im Jahre 1979 stellt die BAG Lippe den Antrag, ihr im Bereich der Wiederhopfstraße die Ablagerung von Aushubmassen zu genehmigen. Am 31.03.1980 erteilt der Kreis eine entsprechende Genehmigung mit der Auflage, dass die Aushubmassen keine Fremdstoffe (z.B. Bauschutt) enthalten dürfen. Die Stadt Herten ist an dem Verfahren nicht beteiligt; sie wird auch nicht angehört.

Die kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Herne genehmigen gleichlautende Anträge.

Im Auftrag der BAG Lippe wird in den Jahren 1981/82 Aushubmaterialabgelagert, das aus einer Gichtgasschlammdeponie stammt. Die Mengen verteilen sich wie folgt:

Herten              14.400 cbm
Gelsenkirchen  13.500 cbm
Herne                4.100 cbm

Auf Anregung des Regierungspräsidenten Arnsberg werden die abgelagerten Stoffe von der Westfälischen Berggewerkschaftskasse – Institut für Chemie – untersucht.

Das Institut stellt eine erhöhte Konzentration von Schwermetallen fest. In seinem Untersuchungsbericht vom 25.08.1983 folgert es, „dass die sehr flachen Ablagerungen auf der Fläche keine erheblichen Veränderungen des darunter anstehenden Grundwassers bewirken können“. Ob von anderen Bereichen größere Gefahren ausgingen, müsse noch untersucht werden.

  • Am 29.02.1984 wird die Stadt Herten in einem Besprechungstermin beim RP Münster erstmals unterrichtet.
  • Am 02.03.1984 untersucht das Chemische Untersuchungsamt des Kreises die Oberflächenwässer. Ergebnis:  Keine konkrete Gefahr.
  • Seitens der Stadt wird gefordert, möglichst kurzfristig weitere Untersuchungen anzustellen, um endlich über die Ablagerung belastbare Aussagen machen zu können. Folgende Aktivitäten der Stadt sind aus dem Verwaltungsvorgang ablesbar:
  • Schreiben des Dezernenten vom 08.03.1984 an den OKD mit der Aufforderung, das Verfahren zu beschleunigen,
  • Anruf des Dezernenten vom 04.04.1984 beim Kreis (Herrn Machnik); Aufforderung, das Verfahren zu beschleunigen,
  • Anruf des Dezernenten beim Kreis (0VR Griebel); Auskunft: Nach Feststellungen des Chemischen Untersuchungsamtes keine unmittelbare Gefährdung des Grundwassers,
  • 28.05.984: Besprechung beim RP Münster unter Beteiligung ces OKD Recklinghausen,
  • 04.06.1984; Anfrage des StA 32 (Herr Litsche) beim RP Münster wegen des weiteren Verfahrens,
  • 06.06.984; Anfrage des StA 32 (Herr Litsche) beim OKD Recklinghausen,
  • 15.06.1984; telefonische Anfrage des StA 32 (Herr Litsche) bei OKD Recklinghausen wegen des weiteren Verfahrens,
  • 06.07.1984: Anfrage des StA 32 (Herr Schumacher) beim OKD Recklinghausen (Herr Stuhldreier) Auskunft: RP überlegt, die Ablagerungen nach dem Abfa11beseitigungs-Gesetz zu genehmigen: Kreis kündigt – allein schon aus Rechtsgründen – Widerspruch an.
  • 24.08.1984; Besprechungstermin beim OKD Recklinghausen mit RP Münster und STAWA Lippstadt. Das STAWA erhält vom RP den Auftrag, kurzfristig eine eigene Untersuchung durchzuführen.
  • 24.09.1984; Schreiben des StD an den RP Münster: „Ich bitte nunmehr, alles daran zu setzen, dass kurzfristig Klarheit über den Grad der Gefährdung geschaffen wird und dass unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung des Aushubmaterials getroffen werden, sofern dies zur Beseitigung der Gefahr erforderlich sein sollte“.

Am 27.I0.1984 geht hier das Gutachten des StAWA ein.

Dort wird festgestellt, dass in den Bodenproben z.T. sehr hohe Konzentrationen von Schwermetallen festgestellt werden. Es sei zu befürchten, dass durch Auswaschungen das Grundwasser belastet und damit nachteilig verändert werde. Damit gehe von der Gichtgasschlamm-Ablagerung eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.

Am 31.10.1984 findet beim Kreis mit den Vertretern des RP, des StAWA Lippstadt und der Stadt Herten eine weitere Besprechung statt mit folgendem Ergebnis:

Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens erlässt der Kreis eine Ordnungsverfügung, in der der BAG Lippe aufgegeben wird,

die rechtswidrig abgelagerten Schlämme abzutransportieren. Gleiches gilt für den darunter befindlichen Boden, soweit dort die Schwermetalle ein gefährliche Konzentration erreicht haben.

Die Beseitigungsverfügung soll für sofort vollstreckbar erklärt werden.

Der RP sagt zu, die ungenehmigte Ablagerung nicht nachträglich zu sanktionieren.

Wegen der Gewichtigkeit der Entscheidung behalten sich die Vertreter des Kreises und des RP vor, zunächst die Zustimmung ihrer Dienstvorgesetzten einzuholen. Kurzfristig soll ein gemeinsames Vorgehen mit der gleichfalls betroffenen Stadt Gelsenkirchen abgestimmt werden

Am 07.11.1984 wird der Ausschuss für Planung und Umwelt über den Sachstand unterrichtet.

Zuständigkeit: Der OKD Recklinghausen ist im vorliegenden Falle als Sonderordnungsbehörde nach dem Abfa11beseitigungs-/ Gesetz- zuständig. Die Stadt Herten hat keine eigenen. Kompetenzen, um hier irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Bis heute wird diese Straftat der illegalen Verkippung durch den Rechtsnachfolger der Bergbaugesellschaft geduldet.

Weitere Dokumentationen finden Sie hier: 

DokumentGrößeDatumSeiten
Gicht-Gas-Schlammantrag der H.F.B.2 073 91222.07.201014
Gicht-Gas-Berichtsvorlage Kreis385 43310.01.20114
Gicht-Gas-Anfrage DIE LINKE77 91128.12.20102
Gicht-Gas-Schlamm- Lageplan729 04516.08.20102
Gicht-Gas-Schlamm in der WAZ661 07628.07.20104
Gicht-Gas-Schlamm - die Story2 413 06823.11.200916
RAG-Gutachten H.-Süd 20118 665 38609.02.2011162
Unwürdiges Spiel um Gichtgasschlamm1 357 12714.02.200812
G.Spoor-Gestank & Mist529 685
09.04.2008
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viel Dreck im Boden und doch wertvoll378 962
01.01.2008
1

 

rudolf.p
zum Film  illegaler Gichtgasschlamm

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