Herten-NRW.DE

Stadt versucht in Unwissenheit Domain zu sperren

Der Bürgermeister
Br!efadresse: Stadtverwaltung 45697 Herten

Joachim Jürgens
Schützenstr. 84
45699 Herten

Stadt Herten
Fachbereich 3
Ansprechpartner· Annegret  Sickers
Fachbereichsleitung I stadt. Rechtsdirektorin
Zimmer: 340
Telefon: (0 23 66) 303-354
Telefax: (O 23 6G) 303-596
E-Mail a.sickers@herten.de

Unser Zeichen: FB 3/R -FBL17/23 Herten, 25.09.2017

Unterlassung der Verwendung der E-Mail-Adresse „jj@herten-nrw.de“

Sehr geehrter Herr Jürgens,

ich komme auf die telefonische Unterredung zurück, die Frau Dr. Hötzel am 25.08.2017 mit Ihnen geführt  hat.

Es ging u.a. um die Verwendung der v. g. E-Mail-Adresse. Im Rahmen dieses Telefonats erläuterte  Frau Dr. Hötzel die von der Stadt Herten vertretene Rechtsauffassung.

Frau Dr. Hötzel hat Sie gebeten, zukünftig die E-Mail-Adresse jj@herten-nrw.de sowie die dazugehörige Domain nicht weiter zu verwenden.
Daraufhin änderten Sie die Domain-Adresse, die nunmehr lautet www.herten-nrw.jidv.de.  Diese Nut­zung ist für den heutigen Stand wettbewerbsrechtlich,  namensrechtlich sowie markenrechtlich unbedenklich.

Ihre E-Mail-Adresse änderten Sie allerdings nicht und lehnen eine Änderung auch für die Zukunft ab. Zur Begründung führten Sie an,  es gäbe in dieser Sache neuere für Sie günstige Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung ist mir nicht bekannt, ich möchte aber auch nicht ausschließen, dass es eine solche Rechtsprechung  gibt.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, mir die von Ihnen erwähnten Gerichtsentscheidungen – ggf. unter Angabe von Aktenzeichen- mitzuteilen.
Für Ihre Mitwirkung und Ihr Entgegenkommen danke ich Ihnen bereits jetzt. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Sickers
Städt. Rechtsdirektorin Fachbereichsleitung


Landgericht Berlin: Land Berlin unterliegt im Rechtsstreit um „www.berlin.com“ (PM 20/2017)
Pressemitteilung vom 20.04.2017
Der Präsident des Kammergerichts

Die Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin hat in einem am 27. Februar 2017 verkündeten Urteil entschieden, dass das Land Berlin den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern könne, die Domain „www.Berlin.com“ zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sog. Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handele.

Das Land Berlin führte erneut einen Rechtsstreit gegen die Inhaberin der Domain berlin.com, und scheiterte diesmal deutlich vor dem Landgericht Berlin, das im übrigen bekannte Rechtsprechung verwarf.

Anmerkung: Die Domain www.herten-nrw.de  ist noch nicht gefüllt, wird jedoch in Kürze als offenes Diskussionsforum zur Verfügung gestellt!