Auszug: Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse

 

 

Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Herten

§ 19 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Fahrkosten

(1) Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages
nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen (EntschVO).
(2) Neben der Entschädigung nach Absatz 1 wird für folgenden Personenkreis eine zusätzliche monatliche,
pauschale Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO gezahlt. Sie beträgt für:

a) Den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters und die Fraktionsvorsitzenden (Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern) den 3fachen,
b) die weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den l,Sfachen,
c) die Fraktionsvorsitzenden (Fraktionen mit 10 oder weniger Mitgliedern) den 2fachen,
d) die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden (nach Maßgabe des § 46 GO NRW) den lfachen

GO § 46 (Fn 46)  Aufwandsentschädigung

Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 67 Abs. 1 und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens 10 Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 20 Mitgliedern auch zwei und mit mindestens 30 Mitgliedern auch drei stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 zustehen, eine vom für Inneres zuständigen Ministerium festzusetzende angemessene Aufwandsentschädigung. Eine Aufwandsentschädigung ist nicht zu gewähren, wenn das Ratsmitglied hauptberuflich tätiger Mitarbeiter einer Fraktion ist.

Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1.
(3) Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner sowie beratende Mitglieder, die nicht Ratsmitglieder
sind, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und
Fraktionen ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. Stellvertretende Ausschussmitglieder,
die nicht Ratsmitglieder sind, erhalten unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalls
ebenfalls für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld.
(4) Fraktionssitzungen sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion. Finden an einem Tag eine Ausschusssitzung
und eine Teilfraktionssitzung statt, wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Wird eine Sitzungsdauer
von insgesamt 6 Stunden überschritten, wird ein weiteres Sitzungsgeld gezahlt.
Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20 Sitzungen im
Jahr beschränkt.
(5) Die Fahrkostenerstattung erfolgt nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung.
(6) Anträge auf Erstattung müssen spätestens bis zum 31.12. eines laufenden Jahres bei der Stadt Herten
eingereicht werden.

 

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 14.9.2016

Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO)
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Normkopf
Fundstelle und permanenter Link zu Entschädigungsverordnung – EntschVO
 
Inhaltsverzeichnis :
§ 1 (Fn 2) Mitglieder kommunaler Vertretungen
§ 2 (Fn 3) Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
§ 3 (Fn 4) Zusätzliche Aufwandsentschädigung
§ 4 (Fn 5) Allgemeines
§ 5 Fahrkosten
§ 6 Reisekostenvergütung
§ 7 (Fn 6) Zusätzliche Unfallversicherung
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ralf J ä g e r

 

 

TILL macht mit, auch unter 3%

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TILL macht mit, auch unter 3%
zusammen mit der Herten-Partei als echt Hertener
blaue Texte = weiterführende Links

 Die Mitmachstadt – das ist ein Begriff, den die Menschen in Herten schon oft gehört oder gelesen haben. Er wird aber ganz verschieden verstanden und interpretiert. Wir möchten ein gemeinsames Verständnis von Mitmachstadt entwickeln, mit allen Bürgerinnen und Bürgern, politisch Aktiven und Ratsparteien–kleine Rats- gruppen unter 3 % haben selbst- verständlich in unseren Kreisen nichts zu suchen, denn sie gefährden ja die Transparenz der Hertener GroKo. Auch müsste der Bürgermeister sich dann etwas einfallen lassen, dass wegen zeitlich längere und aufwendige Sitzungen einen finanziellen Ausgleich für die GroKo zu schaffen wäre. Aber einmal ehrlich – was ist wichtiger, „Klasse“ oder „Masse“ ?

 

AXEL-LQuelle YouTube
Hier frage ich mich, bezieht sich seine „Größte“ nur auf seine physikalischen Eigenschaften. Warum beantragt er solches überhaupt, ganz nach dem Archimedes- Motto „Störe meine Kreise nicht“? Dabei war Archimedes ein Mathematiker und Physiker, und kein Soziologe, dessen Studium-Aufwand ja bekanntlich am untersten Rand der Hochschulscala steht. Na ja, wir waren alle mal jung und nicht ganz trocken hinter den Ohren – sei es ihm verziehen!

dreigestirnWir stehen ja bekanntlich kurz vor der fünften Jahreszeit. Im Stillen fand nun in Arras schon eine Kostümprobe statt. Die Rollen wurden schon verteilt. Die Narrenkappen sitzen schon fest – damit hat die Jungfrau dank Haar-Gel ja die geringsten Probleme. Nur der Bauer muss noch lernen, des Öfteren mal den Kopf einzuziehen!

 Von links: Jungfrau, Bauer, Prinz
Quelle Facebook

 

 

 

 


denker

Was wäre Herten ohne dieses Dreamteam? Aber da hier in Herten auch noch andere glauben mitspielen zu dürfen, müssen ja Entscheidungen im sogenannten geheimen „Ältestenrat“ auf „Linie“ gebracht werden. Nun tagt ja bekanntlich das äußerst wichtige Gremium immer in geheimer nichtöffentlicher und transparenter Sitzung. Nichts sollte nach außen dringen, es sei denn, der Bürgermeister kolportiert, dass der ÄR-Rat dies und das einstimmig beschlossen hat. Trotzdem findet die Presse oder vereidigte Einzelratsmitglieder das eine oder andere im Bus! Um hier alles unter „Kontrolle“ zu haben, soll nun der Ort der Beratung geändert werden. Zukünftig tagt der Ältestenrat gleichzeitig während „Bürgermeisters BUS-Stadtrundfahrten“. Alle beteiligten Fraktionsspitzen müssen jedoch schriftlich versichern, dass keinerlei Dokumente im Bus liegenbleiben.

Der Bürgermeister kontrolliert nach Beendigung der Fahrt persönlich, ob kein Dokument aus Versehen zwischen den Sitzen gefallen ist. So ist sichergestellt, dass alles in der „Familie“ bleibt.


 

Die H.A. berichtet:  Unleserliches Kfz-Kennzeichen Knöllchen wegen einer verblassten Aufschrift

plHERTEN Harold Benke fiel aus allen Wolken. Ein Bußgeldbescheid der Stadt Herten flatterte dem Marler ins Haus. 108,50 Euro soll er an die Stadtkasse zahlen. Der Vorwurf: Das handschriftlich auf der Feinstaubplakette vermerkte Kennzeichen seines Autos ist verblichen und nicht mehr zu lesen. Die Stadt sieht sich im Recht, Harold Benke ein Problem: „Denn welcher Autofahrer achtet schon darauf, ob das Kennzeichen auf der Umweltplakette noch leserlich ist.“

Nach der „Rosa-Parkscheibe“ nun ein erneutes Highlight unserer Ordnungsbehörde. Also Bürger, macht in der Mitmachstadt mit und kontrolliert ebenfalls die Plakette eures Nachbarn – rettet den Haushalt!


 

Nachtrag zu: warum ist die KFZ-Belastung in Herten rückläufig

Auf offizieller Nachfrage, warum eine rückläufige Verkehrsbelastung von 2011 auf 2012 auf der Schützenstraße von 34% zu verzeichnen ist:

Steht die Verwaltung immer noch zu Ihrer Datenerhebung bezüglich KFZ-Prognose / Entwicklung des Straßenverkehrs?
Antwort: Wie mit Ergänzungsblatt zu Ihrem Antrag nach § 13 der GeschO vom 21.09.2014 aus­ geführt, ergibt sich seit 1999 eine kontinuierliche Abnahme des Kfz­ Verkehrsaufkommens in Herten auf Basis valider Verkehrszählungen und gutachterlichen Auswertungen.

Na ja, kann ja sein, dass hier umgekehrt in Anlehnung der IHK, die ja die Belebung am Tag des Blumenmarktes erhoben hatte – am Sonntag gezählt wurden. Zum Glück gibt es aber ja das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und hier wurde ich sogar fündig. 4 Gutachten wurden übersandt. U.a. liest man dort:

Zur Beschreibung der bestehenden Verkehrssituation wurden am Knotenpunkt Kaiserstraße / Konrad-Adenauer-Straße / Theodor-Heuss-Straße am Donnerstag, den 13. September 2007 im Zeitraum zwischen 15.00 – 19.00 Uhr sowie an den Knotenpunkten Feldstraße / Gartenstraße sowie Feldstraße / Kaiserstraße / Schützenstraße am Dienstag, den 9. Oktober 2007 im Zeitraum zwischen 15.00 – 18.00 Uhr Verkehrszählungen durchgeführt….

Wirklich fündig, warum der Straßenverkehr auf der Schützenstraße stark rückläufig ist, liest man aus dem eigentlichen, für das Vorhaben in Auftrag gegebenen Gutachten:

swh2.2. Vorhandene Verkehrsstärken

Durch die auf der Kaiserstraße angrenzende Großbaustelle zur Erneuerung des Zentralen Omnibus-Bahnhofs (ZOB) und der Errichtung eines Einkaufzentrums, sowie der damit verbundenen provisorischen Lichtsignalanlage an der Kreuzung Kaiserstraße/Schützenstraße können derzeit keine verlässlichen Verkehrsbestandsdaten erfasst werden. ……..

Weiter: Für die gemäß Kapitel 2.2 ermittelten vorhandenen Verkehrsstärken der Schützenstraße wird eine Hochrechnung auf einen Prognosehorizont im Jahr 2040 vorgesehen. Als Prognosefaktor wird dabei von einem jährlichen Wachstum von 0,2% ausgegangen. Vom Ausgangsjahr 2014 ergibt sich somit ein Gesamtfaktor von 5% (1,002^26=1,05).

Lesen die Verantwortlichen eigentlich nicht ihre eigenen in Auftrag gegebenen Gutachten? Aber was soll es – durch die Absolute Mehrheit ist ja in Herten mehr möglich als im Vatikan!


 

Beim Ausfegen der Küche viel mir eine Fliese mit folgender Aufschrift herunter – natürlich ohne Bezug auf lebende Personen – schon gar nicht auf hochdotierte Arbeitnehmer.

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Ich wünsche allen Lesern einen windstillen herbstlichen November und verbleibe bis zur kommenden Adventszeit,

Euer Till Eulenspiegel


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