Anträge der Initiative für Bildung in Herten

An den                                                                                                               Herten, den 30.09.15

Bürgermeister der Stadt Herten

Herrn Uli Paetzel

 

Sehr geehrter Herr

Bürgermeister Paetzel,

 

bitte setzen Sie unseren Antrag gem. §24 GO zur Abstimmung auf die nächsten Sitzungen des ASJ und des ABS.

 Antrag nach Gemeindeordnung §24:

Beschulung der Flüchtlingskinder der Erstaufnahmeeinrichtung ehemalige Städtische Realschule

 Sachstand und Begründung:

Für alle neu hinzuziehenden Kinder und Jugendlichen, gleich ob als Familienangehörige oder unbegleitet, gilt in unserem Land die Schulpflicht (siehe auch Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung NRW, sowie §§ 34-41 und § 125 Schulgesetz NRW) Die Pflicht besteht , solange der Aufenthalt gestattet ist. Auch für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche besteht Schulpflicht bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht. Bei dieser Schul- Verpflichtung handelt es sich um eine große humanitäre Errungenschaft, die Kinder aller Herkunft diesbezüglich gleichstellt.

Bisher wurde die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht umgesetzt. Die Schulpflicht greift faktisch erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind/ der Jugendliche fest einer Kommune zugeordnet ist. Diese „Aussetzung der Schulpflicht“ geschieht aber unter der Prämisse, dass die Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung wenige Tage beträgt und die feste Zuordnung zu einer Kommune spätestens innerhalb von 14 Tagen erfolgt ist. Diese Fristen sind aus heutiger Sicht völlig unrealistisch, nicht selten verbleiben Flüchtlinge mehrere Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus unserer Sicht muss die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Spracherwerb, unmittelbar nach Ankunft beginnen. Sie sollte möglichst ortsnah der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.

 

Wir beantragen daher, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Die Kinder und Jugendlichen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung leben und im schulpflichtigen Alter sind, sind zu beschulen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, in welchen Räumlichkeiten, (möglichst ortsnah zur Erstaufnahme) eine Beschulung möglich ist.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechendes Personal für eine Beschulung der Kinder   zu beantragen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paetzel,

 bitte setzen Sie unseren Antrag gem. §24 GO zur Abstimmung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ASJ am 17.11.15

 Antrag nach Gemeindeordnung §24:

Einplanung zusätzlicher Kapazitäten im Kindertagesstätten- und Schulbereich

 Sachstand und Begründung:

Die Stadt Herten hat mit der Begründung des demographischen Wandels in den letzten Jahren Schulschließungen in größerem Umfang beschlossen und umgesetzt. Zusätzlicher Raumbedarf z. B. für Anliegen der individuelleren Förderung von Kindern oder Arbeit in kleineren Lerngruppen wurden dabei genauso wenig beachtet wie gegebenenfalls zukünftige Anforderungen an Raumkapazitäten. Aufgrund der Schulschließungen zeigen sich aktuell besonders in der Rosa- Parks Gesamtschule

(Aufnahme der Theodor- Heuss- Schule) und in der Willy- Brandt Realschule (Aufnahme der Städtischen Realschule) deutliche Raumenge und Verhältnisse, die gutes Lernen zumindest in einzelnen Fällen kaum noch gewährleisten können. Parallel hat sich die Zuweisung von Flüchtlingsfamilien an die Stadt Herten seit ca. eineinhalb Jahren stark erhöht. Einzel- Integrationen von Flüchtlingskindern in die bestehenden Schulen erwies sich als nicht mehr als ausreichend. In der Süder Grundschule, Teilstandort Augusta, wurde darum eine Auffangklasse für Flüchtlingskinder gegründet. Fachräume mussten zum Teil aufgegeben werden. Zur Erinnerung sei gesagt, dass die Süder Grundschule auch vorher schon Unterricht in einem Container (!) geben musste, um den Platzbedarf abzudecken. Weitere Beispiele von beengten Schulsituationen könnten folgen. Durch Presseberichte ist öffentlich geworden, dass Räumlichkeiten für nötige Sprachkurse in Herten kaum noch zu finden waren. Im Kindertagesstättenbereich ist bekannt, dass Plätze fehlen. Es ist davon auszugehen, dass Herten weiterhin- und vermutlich zukünftig noch verstärkt- Flüchtlingsfamilien zugewiesen bekommt. Für ihre und unser aller Kinder gilt es, zumutbare Verhältnisse, die Bildung ermöglichen, vorzuhalten.

 

Wie beantragen daher, der ASJ möge beschließen:

  • Eine enge Kooperation mit dem Fachbereich Soziales soll Hinweise ergeben, in welchen Stadtteilen Bedarfe vermutlich besonders hoch sein werden (mögliche Lage zukünftiger Unterbringungen)
  • Die Verwaltung wird beauftragt, in allen zukünftigen Vorlagen, welche die Kindertagesstätten- und die Schulentwicklungsplanung betreffen, auf die zusätzlichen Kapazitätsbedarfe einzugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Eva Koch

Für die Initiative Bildung in Herten