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Australischer HCBSondermüll-Import vom 22.Dez.2006 bis April 2009 PDFZusammenfassung
der Ereignisse rund um den HCB-Import aus Australien nach
Deutschland (602-Seiten)

Wir haben gewonnen

Dänemark (270 Seiten)
Frankreich

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IFG – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Stadt Herten

2018:

Während einer mündlichen Besprechung (20.06.2018) zwischen BM, Baurat und mir erwähnte der BM im Zusammenhang meiner schriftlichen Anfrage, die ich der Verwaltung im Zusammenhang mit der DSGVO stellte, welche Daten über meine Person gespeichert sind.

Hierauf erwiderte der BM, dass die Beantwortung wg. der Komplexität  und den beteiligten Fachbereichen einige Zeit erfordert. Nebenbei bemerkte er, dass die Datenschutzanfrage keine „Einbahnstraße“ wäre! Kurze Zeit danach erhielt ich nicht nur die Auskunft, die sich jedoch ausschließlich auf meine persönlichen Einwohnermeldedaten bezogen, sondern (6 Tage) später folgende inhaltgleiche Schreiben, jeweils vom 26.06.2018 mit gleichem zeit- und ortsgleichen Poststempel versehen. Kann ich von einem „Verwaltungs-Gemeinschaftswerk“  von zwei städtischen „Leistungsträger“ via privaten Absendern ausgehen?

Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten

 Sehr geehrter Herr Jürgens,

Sie sind u. a. verantwortlich für die Internetseiten

www .pro-herten. de http://rat.iidv .de/

Bitte erteilen Sie mir gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz  bzw. Art.15 Datenschutzgrundverordnung schriftlich an meine o. g. Privatadresse gerichtet Auskunft über

  • die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten
  • den Zweck der Speicherung
  • die Herkunft der Daten und die empfangenden Stellen oder Kategorien von empfangenen Stellen, an die die Daten weitergegeben

Sollten Sie Angaben zum Nachweis meiner Identität benötigen, stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfü­ gung.

Darüber hinaus bitte ich um eine schriftliche Eingangsbestätigung .

Für die Erledigung meines Anliegens setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 31.07.2018.


 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Jürgens

 

Herten, 6. Juli 2018

Sehr geehrte Frau Sickers,
sehr geehrter Herr Brautmeier,

In Beantwortung ihrer text- und formgleiche Schreiben, jeweils vom 26.06.2018 mit gleichem zeit- und ortsgleichen Poststempel, gehe ich von einem „Gemeinschaftswerk“ von Ihnen aus. Aus diesem Grunde werde ich auf ihr Schreiben ebenfalls in gleicher Art antworten.

Sie begehren Auskunft welche privaten Daten ich von ihnen auf den genannten Internetseiten www.pro-herten.de bzw.  http://rat.jidv.de veröffentlich habe.

  1. Habe ich keinerlei private Daten von Ihnen, entsprechend Artikel 4 der DSGVO,  veröffentlicht. Hierzu gehören neben der Zuordnung einer Person zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
  2. Die im Zusammenhang der gegenseitigen Kommunikation im Verhältnis Ratsmitglied / Verwaltungsangestellte genannten Textstellen werden in der Anlage beigefügt.
    Hier weise ich auch auf die Suchfunktion in den genannten Seiten hin. Hier können sie jederzeit selbst sehen, welche Daten ich im Zusammenhang meiner Ratstätigkeit veröffentlicht habe.
  3. Aufgrund der genannten rechtlichen Einschätzung halte ich Ihr Schreiben für gegenstandslos.

Sollten sie jedoch irgendwelche privaten Tex- bzw. Bildstellen in meinen Veröffentlichungen finden, so bin ich gerne bereit, diese nach Prüfung, so berechtigt, zu löschen

Hochachtungsvoll


 



Im Jahre 2002

DER BÜRGERMEISTER

Ansprechpartner/in
Frau Sickers
E-Mail: a.sickers@herten.de

Ihre Petition Nr. 13/02211 vom 29.01.2002
Ihre Bitte um Akteneinsicht gern. lFG — NW vom 02.04.2002

Sehr geehrter Herr Jürgens,

ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 02.04.2002. Wir entsprechen selbstverständlich gern Ihrem Antrag und stellen ihnen die bei uns vorhandenen Unterlagen zur Einsicht­nahme zur Verfügung.

Wegen der Absprache eines Termin wenden Sie sich bitte unmittelbar an Herrn Tewes, der bei uns im Rathaus im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch unter der Rufnummer 303 405 zu erreichen ist.

Wegen der Kosten verweise ich auf die in Kopie anliegende Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW sowie den Gebührentarif.

Einschlägig dürfte hier die Ziff. 1.3.2 des Gebührentarifs sein. Danach beträgt die Ge­bühr zwischen 10,– € und 500,– €. Die in diesem Fall konkret zu erhebende Gebühr dürfte sich im unteren bis mittleren Bereich bewegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sickers
Städt. Rechtsdirektorin


28.05.2002   Von Thomas Schmitt

Auskunft kann teuer werden

Das neue Informationsfreiheitsgesetz soll helfen, die Verwaltungen der Städte transparenter zu machen. Bürger haben ein Anrecht darauf, Akten ohne Wenn und Aber einzusehen. Je nach Aufwand kann die Transparenz aber teuer werden – bis zu 1000 Euro.

Harald Rohmann, Ratsherr der Unabhängigen Wählergemeinschaft Herten, und Joachim Jürgens, streitbarer Bürger aus Herten-Süd, verstehen die Welt nicht mehr. Die Stadtverwaltung Herten teilte ihnen mit, dass die von Jürgens geforderte Akteneinsicht möglicherweise gebührenpflichtig sei. Je nach Aufwand. Das heißt: Müssen viele Akten herausgesucht oder zusammengestellt, vielleicht gar Nicht-Öffentliches akribisch geschwärzt werden, dann wird´s teuer.

Joachim Jürgens sucht in den städtischen Unterlagen einen Grund dafür, warum der Petitionsausschuss des Landtages ihm in der Sache „Verkehrsbelästigung Schützenstraße“ zwei unterschiedliche Absagen zuschickte. Erst 17 Tage nach seiner Anfrage erhielt er Antwort. Natürlich könne er die Akten einsehen. Die Stadt wies zugleich darauf hin, dass die Auskunft zwischen 10 und 200 Euro kosten könne.

Und so setzte Jürgens auf die Hilfe des Ratsherrn Harald Rohmann. Aber auch Rohmann muss zahlen, wenn er nicht eigens dazu vom Rat beauftragt worden ist. „Ich halte das für einen Witz“, schimpft der UWG-Fraktionschef. „Wie soll ich so die Interessen der Bürger vertreten. Wenn das über den Rat läuft, dauert das Ganze zwei bis drei Monate.“

Günter Rose vom Bürgermeisteramt versteht die Aufregung nicht. „Auch für uns ist dieses Gesetz Neuland. Jürgens hat keinen Gebührenbescheid vorliegen. Wenn wir eine Gebühr nehmen, dann wird sich das am Aufwand der Verwaltung orientieren und nachvollziehbar sein.“ Ratsherren seien nicht befugt, Bürgern auf Umwegen Gebühren zu ersparen.

Am kommenden Mittwoch 5. Juni wollen Jürgens und Rohmann die Akten einsehen. Den Hinweis auf die Gebühren betrachten beide als „Drohgebärde“ der Verwaltung. Jürgens: „Sollte ich mehr als 20 Euro zahlen, werde ich vor dem Verwaltungsgericht klagen.“

 

Akte liefert nicht erwünschten Einblick

Nicht schlau wurden gestern Morgen bei der Akteneinsicht im

Rathaus Joachim Jürgens (links) und Harald Rohmann. Ulla Wolf-Pohl passte auf. WAZ-Bild: Quickels

 

Genau vier Minuten dauerte gestern die Akteneinsicht von Joachim Jürgens (WAZ berichtete). Das Schreiben der Verwaltung an den Petitionsausschuss des Landtages in Sachen Schützenstraße fand er nicht.

„Ein solches Durcheinander habe ich noch nicht gesehen“, sagte Jürgens. Die ihm vorgelegte Akte mit dem Vermerk „Jürgens, Schützenstraße“ habe Unterlagen enthalten, die dort gar nicht hingehörten. Harald Rohmann, Fraktions-Chef der Unabhängigen Wählergemeinschaft, bestätigte dies: „Dort waren Anträge der UWG zum Thema Feldstraße abgeheftet.“

Nach vier Minuten beendete Jürgens seine Akteneinsicht und bat, ihm demnächst „eine Akte vorzulegen, in denen Unterlagen sind, die ich verlangt habe.“ Jetzt wartet er auf den Gebührenbescheid. Sollten mehr als 20 Euro verlangt werden, will er klagen. WAZ 05.06.2002   

„Akte total ungeordnet“
–sp  Hertener Allgemeine – 05. 06. 2002

Premiere in der Stadtverwaltung: Erstmals machten mit Joachim Jürgens und Harald Rohmann (UWG) zwei Bürger von dem im neuen Informationsfreiheitsgesetz festgeschriebenen Recht auf Akteneinsicht Gebrauch.

Thema: Die Schützenstraße, die Jürgens gerne Lkw-frei hätte, und die Schreiben der Stadt an den Petitionsausschuss. Ergebnis: Ein paar Kopien und unzufriedene Akten-Betrachter, die sich nach eigenen Angaben nach vier Minuten wieder verabschiedeten. Jürgens: „Die Akte war in einem chaotischen Zustand, total ungeordnet, voller Zeitungsausschnitte.“ Rohmann: „Und das erste Schriftstück war ein UWG-Antrag zur Feldstraße. Was hat der in der da zu suchen?“


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz                           VIA EMAIL datenschutz@lfd.nrw.de
Nordrhein-Westfalen
Bettina Sokol
Reichstraße 43

40217 Düsseldorf

Postadresse: Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

zum Datenschutz bitte ich, mir folgende Frage zu beantworten.

Zum Vorgang:

Im Jahre 2001 hatte ich eine Petition, bezogen auf eine „Lärmminderung“ einer Gemeindestraße im Stadtgebiet Herten gestellt.

Diese Petition wurde zeitlich unabhängig gleich dreimal, mit jeweils unterschiedlicher Begründung negativ abgelehnt.

Aufgrund des IFG-NRW bat ich um Akteneinsicht beim Landtag, um nicht nur mir diese Ungereimtheiten erklären zu lassen.

Diese Akteneinsicht wurde mir mit der Begründung „der Petitionsausschuss ist keine Behörde“ verwehrt.

Ungeachtet dieser Tatsache habe ich daraufhin die Akteieinsicht bei der Stadtverwaltung Herten gegehrt und am 5. Juni 2002 durchgeführt.

Mit mir waren bei der Akteneinsicht eine Bedienstete der Stadtverwaltung zugegen, sowie ein mir nahe stehender Ratsherr (Harald Rohmann, UWG-Herten)

Ziel der Akteneinsicht war – die Stellungnahme der Stadt zu meiner Petition einzusehen.

Uns wurde ein 7 cm Ordner, beschriftet mit „Stadt – Herten / Schützenstraße / Jürgens“

vorgelegt.

Der Ordner war gefüllt. Wir haben die Akteneinsicht nach kurzer Zeit abgebrochen, da es in der Unordnung der Ablage fast unmöglich war, gezielt Vorgänge einzusehen.

Interessanterweise befanden sich in diesem Ordner nicht nur zur Petition anhängige Schriftsätze, sondern unter anderem auch jegliche Veröffentlichungen zu meiner Person, die auch teilweise nicht im geringsten im Zusammenhang mit der Sache steht.

  • Leserbriefe, diverser Schreiber, die sich gegen meine außerparlamentarische politische Tätigkeit richteten
  • Sämtliche Zeitungsartikel in Kopie, die sich mit meiner Person beschäftigte
  • Und der Gipfel, ein Antrag der UWG neuesten Datums, der sich weder auf meinem Petitionsbegehren noch sonst wie einer meiner Aktivitäten bezog

Bitte beantworten Sie mir die Frage, ob eine Kommunale Verwaltung berechtigt ist, über einen Einwohner der Stadt ein so genanntes umfangreiches „personenbezogenes Dossier“ anzulegen.

Mit freundlichen Grüßen in Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Joachim Jürgens

Das Dokument wurde Elektronisch erstellt und versandt, die Unterschrift gilt als gegeben


Abschrift aus Akteneinsicht Akte Stadtverwaltung Herten / Schützenstrasse / Jürgens

Akteneinsicht am 5. Juni 2002   (Zeuge H. Rohmann, UWG / Frau Wolf-Pohl, Stadt Herten)

Stadt Herten                                                                                   Herten, 26.03.2001

Der Bürgermeister

 Petition des Herrn Joachim Jürgens

Hier: Bericht an das MWMEV
Bei der Schützenstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Damit kommt der Schützenstraße im Verkehrsnetz der Stadt Herten eine Verkehrsfunktion zu, die sich deutlich von Anliegerstraßen, Sammelstraßen oder Hauptsammelstraßen unterscheidet. Sie stellt neben der Ewaldstrasse im Stadtgebiet eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Verkehre aus Richtung Norden, die den direkten Weg in die südlichen Stadtteile oder den Weg nach Herne bzw. zur A 42 suchen, werden zum einen durch die vorhandene Wegweisung, vor allem aber durch die geradlinige Führung des Straßenzuges Hertener Strasse, Feldstrasse, Schützenstrasse, Ewaldstrasse über die Schützenstrasse geführt.

Die Ausbau-, Belastungs- und Bebauungssituation an der Schützenstrasse entspricht im wesentlichen anderen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen, insbesondere der Ewaldstrasse, Feldstrasse und der Westerholter Strasse.
Folge einer Einschränkung des Verkehrsaufkommens Schützenstrasse wäre nicht nur die Verlagerung des Problems durch Verdrängung, sondern würde durch die Erhöhung des Verkehrs auf der Ausweichstrecke die Problematik noch verschärfen. Infolgedessen müssten die vorgenanten örtlichen Hauptverkehrsstrassen in gleicher Weise behandelt werden.

Der Antrag von Herrn Joachim Jürgens hat einen zwanzigjährigen Vorlauf:
1981 hat Herr Jürgens durch ein Verwaltungsstreitverfahren versucht, die Schützenstraße für den Lkw-Verkehr über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sperren zu lassen. Seine Klage ist durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Oktober 1985 abgewiesen worden.

1998 stellte Herr Jürgens bei der Stadt Herten einen Antrag zur generellen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die Stadt ist diesem Antrag nicht gefolgt.

Die Einzelheiten zum zeitlichen Ablauf der Einzelanfragen und Anträge, sowie ihrer Prüfung und Bescheidung ergeben sich aus den beigefügten Anlagen.


Donnerstag, 20.06.2002

Transparenz ist ein hohes Gut

Zwei Anträge zur „Offenlegung von Nebentätigkeiten und politischen Funktionen“ von Ratsmitgliedern und Verwaltungsangehörigen sorgten im Hauptausschuss für eine äußerst peinliche Diskussion.

Worum geht es? Joachim Jürgens und die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) fordern, dass Bürgermeister, Ratsmitglieder, Mitarbeiter der Verwaltung und Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften Nebentätigkeiten offenlegen, die sie aufgrund ihrer politischen bzw. dienstlichen Funktionen ausüben. Genannt werden soll dabei auch die Höhe der Vergütung.

Joachim Jürgens und Harald Rohmann (UWG) wollen so dazu beitragen, einerseits Transparenz in die Ämtervielfalt zu bringen und andererseits aufzeigen, was man sich als „Hans Dampf in allen Gassen“ so nebenbei in die Tasche stecken kann.

Angesichts des Gesichtsverlustes, unter dem die Volksvertreter wegen diverser Skandale zu leiden haben, ein löblicher Ansatz. Die Antwort der Verwaltung kann das streitbare Duo demnach nicht zufrieden stellen. Die Stadt stellte eine Liste der Funktionen zusammen, die Vergütungen werden unter Hinweis auf Datenschutz nicht genannt.

Und was sagen die Hertener Politiker? „Es ist unwürdig darüber zu reden. Es geht Herrn Rohmann einen Scheißdreck an, was für andere Einkünfte vorhanden sind.“ (Dirk Vogt) – „Das ist Klamauk. Sie wollen uns nur ein schlechtes Gewissen einreden.“ (Herbert Werner) – „Es gibt eine Verschwiegenheitspflicht. Es könnte ja sein,dass andere Streit kriegen, weil ich meine Vergütungen kundgebe.“ (Udo Kamperdick) – „Ich werde für Prosoz keine Beträge nennen, weil ich ein kleines Stück Privatheit für mich in Anspruch nehme“ (Klaus Bechtel).

Andere Töne gab es erfreulicherweise auch: „Wir haben nichts zu verbergen.“ (Tobias Köller, Stefan Grave) – „Wir müssen eine Grenze ziehen zwischen Bloßstellung und Transparenz. Wir sollten das im Ältestenrat diskutieren.“ (Dieter Kullik) – „Es geht doch letztlich darum, beim Bürger Vertrauen in die Politik zu schaffen. Dieses Problem werden wir so nicht lösen. Auch nicht mit einer solchen Diskussion.“ (Horst Menzel) „Der Datenschutz ist ein hohes Gut. Es darf keiner an den Pranger gestellt werden, der Datenschutz für sich in Anspruch nimmt“, sagt Klaus Bechtel. Recht hat er. Ohne Wenn und Aber.

Wer aber den Datenschutz so ins Feld führt, wie die Politiker am Mittwoch, der gerät unter den Verdacht, dass er sich dahinter versteckt. Und er muss sich fragen lassen, was er dafür tut, dass die Offenlegung der Vergütungen in seinen Gremien diskutiert und letztlich beschlossen wird.

Denn: Transparenz in politischen Kreisen ist ebenfalls ein hohes Gut. Mit Unterstellungen hat das nichts zu tun.

Thomas Schmitt

20.06.2002    Aufgelesen


 

Herten                                                                                                             

 

 Hitzige Diskussion um Offenlegung

Mit großer Mehrheit hat der Haupt- und Finanzausschuss einen Bürgerantrag von Joachim Jürgens und einen ähnlich lautenden Antrag der UWG abgelehnt. Darin war gefordert worden, Nebentätigkeiten von Verwaltungsbeamten und Ratsmitgliedern sowie deren Vergütungen offen zu legen.

von Gregor Spohr

In einer sehr emotional geführten Diskussion hatten zuvor die Sprecher der anderen Fraktionen das Ansinnen abgelehnt. Harald Rohmann (UWG) fand mit seinem Argument, es gebe doch nichts zu verheimlichen und auf diese Weise sorge man für mehr Transparenz, nur beim CDU-Ratsherrn Tobias Köller ein offenes Ohr. Sein Fraktionschef Udo Kamperdick lehnte unter Hinweis auf Datenschutz jede Form einer solchen Veröffentlichung ab und SPD-Fraktionsvorsitzender Dirk Vogt (SPD) polterte, das Ganze gehe Harald Rohmann „einen Scheißdreck“ an. Der Vorschlag von Dieter Kullik (Grüne) und Horst Menzel (SPD), das Thema in aller Ruhe und Sachlichkeit noch einmal im Ältestenrat zu besprechen, fand kein Gehör. Bürgermeister Klaus Bechtel: „Hier wird doch nur gezielt versucht, den Eindruck zu erwecken, jene, die den Datenschutz für sich in Anspruch nehmen, hätten etwas zu verheimlichen.“ Dies sei Unsinn. „Die Rechtslage ist eindeutig. Wir können eine solche Offenlegung gar nicht beschließen. Und wenn, dann müsste ich das beanstanden.“ Man habe in der Sitzungvorlage alle Funktionen dargestellt. Dies müsse als Information reichen. „Ich will ein kleines Stück an Privatheit und Datenschutz für mich in Anspruch nehmen und werde daher keine Beträge nennen.“ Natürlich würden auch Aufwandsentschädigungen gezahlt, von denen aber ein Teil an die Stadt Herten fließe.

Ein Teil muss abgegeben werden

„Genau dies ist ein wichtiger Punkt“, erklärte gestern auf unsere Nachfrage Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler. Von den Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen müssen nämlich entsprechend der Nebentätigkeitsverordnung alle Beträge über einer festgelegten Summe – in DM-Zeiten waren das 1 000 DM / Monat pro Nebentätigkeit – ins Stadtsäckel fließen. Kanski: „Schließlich wird man ja nicht in Aufsichtsräte gewählt oder entsandt, weil man ein netter Mensch, sondern weil man z.B. Bürgermeister ist.“

Kanski bestätigte, dass nach dem Datenschutzgesetz des landes Angaben über Nebentätigkeiten nur dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

Möglich sei eine solche Offenlegung aber durchaus. „Vor einigen Jahren hat die Stadt Essen für Furore gesorgt, als sie auf Antrag einer Fraktion diese Daten öffentlich gemacht hat.“ Andere Beispiele in Nordrhein-Westfalen gibt es nach Beobachtung von Eberhard Kanski allerdings nicht.

Hertener Allgemeine – 20. 06. 2002