Millonenpatzer ohne Folgen?

http://archiv.pro-herten.de/dl/stadt/stadt-2014-millionenpatzer.pdf

Fördergelder – Rückzahlung
Grobe Verfahrensfehler der Stadtverwaltung Herten verursacht Millionenschaden
Zusammenfassung einer folgenlosen Misswirtschaft infolge 67-jähriger monopolitischer Verwaltungs-Parteien-Oligarchie
eine PDF-Zusammenfassung (12 MB / > 255 Seiten)
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„.Stellungnahme zur Berichterstattung: „Der Millionen-Patzer“

FDP; DIE LINKE, UWG – Hertener Allgemeine v. 1.Dez. 2012

Der Darstellung im genannten Artikel und Kommentar „Niemand fragt nach Konsequenzen“ kann so im Raum nicht stehenbleiben.

Aufgrund der dürftigen Verwaltungsbekanntgabe der Fördermittelrückzahlung des Projektes Stadtumbau West, beantragten „DIE LINKE, FDP und Herr Urban sofort Akteneinsicht (23.09.12) nach dem Informationsfreiheitsgesetz – NRW, die dann am 23.10.2012 unter der Beteiligung von den Frauen Ruhardt, Balzk, Forspaniak, sowie den Herren Urban und Jürgens im FDP-Fraktionsbüro stattfand.

Das umfangreiche Material (ca. 160 Seiten) haben wir zwecks weiterer Auswertung kopiert. Die daraus resultierenden Fragen wurden von der FDP-Fraktion an den Bürgermeister gestellt und zur Ratssitzung mehr oder weniger hinreichend beantwortet. Diese Dokumente haben wir derzeitig, soweit öffentlich, unter (http://fraktion.fdp-herten.de/?p=437) ins Netz gestellt. Unabhängig davon ermittelten wir in dieser Sache weiter, da in der Sache der Anfangsverdacht eines möglicherweise strafbewertenden Vorgangs nach diesseitiger Meinung erkennbar ist. Derzeit bewerten wir alle zusammengetragenen Erkenntnisse (ca. 200 Seiten Dokumente), sowie weitere Hinweise in dieser Sache und überlegen verantwortungsvoll weiter Schritte in diesem Verfahren. In meiner Haushaltsrede habe ich das klar zu erkennen gegeben, Zitat: ….Gerade hier sollten wir aus vergangenen Fehlern der Verwaltung lernen. Menschen machen Fehler, aber wenn Stümperei der Stadt hunderttausende von Euros kosten, dann muss man die Ursachen hinterfragen – und das werden wir auch tun und das hat, Herr Bürgermeister nichts mit Unterstellungen zu tun, sondern ist als Bürgervertreter unsere Pflicht!…..Zitatende

Die seitens der Presse zwischen den Zeilen erkennbaren Vorwürfe, dass die Politik in der Sache schläft, können wir, soweit es die Fraktionen DIE LINKE, FDP und Herr Urban betreffend, so nicht stehen lassen. Zu einer glaubwürdigen Politik gehört – anders als im Boulevardjournalismus – dass Tatbestände verantwortungsvoll vor einer Aktion geprüft und bewertet werden müssen. Erst dann können weiter Schritte ins Auge gefasst werden, die wir sicherlich auch zeitnah treffen werden.

m-patzer

[important] Zum allgemeinen Verständnis des Informations-Freiheits-Gesetzes des Landes NRW (IFG-NRW)
der Leitfaden … klick  der Anwendungshinweis des Innenministeriums .… klick[/important]

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Hier das Ergebnis der Akteneinnsicht nach IFG-NRW in dieser Sache.. klick [/notice]
 

Die Ruhrbarone (Stefan Laurin)  schreibt u.a. unter Nestbeschmutzer
Das Ruhrgebiet wird regiert von einer Kaste von Politikern, Parteibuchmanagern und Verwaltungsspitzen, deren Unfähigkeit kaum jemals so deutlich wurde, wie in den vergangenen zwei Wochen. Neu ist sie indes nicht. Eine Kultur, in der Leistung weniger zählt als das richtige Parteibuch und gute Kontakte, hat dazu geführt, dass das Ruhrgebiet vor die Hunde geht. Und das Schlimmste ist – es scheint die Menschen hier nicht einmal mehr zu stören. …weiterlesen

 
 
 

Ergebnis der staatsanwaltschaftliche Ermittlung

Textabschrift Antwort der Staatsanwaltschaft Bochum
Datum: 20.08 2013
Aktenzeichen: 40 UJs 4/13

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Subventions­betruges und Untreue

Strafanzeige vom 03. Dezember 2012

ich habe das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Nachteil der Stadt Herten gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da sich ein hin­reichender Tatverdacht gegen eine Person nicht ergeben hat.

Mit Ihrem Strafantrag äußerten Sie den Verdacht, dass verantwortliche Mitarbeiter der Stadt Herten im Zuge ihrer Befugnis und in Ausübung ihrer Tätigkeit der Kommune erheblichen Schaden zugefügt haben sollen.

Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ver­antwortliche Mitarbeiter der Stadt Herten oder der Bürgermeister der Stadt Herten sich eine Straftat haben zu Schulden kommen lassen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht.

In Einzelnen:
Soweit ein Subventionsbetrug in Betracht kam, ist schon zweifelhaft, inwieweit die zur Verfügung gestellten Mittel als Subventionen einzu­stufen sind. Jedenfalls sind keinerlei Täuschungshandlungen gegenüber den zur Bewilligung zuständigen Stellen bekannt geworden, so dass eine entsprechende Strafbarkeit schon in Ermangelung einer strafrecht­lich relevanten Täuschung ausscheidet.
Soweit eine Untreue zum Nachteil der Stadt Herten gem. § 266 des Strafgesetzbuches in Betracht kam, haben die Ermittlungen dafür keine Anhaltspunkte hervorgebracht. Es ist nicht ersichtlich, dass der Bürger­meister der Stadt Herten oder aber Mitarbeiter der Stadt Herten eine Vermögensbetreuungspflicht – sofern sie eine solche überhaupt be­saßen – verletzt haben könnten. Eine Verletzung einer etwaigen Vermögensbetreuungspflicht kann auch nicht in den durch die Vergabestellen festgestellten Vergabefehlern erblickt werden. Neben der Auswertung der von Ihnen übersandten Dokumente habe ich im Rahmen der Ermittlungen die Zeugin Schmidt von der Bezirksregierung Münster zu den Vorgängen vernommen. Sie gab an, dass insgesamt etwa 11 bis 12 schwere Vergabefehler festgestellt worden seien. Dabei äußerte die Zeugin Schmidt, dass sie bei der Prüfung den Eindruck ge­wonnen habe, dass hier insbesondere formale Fehler gemacht worden seien. Sie denke aber nicht, dass diese bewusst gemacht worden seien bzw. dass jemand billigend in Kauf genommen habe, dass es infolge dieser Fehler zu Rückforderungen komme. Vielmehr habe sie den Ein­druck gehabt, dass man in der Sache geglaubt habe, das Richtige zu machen, dabei aber die zum Teil komplexen vergaberechtlichen Vor­schriften nicht vollständig überblickt habe. In der Sache seien die Ent­scheidungen der Stadt Herten im Wesentlichen wohl richtig gewesen, es sei lediglich um formelle Fehler gegangen.

Die in sich schlüssigen und glaubhaften Angaben der Zeugin Schmidt decken sich mit dem Ergebnis der Auswertungen der von Ihnen über­sandten Unterlagen. Es ist nicht ersichtlich, dass der Bürgermeister der Stadt Herten oder einer seiner Mitarbeiter gezielt oder unter billigender Inkaufnahme von Rückforderungen Vergabeentscheidungen fehlerhaft getroffen haben. Insoweit ist eine Untreue weder objektiv noch subjektiv tatbestandsmäßig verwirklicht worden.

Die weiteren Ermittlungen, insbesondere Ermittlungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, haben ebenso wenig Anhaltspunkte für etwaige Korruptionsdelikte hervorgebracht.
Insoweit war das Ermittlungsverfahren in Ermangelung eines konkreten Tatverdachts und des Vorliegens einer Straftat einzustellen.


Die FDP-Fraktion fragt weiter nach ….

 Guten Morgen, liebe CDU, auch schon aufgewacht?

06.12.2012
 
 

verbrannt

 
 
 

„Von einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung kann keine Rede sein“

04. Dezember 2012 18:05

— Von: Dr. Uli Paetzel, Bürgermeister der Stadt Herten — Vollständige Stellungnahme zum Bericht „Landeskriminalamt soll ,strafrechtliche Relevanz‘ prüfen“ (in dem Bericht bereits auszugsweise zitiert) — Hertener Allgemeine vom 5. Dezember

Bei den Prüffeststellungen der Bezirksregierung handelt es sich um rein formale Beanstandungen: Es wurden keine sachlichen, inhaltlichen oder wirtschaftlichen Mängel oder strafbare Handlungen festgestellt. Die Bezirksregierung bestätigt, dass die Fördermittel sachgerecht und wirtschaftlich korrekt verausgabt wurden und der Projekterfolg erreicht wurde.

Bei früheren Förderprojekten wie z. B. Ewald wurde unsere Vergabepraxis in keinerlei Hinsicht beanstandet, so dass wir auch im aktuellen Fall fest davon ausgegangen waren, gesetzes- und richtlinienkonform zu handeln. Dass diese Rechtsauffassung sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hat und jetzt finanzielle Konsequenzen in einer solchen Größenordnung nach sich zieht, ärgert uns enorm: zu diesem Fehler stehen wir, auch öffentlich.  Aber: Von einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung einzelner Mitarbeiter kann aus unserer Sicht keine Rede sein. Niemand hat vorsätzlich der Stadt diesen Schaden zugefügt, niemand hat mit Absicht Vergabevorschriften missachtet oder sich gar einen persönlichen Vorteil verschafft. Auch die Prüfstellen der Bezirksregierung, des Landes und der Europäischen Union waren sich einig und haben uns bestätigt, dass das Problem an unserer allgemein geteilten Rechtsauffassung lag, die sich als nicht korrekt erwiesen hat.

Zur Erinnerung: Die Beanstandungen, die letztendlich zu den o. g. Rückforderungen bzw. zur Nichtanerkennung der Zuwendungsfähigkeit geführt haben, lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

3.1 Verträge mit sozialen Einrichtungen
Bei den Verträgen, die mit sozialen Einrichtungen aus dem Stadtgebiet geschlossen wurden, handelt es sich ausschließlich um Projekte der jeweiligen Einrichtungen, die durch die Stadt Herten in das IHK Herten-Süd eingebunden wurden und denen somit ein Förderzugang ermöglicht wurde. Dass in solchen Fällen ein Wettbewerb hätte stattfinden sollen, erschien den Beteiligten auf beiden Seiten als abwegig, zumal die Inhalte der Projektbausteine größtenteils in enger Zusammenarbeit mit den Trägern entwickelt wurden und in engem Verbund der sonstigen Aktivitäten der Träger zu sehen sind.
Allerdings muss die Förderung dann als Mittelweiterleitung erfolgen, was von der Verwaltung anders eingeschätzt wurde. In diesem Fall hätte die Stadt die Fördermittel an den Projektpartner ungefiltert weiterleiten müssen. Damit wäre der Projektpartner selbst zur Einhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheides und dessen Nebenbestimmungen verpflichtet worden. Insgesamt entfällt ca. ein Drittel der Summe der Beanstandungen auf die hiervon betroffenen Projektbausteine.

3.2 Aufträge an Planungsbüros und andere freiberufliche Auftragnehmer
Einer rechtlichen Bewertung aus dem Jahr 2003 folgend (Drucksachen-Nr. 03/114), die besagt, dass Ingenieur- und Architektenleistungen grundsätzlich keines Wettbewerbes bedürfen, wurden in den Jahren 2005 ff. Aufträge an Planungsbüros oder andere freiberufliche Auftragnehmer freihändig im Verhandlungsverfahren vergeben. Der Fördergeber sieht entgegen der Rechtsauffassung der Stadt in diesen Aufträgen jedoch reine Dienstleistungsaufträge, die nach den Bestimmungen der VOL/A in einem, dem Auftragswert entsprechenden, wettbewerblichen Verfahren hätten vergeben werden müssen. Insgesamt entfallen ca. zwei Drittel der Summe der Beanstandungen auf diesen Mangel.

Dazu:

Auszug aus der Akteneinsicht (gekürzt)

Abschrift: Schreiben der Bez.Reg. vom 10 Aug. 2011 an den Bürgermeister der Stadt Herten

(Quelle: Akteneinsicht im Vorgang am 31. Okt. 2012)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit meinen Zuwendungsbescheiden Nr. 06/11/05 vom 17.06.2005, 06//23/07 vom 05.11.2007 und 06/30/08 vom 09.12.2008 wurde für die o. a. Maßnahme insgesamt eine Zuwendung in Höhe von 3.268.000 Euro zu förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 4.085.450 Euro gewährt.
……….. Dabei wurden Vergabefehler festgestellt, die in der beigefügten Anlage detailliert dargestellt und bewertet sind.
Die gesamte Fördersumme umfasst 3.268.000 €. Der Förderanteil der von schweren Vergabeverstößen betroffenen Vergabeverfahren beträgt 1.675.195 €……..
…….
Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Prüfbehörde für den EFRE-Strukturfonds wurden ebenfalls schwere Vergabeverstöße festgestellt …….
Danach soll bei einem schweren Vergabeverstoß grundsätzlich ein Widerruf des Zuwendungsbescheides und die Neufestsetzung (Kürzung) der Zuwendung erfolgen. Dabei ist davon auszugehen, dass im Rahmen der vorzunehmenden Interessenahwägung das öffentliche Interesse an einer Rückforderung überwiegt.
Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit gemäߧ 28 VwVfG NRW Gelegenheit zur Stellungnahme Ich bitte Ihre Stellungnahme bis zum 05.09.2011 vorzulegen

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Es folgt die Unterschrift des Vertreters des Regierungspräsidenten Münster

Hierzu kein persönlicher Kommentar. jedoch im Zusammenhang mit unserem Transparenzverständnis das Ergebnis unserer Akteneinsich unter:  http://www.pro-herten.de/dl/ifg2012.pdf
(JJ)

WAZ: Stadtentwicklung – Stadtumbau Süd kostet mehr

http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/stadtumbau-sued-kostet-mehr-id7354894.html

03.12.2012 | 15:47 Uhr

 

Anfang September informierte die Stadtverwaltung Bürger und Rat, dass das „Integrierte Handlungskonzept Herten-Süd“, gefördert mit EU-Mitteln, die Stadt mehr kosten wird als gedacht. Der Grund: Die Bezirksregierung monierte zwei Formfehler bei der Förderung, die mit der EU-Prüfstelle und dem Finanzministerium unter die Lupe genommen wurde.

Etwa 880 000 Euro an Fördergeldern müssten zurückgezahlt werden (die WAZ berichtete). Die FDP-Fraktion, die Linke und Ratsherr Horst Urban von der Unabhängigen Wählergemeinschaft Herten fragten bei der Verwaltung nach, erhielten Einsicht in die Unterlagen und gehen nun davon aus, dass der Schaden bei über einer Million Euro liegen wird. 8,8 Millionen Euro sollten gemäß ursprünglicher Planung von 2005 bis 2013 nach Herten-Süd fließen; rund sechs Millionen davon Fördergelder von Bund, Land und Europäischer Union.

Acht Projekte beanstandet

Beanstandet wurde das praktizierte Vergabeverfahren. Die Stadt erarbeitete mit sozialen Einrichtungen Konzepte und Programme, um der Bildungsbenachteiligung in Herten-Süd entgegen zu wirken. Allerdings hätte man nicht mit den Vereinen und Institutionen einen Vertrag abschließen dürfen, sondern die Projekte ausschreiben müssen. „Formalrechtlich war das ein Fehler“, so Baurat Volker Lindner im September.

Zudem hätte zur Entwicklung der Projekte ein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt werden müssen, anstatt direkt Architektur- und Ingenieur-Büros zu beauftragen. Laut Informationen der FDP kamen die Prüfer des Finanzministeriums in ihrem im August 2011 vorgelegten Gutachten zum Ergebnis, dass „schwere Vergabefehler“ vorlägen. So seien Beträge zwischen einigen tausend und einigen hunderttausend Euro an das Planungsbüro Planpool (Nutzungsmanagement Ewaldstraße), an die Arbeiterwohlfahrt (Wohnberatung für Senioren) oder an das Haus der Kulturen (Jugendtreff Süd-Kap) geflossen, ohne dass die Stadt andere Angebote eingeholt hätte. Die Bezirksregierung beanstandete, dass in mehreren Punkten nicht ersichtlich gewesen sei, „nach welchen Kriterien Vertragspartner ausgewählt wurden“. Beanstandet wurden dabei acht Projekte.

Zudem wurden die 880 000 Euro „aufgestockt durch Eigenanteile der Stadt in sechsstelliger Höhe“, so FDP-Fraktionschef Joachim Jürgens, „Geld, das die Stadt nicht ausgegeben hätte beziehungsweise nicht hätte ausgeben dürfen, wenn nicht zugleich die Fördermittel geflossen wären.“

Michael Jacobs

 

 

 

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Stellungnahme zur Berichterstattung: „Der Millionen-Patzer“

— Von: Stadt Herten, Bürgermeister Dr. Uli Paetzel —

Die Stadt Herten stellt zur Berichterstattung in der Ausgabe der Hertener Allgemeinen (HA) vom Samstag,
1. Dezember 2012, erste Seite des Lokalteils, von Frank Bergmannshoff über die Fördermittelproblematik in Herten-Süd richtig:

1. Die Stadtverwaltung hat Politik und Öffentlichkeit im September über die Fördermittelproblematik informiert und im Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Beschlusslage herbeigeführt. Eine Veränderung der Situation zu der damaligen Lage gibt es bis heute nicht. Die Behauptung in der HA entspricht somit nicht der Wahrheit.

2. Die Bezirksregierung bestätigt in ihrem Schreiben, dass die Beträge an die in der Berichterstattung genannten Verbände und Organisationen (Caritas, Haus der Kulturen, AWO, Nutzungsmanagement, etc.) grundsätzlich fließen durften und bestätigt die Sinnhaftigkeit und den Erfolg der Projekte. Die Art und Weise (Form bzw. Fehlen der Mittelweiterleitungsverträge/Fehler im Ausschreibungsprozess bzw. in der Bewertung von Ausschreibungsfragen) wird formal beanstandet, nicht der Inhalt der Projekte oder anderweitige Aspekte.

3. In der Sitzung des Finanzausschusses im September 2012 hat die versammelte Politik über alle Parteigrenzen hinweg den Vorgang kritisiert; von einer Bagatellisierung kann keine Rede sein. Der o.g. Journalist war bei der genannten Sitzung im übrigen nicht zugegen.

4. Die HA behauptet: „Mit dem Geld, das die Stadt jetzt abschreiben muss, hätte sie die gerade vom Rat mit viel Gezeter beschlossene Grundsteuererhöhung um zwei Jahre aufschieben können.“ Dies ist schlichtweg falsch, da Fördermittel bekanntermaßen immer zweckgebunden für einzelne Projekte oder Maßnahmen einzusetzen sind und ein solches Vorgehen damit rechtlich nicht möglich wäre. Hierzu hätte eine einfache Nachfrage bei der Stadt genügt.

Anmerkung der Redaktion:
Dass die Bezirksregierung den Inhalt der Projekte beanstandet habe, hat die Hertener Allgemeine an keiner Stelle behauptet.
Im Übrigen bleibt die HA-Redaktion bei ihrer Darstellung.

Stellungnahme zur Berichterstattung: „Der Millionen-Patzer“

FDP; DIE LINKE, UWG

Hertener Allgemeine v. 1.Dez. 2012

Der Darstellung im genannten Artikel und Kommentar „Niemand fragt nach Konsequenzen“ kann so im Raum nicht stehenbleiben.

Aufgrund der dürftigen Verwaltungsbekanntgabe der Fördermittelrückzahlung des Projektes Stadtumbau West, beantragten „DIE LINKE, FDP und Herr Urban sofort Akteneinsicht (23.09.12) nach dem Informationsfreiheitsgesetz – NRW, die dann am 23.10.2012 unter der Beteiligung von den Frauen Ruhardt, Balzk, Forspaniak, sowie den Herren Urban und Jürgens im FDP-Fraktionsbüro stattfand.

Das umfangreiche Material (ca. 160 Seiten) haben wir zwecks weiterer Auswertung kopiert. Die daraus resultierenden Fragen wurden von der FDP-Fraktion an den Bürgermeister gestellt und zur Ratssitzung mehr oder weniger hinreichend beantwortet. Diese Dokumente haben wir derzeitig, soweit öffentlich, unter (http://fraktion.fdp-herten.de/?p=437) ins Netz gestellt. Unabhängig davon ermittelten wir in dieser Sache weiter, da in der Sache der Anfangsverdacht eines möglicherweise strafbewertenden Vorgangs nach diesseitiger Meinung erkennbar ist. Derzeit bewerten wir alle zusammengetragenen Erkenntnisse (ca. 200 Seiten Dokumente), sowie weitere Hinweise in dieser Sache und überlegen verantwortungsvoll weiter Schritte in diesem Verfahren. In meiner Haushaltsrede habe ich das klar zu erkennen gegeben, Zitat: ….Gerade hier sollten wir aus vergangenen Fehlern der Verwaltung lernen. Menschen machen Fehler, aber wenn Stümperei der Stadt hunderttausende von Euros kosten, dann muss man die Ursachen hinterfragen – und das werden wir auch tun und das hat, Herr Bürgermeister nichts mit Unterstellungen zu tun, sondern ist als Bürgervertreter unsere Pflicht!…..Zitatende

Die seitens der Presse zwischen den Zeilen erkennbaren Vorwürfe, dass die Politik in der Sache schläft, können wir, soweit es die Fraktionen DIE LINKE, FDP und Herr Urban betreffend, so nicht stehen lassen. Zu einer glaubwürdigen Politik gehört – anders als im Boulevardjournalismus – dass Tatbestände verantwortungsvoll vor einer Aktion geprüft und bewertet werden müssen. Erst dann können weiter Schritte ins Auge gefasst werden, die wir sicherlich auch zeitnah treffen werden.

Joachim Jürgens, FDP-Fraktionsvorsitzender

 
 

[Vorlage: 12/208]  Integriertes Handlungskonzept Herten-Süd – Prüfung EU-Fördermittel

Mitglieder des Rates der Stadt Herten  Jürgens, Joachim (FDP) Ruhardt, Martina (DIE LINKE) Urban, Horst (UWG)

verlangen
Akteneinsicht (klick)

 
 

Anfrage gem. $ 15 der GeschO. der Stadt Herten,

hier: Integriertes Handlungskonzept Herten-Süd – Prüfung EU-Fördermittel (Vorlagen-Nr. 12/208)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Im Zusammenhang mit o.a. Verfahren stellt die FDP-Fraktion nachfolgend die Fragen:

  1. Welche Projekte im Einzelnen sind von den Rückforderungen der Fördermittel betroffen?
  2. Für welche Projekte insgesamt sind Fördermittel bisher abgerufen worden?
  3. Sind Vorleistungen erfolgt (Vorfinanzierung) die jetzt durch Rückgabe von Fördermittel nicht ersetzt werden können?
  4. Wie hoch ist der gesamte Betrag – Rückzahlung und  Vorfinanzierung -der beziffert werden muss?
  5. Sind auch andere Nebenbetriebe / städtische Töchter von Fördermittelrückzahlungen betroffen, wenn ja, in welcher Höhe?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Voraus und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
für die FDP-Fraktion-Herten
gez. Joachim Jürgens;   gez. Martina Balzk

 

Anfrage nach § 15 GeschO des Rates und seiner Ausschüsse

 

„Integriertes Handlungskonzept Herten-Süd – Prüfung EU-Fördermittel” vom 20.11.2012

Sehr geehrter Herr Jürgens,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

zu 1)

Von der Rückforderung von Fördermitteln im IHK Herten-Süd sind folgende Pro­jektbausteine betroffen:

  • Nutzungsmanagement
  • Gesamtimmbilienwirtschaftliche Beratung
  • Steuerungsunterstützung
  • Wohnraumanpassungsberatung für Seniren
  • Zentrum für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Internatinaler Jugendtreff
  • Ansiedlung vn Gewerbe
  • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit
  • zu 2) 

Zu folgenden Projektbausteinen im IHK Herten-Süd wurden bislang Fördermittel abgerufen:

  • Nutzungsmanagement
  • Gesamtimmobilienwirtschaftliche Beratung
  • Sicherung und Sanierung der Siedlungs- und Gebäudestruktur
  • Ansiedlung von Gewerbe
  • HyBike/Tourismusbüro
  • Umgestaltung der mittleren Ewaldstraße
  • Gestaltung des öffentlichen Platzes Diakonie/Erlöserkirche
  • Grundstücksentwicklung Pestalozzischule & TFH
  • Grundstücksentwicklung UmfeldEwaldstraße 117
  • Wohnumfeldverbesserung Adalbertstraße
  • Umgestaltung Spielplatz Spichernstraße
  • Quartiermanagement
  • Integration von Migrantenfamilien
  • Wohnraumanpassungsberatung für Senioren
  • Zentrum für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Betreuungsgruppe für Demenzkranke ,,Lichtpunkte vor Ort”
  • Mobile Jugendarbeit
  • Internationaler Jugendtreff
  • 1 qkm Bildung
  • Verfügungsfonds
  • Steuerungsunterstützung
  • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit

Zu 3)

  • Wie in der Vorlage 12/208 unter Absatz 2.3 bereits ausgeführt, schließt die EU- Prüfung auch Maßnahmen von der Refinanzierung aus, die noch nicht geprüft wurden. Die aus der bisherigen Prüfung gewonnenen Erkenntnisse über nicht förderfähige Ver­träge wurden – in Abstimmung mit der Bezirksregierung – auf die unmittelbar folgen­den Mittelabrufe angewendet. Ursache dafür war, dass bestehende Verträge erfüllt werden mussten. Nach Abschluss dieser Übergangsphase wurden nur noch förderkon­forme Verträge geschlossen.
  • Zu 4)
  • Die Summe aus den Rückforderungen und nicht abgerufenen Fördermitteln (s. Pkt. 3) beziffert sich auf ca. 900.000 €. Details entnehmen sie bitte der Drs.-Nr. 12/208.
  • Zu 5)
  •  Nebenbetriebe und/oder städtische Töchter sind von den Rückzahlungen nicht betroffen.
    Eine Kopie dieses Schreibens habe ich auch den übrigen Fraktionsvorsitzenden und den Einzelratsmitgliedern zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister

 
 

23.09.2012

Akteneinsicht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 hiermit bitten wir um Akteneinsicht entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten des IFG-NRW, sowie des § 55 Abs. 5 S. 1 der GO-NRW in allen Vorgängen der EU-Prüfung des IHK Herten-Süd betreffend.

Ebenso bitten wir um Einsichtnahme der Akten der rechtlichen Prüfung durch externe Anwälte, sowie Akteneinsicht des Schriftverkehrs RP-Münster / Stadt Herten.

Vorab bitten wir um Kopien der Zuwendungsbescheide. Die Kostenerstattung hierfür auf der Grundlage VerwGebO IFG NRW wird zugesagt.

Die abschließende Auskunft durch den Bürgermeister (§ 55 Abs. 1 S 2) wird ebenfalls Beantragt.

Wir bitten um kurzfristige Terminierung und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

gez. Joachim Jürgens             gez. Martina Ruhardt             gez. Horst Urban

 

 

23. Oktober 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aufgrund der anstehenden Akteneinsicht den Raum 328 für Mittwoch, 31.10.2012 in der Zeit von 11 – 12 Uhr für Sie gebucht.

Da mir die E-Mail-Adresse von Frau Balzk nicht bekannt ist, bitte ich um Weiterleitung der Information.

Mit freundlichem Gruß
Sachbearbeiterin

 

 
 

Antw. Mi 26.09.2012 16:09

Sehr geehrter Herr Jürgens,

Ihr an den Bürgermeister gerichteter Antrag ist heute bei mir eingegangen.

Soweit Sie einen Antrag nach dem IFG stellen, bin ich zuständig.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags nach der GO ist das Bürgermeisteramt zuständig. Von dort würde auch geprüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Akteneinsicht nach der GO vorliegen.

Im Rahmen meiner Zuständigkeit habe ich heute die im Hause betroffenen Dienststellen gebeten, die Unterlagen zusammenzustellen. Ich darf darauf hinweisen, dass es bei der Akteneinsicht nach dem IFG datenschutzrechtlich zu beachtende Belange gibt. Mit anderen Worten: Die Akteneinsicht steht unter dem Vorbehalt, dass datenschutzrechtliche Belange Dritter nicht betroffen sind.

Das Akteneinsichtsrecht nach der GO ist demgegenüber grundsätzlich nicht eingeschränkt. Allerdings unterliegen

Sie als Ratsmitglied natürlich auch der Verschwiegenheitspflicht, wenn Ihnen geheimhaltungsbedürftige Dinge zugänglich gemacht werden.

Sobald mir die Unterlagen vorliegen, wird mein Büro einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Fachbereichsleiterin Stadt Herten

 
 
 

BRIEFE AN DIE REDAKTION

„Patzer“ bei ProjektvergabenBezirksregierung fordert Gelder zurück

 
Von: Sascha Köhle, Piratenpartei Herten —
21. September 2012 19:04

HERTEN. Unmut in Hertens Politik: Die Bezirksregierung hat die Fördermittelverwendung im Stadtumbauprojekt Herten-Süd geprüft – und fordert Geld zurück. Schlimmstenfalls sind es bis zu 800 000 Euro, die an Münster zurückgezahlt werden müssen.

Für die Jahre 2005 bis heute stehen die Rückforderungen der Bezirksregierung im Raum. Handwerkliche Fehler sind dafür verantwortlich, dass Herten dieses Geld durch die Lappen geht. Denn Aufträge für sogenannte Projektbausteine und planerische Maßnahmen wurden zum Teil nicht ausgeschrieben, sondern „freihändig“ von der Verwaltung vergeben. Das entspricht nicht den komplizierten Fördermittelrichtlinien – bemängelt Münster und fordert teilweise Geld zurück.

Die dadurch entstehenden „Fehlbeträge“ werden in den Haushaltsjahren 2009/2010 „versteckt“. Für diese Jahren steigt rückwirkend die Schuldenlast der Stadt – also die Höhe der benötigten Kassenkredite. Carsten Löcker sprach im städtischen Haupt- und Finanzausschuss für die SPD-Fraktion von einem „Patzer der Verwaltung“. Stefan Grave (CDU) mahnte an, sich beim immer komplizierter werdenden Vergaberecht im Zweifelsfall externen Rat zu suchen.

 

 Verbrauchswerte sind längst nicht mehr zeitgemäß“

  • Von: Jochen Klass, Herten-Disteln Betr.: Bericht „Bezirksregierung fordert Geld zurück“ Hertener Allgemeine vom 21. September

Oh, nur ein Patzer in der Verwaltung. Ist ja nicht so schlimm. Sind ja nur 800000 Euro…

Mach dir keine Sorgen, lieber Bürger, das fällt ja nicht ins Gewicht. Es erhöht nur die Schuldenlast der Vergangenheit. Das ist doch Geschichte! Und mit den niedrigen Zinsen tut es nur halb so weh. Die Verwaltung hat erst mal gemauert, weichgespült und nun kommt das Dilemma Stück für Stück heraus. Das Vergaberecht ist schuld, weil, ach so kompliziert… Die „Fachleute“ in der Verwaltung haben leider die Vorschriften nicht beachtet. Und die Politik, möchte beim nächsten Mal „externen Rat suchen“. Ergo noch mehr Geld ausgeben für externe Beratung?

Da geht mir die Hutschnur hoch! Wofür bezahlen wir denn die Experten unserer Verwaltung? Was macht ihr denn da im Rathaus noch selbst?

Wo bleiben die 42 Mio. Fördergelder?

Stadtplanung, Studien hier, Studien da, Gutachten, Konzepte, alles wird eingekauft. Und was machen unsere hoch dotierten Verwaltungsmitarbeiter? Rechnet sich das überhaupt noch? Das wäre mal eine Aufgabe für die Hertener Allgemeine zum Recherchieren: Wo bleiben eigentlich 42 Millionen Euro Fördergelder innerhalb von zehn Jahren? Wie sehen die einzelnen Ausgabepositionen aus?

Was bleibt unterm Strich für die Stadt und den Bürger übrig? Was ist mit der Nachhaltigkeit?

Ich möchte mal die Abrechnung sehen!

Mich würde interessieren, was genau im Falle „Herten-Süd“ fehlerhaft vergeben wurde. Und an wen. Klar, Fehler können und werden immer passieren, die gehören einfach dazu/wenn etwas bewegt werden soll.

Mut zum Handeln nimmt weiter ab

Aber bitte nicht diese Salamitaktik! Entscheidungsbefugnis und Mut zum Handeln der Akteure in der Verwaltung nehmen immer mehr ab. Weil immer mehr geklagt wird, ist das schon ein großes Dilemma. Das müsste vielmehr thematisiert werden. Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass es bei der ganzen Förderei zu einem nicht unerheblichen Teil darum geht, einen Motor am Laufen zu halten, dessen Verbrauchswerte längst nicht mehr zeitgemäß sind…

 

H.A. 21. September 2012

HERTEN. Unmut in Hertens Politik: Die Bezirksregierung hat die Fördermittelverwendung im Stadtumbauprojekt Herten-Süd geprüft – und fordert Geld zurück. Schlimmstenfalls sind es bis zu 800 000 Euro, die an Münster zurückgezahlt werden müssen.

Für die Jahre 2005 bis heute stehen die Rückforderungen der Bezirksregierung im Raum. Handwerkliche Fehler sind dafür verantwortlich, dass Herten dieses Geld durch die Lappen geht. Denn Aufträge für sogenannte Projektbausteine und planerische Maßnahmen wurden zum Teil nicht ausgeschrieben, sondern „freihändig“ von der Verwaltung vergeben. Das entspricht nicht den komplizierten Fördermittelrichtlinien – bemängelt Münster und fordert teilweise Geld zurück.

Die dadurch entstehenden „Fehlbeträge“ werden in den Haushaltsjahren 2009/2010 „versteckt“. Für diese Jahre steigt rückwirkend die Schuldenlast der Stadt – also die Höhe der benötigten Kassenkredite. Carsten Löcker sprach im städtischen Haupt- und Finanzausschuss für die SPD-Fraktion von einem „Patzer der Verwaltung“. Stefan Grave (CDU) mahnte an, sich beim immer komplizierter werdenden Vergaberecht im Zweifelsfall externen Rat zu suchen.

geschrieben am 23.09.12 09:35 Schachfreund 158 Beiträge

Unmut in Hertens Politik

Sie , lieber j., nehmen aber auch jeden Vorfall zum Anlass, Ihre Aversionen gegen die SPD, die Gewerkschaften und die Ausländer mit südländischem Aussehen im Forum zu verbreiten und zitieren zu diesem Zweck auch mal schon gerne die Statistiken falsch, so dass diese in Ihre Welt passen. Nur dumm, dass einige Leser das dann überprüfen. Woraus rührt eigentlich Ihr Hass gegen die SPD, die Gewerkschaften und die Ausländer? Ist das vielleicht ein Fall für einen Psychologen? Oder lesen Sie zu häufig die unter dem Namen „Klartext“ regelmäßig erscheinenden Publikationen der NPD. Ist Ihr Nickname vielleicht doch eine Reminiszenz an diese NPD Publikation oder ist die Namensgleichheit Zufall? Wie dem auch sei, Pleiten und Pannen gibt es nicht nur bei der von Ihnen so oft gescholtenen SPD, sondern auch bei den anderen Parteien. Man denke nur an Mappus, Westerwelle, Rösler, Beck, Wowereit , Strauß und andere, die dem Ansehen der Politiker schwer geschadet haben. In diesem Falle sieht es so aus, als ob in erster Linie die Verwaltung schuld ist, die schlampig gearbeitet hat. Dem Bürgermeister kann man höchstens den Vorwurf des Organisatuionsverschuldens machen. Als Disziplinarvorgesetzter hätte er entsprechende Kontrollmechanismen einführen müssen.

geschrieben am 22.09.12 07:34 hotte60 8 Beiträge

Noch armseliger

als das dilettantische Vorgehen der Stadtverwaltung bei der Vergabe, unter der Seilschaft Paetzel – Lindner, ist die Reaktion der Herren Grave und Löcker, die das Ganze mehr oder weniger einfach hinnehmen.

geschrieben am 21.09.12 20:33 Jetzt aber Klartext 245 Beiträge

Dafür trägt die SPD und nicht die Verwaltung die Verantwortung.

SPD = (S)schulden, (P)leiten und (A)rbeitslosigkeit