Parteienfinanzierung

Soviel bekommt (nicht verdient) die Politik 2015′
– will deswegen Paetzel weg? [Klick]


Wie finanzierte sich
die Hertener Politik 2013?

Geld- und Geldwerte Geldleistung Geldwerte Leistung
SPD (23) 60.742 € 43,96% 14.260 € 51,29% 46.482 € 42,00%
CDU (10) 31.432 € 22,75% 6.200 € 22,30% 25.323 € 22,88%
FDP (2) 14.702 € 10,64% 1.500 € 5,40% 13.202 € 11,93%
UBP (2) 13.374 € 9,68% 1.500 € 5,40% 11.874 € 10,73%
Linke (3) 15.452 € 11,18% 1.860 € 6,69% 13.792 € 12,46%
Fr.Becker 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
H.Urban 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
H.George 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
H.Hermanns 620 € 0,45% 620 € 2,23%    
Summe 138.182 € 100,00% 27.800 € 100,00% 110.673 € 100,00%

Geldwerte Zuwendungen an Fraktionen

Gestellung von Personal für die Fraktionsarbeit

  • für die Sicherung des Informationsaustauschs organisatorische Arbeit und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb)
  • für Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktionsassistenten)
  • für Fahrer von Dienstfahrzeuqen

Bereitstellung von Räumen

  • für die Fraktionsgeschäftsstelle
  • dauernd oder Bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzunqen

Bereitstellung einer Büroausstattung

  • Büromöbel und -maschinen
  • sonstiqes Büromaterial

Übernahme laufender oder einmaliger Kosten für

  • bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung pp)
  • Fachliteratur und -Zeitschriften
  • Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen
  • Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage
  • Internetanschluss

 

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Neuberechnung der Zuwendungen an die Fraktionen – 28.04.2012

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An den Bürgermeister, mit der Bitte um Behandlung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten um Neuberechnung der Zuwendungen an die Fraktionen, da sie sich in der derzeitigen Form nicht an den tatsächlichen Erfordernissen ausrichten. Dabei ist es uns allerdings wichtig, dass diese Neuberechnung zu keiner zusätzlichen Mehrbelastung des kommunalen Haushalts führt.

Wir begründen unser Begehren damit, dass laut oberster Rechtsprechung auf Bundesebene und in NRW die derzeitige Regelung dem Grundsatz des Prinzips der Chancengleichheit widerspricht und somit rechtswidrig ist. Dies belegen Urteile des BVerwG vom 05.07.2012 (BVerwG 8 C 22.11) und des VerwG Gelsenkirchen vom 16.02.2007 (15 K 1356/06). Nach gängiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in NRW ist die Rechtmäßigkeit am ehesten durch eine Kombination aus Sockelbetrag pro Fraktion und Pro-Kopf-Pauschale gewährleistet.

Fraktionsmittel sind allgemeine Haushaltsmittel, die den Fraktionen in ihrer Eigenschaft als Teil des Hauptorgans der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Ausgangspunkt sei die Aufgabe der Fraktionen, Meinungsbildung und Mehrheitsfindung im Stadtrat zu erleichtern und in der Informationsvorbereitungs- und Abstimmungsphase einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung zu leisten. Dem wird eine pro-Kopf-Verteilung der Fraktionsmittel zur Fraktionsstärke nicht gerecht.

Die Verwaltung gewährt den Fraktionen über die finanziellen Zuschüsse hinaus zwar sächliche Zuwendungen durch Überlassung von Verwaltungsräumen nebst Ausstattung und Bereitstellung von EDV-Technik. Diese Zuschüsse werden einheitlich für die Fraktionen (ausgenommen UBP ohne EDV-Einrichtung) gleich gezahlt. Allerdings haben die Fraktionen für die zur  Verfügung gestellte Einrichtung ein Entgelt zu zahlen, das sie wiederum aus den Fraktionszuwendungen aufbringen müssen.

Tatsächlich und unstrittig fallen wenigstens drei Viertel des typischen personellen Aufwands für die Fraktionsgeschäftsführung für kleine wie für große Fraktionen gleichermaßen an. Auf dieser Grundlage steht die Verteilung der Mittel in einem krassen Missverhältnis (z.B. 39.100,-€ /SPD und 9600,-€ bei den kleinen Fraktionen).  Unter diesen Umständen führt eine pro-Kopf-Verteilung der finanziellen Mittel zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung und benachteiligt kleinere Fraktionen und Einzelratsmitglieder.

Chancengleichheit

Es gibt viele Beispiele zur Chancengleichheit, Familie, Schule und last not least in der Politik.

Sehen Sie selbst: Der Vorgang:

Verwaltung – FDP (Politik nicht gewünscht)

Mehrere Anwohner der Hohewardstraße beschwerten sich hier telefonisch über den derzeitigen baulichen Zustand der Straße vor ihren Anwesen Hohewardstraße 44 – 48 bezüglich der Straßen- und Kanalbaumaßnahmen.
In der Ältestenratsitzung (12.Sept. 2012) bat ich (JJ) um einen Ortstermin durch die Verantwortlichen. Dem wurde in der Sitzung vom Bürgermeister und Baurat entsprochen.
Im Folgenden Tag um  16:00 rief mich Herr Baumann an und teilte mir mit, dass die Ortsbegehung heute um 17:30 in Abstimmung mit der Stadtverwaltung stattfinden soll und bat um meine Teilnahme, dem ich folge leistete.
Pünktlich um 17:30 Uhr erschien der Fachbereichsleiter Ralf Terpoorten in Begleitung von Frau Kohler als zuständige Bauaufsicht.
Nach der persönlichen Begrüßung der Anwohner (Brüder Baumann; Herr Franz) fragte Herr Terpoorten in offensichtlicher Verwunderung im Beisein der Anwohner, was meine Teilnahme am Termin rechtfertige. Wörtlich: „Wir haben eine Abmachung, dass Ratsmitglieder bei Ortsterminen mit der Verwaltung und Bürgern nichts zu suchen haben“. … weiterlesen


Verwaltung – SPD (Politik bestandteil des Systems)

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Verwaltung – FDP (15.04.13) trotz Bitte um Übermittlugns- / Lesebestätigung bis heute (23.4. 16:00) keinerlei Reaktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung, denen wir am heutigen Tage nachgegangen sind, erlaube ich mir, ihnen folgenden Sachverhalt zu schildern.  Verbunden mit der Bitte, hier unverzüglich  entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die das illegale Campen zur Verrichtung von Prostitution und die damit verbundene umweltgefährdende, ekelerregende und  illegale Müllentsorgung der gewerbebedingten Hinterlassenschaften nachhaltig zu unterbinden.

Bitte teilen sie uns kurzfristig die Maßnahmen mit, die sie in diesem Fall unternehmen werden, da wir den Bürgern, die sich in der Angelegenheit an uns wandten, Rechenschaft schuldig sind.

Den genauen Standort wird hier in der Grafik markiert. „Tatortfotos“ in der Anlage  …

mit freundlichen Grüßen,
JJ

Email aus dem BM-Amt (23.04.2013-17:04):

Sehr geehrter Herr Jürgens,
eine kurze Rückmeldung zu den angesprochenen Punkten:

  • ……..
  • Zu den Verschmutzungen wird Frau Sickers morgen in der AfOF-Sitzung kurz unter „Verschiedenes“ berichten.
  • …….

prostitutionsmuell


Verwaltung – SPD

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Mehr Durchblick für Bürger

PRESSEMITTEILUNG Transparency Deutschland

Mehr Durchblick für Bürger

Bündnis fordert Transparenzgesetz für NRW

Düsseldorf, 18.04.2013 – In Nordrhein-Westfalen sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Informationen aus Behörden kommen. Während die Bürger die Einsichtnahme in Akten bisher erst beantragen und dafür oft Gebühren bezahlen müssen, sollen die Behörden schon bald alle wichtigen Informationen im Internet veröffentlichen müssen. Das fordert ein Bündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland. Ein Transparenzgesetz soll dazu die Grundlage schaffen und die Informationslast klar umkehren.

„Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung der Verschwendung von Steuergeldern“, sagte Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW, am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf. Es solle mehr Transparenz geschaffen und damit die öffentlichen Kontrollmöglichkeiten von Politik und Verwaltung entscheidend verbessert werden. „Die Behörden würden verpflichtet, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten zu veröffentlichen. Dies würde in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen“, erläuterte Wirz das Verfahren.

„Transparenz ist der natürliche Feind der Korruption“, meint Andreas Riegel von Transparency International Deutschland. Leider fehle es in NRW oftmals an Transparenz, an personellen Ressourcen und an Sachverstand in den Verwaltungen, um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen. „Dort wo der Staat überwiegend finanziert oder kontrolliert, ist ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz erforderlich, das diesen Namen verdient. Die Bevölkerung kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung leisten“, sagt Riegel. Der vielfach und vielfältig vorhandene Sachverstand der Bürger solle nutzbar gemacht und nicht verschwendet werden.

„Wir rufen die Bürger dazu auf, unsere Forderung mit ihrer Unterschrift auf unserer Internetseite www.nrw-blickt-durch.de zu unterstützen. Damit können die Menschen dem Landtag zeigen, dass die Forderung von vielen Menschen getragen wird“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Alle Interessierten hätten außerdem die Möglichkeit, den Entwurf des Bündnisses für ein Transparenzgesetz im Internet zu kommentieren und Verbesserungsvorschläge zu machen. „Nach Abschluss der Online-Phase Ende Mai werden wir sinnvolle Ergänzungen übernehmen und den Gesetzentwurf an den Landtag geben“, so Trennheuser weiter.

Vorbild in Sachen Transparenzgesetz ist für das Bündnis die Stadt Hamburg, in der seit Oktober 2012 ein entsprechendes Gesetz gilt. Damit haben die Hamburger bereits Einblick in den Großteil der Altverträge der immer teurer werdenden Elbphilharmonie erhalten. Ab Oktober 2014 soll ein umfassendes Informationsregister online gehen.

Mehr Informationen: www.nrw-blickt-durch.de

Zu Transparency Deutschland
Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet

Amtsschimmel

der Konzern Stadt Herten
Quelle:Stadt Herten 2012konzern-herten

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   SPD-Wahlversprechen = Bürgerverarschung:  

Auszug aus dem Wahlprogramm der SPD im Jahr 1979 Welche Anforderungen stellt die SPD-Fraktion zum Bau der Ersatzstraße für die Schützenstraße (Nord-Süd-Achse)?

1.Es muss sichergestellt werden, dass durch den Bau der Ersatzstraße die Lärm- und Umweltbelastung der Anwohner der Schützenstraße erheblich vermindert wird. Die Schützenstraße sollte so wohl im Norden als auch im Süden abgebunden werden, damit auf dieser Straße kein Durchgangsverkehr mehr möglich ist. Das gleiche gilt auch für die Wieschenbeck, die an der Schützenstraße oder am Katzenbusch abzubinden ist. weiterlesen… →