KOD und die „Schlagstockargumente“

 

Die Fraktion DIE LINKE hat für die nächste Ratssitzung beantragt, die Ausrüstung des KOD mit Einsatzmehrzweckstöcken mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen.
Es ist deutlich hervorzuheben, dass es sich bei dem Einsatzmehrzweckstock um eine Waffe handelt, deren unsachgemäßer Einsatz zu Verletzungen bzw. zum Tod führen kann. Diese Gefahr wird auch von der Gewerkschaft ver.di als enorm hoch eingeschätzt. Deshalb kann die Ausrüstung von Ordnungsamtskräften mit dem Einsatzmehrzweckstock nicht befürwortet werden.
Der Kriminalitätsbericht 2020 der Polizeibehörde Recklinghausen weist derzeit den niedrigsten Kriminalitätsstand seit Jahrzehnten aus, so dass aufgrund des Straftatenaufkommens keine Notwendigkeit der Aufrüstung begründet werden kann.
Die Verwaltung begründet die Anschaffung von Einsatzmehrzweckstöcken (EMS) für die Mitarbeiter:innen des KOD lediglich mit einem Hinweis auf einen allgemein raueren Umgangston innerhalb der Gesellschaft, der in gefährlichen Situationen diesen Selbstschutz erforderlich macht.
Damit ist jedoch für unsere Fraktion kein ausreichendes Interesse im Sinne des Waffengesetzes vorhanden, denn belastbare Daten wurden den politischen Gremien von Seiten der Verwaltung nicht vorgelegt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Rat der Stadt Herten zu diesem Sachverhalt nicht eingebunden wurde.
Es ist deutlich hervorzuheben, dass unsere Fraktion zum Schutz der Mitarbeiter:innen des KOD eine moderne und sachgerechte Ausrüstung (wie z.B. Einsatzfahrzeuge, ausreichende Büroräume, gute Aus- und Fortbildung im Bereich der Kommunikation und Deeskalation) wünscht. Eine Ausrüstung mit Einsatzmehrzweckstöcken, Pfefferspray und auch Bodycams gehört auf jeden Fall nicht dazu. Sie bieten keinen Schutz, sondern sorgen für eine scheinbare Sicherheit, mit denen sich der KOD mehr und mehr in Situationen begibt, für die er nicht vorgesehen ist. Das Gewaltmonopol muss bei der Polizei verbleiben, die hierzu intensiv ausgebildet ist und jederzeit laut Ordnungsbehördengesetz für den KOD Vollzugshilfe leistet.
 
Kommentar:Joachim Jürgens

Es ist schon seltsam, wie gewisse „Ordnungshüter“ sich wichtig nehmen. 2019 hatte ich schon die Angelegenheit „Schlagstöcke des KOD“s im Zusammenhang mit einer Neuorganisation des KOD’s beantragt. Der Antrag „Neuorganisation des kommunalen Ordnungsdienst “ wurde dann zwar behandelt – aber die Anlage  wurde den Ratsmitgliedern nicht vorgelegt! Sehen sie selbst http://rat.jidv.de/?p=3581.
 
Abschaffung gefordert

SPD will Schlagstöcke beim KOD abschaffen

 
Der Ordnungsdienst soll stattdessen mit Körper-Kameras ausgestattet werden.
Von Frank Bergmannshoff

Herten. Seit der Gründung vor 21 Jahren hat sich der KommunaleOrdnungsdienst (KOD) nicht nur zahlenmäßig verändert – er wuchs von zwei auf 14 Mitarbeiter/ innen an. Die Einsatzkräfte sehen auch anders aus. Das frühere Motto „Worte statt Waffen“ hat an Bedeutung eingebüßt. Schlagstöcke und Handschellen gehören häufig zum Auftreten. Einige Mitarbeiter haben sich privat weitere Kleidungs- und Ausrüstungsgegenstände besorgt.

Im Ratsausschuss für Ordnungswesen sorgte diese Entwicklung – wie berichtet – am Dienstag für kontroverse Diskussionen. Besonders an den sichtbar am Gürtel getragenen Schlagstöcken („Einsatzmehrzweckstöcke“) schieden sich die Geister. Sie sollen, wie Ordnungsdezernent Dr. Oliver Lind und Ordnungsamtsleiter Marc Bouten erläuterten, abschreckend wirken und darüber hinaus ausschließlich für die Verteidigung im äußersten Notfall eingesetzt werden.
Zwei KOD-Mitarbeiter führten bei einem Demonstrationskampf den Stock-Einsatz vor. Danach äußerten sich mehrere Politiker skeptisch. Tenor: Der Stock passe nicht zur gewollten Bürgernähe und könne – bei nicht sachgemäßer Anwendung – schwere oder gar tödliche Verletzungen bewirken.

Die SPD-Ratsfraktion hat diese Bedenken jetzt in zwei Ratsanträgen ausformuliert. Der erste soll schon in der Ratssitzung am 29. September zur Entscheidung gestellt werden und zielt darauf ab, die Schlagstöcke sofort wieder abzuschaffen. Der Titel lautet: „Keine Waffen für den Kommunalen Ordnungsdienst“.

„Nicht mit Politik und Personalrat abgestimmt“

Fraktionsvorsitzender Thomas Prinz und Ratsherr Wolfgang Kumpf monieren, dass die Anschaffung der Stöcke und die Schulung nicht mit der Politik und demPersonalrat abgestimmt worden seien. Sie verweisen zudem auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW, das sinngemäß besage, dass Ordnungskräfte keine Waffen tragen dürften.

Die Gewerkschaft Verdi ist 2019 in einem Informationsschreiben für Kommunale Ordnungsdienste zu dem Ergebnis gekommen, dass Schlagstöcke als Waffen anzusehen seien. Der unsachgemäße Einsatz, so Verdi, könne zu schweren Selbstverletzungen sowie zur Verletzung und zum Tod von Unbeteiligten führen.

Die SPD-Ratsfraktion plädiert stattdessen dafür, die KOD-Mitarbeiter/innen sowie andere Außendienstmitarbeiter (z.B. Politessen) mit Körper-Kameras („Body-Cams“) auszustatten, was die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhe.

Über diesen Antrag hinaus fordert die SPD in einem zweiten Antrag, dass der Rat ein einheitliches Erscheinungsbild für den KOD beschließt, das für alle Mitarbeiter/innen verbindlich ist. Statt unterschiedlicher Kleidung und Ausstattung solle ein einheitlicher Wiedererkennungswert sichergestellt werden.


Dortmund kein Vorbild für Hamm
Ohne Schlagstöcke: So darf sich der Ordnungsdienst wehren

Hamm – Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Hamm werden nicht mit Schlagstöcken ausgestattet.

Die Stadt Hamm setzt bei Einsätzen vielmehr auf Deeskalationstechniken als auf Aufrüstung. Für den Notfall haben die Mitarbeiter allerdings Pfefferspray dabei, mit dem sie potenzielle Angreifer in die Flucht schlagen können. Zudem sind die Mitarbeiter mit schnittfesten Handschuhen, Sicherheitsschuhen und Taschenlampen ausgestattet.

Mehr zum Hammer-Beitrag

 


RAT.2019 Antrag der damaligen FDP IM RAT

Neuorganisation des kommunalen Ordnungsdienst

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Bildquelle DPA

Aufgrund einer Anfrage aus der Bürgerschaft habe ich folgende Anfrage als Ratsmitglied gestellt: 16. September 2019

Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Nutzung des sogenannten Tonfas,

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich wird der Schlagstock (Tonfas) vom KOD genutzt. Nach § 42a Waffengesetz ist das Führen von Tonfas in Deutschland grundsätzlich verboten (Anlage 1 zu § 42a, Abs. 1 Unterabschnitt 2: „1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)“). Ausgenommen von dieser Regelung ist die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen, der Transport in einem verschlossenen Behältnis oder das Führen im Rahmen eines berechtigten Interesses, was beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck gegeben ist. [1]

Bitte teilen Sie mir mit, welche Personen / bzw. wie viele Personen den Tonfas beim KOD mitführen. Sollte meine Beobachtung zutreffen, stellt sich mir die Frage, sind in diesem Zusammenhang entsprechend der Forderung vom BVSD[2] die Personen geschult worden?

Für eine kurzfristige informelle Antwort dankbar,

[1] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tonfa

[2] Bundesverband für Veranstaltungssicherheit Deutschland e.V.


Dazu die Antwort des Bürgermeisters datiert am 25.09.2019

Herrn
Joachim Jürgens Schützenstr.  84
45699 HertenHerten,

 Ihre informelle Anfrage  vom 10.09.2019 bzw. 16.09.2019

Sehr geehrter Herr Jürgens,

auf Ihre informelle Anfrage vom  10.09.2019  und die ergänzenden  Ausführungen  vom  16.09.2019 teile  ich Ihnen mit, dass Schlagstöcke als Waffen grundsätzlich gemäß § 67 Abs. 4 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW} auch für Kräfte der allgemeinen Ordnungsbehörden zugelassen sind. Der Schlagstock wird  im Bereich der Ordnungsdienste  nur zur  Notwehr eingesetzt.  Die Ordnungsbehörden  haben keine Berechtigung bei der Ausübung unmittelbaren Zwanges Waffen einzusetzen (§ 68 Abs. 4 VwVG  NRW}.

Das (offene) Tragen der Schlagstöcke ist erforderlich, um in einer Notwehrsituation handlungsfähig zu sein, allerdings nur, wenn die Mitarbeiter*innen konkreten Gefährdungslagen ausgesetzt sind, die über das übliche Maß hinausgehen. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes sind deutlich häufiger potentiell gefährlichen Situationen ausgesetzt als in der Vergangenheit. Daher sind einige der Außendienstmitarbei­ter*innen mit einem solchen Schlagstock ausgerüstet worden. Die Schlagstöcke kamen aber bis dato noch nie zum Einsatz. Das bloße Mitführen des Schlagstockes hat aber bereits in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass brenzlige Situationen auch ohne Einsatz befriedet werden konnten.

Konkrete Schulungen haben die Mitarbeiter*innen zum Einsatz mit solchen Schlagstöcken bisher nicht erhalten, allerdings wurde der Umgang mit Schlagstöcken im Rahmen von Deeskalationsschulungen immer wieder thematisiert. Zukünftig strebt die Verwaltung an, auch Schulungen im Umgang mit Schagstöcken durchzuführen.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen umfassend beantworten konnte.

Der Bürgermeister


Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten

Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.           29. September 2019
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Ihre Antwort auf meinen informellen Anfragen (10.09.19/16.09.19)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst bestätige ich Ihre Antwort v. 25.09.19 (Postempfang 28.09.19). In Ihrer Antwort irritiert mich die Aussage- Zitat: Die Ordnungsbehörden haben keine Berechtigung bei der Ausübung unmittelbaren Zwanges Waffen einzusetzen (§ 68 Abs. 4 VwVG NRW). Zitatende

Hier möchte ich den von Ihnen zitierten Paragraphen VwVG NRW – § 68 (Fn 15) mitteilen:

Vollzugsdienstkräfte
(1) Vollzugsdienstkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind:

Abs. 4.

die beamteten Tierärzte und an ihre Stelle tretende andere approbierte Tierärzte im Sinne des § 2 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2038) in der jeweils geltenden Fassung,

Ich frage mich ernsthaft – möglicherweise können Sie mich hier aufklären ob ich den Paragraphen fälschlicherweise zitiere- was haben Nutztiere in der Landwirtschaft mit Schlagstöcken zu tun??


Hertener Allgemeine v. 01.10.19

+

H.A. vom 11.10.19 06:00

Verstoß gegen das Waffengesetz?

Hertener Bürger stellt Strafanzeige gegen Bürgermeister Toplak 

vonCarola Wagner

Vandalismus, Saufgelage im Park, dreiste Falschparker: Wenn das Ordnungsamt in Herten Streife geht, sind manche Mitarbeiter mit Schlagstöcken bewaffnet. Deshalb stellt ein Bürger Strafanzeige.  

Um drei Mitarbeiter hat die Stadtverwaltung den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) aufgestockt. Jetzt sind zehn städtische Ordnungshüter unterwegs. Sie sind Ansprechpartner für die Bürger und ermitteln, wo etwas im Argen liegt: Ob Verunreinigungen auf Straßen oder Spielplätzen, Alkohol- und Drogenexzesse in der Öffentlichkeit, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen… mit ihren blauen Uniformen gehen die KOD-Leute allerlei Delikten nach. Ziel ist es vor allem, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu verstärken. Sie überwachen soziale Brennpunkte und sind bei Großveranstaltungen wie Blumen- oder Weinmarkt aktiv.

Waffen dürfen in Herten nur zur Notwehr eingesetzt werden

Weil sie bei ihren Einsätzen auch in „dunkle Ecken“ gehen und sich der Konfrontation mit teilweise durchaus aggressiven Personen stellen, tragen manche KOD-Mitarbeiter neuerdings Schlagstöcke. Derlei Waffen dürfen nicht aktiv eingesetzt werden – nur zur Notwehr im Falle eines Angriffs. Das ist aber noch nie passiert.

Martialisches Aussehen des Hertener KOD erzeugt Unwohlsein

Manche Bürger finden das nicht gut.  Einer hat jetzt sogar Strafanzeige gegen Bürgermeister Fred Toplak und Teile der Verwaltung sowie die Mitarbeiter des KOD selbst gestellt – wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er beklagt, dass unbescholtene Bürger sich durch das martialische Aussehen der bewaffneten KOD-Mitarbeiter unwohl fühlen und will erreichen, dass ihnen das Tragen von Waffen verboten wird. 

In Dortmund ist der Kommunale Ordnungsdienst bewaffnet, in Oer-Erkenschwick verzichtet man auf Schlagstöcke.

 

H.A. SAMSTAG, 12.10.2019 NR. 237

Aufgrund dieses Beitrags folgte ein sogenannter
Shitstorm im Netz.

Die sogannanten Bürgermeister –  Claqueure hatten es offensichtlich nicht begriffen, dass es nicht ums Tragen ging, sondern um die rechtliche Voraussetzung zu Nutzung der „Waffe“

Selbst der „TOP-Bürgermeister“ hat wohl nicht kapiert, worum es in der Sache geht. In seinem Wochenbericht thematisierte er die Auseinandersetzung. Darauf hin habe ich nochmals versucht, dem BM zu übermittelen, worum es in der Sache geht.


Hierzu nochmals mein Schreiben die Verantwortlichen:

Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.

Kurt-Schumacher-Straße 2

45699 Herten

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 25.09.2019 auf meine informellen Anfragen (10.09.19/16.09.19) und den derzeitigen unsachlichen und sachfremden Diskussionen auf Facebook sowie auch Ihre Darstellung in Ihrem „Wochenbericht 41. KW“.

Zitat des BM:  Passend dazu kam da am Morgen die „Werbung der Hertener Allgemeinen“ – Strafanzeige gegen den Bürgermeister, der den KOD Mitarbeitern „Schlagstöcke“ erlaubt hat. Auch dazu fehlen mir nicht die Worte, würde hier aber den Rahmen sprengen. Es ist natürlich gesetzeskonform! – guter Journalismus hätte das recherchiert und klar kommuniziert, alleine um Leser sachlich zu informieren, um sich eine Meinung bilden zu können. Nur weil „eine/r“ etwas behauptet – muss es nicht richtig sein. Zitatende

Für mich ist Ihre Reaktion in der Sache unverständlich, da Sie ja Rückgriff auf 5 Volljuristen mit Richterbefähigung in Ihrem Haus besitzen.

So möchte ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen – auch ohne juristische Rücksprache meinerseits!

  • Wenn die Ausrüstung mit Schlagstöcken trotzdem eingefordert wird, müssen vor der Einführung folgende Bedingungen, wie sie bei der Polizei gelten, erfüllt sein:[1]
  • Eine theoretische und praktische Ausbildung zum Einsatz von Einsatzmehrzweckstock (4 Tage, mit insgesamt 22 Stunden) muss vereinbart werden.[2]
  • Regelmäßige Trainings- und Auffrischungsschulungen in der Dienstzeit mit einer Mindesttrainingszeit von monatlich zweimal 90 Minuten müssen verbindlich vorgesehen werden.[3]
  • Eine jährliche Überprüfung, durch die der sichere Umgang mit dem Einsatzmehrzweckstock nachgewiesen wird, ist vorzusehen.[4]

Vor der Ausrüstung der kommunalen Ordnungskräfte mit einem Schlagstock muss eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber durchgeführt werden. Die Notwendigkeit einer Ausrüstung mit Schlagstock muss in jedem Fall nachgewiesen werden. Teams zur psychosozialen Unterstützung (PSU-Teams) bzw. Betriebssozialarbeiter*innen müssen bereitstehen, um Betroffene zu unterstützen.

Bitte beantworten Sie mir kurzfristig folgende Fragen unter Nennung von Datum/Ort:

Liegen Protokolle bei der Verwaltung vor, die einen Einsatz von Schlagstöcken rechtfertigten, wenn ja bitte ich um Akteneinsicht (ggf. mit einem Fraktionskollegen) in diese Unterlagen.

Sie haben mir mitgeteilt, dass die o.a. Erfordernisse für die Nutzung der Waffe noch ausstehen. Was rechtfertigt dann das derzeitige Tragen der Waffen durch ihren KOD?

Sollten Sie dieses Schreiben nicht als informelle Anfrage werten, so bitte ich Sie, die Anfrage gem. § 15 GO-Herten zu werten.

Sie werden verstehen, dass ich aufgrund der derzeitigen unsäglichen Facebook-Diskussionen, bzw. Ihre Einlassung in der Sache in Ihrem o.a. Wochenbericht, dieses Schreiben der Presse bzw. den Vorgang auf meiner Homepage veröffentlichen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Kurzfristige Antwort wird erwartet

[1] Manual der Eingriffstechniken mit dem Einsatzmehrzweckstock (EMS/EMS-A), Polizei NRW, Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten

[2] Fortbildung in der Bereitschaftspolizei und den Alarmeinheiten der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404 – 27.28.06 – v. 17.4.2012

[3] s. Fußnote 1

[4] s. Fußnote 1

Dazu auch noch folgende Ergänzung:

Einsatz von Schlagstöcken im kommunalen Ordnungsdienst – ver.di mahnt zur Vorsicht und regt Alternativen an.

Korrektur vom 24. Januar 24.01.2019

In einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird wegen der Übergriffe auf Beschäftigte zurzeit über die Ausrüstung mit Schlagstöcken im Ordnungsdienst diskutiert. In wenigen Kommunen wird diese sogar bereits praktiziert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mahnt zum besonnenem Einsatz und verweist auf Alternativen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Schlagstöcke gelten als Waffen. Der Einsatz ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet. Ordnungskräfte gehören nicht dazu. Im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW wird ausgeführt: „Die Dienstkräfte der Vollzugsbehörden sind nicht berechtigt, bei der Durchführung unmittelbaren Zwanges ohne besondere gesetzliche Ermächtigung Waffengewalt anzuwenden“, so Martin Nees, zuständiger Gewerkschaftssekretär für die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste in NRW. Die Kolleg*innen würden sich selbst dem Risiko aussetzen, mit dem Einsatz des Schlagstocks rechtswidrig zu handeln und damit nachweisen zu müssen, dass Notwehr vorgelegen hätte.

„Viele Kommunen unterstützen Kolleg*innen im Falle eines Strafverfahrens nicht. Die Betroffenen müssen sich auf eigene Kosten vertreten lassen“, so Nees weiter. Außerdem sei die Gefahr der Selbstverletzung und Verletzungen anderer sehr hoch. Würde die Ausrüstung mit Schlagstöcken trotzdem eingefordert, müssten strenge Regelungen, wie sie bei der Polizei bereits gelten, eingehalten werden und die Schulung der Beschäftigten sichergestellt werden.

Deutlich sinnvollere Alternativen zum Einsatz von Schlagstöcken seien laut Nees die Ausrüstung mit Reizgas, stichsicheren und schusssicheren Weste, Blendtaschenlampen, Diensthunde sowie Deeskalationstrainings und die enge Zusammenarbeit mit der Polizei, wenn Kenntnisse über wiederkehrende Probleme in bestimmten Gebieten bereits vorlägen.

„Für uns steht der Schutz der Kolleg*innen im Ordnungsdienst an erster Stelle. Dieser beinhaltet aber auch, dass die Beschäftigten in der Lage sein müssen, sich durch die Ausrüstung nicht selbst in Gefahr zu bringen und die Verantwortung nicht individuell zu schultern – hier ist auch der Dienstherr in der Pflicht“, erläuterte Nees abschließend.


Am 16. Okt. 2016 ein Bericht in der Hertener Allgemeinen

Weil städtische Ordnungshüter Schlagstöcke tragen, wurde gegen den Bürgermeister Strafanzeige erstattet. Ein Thema, das die Gemüter erregt.

Von Carola Wagner

Herten. In Herten wurde unter Bürgermeister Fred Toplak eingeführt, was in Dortmund längst üblich ist: Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) tragen einen Schlagstock. Voraussetzung in der Ruhrgebietsmetropole: Die KOD-Leute haben eine mehrtägige Schulung mit Abschlusstest durchlaufen. Nur wer den Test besteht und die Schulung jährlich wiederholt, darf in Dortmund eine solche Waffe tragen.

Schlagstöcke fallen unter das Waffengesetz. Prinzipiell dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamts Waffen tragen und einsetzen – jedoch nur zur Selbstverteidigung. Die Aufrüstung des KOD ist umstritten, da der Stock schwere Verletzungen hervorrufen kann. Kritiker befürchten etwa, dass Angreifer den Mitarbeitern den Schlagstock entreißen und gegen sie einsetzen könnten.

Vor diesem Hintergrund hat der Hertener Dieter Knoche Strafanzeige gegen den Hertener Bürgermeister erstattet. Einerseits beklagt er das angsteinflößende Aussehen der KOD-Leute. Am meisten stößt ihm aber deren mangelhafte Schulung auf. Noch Mitte September hatte Fred Toplak auf eine Anfrage des FDP-Ratsherrn Joachim Jürgens erklärt: „Konkrete Schulungen haben die Mitarbeiter*innen zum Einsatz mit solchen Schlagstöcken bisher nicht erhalten, allerdings wurde der Umgang mit Schlagstöcken im Rahmen von Deeskalationsschulungen immer wieder thematisiert. Zukünftig strebt die Verwaltung an, auch Schulungen im Umgang mit Schlagstöcken durchzuführen.“

Auch der Hertener KOD soll bald geschult werden

Stadtsprecherin Ramona Eifert erklärt nun auf Nachfrage unserer Zeitung: „Einige, aber nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD haben aus ihren Vortätigkeiten nachweislich unterschiedliche Zertifizierungen im Umgang mit dem Schlagstock, haben also schon früher an Schulungen teilgenommen.“ Es gebe verschiedene Institutionen – etwa Bundeswehr oder Deutsche Bahn – die dies ihren Mitarbeitern anbieten. „Dennoch prüfen wir nun, ob es spezielle Schulungen für den Einsatz im KOD gibt, und wollen den Kolleginnen und Kollegen im Laufe des nächsten halben Jahres ein einheitliches Schulungsangebot machen“, so Eifert. „Es dauert noch ein bisschen, die Möglichkeiten und Kapazitäten zu prüfen sowie dann passende Termine zu finden, es ist aber fest eingeplant.“

Wir haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, gefragt, was sie von der Sache halten. Die Meinungen sind unterschiedlich. So schrieb uns Christian Thoben : „Soll er (Anm.: Dieter Knoche) doch mal eine Runde mit dem Team vom KOD laufen, mal sehen ob das auch bei ihm ,Unwohlsein‘ auslöst?“

Delia Bäumer meint: „Wie kann man nur die Justiz mit einer solch unsinnigen Strafanzeige beschäftigen/belästigen/belasten? So entsteht unser Angststaat – unverständlich in der heutigen Zeit.“

Detlef Fohlmeister findet hingegen: „So wie der KOD rumläuft, könnte das auch eine Söldnertruppe sein. Verstehen kann ich das aber schon. Doch wir, die normalen Bürger, dürfen zu unserer Selbstverteidigung doch auch nicht solche Waffen tragen. Aus diesem Grund, traut sich auch abends keiner nach Herten. Da fährt man lieber im Auto. Und dann kann man auch gleich woanders hinfahren. Herten, nein danke. Das höre ich auch immer öfter.“

Auf unserer Facebookseite gibt es 140 Kommentare zu diesem Thema. Dabei sind die Befürworter der Bewaffnung in der Mehrheit. Sie finden, dass sich der KOD verteidigen können muss. Bewaffnete Mitarbeiter erzeugten kein Unwohlsein, sondern ein Gefühl der Sicherheit. Und: Wer sich respektvoll verhalte, habe schließlich nichts zu befürchten.

Gegner finden, dass nur die Polizei Waffen tragen sollte. Eine einmalige Schulung am Schlagstock reiche nicht aus. Man solle auf Deeskalationstraining und Bodycams setzen. Ordnung entstehe nicht durch Schlagen.



 

meine Einlassungt durch unterirdische Facebookkommentare (Auszug) Facebookkommentare

 

Joachim Jürgens Es ist schon erstaunlich, welche Diskussionen das FB die User (BM eingeschlossen) veranlasst, unwissende Kommentare von sich zu geben!
Zu Klarstellung – meine Anfrage an den BM zielte einzig und allein darauf hin, ob die Träger der Waffen – wie vorgeschrieben – geschult wurden – ob die Personen mit den Waffen ausgerüstet werden oder nicht, war NIE Gegenstand der Anfrage. Zur Versachlichung meinen Beitrag unter: http://www.pro-herten.de/?p=4774
 
 
  • Ulla Luthe Joachim Jürgens, es geht hier doch gar nicht um deine Anfrage, sondern um die Strafanzeige von Herrn Knoche gegen den Bürgermeister.
  • Joachim Jürgens Ob die Anzeige zurecht ist oder nicht, entscheiden nicht der Bürgermeister oder seine Claqueure, sondern einzig und allein die Staatsanwaltschaft.
     
  • Hans Socha Daß die Anzeige dummes Zeug ist, erkennt jeder, der noch alle Tassen im Schrank hat !
     
     
    Joachim Jürgens Ja und die anderen haben nicht alle Latten am Zaun
     
  • Didi Masuch Joachim Jürgens der Souverän macht sich halt Gedanken, ob mit, oder ohne Latten am Zaun!


     H.A. v. 19.10.19 Beitrag Carola Wagner

    Die Woche

    Der Stock des Anstoßes

    Aufreger der Woche war die Strafanzeige gegen den Bürgermeister. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wurde personell aufgestockt – und weil das Klima in Herten angeblich rauer geworden ist, nun auch mit Schlagstöcken ausgerüstet. Nur zur Notwehr, versteht sich. Die meisten Leute finden das gut. Tenor: Die KOD-Leute müssen sich effektiv verteidigen können, wenn sie angegriffen werden. Andere sind gegen die Bewaffnung, denn sie erwarten gar nicht, dass sich der KOD in dunkle Ecken begibt und auf Konfrontation mit Chaoten geht. Dafür ist die Polizei da, und die ist gut ausgebildet im Umgang mit Waffen. Genau das ist der Punkt, um den sich die Anzeige dreht: Die KOD-Leute sind längst nicht alle geschult im Umgang mit dem Schlagstock. Ihn zu tragen erfordert nicht nur eine theoretische und praktische Ausbildung, sondern auch regelmäßiges Training. Dass die Stadt sich da nun drum kümmern und im Laufe des nächsten halben Jahres ein einheitliches Schulungsangebot machen will, ist schön. Hoffentlich werden dann auch die Auffrischungs-Standards eingehalten. Letztlich kann man nur hoffen, dass die Stöcke gar nicht zum Einsatz kommen.

    Ständig im Einsatz ist Panzerblitzer „Ursula“. Die Radarfalle bringt seit März mal hier, mal dort im Stadtgebiet Raser zur Strecke und spült viel Geld in die Stadtkasse. Man könnte meinen, dass viele sauer sind auf den gnadenlosen grauen Kasten, denn so ein Knöllchen tut weh im Portemonnaie. Tatsächlich gehen die meisten Leute durchaus humorvoll mit der Thematik um – jedenfalls bei der Suche nach einem Namen für den Kollegen, den Ursula bekommen soll. Ein Männername soll es sein – so will es der Rat. Ob er am Ende nun Pikachu heißt oder Geblitzdingst, Hui Buh, Jeremy-Pascal, Judas oder nach Bürgermeister Toplak gar Fred – ein Blitzer mit Namen kommt offenbar sympathischer rüber. Vielleicht wirkt’s ja auch gegen Vandalismus? Schön wär’s.

    Nur im Notfall dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamts die Schlagstöcke einsetzen, mit denen die Stadtverwaltung sie jetzt ausgestattet hat. Der Bürgermeister hat sich dafür prompt die Strafanzeige eines Bürgers eingehandelt, denn längst nicht alle neuen Waffenträger sind im Umgang mit dem Prügel geschult. Ob’s dennoch klappt mit der Selbstverteidigung? Man kann es nur hoffen. —Karikatur: U. QuesteNur im Notfall dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamts die Schlagstöcke einsetzen, mit denen die Stadtverwaltung sie jetzt ausgestattet hat. Der Bürgermeister hat sich dafür prompt die Strafanzeige eines Bürgers eingehandelt, denn längst nicht alle neuen Waffenträger sind im Umgang mit dem Prügel geschult. Ob’s dennoch klappt mit der Selbstverteidigung? Man kann es nur hoffen. —Karikatur: U. Queste

     
     


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